Unterhalt und Jobcenter

Moin Leute,

es ist zum Verzweifeln mit diesen Behörden. Es geht um Folgendes: Meine Tochter (4 Jahre alt) lebt bei ihrer Mutter, welche wenig kooperativ ist. Ich bin natürlich unterhaltspflichtig, habe regelmäßiges Einkommen und zahle seit Berufsbeginn jeden Monat Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Darüber gibt es keinen Titel oder Ähnliches. Ich habe den korrekten Betrag berechnet und überweise diesen. Ich wollte vermeiden, weitere zig Tausende Euro für einen Gerichtstitel auszugeben. Die Mutter des Kindes bekommt ALGII und wird wohl auch Zeit ihres Lebens nicht freiwillig arbeiten. Jetzt habe ich ein Schreiben des Jobcenters bekommen, mit dem Hinweis, dass für meine Tochter ebenfalls ALGII gezahlt würde. Ich muss jetzt meine Vermögensverhältnisse offen legen, damit geprüft werden kann, ob ich zur Kasse gebeten werde.

"Bei der Höhe der bewilligten Leistungen wird davon ausgegangen, dass Sie derzeit für Ihr v.g. Kind einen moantlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von 257€ leisten. Zahlungen können gemäß §33 SGB II nicht mehr mit befreiender Wirkung an den die Leistungsempfängerin geleistet werden. Wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, doppelt zahlen zu müssen, beachten Sie unbedingt folgende zwei Punkte: a.) Abgesehen von den genannten aufgeführten regelmäßigen freiwilligen Zahlungen (ich hoffe, die meinen nicht den Unterhalt !!!) habe sie nur noch an das Jobcenter Herne zu zahlen" b.) Sofern Sie vom Leistungsempfänger auf Unterhaltszahlungen verklagt werden sollten, teilen Sie dem Gericht unbedingt mit, dass das Jobcenter Herne an den Unterhaltsberechtigten ALGII-Leistungen zahlt. Am besten legen Sie eine Kopie dieses Schreibens vor."

BITTE HELFT MIR. Ich habe keine Nerven mehr für die ständige Behördensch**ße; zumal ich hart arbeite, immer probemlos zahle und die bisherigen Gerichtskosten zahlen dürfe, während die werte Ex es als ihre Bestimmung ansieht, vom Staat zu leben und mich mit (vom Staat finanzierten) Anwälte zu terrorisieren. Bedeutet das Schreiben nun, dass der Unterhalt fortan nur noch an das Jobcenter zu zahlen ist oder wollen die mir neben dem Unterhalt noch weitere Zahlungen reindrücken? Ich kann echt nicht mehr. Leute, ich finanziere diesen Rosenkrieg alleine und verliere die Nerven im Zuge der ständigen Aufforderungen dies und jenes offen zu legen, zu zahlen etc. Ich will einfach in Frieden leben und freiwillig für meine Tochter aufkommen, aber die Behörden behandeln einen wie den letzten Asozialen, der nicht bereit zur Kooperation ist Danke im Voraus

Unterhalt, ALG II, Jobcenter, Kindesunterhalt
Jobcenter Maßnahme wurde verlängert :(

hallo. ich bin 28 jahre ich beziehe zur zeit ALG2. mein alter arbeitgeber ging pleite und um danach noch was ordentliches zu machen habe ich erstmal meine schulabschlüsse nachgeholt mittlere reife also realschule. da es keine möglichkeiten gab habe ich das sozusagen selbst finanziert ist auch alles erledigt also soweit ok. mittlerweile bin ich aber aber wie gesagt ins ALG2 abgerutscht und nun zu meinem problem.

mir wurden innerhalb kurzer zeit 2 maßnahmen sozusagen auferlegt. die eine habe ich gemacht. die zweite maßnahme sollte eine dauer von 8 wochen haben die exakt heute am 29.10 rum sind. nun hatte sich aber tragischerweiße ein totesfall in der familie ereignet was ich selbstverständlich bei dem maßnahmenträger umgehend mitteilte und und um einige tage freistellung bat. ihre antworte war ich solle doch bitte zum arzt gehen und mich krankschreiben lassen das geht ohne weiteres in diesem fall. also gesagt getan. war dann also bis krank geschrieben 2 wochen weils halt doch viel ist was man in so einem fall erledigen muss. dann bin ich heute zum letzen tag der maßnahme erschienen trotz krankschreibung weil ich wollte ja wenigstens ein abschlussgespräch erleben oder dergleichen. dort wurde mir mitgeteilt das meine maßnahme auf grund meiner krankeit um weitere 4 wochen verlängert wurde.

ich fiel aus allen wolken. weil ich beim maßnahmenträger einen vertrag unterschrieben habe wo explizit drin steht bis 29.10. und kein wort von verlängerung bei krankheitsfällen oder dergleichen.

jetzt meine frage: können die einfach hinter meinem rücken entscheiden das ich länger machen muss als ich unterschrieben habe? ich meine wozu unterschreibe ich einen vertrag wenn seitens des maßnahmeträgers einfach ingnoriert wird?

und was das ganze noch viel schlimmer macht ist folgendes: ich hatte mir auf eigene faust auf die suche nach arbeitsstellen gemacht und mich beworben. hatte dann eine zusage bekommen wo darin stande das ich gerne probearbeiten kann bzw. ein praktikum machen könne um meine fahigkeiten zu testen. dies legte ich dem maßnahmenträger vor und es wurde abgelehnt. begründung das könnte ich nach der maßnahme machen. was ich mehr als frech finde. da machen sich die leute schon selbst auf dem weg nach 8 stunden maßnahme und suchen sich was und dann wird das probearbeiten abgelehnt obwohl ich mir extra von der firma was unterschreiben lassen habe das eine einstellung möglich ist was der maßnahmeträger unbedingt wollte. so nun soll ich 4 wochen länger die maßnahme machen und kann mir den job den ich mir gesucht habe warscheinlich in die haare schmieren. wo meines erachtens der maßnahmeträger erhebliche schuld dran hat.

also wenn ich einen vertrag beim maßnahmeträger unterschieben habe bis 29.11 kann ich da einfach sagen nein ich verlängere nicht und erscheine nicht noch weitere 4 wochen?

ALG II, Jobcenter, Maßnahme
Aufhebungsbescheid Alg2 und Kinderzuschlag

Hallo,

um die ganze Sachlage von Anfang an zu erklären, würde ich Stunden hier sitzen. Deswegen kürze ich die Sache ein wenig ab.

Im Mai bekamen wir vom Jobcenter die Aufforderung Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen. Dies taten wir auch. Mitte Oktober waren dann, nach einigem hin und her, alle Leistungen bewilligt, und wir bekamen ab November 2013 vom Jobcenter einen Aufhebungsbescheid für die kompletten Leistungen. Allerdings vielen mir viele Fehler in der Berechnung der Familienkasse auf, und beim Nachrechnen stellte ich fest das wir mit Wohngeld und Kinderzuschlag ca. 150 Euro weniger im Monat haben, sprich Hilfebedüftigkeit würde nicht vermieden werden. Daraufhin klegte ich Widerspruch gegen den Bescheid der Familienkasse ein. Heute kam der Widerspruchsbescheid der Familienkasse, mit dem Ergebnis das der Kinderzuschlagbescheid aufgehoben wird, und Kinderzuschlag wird abgelehnt, weil Hilfebedürftigkeit nicht vermieden wird. Den Bescheid habe ich eben sofort an meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter per Mail geschickt. Meine Frage ist nun, ob ich einen komplett neuen Antrag auf ALG2 stellen muss? Ich meine das Jobcenter hat alle aktuellen Unterlagen vorliegen. Ausserdem fehlen uns immer noch die 560 Euro vom Kinderzuschlag für November, das die Zahlung aufgrund des Widerspruchs, erst einmal nicht geleistet wurde. Klar ist das nun das Jobcenter zahlen muss, aber wenn ich wirklich einen komplett neuen Antrag stellen muss, zieht sich das ja alles noch mehr in die Länge. Wir sind ja erst ca. 3 Wochen vom Jobcenter weg, und verändert hat sich bei uns auch nichts.

Lg

ALG II, kinderzuschlag
Wie viel Geld bekommt man während einer Umschulung?

Hallo,

Mein Freund hat evtl. die Möglichkeit ab Januar eine Umschulung zum Industriekaufmann zu machen. Er ist gelernter Maler und Lackierer, hat allerdings seit Jahren starke Lungenprobleme und alle Ärzte raten ihm davon ab, diesen Beruf weiter auszuführen (er wurde deshalb auch vor 3 Monaten entlassen). Nun hat er nächste Woche einen Termin beim Arbeitsamt und wir haben vorher schon einige Fragen:

1.) Ist die Höhe der finanziellen Unterstützung während der 24 Monate genauso hoch wie jetzt (Arbeitslosengeld)?

2.) Bekommt er den Weg zu der Schule bezahlt (mit einem gewissen Centsatz? Es wären hin und zurück knapp 28km/Tag)?

3.) Hat er das Recht finanzielle Unterstützung für notwendige Schulbücher zu erhalten?

4.) Ist es jetzt überhaupt noch realistisch, dass er im Januar die Umschulung anfangen kann? Das Arbeitsamt lässt sich bekanntlich immer sehr viel Zeit bei sowas... Wobei die ja quasi auch Geld sparen würden, da er so ja ein ganzes Jahr nichts macht und das Arbeitslosengeld bekommt...

5.) Diese Schule, die die Umschulung anbietet, verlangt gute 16.000€ dafür, dass sie ihn umschulen. Wird das wirklich so einfach bezahlt?

Natürlich hoffen wir beide, dass er das ab Januar machen kann, weil er in seinem erlernten Beruf wirklich keine Zukunft für mehr sieht und ihm zu Hause die Decke aufm Kopf fällt... Und dennoch haben wir Angst, dass uns sowas finanziell auffrisst, gerade die Spritkosten...

Ich bedanke mich jetzt schonmal für die, hoffentlich guten und hilfeichen Antworten :)

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt, Finanzierung, Umschulung
Dürfen mir 2 Wochen Leistungen vom Jobcenter gestrichen werden, wenn ich im Ausland Probe arbeite?

Liebe Gemeinde,

ich bin recht verzweifelt und hoffe hier auf einen guten Tipp.

Ich bin ALGII-Empfängerin und seit 2 Jahren auf intensiver Jobsuche, auch im Ausland. Nun habe ich durch meine Eigenbemühungen zwei Vorstellungsgespräche in Spanien erwirkt und von einem Arbeitgeber gleichzeitig die Einladung 2 Wochen gegen freie Logis zu bleiben, um mir den bestmöglichen Überblick über die Arbeit zu verschaffen. Es geht um eine sozialversicherungspflichtige Stelle ab kommendem Jahr. Daraufhin habe ich meinen Jobvermittler beim Jobcenter informiert und versucht eine Reisekostenunterstützung zu erhalten (Reisekosten gesamt gerade mal 110€). Hierfür wurde mir zunächst Hoffnung gemacht, bis sich dann herausstellte, dass sowohl der Zeitraum von 2 Wochen sowie die Tatsache der Probearbeit für das Jobcenter problematisch sind. 2 Wochen wären zulang, wenn es rein um ein Vorstellungsgespräch ginge und unbezahlte Probearbeit sei nicht gesetzmäßig. Entweder, hieß es, der spanische Arbeitgeber bezahlt mir diese 2 Wochen nach dem spanischen Mindestlohn, welcher mir dann nachträglich von meinen Leistungen abgezogen wird oder mir werden 2 Wochen die Leistungen gestrichen (fast 400€), die ich dann ratenweise abzahlen muss und zusätzlich einen neuen ALG-Antrag zu stellen habe.

Der Jobvermittler hat sowohl mit seinem Teamleiter, dem stellvertretenden Teamleiter und der ZAV gesprochen und behauptet, es gebe keine andere Lösung des Problems. Einen Antrag auf Ortsabwesenheit könnte ich angeblich nicht mehr stellen bzw. dieser müsste mir abgelehnt werden, da ja alle bereits wissen, dass ich die 2-wöchige Reise antrete und mir ebenfalls bei abgelehnter Ortsabwesenheit die Leistungen gestrichen werden.

Ich kann nicht damit einverstanden sein, dass ich in diesem Maße benachteiligt werde... zum einen die Reisekosten selber zu tragen und zum anderen 2 Wochen Leistungen gekürzt zu bekommen nur weil ich händeringend einen Job suche und nun endlich dank meiner eigenen Bemühungen ein solch attraktives Angebot erhalten habe. Ich habe nie Unterstützung erhalten bspw. einen Bildungsgutschein, um den ich mich mehr als einmal bemüht habe.

Ich hoffe sehr, jemand weiß, wie ich jetzt vorgehen kann. Ich kenne einen Fall bei dem der Jobvermittler den genau gleichen Sachverhalt akzeptiert und die Reisekosten übernommen hat. Ist es eine willkürliche individuelle Entscheidung oder welche Grundlagen hat das Jobcenter, festzulegen, dass 2 Wochen für ein Vorstellungsgespräch mit Kennenlernphase zu lang sind? Macht sich der spanische Arbeitgeber tatsächlich strafbar, indem er mich 2 Wochen Probe arbeiten lässt? Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz innerhalb der 2 Wochen? Und welche Grundlage hätte der Jobvermittler meinen jetzigen Antrag auf Ortsabwesenheit abzulehnen... nur weil er jetzt weiß, dass ich fliege? Wenn ich 2 Wochen Urlaub machen würde, stünde es mir ja auch frei zu verreisen und die Reise mit Vorstellungsgesprächen zu verbinden. Ich bräuchte dringend was stichhaltiges.DANKE

Spanien, ALG II, Jobcenter, Probearbeiten, Vorstellungsgespräch
Erstattungsansprüche Jobcenter bei nachträglicher Rentenbewilligung?

Ich habe rückwirkend ab 2010 Rente bewilligt bekommen, und war von 2010 bis 2011 beim Jobcenter gemeldet aufgrund der Grundsicherung, man schickte mich dann aufgrund meiner durch Krankheit verursachter Arbeitsunfähigkeit zum Sozialamt von dem ich bis Anfang diesen Jahres dann meine Grundsicherung bekam, von dort schickte man mich weiter zur Deutschen Rentenversicherung, Rente wurde rückwirkend bewilligt ab 2010. Die

Da die Rente rückwirkend bewilligt wurde, stellten sämtliche Leistungsträger (Jobcenter, Landkreis, AOK) ihre Erstattungsansprüche gegenüber der RV. Der Landkreis(Soziamt) und die Krankenkasse haben ihre Erstattungen rückwirkend erhalten. Nach Schreiben der RV wurde aber das Jobcenter bei den Erstattungen unberücksichtigt, auf meine Nachfrage bei der RV warum das so sei, sagte man mir dass ein neues Gesetz in Kraft getreten ist wodurch das Jobcenter unberücksichtigt bleiben müsse, genaueres konnte man mir auch nicht sagen. Die Differenz also von dem Zeitpunkt aus ausgehend hat die RV mir dann auf mein Konto ausbezahlt.

Das Jobcenter macht ihre Erstattungsansprüche weiterhin gegenüber der RV geltend. Kann das Jobcenter die Erstattungsansprüche auch gegenüber dem leistungsempfänger geltend machen??

Hier: (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-erstattungsansprueche-des-jobcenters-769.php) Zu Erstattungsansprüchen des Jobcenters an andere Leistungsträger (§§ 102 ff SGB X) wird es regelmäßig nur dann kommen, wenn das Jobcenter rückwirkend unzuständig geworden und der Anspruch auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) dadurch rückwirkend entfallen ist. Sofern der zuständige Leistungsträger schon an den Antragsteller gezahlt hat, ist ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X ausgeschlossen. Ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X schließt aufgrund § 107 SGB X eine Aufhebung und Erstattung nach §§ 45, 48 und 50 SGB X gegenüber dem Leistungsempfänger aus. Sofern also ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X geltend gemacht wird, dürfen keine Aufhebungs- und Erstattungsbescheide nach §§ 45, 48 und 50 SGB X erlassen werden. Diese wären vielmehr automatisch rechtswidrig. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) steht dem Leistungsträger, der vorläufig oder zu Unrecht geleistet hat, auch kein Wahlrecht zwischen einer Aufhebung nach §§ 45 bzw. 48 SGB X oder der Geltendmachung eines Erstattungsanspruches nach §§ 102 ff SGB X zu. Ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X geht aufgrund § 107 SGB X generell vor. D.h. das Jobcenter kann nur vom zur Leistung verpflichteten Leistungsträger die Erstattung der dann zu Unrecht erbrachten Leistung verlangen, nicht jedoch vom Leistungsempfänger.

Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Gesetz, ALG II, Erstattung, Hartz IV, Jobcenter, Rentenversicherung
Alg 2 Antrag / Vorzeitige Auszahlung

Nachdem ich grad super schnell und sehr Hilfreich Antwort erhalten habe versuche ich gleich nochmal mein Glück da mir noch mehr Fragen auf der Seele Brennen.:)

Wie folgt, bin ich gezwungen Alg 2 Überbrückend zu Beantragen (erst Termin ist schon erfolgt, Anrags Unterlagen habe ich bereits erhalten, Abgabe Termin ist am 15 diesen Monats).

Mein Problem ist das es aktuell Finanziel sehr sehr eng bei mir aussieht . Konto bereits tief im Minus , Rechnungen , Miete und Co müssen aber ja trotzdem beglichen werden. Aber wie man ja weiß kann es etliche Wochen dauern bis der Antrag auf Alg 2 durch ist und die Auszahlung erfolgt ist.

Ich habe nun schon sprichwörtlich bis zur letzen Minute gewartet und versucht selbst irgendwie über die runden zu kommen (eben Konto und Ersparnisse bis zum letzen Ausgereitz und Aufgebraucht) aber irgendwan ist halt leider das Ende meiner Möglichkeiten erreicht:(.

Zwar bin ich auch Intensiv auf Arbeitssuche, hoffe da ergibt sich auch schnell etwas..aber auch da dauert es ja bis zum ersten Lohn. Zulang, selbst wenn ich morgen Arbeit finde um noch über die runden zu kommen:(.

Deswegen meine Frage: Es gibt ja die Möglichkeit Antrag zu stellen auf Vorzeitige Auzahlung der zu Erwartenden Leistungen (genauen Paragraphen usw habe ich gerade nicht zu Hand.) Nur bin ich grad sehr unsicher wie genau ich das ganze angehen soll.

Reicht ein Formlosen schreiben dazu?(wo ich eben erkläre das ich in Finanzieler Not bin den Paragraphen rein schreibe und gleich Belege dazulege das ich wirklich kein geld habe mehr ?)

Kann ich damit ´´jetzt sofort´´ einfach zum Amt gehen?

Muss ich warten bis zum Abgabe Termin und dann mit sagen?

Muss ich noch irgendwelche Nachweiße oder ähnliches erbringen?

Wie Argumentiere ich allgemein?

Was tun wenn ich abgewimmelt werde?

Fragen über Fragen. :( Ich würde so gern ganz drauf verzichten aber kann einfach nicht mehr und möchte nun alles richtig machen und habe Angst aus unwissen etwas falsch zu machen dabei .

Vlt kann mir jemand Tipps geben, hat selber schon Erfahrungen damit gemacht???

Ich bin schon jetzt über jeden sinnvollen Ratschlag Dankbar!!!

Mfg

ALG II, Hartz IV
Umzug ohne Genehmigung in ein anderes Bundesland

Hallo,

ich bin 25 Jahre alt, komme aus der Medienbranche und bin seit fast 1,5 Jahren arbeitslos. 1 Jahr habe ich von meinen Ersparnissen gelebt und bin dann leider zum Jobcenter gegangen,als die Ersparnisse zu Ende waren. Mir wurde damals vom Arbeitsvermittler empfohlen in die Medienstadt Berlin zu ziehen, weil in Berlin viel mehr Arbeitgeber sind als in unserer Kleinstadt. Trotzdem wollte man mir keine Genehmigung für den Umzug geben und ich musste den Umzug von meinen Ersparnissen bezahlen.

Ich habe die Ablehnung schriftlich bekommen und in dem Schreiben stand drin, dass das Jobcenter mir keine Genehmigung gibt und ich mir in Berlin eine Wohnung suchen soll und mich an die Mietobergrenzen halten soll, die vom Jobcenter Berlin dann übernommen werden müssen.

Ich bin jetzt nach Berlin gezogen, habe mich an die Mietobergrenzen gehalten , gab meinen Antrag auf ALG2 bei der Lesitungsabteilung des Jobcenter Berlin ab und erlebte einen Schock!

Der Sachbearbeiter von der Lesitungsabteilung sagte, dass Berlin mir ohne die Gehnemigung von meinem alten Jobcenter die Miete nicht bezahlen kann. Mir werden nur die Regelleistungen bezahlt.

In dem Schreiben von meinem alten Jobcenter stand aber etwas ganz anderes und im Internet steht auch, dass ein Umzug ohne Genehmigung erlaub ist.

Ich habe schon meinen Mietvertrag in Berlin unterschrieben, habe mich beim Meldeamt registriert und warte mit sehr großer Angst auf die Antwort des neuen Jobcenters in Berlin.

Ich habe Angst, dass mir die Miete ohne die Genehmigung vom alten Jobcenter nicht bezahlt wird. Vielleicht hatte mein neuer Sachbearbeiter auch keine Ahnung?

Ich freue mich auf Eure Antworten!

ALG II, Hartz IV, unterkunftskosten
Hilfe! Strafverfahren wegen Betrug, ALG II zu unrecht bekommen!

Hallo Ihr Lieben, ich bin ganz durch den Wind & kann mich leider nicht kürzer fassen:(.

Ich bin letztes Jahr für ein paar Monate von Zuhause ausgezogen, in dieser Zeit habe ich Arbeitslosengeld II bekommen, da ich mit meinen damals 18 Jahren noch Schülerin war. Mit Unterhalt vom meinem Vater und dem Kindergeld kam ich soweit aus, letztenendes habe ich vom Amt noch monatlich 30 € als Hilfe bekommen.

Soo, nun bin ich nach zwei Monaten wegen Problemen wieder zu meiner Mutter gezogen. Ich bin aufs Jobcenter gegangen habe dort an der Anmeldung bescheid gesagt dass ich keine Hilfe mehr benötige, der Herr meinte dann nur er würde es weitergeben und ansonsten nur noch wegen Versicherung gefragt ob Sie da was ändern müssten, da ich jedoch die ganze Zeit über meine Mutter lief meinte er es hat sich damit dann erledigt.

Dass war im Juni, von Juni - September hatte ich immer noch jeden Monat 30 € auf dem Konto vom Jobcenter, im laufe der Zeit rief ich nochmal auf dem Jobcenter an da meinte die Dame die Bearbeitung würde noch dauern es würde dann zurückgebucht werden bzw. ich würde Post bekommen und sollte es dann überweisen.. Hmm ok soweit so gut, ich habe das Geld genommen und weg gelegt damit ich es nicht ausgebe (ingesamt 120 €), ab September kamen dann auch keine Zahlungen mehr. Ich habe mich nicht weiter darum gesorgt da ich noch ein Verfahren gegen meinen ExFreund hatte etc. und einfach sehr viel Sorgen.

Ich habe mit dem JobCenter nie was schriftlich gemacht, was ich nun sehr bereue da ich nichts belegen kann!

Bis heute habe ich KEINE (!!!!) Post vom Amt bekommen dass ich was zurück überweisen soll etc. Nun habe ich gestern vom Zoll einen Brief bekommen dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren wg. Betrug läuft. Ich habe letztes Jahr im August angefangen auf 400 € Basis in einem Supermarkt zu arbeiten und dies nur im Finanzamt gemeldet da ich meiner Meinung nach vom Jobcenter abgemeldet war!

Im Brief vom Zoll stand nun, ich habe nach §263 Betrug begangen. Angesprochen wird in dem Brief nur der Zeitraum vom 01.09.2012 bis 30.09.2012, ein Ermittlungsverfahren gegen mich wird eingeleitet. Telefonisch dürfte ich mich dazu nicht äußern, es ist ein Bogen dabei in dem ich meine Wirschaftlichen Verhältnisse etc. aufschreiben muss und weiter unten kann ich schriftlich zum Vorwurf stellung nehmen, innerhalb der nächsten 2 Wochen wird es an die Staatsanwaltschaft weitergegeben!

Wenn ich jetzt darüber nachdenke macht es natürlich Sinn wenn ich trotzdem weiterhin beim JobCenter gemeldet war und Gelder erhalte habe ist es ganz klar Betrug, Unwissenheit schützt nunmal vor Strafe nicht!

Ich bin 20 Jahre alt, mache momentan eine unentgeldliche Ausbildung zur Kinderpflegerin, arbeite auf 350 € bei einem Supermarkt und wohne Daheim!

Wie soll ich nun reagieren? Direkt einen Anwalt nehmen? Was kann auf mich zukommen, wirklich ein Gerichtsverfahren? In dem Schreiben wird mir die Möglichkeit alles zurück zu zahlen nicht gegeben!

Bitte um Hilfe bin ganz fertig:/ LG

Betrug, Zoll, ALG II, Ermittlungen, Strafverfahren, Hauptzollamt
Arbeitsamt Will geld Zurück! Hilfe!

Ich vasse mich mal kurz die Vorgeschichte war so: Meine Frau wurde Arbeitslos, Meldete sich SOFORT Beim Amt, und Gab am selben tag den Vermittlungsbogen ab. Aber sie erhielt 4 Monate Kein Geld bzw. Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld wurde nie Bearbeitet dar NIE ein Termin Frei Wäre. Dar ich in dieser zeit auch arbeitslos wurde, Meldete ich mich auch und erhielt sogar in dieser Zeit 2 Wochen Später einen Termin.......!!!!!!!!! Sie Hat auch alle Vermittlungsgespräche Wahrgenommen und stand sehr lange für einen Termin am Schalter biss Mehrfach Hausverbot angedroht wurde. (Das Fast Jeden Tag) Kurz um Wir Musen als ich noch arbeit hatte, mit 1000 € Leben, Kleine Auflistung: 600 € Miete, 50€ Strom Kosten, 200 € Bankraten (Die duldeten keinen Aufschub) Und uns blieben 150 € zum Leben. Dar Ja nur mein Geld da war, Wir Nahmen uns einen Anwalt den Wir Trotzdem Bezahlen Mussten, und konnten andere Sachen Nicht zahlen. Als das Geld unter Drohung vom Anwalt Kahm wurden 128 € Zuviel ausgezahlt. Dies deckt aber Lange nicht die umkosten die wir durch das amt haben, Wir haben auch wertvolle Eigentümer verkaufen müssen (Fernseher, PSP) um zum ende vom Monat Was zum Essen im Haus zu haben. Heute Fordern sie das Geld zurück und lassen nicht mit sich reden, sie Wollen sogar Pfänden........!!!!!!......... Was sollen wir nun Tun ????? Wir Wollten schon zum Anwalt allerdings Verdiene Ich heute Schlechter wie damals, aber wir liegen 15 € über der grenze für einen Beratungshilfe schein. Kein Anwalt will und den Fall in Raten Begleichen Lassen !!!!

Geld, Arbeitslosengeld, Anwalt, ALG I, ALG II, Arbeitsamt, Pfändung, Sozialgericht
Auszahlung des Jobcenters ohne Bescheid?

Hallo, wir haben für wenige Monate ergänzende Leistungen vom Jobcenter bekommen (50,- Euro monatlich). Nun haben sich die Einkommensverhältnisse seit zwei Monaten geändert und wir erhalten - Gott sei Dank - keine Leistungen mehr. Nun seh ich heut auf unserem Konto ne riesen Summe (über 1000 €) vom Jobcenter. BG Nummer stimmt. Ich habe seit Jahren aus Zeiten meines Dauerbezuges von Alg2 zwei Widersprüche laufen. Einer von 2008, der andere 2010. Zusammen müsste das die Summe sein. An eine Berechnung bzw. einen Abschluss der Widersprüche hab ich schon lange nicht mehr geglaubt, trotzdem immer wieder ohne Antwort nachgefragt.

Im Service-Center konnte mir die Dame nur sagen, dass Widersprüche auch von dieser Abteilung und nicht vom Jobcenter ausgezaht würden. Diese Zahlung von 1000,- € wäre aber vom Jobcenter erfolgt. Sie könnte normalerweise Bescheide im PC einsehen, findet aber keinen aktuellen bzw. der zu der Auszahlung passt. Bescheide der Widerspruchs-Abteilung kann sie nicht einsehen und da kann es auch oft passieren, dass die einige Tage nach der Auszahlung ankommen. Aber wie gesagt, wäre das Geld aus den Widersprüchen, dann könnte sie gar nichts im PC sehen.

Nun meine Frage, auch wenn ich innerhalb der nächsten 48 Stunden zurückgerufen werde,.... Ist es jemand von Euch schon einmal passiert, dass Ihr eine Zahlung erhalten habt, die gar nicht für euch gedacht war? Und kennt sich jemand genauer aus, ob es eben doch sein könnte, dass die Widersprüche endlich bearbeitet wurden und die Auszahlung doch übers Jobcenter stat fand? Bei Google konnt ich nichts finden. Vielen Dank.

ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Vermittlungsvorschlag ALGII ablehnen.

Hallo ich habe mal eine Frage...

ich habe vor 3 Tagen 2 Vermittlungsvorschläge von meiner Agentur erhalten.

Bei einem handelt es sich um einen 450 € Job, den ich jedoch gerne ablehnen würde und zwar mit dem Grund dass ich bereits seit Jahren einen festen und gesicherten 450 € Job habe und es völlig Sinnfrei wäre diesen zu wechseln. Zumal der angebotene Job wesentlich weiter von meinem Wohnort entfernt ist als mein jetziger. Jetzt könnte man sagen egal schick eine Bewerbung hin damit die Ruhe geben. So einfach ist das leider nicht. Es Handelt sich um einen Job in der Gastro, das heisst die Wirte tauschen sich (Kleinstadt) untereinander aus. Wenn ich jetzt wahrlos Bewerbungen rumschicken muss, gefährde ich meinen jetzigen Arbeitsplatz.

Ich weiss nicht was ich machen soll, da meine Sachbearbeiterin jetzt noch eine Woche im Urlaub ist (habe mit Ihrer Vertretung telefoniert, die mir garnix dazu sagen konnte), kann ich weder darauf reagieren und habe natürlich Angst eine Sanktion wegen Ablehnung/nicht Reagieren zu bekommen...

Bekomme gerade erst seit 2 Wochen ALGII und habe überhaupt keine Ahnung was ich machen soll.

Vielleicht noch was wichtiges... Ich bin Schwerbehindert 100% (Dialyse), da ich im Rahmen einer Bachfelldialyse, welche ich alle 4 Stunden durchführen muss immer meinen Dialysekram mitschleppen muss (ca. 30kg für 2 mal Dialyse) (habe kein Auto), würde ich auch gerne den 2ten Vorschlag ablehnen da dieser in einer anderen Stadt ist und ich das Dialysegepäck nicht so einfach im Bus durch die Gegend schleppen kann, weil es einfach zu schwer ist. Ist das ein Grund?

Bitte um Hilfe

ALG II, Hartz IV, Sanktion, Schwerbehinderung, vermittlungsvorschlag
Anrechnung bei Insolvenzgeld bei ALG2

hallo,

brauch mal dringend eure Hilfe ... hier mal kurz worum es geht:

bekomme nach 3 Monaten Insolvenzgeld nun seit Mai 2013 ALG 1 875,70€ und ALG2 für meine Frau 169,98€, nun wurde mir telefonisch heute vom Jobcenter mitgeteilt, das ich bzw. wir ab August 2013 bis November 2013 nur noch 0,67 € ALG 2 bekommen, weil Insolvenzgeld 1615,90 €, welches ich im Mai 2013 nachträglich für März 2013 ausgezahlt bekommen habe jetzt angerechnet wird. Wir hätten sozusagen ab August nur noch 876,37 € für 2 Leute pro Monat. Laut Aussage der Jobcenter Mitarbeiterin wird dieses Insolvenzgeld als Einmalzahlung auf die 6 Monate ab Mai verteilt gerechnet und somit würde so nur noch ein Leistungsanspruch von 0,67 cent enstehen. Des weiteren müssten wir die 169,98€ für Mai, Juni und Juli zurückzahlen. Ich verstehe langsam gar nichts mehr, geschweige denn wie man mit 875 € um die Runden kommen soll ... bin 1er Diabetiker und muss öfter zum 40 km entfernten Arzt

Bis vor kurzen wurden Überzahlungen in Form von Rückzahlungsraten von der ARGE ohne weiters akzeptiert, was anscheinend nun durch ein anderes Gesetzt gekippt wurde.

ich habe trotz Insolvenz hart für das Geld gearbeitet und werde nun betraft, weil die Insolvenzgeldstelle nicht eher aus dem Knick kam ... Mitarbeiterin war im Urlaub! Musste mir schon zwischenzeitlich Geld borgen und wieder zurückzahlen.

Widerspruch bräuchte ich gar nicht erst versuchen, sagte die Mitarbeiterin. Eine Chance auf Wohngeld oder ähnliches gäbe es auch nicht.

Also 875 müssen reichen.

Kann mir einer von euch sagen ob diese Rechnung so richtig sein soll. Bekomme den schriftlichen Bescheid in den nächsten Tagen per Post.

Danke schon mal für eure Antworten. Gruß

Arbeit, ALG II, insolvenzgeld, Jobcenter
Eingliederungsvereinbarung trotz Vollzeitstelle unterschreiben?

Hallo Leute, ich habe da ein Problem bei dem ich einfach nicht weiter weiß. Ich habe nun im Juli eine Ausbildung beendet und habe während dieser Zeit Bafög erhalten. Da ich leider noch keine neue Stelle gefunden habe in der ich nun auch erlerntes in monatliches Einkommen umwandeln kann. Da i.wie die Rechnungen trotzdem gezahlt werden müssen, habe ich mich letzten Donnerstag beim Job Center angemeldet und Alg 2 beantragt. Bzw. den Antrag mitbekommen und einen Termin am 31.07. an dem ich diesen Antrag angeben muss. Ein Anspruch auf Alg 1 besteht nicht da ich eine Schule besucht habe. Nun lebe ich seit 3 Jahren mit meinem Partner und meinem Sohn zusammen. Er ist aber nicht der leibliche Vater und wir sind nicht verheiratet. Da ich alles Korrekt machen will habe ich das auf dem Job Center schon erwähnt. Mein Partner hat allerdings einen Vollzeitjob und verdient für sich als einzelne Person genug. Allerdings fehlt uns mein Beitrag zu den monatlichen Kosten. Woraus sich ein Anspruch auf Alg 2 ergibt. Nun zu meiner Frage: Heute fand ich einen Brief vom Job Center an meinen Partner adressiert. Darin eine Eingliederungsvereinbarung. Natürlich der Standard. Das übliche mit Terminwahrnehmung und dem üblichen bla bla... Ohne meinen und damit meine ich meinen Antrag überhaupt abgegeben zu haben (ich weiß dass er zur Bedarfsgemeinschaft gehört), ohne dass er jemals einen Termin dort bekommen hatte, mit einem Vollzeitjob der unbefristet ist, also schon eingegliedert ist und meiner Meinung nach er das auch nicht braucht, da mehr wie 40 bzw. 45 Std./Woche er wirklich nicht arbeiten gehen kann. Was können wir da nur tun? ich wollte jetzt dass er vorerst dieses Schreiben nicht unterschreibt. Ist klar ich werde meine eigene natürlich unterzeichnen. Ich will arbeiten gehen und wenns was bringt warum nicht. Aber warum er? Es reicht doch dass ich sein komplettes Privatleben wie Kto.-Auszüge usw. darlegen muss obwohl er es ja nicht benötigt. Aber wenn er dieses Ding nicht unterzeichnet, kann uns da i-was passieren? Können die mir dann die (NOCH NICHT BEWILLIGTEN) Leistungen kürzen???

ALG II, Eingliederungsvereinbarung, Jobcenter, Vollzeit
ALG II ab august kein geld mehr wegen fehlender "mitwirkung" (anlage UH2) aber schwanger

hey ihr lieben ich hoffe ihr könnt mir helfen. Folgendes problem:

ich bin zurzeit in der 31+4 schwangerschaftswoche (32ssw) und bin von ALG II abhängig. ich habe die anlage UH2 (unterhalt für uneheliche schwangere und/oder kind bis zum 3. lebensjahr) zugeschickt bekommen. Da ich aber mit dem Kindsvater nicht mehr zusammen bin habe/hatte ich wenig kontakt zu ihm (nur untersuchungsergebnisse und ultraschallbilder wurden per whatsapp geschickt) nach dem letzten ultraschallbild haben wir keinen kontakt mehr (er antwortet mir nicht).

da ich keine daten von ihm habe (wohnort... einkommen...etc.) konnte ich natürlich im antrag nicht viel ausfüllen nur vor und nachname...geburtsdatum...und das er arbeiten geht aber ich nicht weiß wie viel er dabei verdient.

und habe den antrag bei meinem sachbearbeiter im jobcenter abgeben. er sagte mir daraufhin das er die restlichen daten des kindsvaters SPÄTESTENS zur 36 ssw haben will und wenn ich bis dahin die daten nicht gebe werden die leistungen KOMPLETT eingestellt.

da aber der kindsvater nicht auffindbar ist und auch nirgends gemeldet ist (ich vermute das er ohne festen wohnsitz "gemeldet" ist) ist es für mich unmöglich ihn zu finden auch über die verwandten des vaters kann ich ihn nicht finden oder irgendwelche daten bekommen weil die selber keine ahnung haben.

jetzt sagt der sachbearbeiter sogar meine aussagen wären nicht glaubwürdig. und ich bekomme ab august kein geld mehr weil ich nicht "mitwirke" obwohl ich seit 3 tagen rumtelefoniere und schreibe um ihn zu finden.

Darf mich der sachbearbeiter sanktionieren weil ich nicht die daten geben kann aufgrund des untertauchens des vaters?

wenn ja, darf er dann die komplette kosten einstellen? obwohl ich schwanger bin?

was soll ich dann tuen außer widerspruch einlegen?

lg xXsweetXx

Schwangerschaft, Unterhalt, ALG II, ARGE, Jobcenter, schwanger

Meistgelesene Beiträge zum Thema ALG II