Hallo & Guten Tag zusammen!
Inwieweit ist der (ehemalige) Arbeitgeber verpflichtet, bei Lohnfortzahlung durch Urlaubsabgeltung in Folge einer Kündigung die Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge zu übernehmen?
Gibt es da Erfahrungen? Hintergrund ist eine Arbeitslosengeldsperre aufgrund des SGB III,...
§157, Absatz 2 "Hat die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses."
Wer hat für den Ruhenszeitraum die o.g. Beiträge zu tragen?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Mfg, Slobbie