Sanktion ALG 2 trotz Beschäftigung

Hallo, ich bin Alleinerziehend, habe einen Teilzeitjob und erhalte ergänzendes ALG. Ich habe vom Jobcenter zwei Einladungen erhalten wobei es um Gespräche um meine "berufliche Zukunft" handelt. Den ersten Termin habe ich fristgerecht schriftlich abgesagt und darin mitgeteilt, dass ich Aufgrund einer Beschäftigung kein Interesse mehr an einer Weitervermittlung habe.

Dann erhielt ich eine neue Einladung, der ich innerhalb von wenigen Tagen nach Erhalt des Schreibens nachkommen sollte. Da ich jeden Monat eine Geahaltkopie beim Jobcenter einreiche, habe ich die zweite Absage zwei Wochen später eingereicht und natürlich die Frist verpasst. Nun erhielt ich eine Sanktion von 10% und ich habe dagegen Widerspruch eingereicht, mit der Begründung, die Termine abgesagt zu haben.

Dann erhielt ich morgens, während ich mich fertig zur Arbeit machte einen Anruf vom Jobcenter. Er meinte ich müsste solange zu den Terminen erscheinen, bis ich keine Leistungen mehr beziehe vom Jobcenter. Und das Nichterscheinen würde rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Außerdem meinte er, ich hätte drei Einladungen erhalten, wobei ich nur zwei erhalten habe. ich schätze das sollte eine mündliche anhörung sein. Ich bin zwar momentan in Teilzeitbeschäftigt, aber nur solange bis mein Kind etwas größer ist, so dass ich dann eine Vollzeitstelle antreten kann.

Nun meine Frage, was kann ich tun um dieser Sanktion zu entgehen?

ALG II, Hartz IV, Sanktion
Häusliche Gewalt und nun hartz 4, was muss ich beachten?

Hallo,

ich habe mich nach Häuslicher gewalt von einem mann getrennt dazu gibt es auch noch einen anderen beitrag nun muss ich hartz 4 beantragen, da obwohl mir mein mann finanzielle hilfe zugesichert hatte für die kinder ich in der letzten woche nur 30 euro von ihm bekommen habe und nun sehnsüchtig auf das kindergeld warte das ende der woche kommt, damit ich endlich was richtiges einkaufen kann. ich habe 3 kinder und eine versöhnung kommt für mich jetzt erst recht nicht in frage. denn sorrys jeden tag 1 packung zigaretten und für die kinder nicht mal 10 euro das finde ich echt erbärmlich von der gewalt mir gegenüber mal ganz zu schweigen. ich muss allerdings warten bis ich zum amt kann bis ich busgeld habe, leider.

weiß jemand wielange so ein antrag dauert bis der durch ist bzw bis das erste geld ausbezahlt wird? muss ich nun als allerinerziehende etwas nachweisen das wir wirklich getrennt sind und wenn ja wo mache ich das. ich habe halt die unterlagen von der polizei als man ihn der wohnung verwiesen hat. reicht das aus?

und ich will unbedingt umziehen, da meine schwiegereltern und auch nun mein mann im haus nebenan wohnen und das ist mir einfach zu nahe. außerdem schlafen meine 3 kids in einem zimmer was langsam zu eng ist. kann das auch eine wohnung von privat sein wenn das amt einwilligen würde. und ist es geschickt wenn ich jetzt gleich sage das ich umziehen will oder eher noch warten?

für jeden tip damit es noch schneller geht was ich alles brauche an papieren etc bin ich sehr sehr dankbar.

grüße

ALG II, alleinerziehend, häusliche Gewalt, Hartz IV
Zeitarbeit will kein Lohn zahlen....

Habe 6 Tage bei einer Leihfirma geschaft, diese Stelle wurde vom Jobcenter vermittelt. Wurde zu heute fristgerecht gekündigt.

http://www.gutefrage.net/frage/neuer-arbeitsvertrag-bei-leiharbeit-fahrzeit-zu-lang

Habe einen Arbeitweg von 2-3 Stunden hin und muss 2-3 mal umsteigen. Bin also 5-6 Stunden unterwegs. Habe dem Arbeitgeber und dem Jobcenter gesagt das ich einen sehr langen Arbeitsweg, mit kurzen Umsteigezeiten habe und nicht garantieren kann das ich immer pünktlich bin. Arbeitgeber hat gemeint es wäre kein Problem und Jobcenter hat es nicht interessiert.

Musste dann am 1 Arbeitstag Nachtschicht(22-6h) arbeiten. Ich bin dann um 19:30h los und gleich mein 1 Zug hatte 10 min Verspätung, habe dann meine Anschlusszüge verpasst und war erst 22:30 da. Für diesen Einsatz brauchte ich Arbeitsbekleidung, die die Leihfirma stellen muss, aber keine in meiner Größe da hatte. Sie hat mich trotzdem zum Kunden geschickt, der hatte aber auch keine Arbeitskleidung. Der Kunde hat mich dann Nachts wieder nach Hause geschickt.

Ich habe mich dann Samstag(Diensthandy) und Montag bei der Leihfirma gemeldet und gesagt was passiert ist. Am Montag sagte mir die Personaldisponentin das alles dumm gelaufen sei und sie mich kündigen muss, da sie auch keinen anderen Einsatz habe.

Nun habe ich nochmal angerufen und gefragt wie es jetzt mit der Vergütung sei und sie hat gemeint das sie ja keinen Einsatz hat und deshalb nicht zahlen müsste. Später hat sie gemeint das es meine Schuld sei, weil ich zu spät war.

Nun meine Fragen:

  • Muss meine Leihfirma Lohn zahlen, für diese Zeit?

  • Kann die Leihfirma den Lohn für die 6 Tage verweigern, weil ich am 1 Arbeitstag zu spät war (Im Arbeitsvertrag ist solch eine Klausel nicht vorhanden)

  • **** Kann die Leihfirma den Lohn verweigern, weil ich kein Stundennachweiss habe, ich war ja nur ein paar Minuten bei der Einsatzfirma und habe daher keinen Nachweiss.****

  • Ich muss am Freitag meinen Arbeitsvermittler beim Arbeitsamt davon berichten, kann er mir eine Sperre verhängen, weil ich am 1 Tag zu spät war? Also kann er sagen, sie waren zu spät und deshalb wurden sie gekündigt!

  • lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen?

Arbeit, Beruf, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, ALG II, Arbeitsamt, Leiharbeit, Lohn, Zeitarbeit
Obdachlosigkeit durch eigene Wohnungskündigung?!

Hallo, ich habe ein sehr großes Problem. Ich habe meine Wohnung gekündigt und wollte mir eine neue Wohnung suchen. Die Wohnungssuche hatte aber bisher nicht die gewünschten Erfolge, weil mein Freund vor ca. 1,5 Jahren einen Offenbarungseid geleistet hat und nun stehe ich 3 Wochen vor dem Abgabetermin meiner derzeitigen Wohnung und meine Vermieterin will den Mietvertrag nicht mal um 1 Monat verlängern und die Kündigung auch nicht rückgängig machen. Liegt es vielleicht daran, dass ich letztes Jahr schon einmal gekündigt habe und die Kündigung dann wieder zurückgezogen habe (aus anderen Gründen)? Kann sie mich denn einfach so vor die Tür setzen? Ich habe einen 1Jährigen Sohn und ich habe niemanden wo ich unterkommen könnte (wirklich niemanden) und was soll ich denn dann mit den Möbeln machen? Wenn ich Obdachlos werde nimmt mir das Jugendamt sicher mein Baby weg oder? Das ist aber noch nicht alles......wir hätten vielleicht trotz Offenbarungseid eine Chance auf eine Wohnung nur jetzt kommts...die Arge hat einfach wirklich Grundlos für Juni 11 keine Miete bezahlt und der Vermieter dieser Wohnung verlangt eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung...diese bekommen wir nun nicht. Und DAS fällt meiner Vermieterin erst am 20. Juni auf? 3 Wochen vor dem Auszugstermin?! Wir müssen das nun klären, aber meine Befürchtung ist, dass die Arge sich mal wieder unendlich viel Zeit mit der Bearbeitung dieses Falles lässt. Und am 1.Juli ist die nächste Miete fällig. Unsere Vrmieterin sagte, wenn die Miete auch Anfang Juli nicht kommt, wird sie uns fristlos kündigen. Also sitzen wir so oder so quasi auf der Straße. Wenn ich die Juni Miete noch schnell nachzahle haben wir sowieso kein Geld mehr für die neue Kaution und wir sollen ja definitiv in 3 Wochen raus. Kann mir vielleicht jemand helfen? Oder mir einem Tipp geben? Ich will nicht auf die Straße und ich will meinen Sohn nicht verlieren.

LG, Bella

Kinder, Kündigung, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, ALG II, Arbeitsamt, obdachlos
Jobcenter verbietet Probearbeit! Rechtens?

Erst mal die Fakten zu mir:

  • seit 09/2006 arbeitslos und im ALG2-Bezug (vorher selbstständig, berufsunfähig in dem ausgeübten Bereich, Amt hat bisher jede Art von Umschulung abgelehnt)
  • mittlerweile 48 Jahre alt, alleinerziehend, 2 Kinder
  • seit 1 Jahr 40% GdB(Gehbehinderung)
  • zurzeit im befristeten Minijob, der endet diesen Monat!

Rund um den Job:

Gefunden habe ich über die Zeitung ein Stellenangebot als Aushilfe in einem Autohof ab nächsten Monat, anfangs im 400€-Verhältnis. Ich soll an die Kasse, dort könnte ich sitzen (Behinderung). Dieser große Autohof ist brandneu, hat vor 4 Wochen erst eröffnet, überall wird noch gewerkelt. Mitarbeiterstamm ist erst im Aufbau. Geplant lt. AG sind pro Schicht 4-5Leute (sobald der Betrieb voll läuft), derzeit hat er pro Schicht 1 Vollzeitler, stockt jetzt erst mal mit Minijobbern auf. Aus diesen will er dann, wenn es nötig wird, weitere Voll- und Teilzeitlern "rekrutieren" und neue Minijobber holen.

Ich bekomme da die Chance, als in dieser Branche unerfahrene Quereinsteigerin zuerst auf 400€-Basis arbeiten zu können. Wenn ich mich nicht grad saublöd anstelle, könnte es dann mit etwas Glück zumindest mit Teilzeit klappen. AG ist mir (zufällig) aus dem persönlichen Umfeld her bekannt... das ist auch der Grund, warum er mir eine Chance gibt.

Da er alle anderen Bewerber, die er in Betracht zieht, um eine einmalige Probearbeit bittet (4 Stunden), wurde das gestern im Vorstellungsgespräch auch mit mir vereinbart.

Das Jobcenter:

Habe heute brav die beabsichtigte Probearbeit und den in Aussicht stehenden Job gemeldet. Jetzt der Hammer: Wird nicht genehmigt, weil nicht sozialversicherungspflichtig. Das Ganze im persönlichen Gespräch, habe nichts schriftliches. Angeblich wäre das laut Gestz so.

Hab mich hingesetzt und gefunden:

  • § 2 SGB 2: Bin zu allem verpflichtet, wasdie Hilfsbedürftigkeit verringert.
  • § 10 SGB 2: Habe jeden zumutbaren Job anzunehmen.
  • § 16 Abs. 3 SGB 2: Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 SGB 3 (als Kann-Leistung)

Aber die angebliche Rechtsgrundlage, dass Probearbeit bei 400€-Job NICHT genehmigt werden darf, habe ich nicht gefunden. Dem Geschwafel des SB entspricht nur der § 16b des SGB2. Nur: ich WILL ja gar kein Einstiegsgeld! Ich will nur nicht bei einer möglichen Kontrolle wegen Schwarzarbeit hingehängt werden! (Bei uns sind die Kontrolettis sehr eifrig)

Der Mitarbeiter des Jobcenters sagte: Dieser Arbeitgeber sei ja in der Datenbank gar nicht vorhanden (Kunststück, Firma ist brandneu). Auch hat er die in der Zeitungsanzeige angegebene Telefonnummer angerufen und ist meinem möglicherweise zukünftigem Chef telefonisch auf den Pelz gerückt.

Der ist jetzt vermutlich reichlich angekäst...

Meine Frage:

Hat das Jobcenter überhaupt das Recht, mir die Probearbeit zu untersagen? Wir reden hier von 4 Stunden! Existiert die mündlich behauptete, aber nicht spezifizierte "Rechtsgrundlage" überhaupt? Im SGB2 konnte ich jedenfalls nichts finde

Minijob, ALG II, Jobcenter, Probearbeiten
Arbeitsagentur zwingt zu Praktikum

Hallo, ich versteh die Welt nicht mehr. Zu meiner Person: 25 Jahre alt, 6 Jahre Berufserfahrung im IT-Businness, als Führungskraft mit 15 unterstellten MAB's gearbeitet, diverse Zertifikate (MSCE, ZCE, etc.) Am 15.12 letzen Jahres bin ich arbeitslos geworden und habe seitdem auf ein Studium der Informatik hingearbeitet. Selbstverständlich beworben, jedoch... Wer möchte einen PRogrammierer beschäftigen, der nach ein paar Monaten das Unternehmen wieder verlässt? Antwort: Kaum jemand, höchstens für "Mini-Projekte", doch da haben die Freelancer den Vorzug.

Also habe ich mich in den letzten Wochen erfolgreich bei diversen Fachhochschulen und Universitäten eingeschrieben. Viele davon besitzen keinen NC, vondaher ist es nur noch eine Frage von Tagen bis ich die entgültige Zulassung erhalte und die Immatrikulation abschließen kann. Mein Umzug ist für den 1.7 geplant (also noch knapp 4 Wochen) Das Arbeitsamt jedoch hat mich in eine Bildungsmaßnahme gesteckt, in der ich gerade Windows und Excel lerne =) ironie? Jetzt, nach 2 Wochen TEilnahme kamen die Verantwortlichen auf die tolle Idee: Ich soll ein Praktikum in Unternehmen machen...teilweise sogar berufsfremd.

Ist das Rechtens? Immerhin es zählen doch nur "Aktivitäten/Bemühungen/etc." die zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führen? Ich finde den ganzen "Aufwand" total überzogen..immerhin...es sind doch nur noch 4 Wochen :( Kann mir jemand Rat/Hilfestellung geben? Wie soll ich mich verhalten? Die können mich doch nicht zuerst in eine Bildungsmaßnahme für Langzeitarbeitslose stecken und mir einen PC Kurs aufs Auge drücken... und anschließend wirklich SINNLOSE Praktika?

Gruß Kai

Studium, Arbeitsrecht, ALG I, ALG II, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, arbeitslos, Praktikum
Eigenkündigung in Elternzeit / Sperre ALG II

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Momentan bin ich bis Juli 2012 in Elternzeit, habe einen unbefr. Arbeitsvertrag. Wir bekommen aber noch aufstockendes ALG II. Nun ziehen wir zum 01.07. in meine 450 km entfernte Heimatstadt, aus folgenden Gründen: - jetziger Job bietet keine Aufstiegsmöglichkeiten - arbeite nicht in meinem erlernten Beruf, ca. 900 Euro netto (davon kann keine 3-köpfige Familie ernährt werden) Rufbereitschaft, wenn erforderlich Nachtdienste, Früh-/Spät- und Wochenenddienste, kein geregelter Dienstschluss, etc. - in jetziger Stadt absolut NULL Sozialkontakte (somit auch keine Betreungsmöglichkeiten für unser Kind) - schwerkranker Vater in der Heimatstadt - bei Umzug noch 11 Monate Zeit mir einen neuen Job, in meinem erlernten Beruf, zu suchen. Waren für eine Umzugsgenehmigung in beiden Städten beim Jobcenter (durch falsche Infos dachten wir, wir bräuchten generell die Erlaubnis für einen Umzug, auch wenn wir selbst für die Umzugskosten, Kaution, etc. aufkommen). Natürlich wurde von beiden Seiten aus abgelehnt mit der Begründung, ich hätte einen Job, Sozialkontakte und schwerkranker Vater seien auch egal.. Zudem meinte die Tante im Jobcenter ich würde gleich nach dem Umzug eine Sperre bekommen, da es ja abzusehen sei, dass ich meinen alten Job nicht weiter ausführen kann, durch die Entfernung von 450 km. Da ich aber gelesen habe, dass ich erst drei Monate vor Ende der Elternzeit (sprich im März 2012) kündigen kann, stellt sich mir die Frage ob die Aussage der Tante überhaupt rechtens ist? Theoretisch könnte ich mich ja bis März 2012 dazu entscheiden, doch wieder in die alte Stadt zu ziehen.. Meiner Meinung nach wäre die Sperre erst ab Juni 2012 und durch das Arbeitsamt (da Anspruch auf ALGI) rechtens oder sehe ich da was falsch?

Job, ALG II, Elternzeit
Aus der Bedarfsgemeinschaft austreten?

 

Hallo,

ich bin 21 Jahre alt und habe seit August 2010 eine Lehre als Bankkauffrau angefangen mein Brutto beträgt zur Zeit Zeit 843€. Netto bekomme ich 641€. Außerdem bekomme ich ein 13. Gehalt und einen Leistungsbonus was meistens noch ein Netto Gehalt oben drauf ist. Und Kindergeld 184 EUR nicht zu vergessen...

 

Ich habe ein Bescheid nun vor mir liegen das mein insgesamt zu berücksichtigendes Einkommen 580€ beträgt.

Der Freibetrag ist bei 215€ . D.h. das ist das zu berücksichtigende Erwerbseinkommen 426.- beträgt plus mein Kindergeld 184.-  

Ich find es ganz schön heftig das ich von ca 840 .- (650 EUR+184 EUR) 580 EUR abgeben muss. Man arbeitet und kann sich im endeffekt nichts dafür leisten. Wenn ich garnicht arbeiten würde, würde ich mehr oder genau so viel vom Amt bekommen...Also was für eine Motivation!?

Ich mein Okay ich wohne bei meinen Eltern und ich bezahl auch gern Miete.... Die Miete für mein Zimmer liegt bei mir bei 350€ und das wird bei meinen Eltern ja als Einkommen berechnet, da ich ihnen das ja geben muss. Mein Essen etc zahl ich auch selber.... Also ich komm normalerweise mit meinem Geld zurecht.

Ich will mir jetzt nebenbei noch ein 400€ job suchen, denn meinen Eltern bekommen vom Amt nur ca 90€ und von mir ja eig. 580€  und mit 240 komm ich nicht aus.

Wird mir dann weiterhin etwas abgezogen? Und kann ich aus dieser BG ausstreten?Vielen Dank schon im vorraus

Arbeitslosengeld, Ausbildung, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV
Es geht um ein Bedarfsgemeinschaft. Muss mein Freund alles angeben und ausfüllen?

Hallo Zusammen, komme gerade vom Jobcenter, wollte meinen Antrag auf ALGII abgeben. Vor einiger Zeit habe ich hier eine ähnliche Frage gestellt, nun bin ich wieder völlig planlos. Mein Freund (Beamter) u. ich ziehen zum 01.April zusammen. Ich erhalte noch bis Mitte April Überganggeld da ich eine berufliche Reha absolviert habe. Ich war der festen Überzeugung, einen Job zu finden, darum auch d. Zusammenziehen mit meinem Freund. Doch ich habe keine Arbeit gefunden ;o( u. muss nun zum Jobcenter, auch wegen der Krankenversicherung. Vom Jobcenter hab ich nun viele Unterlagen erhalten, d. mein Freund und sein Dienstherr ausfüllen muss. Er MUSS, laut Jobcenter alles Finanzielle offen legen, da wir ab 01.04. eine eheähnliche Lebensgemeinschaft sind. Doch wir haben vorher noch nicht zusammen gelebt, wir haben keine Kinder, keine gemeinsamen Konten u. verfügen auch nicht über das Geld des anderen.  Ich bin völlig planlos und verzweifelt! Was stimmt den nun? Im SGB II steht vieles, schlau werde ich daraus nicht. Muss er alles angeben, trotz unserer beschriebenen Situation? Er ist zwar Beamter und bezieht monatlich ca. 2000,-€, doch er zahlt auch ca. 1300,- € Kindesunterhalt, Kreditabzahlung und Versicherungen. Kann mir jemand helfen??? DANKESCHÖN!!! - PS. BITTE - nur Antworten, wenn Ihr WIRKLICH bescheid wisst! Keine Hören-Sagen Dinge!!!DANKESCHÖN!!! LG Josy

ALG II, ARGE, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter
ALG I + Wohngeld bei einer WG

Hallo :)

Ich lebe seit 3 Jahren mit einem Freund in einer WG zusammen. Ursprünglich kam das zustande, weil er bei seiner Frau ausgezogen ist (sind aber immer noch verheiratet) und durch die Unterhaltsverpflichtungen nicht so viel Geld hatte und ich für die Ausbildung dorthin gezogen bin, also auch nicht viel Geld hatte. Und eine WG ist nun mal günstiger (und schöner) als alleine wohnen.

Nun habe ich meine Ausbildung abgeschlossen und wurde leider nicht übernommen. Zum Wintersemester werde ich dual studieren, also auch wieder genug Geld verdienen.

Ich bekomme also ALG I und möchte, da das zum Leben nicht ausreicht, noch Wohngeld beantragen. Zusätzlich dazu bemühe ich mich natürlich in der Zwischenzeit im einen Job.

Nun habe ich schon oft gelesen, dass es Probleme gibt, wenn man in einer WG lebt, da angenommen wird, dass man zusammen ist und somit mein Mitbewohner mit für mich aufkommen muss. Dies will er aber natürlich nicht und ich auch nicht.

Fakt ist: wir haben getrennte Schlafzimmer, Arbeitsplätze, jeder in einem eigenen Zimmer, aber Wohnzimmer, Küche, Bad, Flur, Bügeleisen etc nutzen wir zusammen und gehen auch zusammen einkaufen etc, so dass es im Kühlschrank keine getrennten Fächer oder Ähnliches gibt. Miete, Strom, Telefon, Essen, Putzmittel etc zahlt jeder zur Hälfte.

Kann uns das Amt da nun einen Strick draus drehen?

Bin dankbar für jeden Tipp! :)

ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Wohngeld
Kinderzuschlag abgelehnt - wer zahlt jetzt rückwirkend...

Hallo! Wir, eine 6-köpfige Familie, haben bis Ende letzten Jahres neben dem Arbeitseinkommen meines Mannes Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten. Da der Kinderzuschlag zum Ende des Jahres auslief haben wir Anfang Dezember einen neuen Antrag gestellt. Jetzt wurde mein Mann zum Ende des Jahres arbeitslos, so dass wir nunmehr seid Januar 2011 Arbeitslosengeld I beziehen. Wohngeld wurde auch neu beantragt und auch nunmehr (auch rückwirkend für Januar und Februar) bewilligt. Jedoch kam nun im Februar ein Ablehnungsbescheid der Familienkasse bezügl. des Kinderzuschlages mit der Begründung, dass die Mindesteinkommensgrenze nunmehr nicht erreicht wird. Normalerweise würde die Einkommensgrenze (ALG1) zwar über dem Mindesteinkommen von 900 € liegen, jedoch geht davon auch Unterhalt für die uneheliche Tochter meines Mannes ab, wonach nur noch ein Brutto-Einkommen von 753 € zur Verfügung steht. Hatten aufgrund der Ablehnung jetzt fristgerecht Widerspruch über unsere Anwältin eingelegt, welcher nun zurückgewiesen wird. Wir sollen nunmehr prüfen lassen, ob evtl. ein Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II gewährt werden können. Aber was ist mit den Monaten Januar und Februar in denen wir nun weder Kinderzuschlag noch andere Leistungen bezogen haben... Wir haben uns in den Monaten mit Geld von Freunden über Wasser gehalten, was wir natürlich auch zurückgeben müssen. Vielen Dank!

ALG II, kinderzuschlag, Nachzahlung
Antrag auf Erwerbsminderungsrente - trotzdem vermittelbar - Fall nach § 125 SGB III ?

Hallo, Problematik: im Aug. 2010 erfolgte Aussteuerung, weil nach 2 HWS-OPs (2007,2008) mit Implantaten, jede Menge Probleme und Schmerzen auftraten. Aussteuerung und Meldung bei der Agentur f. Arbeit 8/10 (lt. VdK darf keine Krankschreibung erfolgen, weil sonst kein Geld von der Agentur gezahlt wird.). Gutachten AfA: 3-6 Std. arbeitsfähig mit viel Einschränkungen (nicht über Kopf arbeiten, keine hohe Konzentration, nicht dauernd stehen, sitzen oder laufen, kurzfristige Liegemöglichkeiten uvm.). Person soll beim Arbeitgeber (ungekündigtes Arbeitsverhältnis) fragen, ob unter den Gutachten-Bedingungen Arbeit da ist? Es erfolgte aber nun zunächst eine Klinik-Reha von Mitte Dez. 2010 bis Mitte Jan. 2011. Antrag auf EU-Rente jetzt selbst gestellt. Klinik hatte zwar krank entlassen, aber die Ärzte dort entlassen keinen mit der Prognose "nicht mehr arbeitsfähig". Ergo haben sie, wie gesagt, als krank entlassen, aber arbeitsfähig. Nun steht Termin beim Berater der Agentur für Arbeit an. Er will wissen, wie es weitergeht. Also muss man mitteilen, dass Rentenantrag gestellt wurde.IIst man dann vor Maßnahmen der AfA geschützt, bis die Entscheidung der Rentenversicherung vorliegt? Oder wie ist das in dem Fall? Mit Schmerzen arbeiten geht nicht und Krankengeld wird ja nicht mehr gezahlt. Ist dies jetzt der Fall des § 125 SGB III ??? GdB von 50 % liegt vor. DANKE !

Erwerbsminderungsrente, Agentur für Arbeit, ALG II, Schwerbehinderung, Aussteuerung

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