Hallo! Ich hab vor ca. 3 Wochen erstmals einen Antrag auf ALG II beim Jobcenter gestellt. Zum Termin der Antragsabgabe habe ich alle Unterlagen bis auf das Formblatt 'Vermögen VM' und die geforderten Kontoauszüge der letzten drei Monate eingereicht mit der Begründung, dass ich es nicht geschafft habe rechtzeitig auszufüllen und Textstellen der Kontoauszüge zu schärzen (was ja mein Recht ist). Ich fragte die Mitarbeiterin, ob ich das einfach in den nächsten Tagen nachreichen kann. Sie bejahte und sagte, ich solle mich nicht wundern, sie müsse trotzdem einen Brief (Aufforderung) fertig machen. In diesem Brief, den ich einige Tage später erhielt, wurde ich dazu aufgefordert, die Kontoauszüge seit 01.07.2124 (ich vermute, dass es 2012 oder 2013 bedeuten soll) vorzulegen. Meine Frage: Wenn man einen Antrag nicht sofort vollständig einreicht, darf das JObcenter Kontoauszüge von so langer Zeit anfordern??? Im Internet, fand ich nur folgende Auskunft: www.bfdi.bund.de/DE/Themen/Arbeit/BA/FAQ/Artikel/Kontoauszuege.html?nn=2506554, also die Einreichung von bis zu 6 Monaten. Seitens einer Sozialberatung wurde mir gesagt, dass das Jobcenter Kontoauszüge auch bis zu 10 Jahre rückwirkend verlangen darf. Was stimmt, kennt jemand eine gesetzliche Grundlage? Gibt es die überhaupt oder liegt es im Ermessen des Sachbearbieters, wenn man so wie ich anscheinend bereits einmal seine Mitwirkungspflicht verletzt hat??

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen... danke schon mal im Voraus!!