Kindergeld Rückzahlung während ALG2 bezug

Hallo,

Ich bin dieses Jahr im Mai 21 geworden, im September kam die Familienkasse auf die Idee das ich Geld zurückzahlen könne, warum auch nicht. Es handelt sich um Juni-Juli und Oktober, zusammen 552€ welche zurück verlangt werden weil ich laut schreiben zu wenig Bewerbungen geschrieben habe, und somit nicht berechtigt gewesen bin. Klingt schon mal logisch(gut ich würde menschen ggf darauf hinweisen wenn es um so etwas geht, und nicht 4-5 Monate später sagen nanana so geht das aber nicht!)

Jetzt ist meine Frage: Da ich in dieser Zeit ALG2 bekommen habe, und mir das Kindergeld als Einkommen angerechnet wurde, ging ich davon aus das wiederbekommen würde.

Falsch gedacht ? ich habe mich kurz erkundigt und mir wurde folgendes geschrieben: "betreffend ihrer anfrage bzgl Kindergeld, muss ich ihnen sagen das eine Anrechnung von Kindergeld auf ALG2 immer stattfinden muss, wenn auch tatsächlich Kindergeld gezahlt wurde. Sollte sich rückwirkend herausstellen, dass das Kindergeld zu Unrecht gezahlt wurde, so kann die seiner zeit durchgeführte Kindergeldanrechnung auf ihre Leistung nicht entfernt werden, da der Einkommenszufluss tatsächlich vorlang. irrelevant ist hierbei, ob die Familienkasse nun ihrerseits für eben jenen Zeitraum eine Rückerstattung geltend macht."

Verstehe ich das soweit richtig, wenn ich Geld ZAHLEN soll geht es immer, wenn etwas GEZAHLT werden soll geht das nicht ?

Stimmt das soweit und ich habe die Arschkarte ? dann muss ich ja auf meinen großen Haufen Geld zurückgreifen, welcher mir zur Verfügung steht.

Achtung dieser text könnte Passagen enthalten, welche als Sarkastisch zu deuten sind.

ALG II, Hartz IV, Kindergeld, Rückzahlung
0% Finanzierung von Media-Markt auch für Alg2 empfänger zugänglich?

Ich möchte gerne zu Weihnachten ein Samsung Galaxy S3 haben, da ich endlich mal ein sehr gutes Handy haben will.

Bei Mediamarkt kann sich das 0%ig finanzieren für 13,60€ für 33 monate. Ich könnte diese 13,60€ mit leichtigkeit sogar selbst jeden Monat aufbringen. Und ich werde es auch mindestens 3 jahre nutzen.

Meine Eltern sind auch damit einverstanden, dass ich das bekomme (wegen guten noten usw... ) Nur das Problem ist das meine Eltern Alg2 beziehen, mein Vater hat momentan nur einen 1€ Job bzw. er verdient neben dem Alg2 noch 180€ dazu. Eine Festanstellung in einem Job ist für ihn in Sicht, aber erst in 2-3 Monaten.

Da ich erst 16 bin und keinen Kaufvertrag machen kann, muss es er das ja machen. Die Frage ist nun wird man ihm das gewähren?

Ich meine 13,60€ pro monat ist jetzt nicht so viel das man irgendwelche Einkunftsnachweise vorzeigen muss. Das ist umgerechnet nur 0,45€ pro Tag und die hat JEDER, selbst ein Obdachloser kann 13,60€ im Monat aufbringen!

Großes Dankeschön für eure Antworten

PS. bitte nicht mit solchen Sachen kommen, man soll nicht über seine Verhältnisse Leben... trotzdessen das wir Alg2 beziehen, bin ich der Meinung das ich im Vergleich zu anderen in Durchschnittlichen Verhältnissen lebe. Ich habe schon seit 2009 ein gammel Handy und möchte mal ein richtig gutes, das ist alles.

ALG II, Finanzierung, Hartz IV, Media Markt, raten, Ratenkauf, Samsung Galaxy S3
Anhörung nach § 24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Verständnisfrage

Hallo,

ich habe ein schreiben vom Jobcenter bekommen (Anhörung nach § 24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)) und soll die mir "zu Unrecht gerahlten Leistungen" erstatten.

Anbei folgende auszufüllende Erklärung:


Betreff: Erklärung zu Ihrem Anhörungsschreiben vom ... 2012

[ ] Den mir zugesandten Vordruck füge ich ausgefüllt bei (bitte Unterschrift nicht vergessen)

[ ] Zu der Anhörung möchte ich mich nicht äußern - ich bitte die Aufrechnung entsprechend der Ausführungen im Anhörungsschreiben vorzunehmen

[ ] Die Forderung(en) werde ich überweisen - bitte teilen Sie mir die Zahlungsweise, die Fälligkeit, das Kassenzeichen und die Bankverbindung mit.

[ ] Sonstige Mitteilung:

Falls noch weitere Rückfragen erforderlich sind, bin ich telefonisch erreichbar unter der Nummer:_______________________

.........................................

Ort/Datum, Unterschrift


Soweit, so gut. Nun zur Frage:

Welcher Vordruck ist beim Ersten gemeint? Meinen die diese Erklärung als Vordruck? Was anderes habe ich ja nicht. Und was ist beim Zweiten gemeint wenn dort steht "Ich bitte die Aufrechnung entsprechend der Ausführungen im Anhörungsschreiben vorzunehmen" ?

Könnte mir das jemand verständlich machen? Ich will nicht einfach den dritten Punkt ankreuzen, ohne überhaupt Punkt eins und zwei verstanden zu haben...

LG 01234

Geld, Arbeitslosengeld, Recht, Gesetz, ALG II, Arbeitsamt, Jobcenter, SGB, Sozialgesetzbuch
Weiterbewilligung noch nicht bearbeitet

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben, ich bin echt fix und fertig. Ich kann schon nachts nicht mehr schlafen und mein Magen tut auch extremst weh. Zu alle dem hab ich mir den Fuß verdreht und kann nur beschwerlich gehen-ein Weg zum weit entfernten Jobcenter wäre die Hölle.

Mein ALG2 läuft Ende des Monats ab. Weiterbewilligung habe ich Mitte Oktober gestellt. Am 17.11 bekamm ich ein Schreiben das ich ,obwohl ich ja angegeben habe das kein Veränderungen sind, EK und VM mit den Auszügen der letzten 3 Monate einreichen soll-diese habe ich am Montag drauf bei der Post abgegeben. Ich habe gerade im Amt amgerufen und da sagte man mir das es immernoch nicht bearbeitet ist und noch nichtmal ein Posteingang verzeichnet ist. Das dies aber normal wäre da der Postweg durchs Haus schon mal eine Woche dauern kann und wir ja Mittwoch auch noch Feiertag hatten. Und somit konnte sie mir nicht mal sagen ob jetzt immernoch was fehlt.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Was kann ich tun wenn Anfang Dezember immer noch nix da ist? Dummerweise hat meine Tochter auch noch Anfang Dez. Geburtstag und ich mußte diesen Monat eine Stromnachzahlung begleichen-als ist das Geld ausnahmsweise mal echt knapp. (Sonst schaff ich den Monat und auch etwas drüber sehr gut.

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar. Bitte leichtverständlich, da wie gesagt meine Nerven tot sind

Danke schön

LG Marion

ALG II, Hartz IV, Weiterbewilligung
Mietbescheinigung zwingend erforderlich?

Hallo,

wir haben eine Frage bezüglich der Mietbescheinigung die das Jobcenter von uns verlangt. Der Mietvertrag für die neue Wohnung wurde schon unterschrieben und an das Jobcenter abgegeben. Die Wohnung ist nicht angemessen, macht aber nichts, denn wir haben die Kaution und die Umzugskosten selber getragen und übernehmen in Zukunft auch die Differenz.

Der Mietvertrag liegt dem Jobcenter bereits vor, allerdings wurden wir ermahnt als wir die Mietbescheinigung nicht abgegeben haben weil einige Angaben wie die komplette Größe des Objektes und die Nebenkostenaufteilung im Mietvertrag nicht hervorgehen.

Eine neutrale Mietbescheinigung wurde uns trotz höflichen Nachfragen nicht ausgestellt.

Die Problematik: Wir haben unser Recht dem Vermieter nichts über ALG II zu sagen wahrgenommen und möchten ihm nun natürlich keine Mietbescheinigung für das Jobcenter vorlegen.

Ggf. würden wir dem Vermieter fragen wie die Nebenkosten genau zustande kommen und die Info an das Jobcenter weitergeben. Ist die Aufstellung zwingend erforderlich oder könnte das Jobcenter zum Beispiel auf die detailierte Jahresabrechnung warten?

Zur den Heizkosten: Der Vermieter hat vorab ÖL getankt und uns die Rechnung gegeben die dem Jobcenter auch bereits vorliegt. Wir zahlen also monatlich den Gesamtbetrag durch 12 Monate ab.

Hat jemand einen guten Rat für uns? Kann das Jobcenter unseren Antrag ganz bzw. teilweise verweigern wenn die detailierte Nebenkostenaufstellung fehlt?

Vielen Dank vorab,

S+G Hoffman

ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Soziales
Jobcenter hat wegen Umzug Krankenversicherung gekündigt und ich brauche eine Behandlung

Hallo, ich stecke in einer verzwicketen Situation. Vor zwei Wochen zog ich in ein anderes Bundesland, meine Krankenkasse informierte ich über die neue Adresse. Ich Bezog Leistungen vom Jobcenter, welche mit dem Umzug wohl erloschen. Nun war ich heute nichtsahnend beim Arzt und muss mir wegen einer OP eine Kostenübernahmeerklärung von meiner Krankenkasse ausfüllen lassen. Also ich dort anrief teilte man mir mit das das Jobcenter meine Krankenversicherung zum 31.10. gekündigt hat und ich seit dem 1.11. nicht mehr versichert bin. Das ist eine Katastrophe!!! Meine Frage wäre, ist es denn ok so das das Jobcenter entscheidet ob ich meine Krankenversicherung behalte? Mir ist klar das der Beitrag bezahlt werden muss, aber das hätte ich auch gemacht, wenn man mich informiert hätte! Denn meine zwei Kleinkinder sind bei mir mitversichert und deswegen ist mir eine Krankenversicherung gleich noch wichtiger! Ich denke nicht das ich nach meinem Umzug noch Anspruch auf Geld vom Jobcenter bekomme da ich nun mit meinem Partner zusammen wohne. Ich hörte das man nach Kündigung trotzdem noch einen Monat Krankenversichert ist, ist da was dran und wenn ja warum wurde mir heute anderes gesagt? Warum hat man mich nicht informiert? Was kann ich nun tun, die OP muss spätestens nächste Woche durchgeführt werden! Wie ist es wenn ich meinen Partner heirate, kann er mich UND meine Kinder (von denen aber eins nicht sein leibliches Kind ist) mit in seine Familienversicherung mit aufnehmen.

Leistung, Krankenversicherung, ALG II, Arbeitsamt, Familienversicherung, Jobcenter, Kostenübernahme, Krankenkasse
Jobcenter überweist Miete an falsche Bankverbindung

Das Jobcenter hat die Miete und Nebenkosten immer an meinen vom Vermieter beauftragten Wohnungsverwalter überwiesen. Irgendwann stellte sich heraus, dass der Wohnungsverwalter die Miete und Nebenkosten unterschlagen und veruntreut hat um irgendwelche Schulden zu tilgen. Mittlerweile ist er pleite und gegen ihn läuft ein Strafverfahren. Ich habe das Jobcenter daher schriftlich am 03.09.2012 aufgefordert die Miete an eine neue Bankverbindung des Vermieters zu überweisen. Die Unterlagen dazu habe ich persönlich im Jobcenter abgegeben, die Entgegennahme wurde mir schriftlich bestätigt. Allerdings teilte mir der Vermieter jetzt mit, dass weder für Oktober, noch für November Zahlungen eingegangen wären. Ich stellte das Jobcenter daraufhin zur Rede und es stellte sich heraus, dass mein Schreiben vom 03.09.2012 im Jobcenter verloren gegangen war und die neue Bankverbindung nicht eingetragen wurde. Das Jobcenter teilte mir daraufhin mit, dass ich dann Pech gehabt hätte. Die Zahlungen wurden geleistet, wenn auch dummerweise auf das falsche Konto. Ich müsste daher selbst versuchen, vom Wohnungsverwalter das Geld zurück zu bekommen (wie denn, der ist pleite...), da das Jobcenter diese Zahlungen nur als Erfüllungsgehilfe für mich an den Wohnungsverwalter im Rahmen einer Abtretung überwiesen hat. Wenn das Schreiben zur Änderung meiner Bankverbindung dort abhanden gekommen wäre, sei das bedauerlich aber nicht zu ändern. Zweimal könne man die Miete nicht rückwirkend neu überweisen.

Wie ist die Rechtslage in dem Fall? Dem Jobcenter war nachweislich bekannt, dass die neue Bankverbindung eingetragen werden muss und es ist allein deren verschulden, dass das diesbezügliche Schreiben verloren gegangen ist oder falsch abgeheftet wurde. Das kann mir doch jetzt nicht zum Nachteil gemacht werden, weil der Vermieter -zu Recht- nach den zwei letzten Mietzahlungen von mir fragt.

Gibt es dazu bereits Urteile oder Rechtssprechungen oder Gesetzestexte mit denen ich gegenüber dem Jobcenter argumentieren kann?

Bitte keine Hinweise wie: "geh zu einem Anwalt". Dann hätte ich mir die Anfrage hier sparen können!

Miete, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Nebenkosten, Abtretung
ALG2 Erstantrag / Mittellosigkeit

Hallo,

es geht um meine 18 Jährige Freundin.

Sie wurde von Ihrer alkoholkranken Mutter aus der Wohnung geworfen und ist nun Obdachlos und Mittellos und möchte auch nicht zurück zu Ihrer Mutter ausdem Grund der Häuslichen gewallt und diversen anderen Gründen.

Nun ist sie zur Arge gegangen und wollte Alg2 beantragen und musste dafür eine Bescheinigung vom Jugendamt vorlegen das die Mutter alkoholkrank ist und eine Bescheinigung warum für Sie das Leben in diesem Haushalt untragbar ist. Beides hat sie dem Amt vorgelegt und sollte denn Antrag auf Alg 2 bekommen....dieser ist auch Tage später per Post zum Diakonischen Werk (Meldeadresse für Obdachlose) gekommen mit einem angeblichen von Ihr geforderten Termin zum 10.12.12 zur Antragsabgabe. Nun ist dieser Termin aber recht spät und sie wie geschrieben Mittellos. Also habe ich sie mit dem Antrag zum Amt geschickt zwecks der Antragsabgabe...dort wurde Sie aber abgewimmelt mit der Begründung das Sie erst eine Wohnung bräuchte...diese hat Sie auch gefunden und wurde nach mehreren Vorsprachen auch bewiligt ab dem 1.11.2012 und einen Antrag auf Erstausstattung wurde nun auch gefordert von der Arge. Nun besteht aber immernoch das Problem das die Arge den Antrag auf Alg2 nicht vor dem 10.12.2012 annimmt und sie immernoch Mittellos ist bis auf 120€ aus einer Maßnahme des Jobcenters (die aber schon aufgebraucht sind, wovon Sie auch noch das Fahrticket selber zahlen mußte) Nun hat sie der Arge nochmals mehrfach mit hilfe von Ihren Sozialpädagogen der Maßnahme Ihren Fall geschildert doch sie wird weiterhin abgewimmelt auf dem 10.12.12

Meine Frage nun :

Wie kommt Sie JETZT in den Leistungsbezug bzw. wie bekommt sie JETZT Geld für Lebensmittel usw. Was kann man tun ???? Wir sind schon nervlich am Ende...es geht jetzt schon 1 Monat so...und mein Alg2 Bezug reicht nicht für 2 Personen aus und wir haben niemanden wo wir uns etwas leihen könnten.

Bitte dringend um hilfe !!!

ALG II, Obdachlosigkeit
alg2 - Umzug zurück zu den Eltern möglich?

Hallo liebe GF-Community, also ich hätte da mal eine Frage: ich bin leider seit fast einem Jahr arbeitssuchend und weiß langsam nicht mehr weiter. Mir geht es psychisch schon richtig schlecht und ich traue mich gar nicht mehr meine Emails abzurufen weil ich weiß dass eh nur wieder Absagen kommen :(

Damit ich meine viele nutzlose Zeit nicht vergammel und vereinsame möchte ich wieder zurück in meine 500 km weit entfernte Heimat in das Eigentumshaus meines Vaters ziehen. Nun frage ich mich, ob ich dann einen Mietvertrag mit meinem Vater schließen kann und ob ich diese Miete dann auch bezahlt bekommen würde? Klar ist, dass ich dann weniger zahlen müsste als jetzt. Ich denke meinem Vater würden 300 - 350 Euro für alles (Miete, Nebenkosten, Internet) reichen.Momentan zahle ich nur für die Warmmiete 500 Euro, was ja auch unangemessen hoch ist und sicher nicht mehr lang vom Amt getragen wird. Mein Vater ist 77 Jahre alt und lebt von der Substanz und minimalen Rentenzahlungen. Ich bin 29 und mein Bruder wohnt auch noch da, er ist Student und bekommt seinen Unterhalt von meinem Vater + Nebenjob gezahlt. Miete zahlt er keine.

Weiß zufällig jemand ob das also gehen würde, dass ich umziehe und einen Mietvertrag mit meinem Vater schließe? Und wie sieht es dann mit den Kosten für den Umzug aus? Und muss ich dann in der neuen Stadt das ALG wieder komplett neu beantragen?

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV
Jobcenter verlangt Geld zurück muss ich das zurück zahlen?

Es wird ein längerer Text

Hallo Community ich hab das jetzt wider ein großen Problem mit dem Jobcenter und ehrlich gesagt ich dreh DURCH . Und zwar verlangen die von mir eine Rückzahlung von ca. 770 € . Ich mache zur Zeit noch eine Ausbildung und mein Ausbildungsvertrag endet zum 31.10.2012 . Ich bekomme zu meinem Azubi Gehalt noch Leistungen vom Jobcenter , die zahlen mir die Wohnung und Strom . Da ich bei jeder Änderung sofort beim Jobcenter Meldung machen muss habe ich vor ca. 3 Monaten dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit bescheid gegeben das ich bald fertig mit der Ausbildung bin und das ich auch nicht übernommen werde. So musste ich beim Jobcenter meine Lohnabrechnungen ab Juni 2011 bis September 2012 vorlegen,kein Problem alles abgegeben. Heute 16.10.2012 erhalte ich ein schreiben von denen wo steht das ich insgesamt 770 € zu unrecht erhalten habe. Wie kann das sein ? Ich musste doch alle 6 Monate erneut einen Bewilligungsantrag stellen wo ich alle meine Angaben machen musste wie Lohnabrechnungen der letzten 3 Monaten sowie die Verdienstbescheinigung von meiner Ausbildungsstelle . Eine Kopie von meinem Ausbildungsvertrag haben die auch . Wie kann das sein das die in diesen 2 Jahren nicht gemerkt habe das die mir angeblich zu viel Geld Überwiesen haben ? Ab nächsten Monat Arbeite ich ja nicht mehr und erhalte dann nur noch ALG 1 und Aufstockung ALG 2 von WO bitte soll ich auf einmal soviel Geld her bekommen ? Community weißt jemand ob ich dieses Geld nachzahlen muss ? PS: heute 16.10.2012 hab ich den Brief bekommen und soll bis zum 18.10.2012 antworten sonst " Sollten Sie bis zum 18.10.2012 keine Erklärung abgegeben haben, werde ich nach Aktenlage entscheiden müssen." Leute kennt sich jemand da aus BITTE um Hilfe . danke im Vorraus

ALG II, ARGE, Jobcenter, Nachzahlung
ALG 2 und Übergangsgeld bei beruflicher Reha bzw. Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo. Ich habe bereits ähnliche Themen gefunden die in dieselbe Richtung meiner Frage gehen, diese aber nicht so ganz genau beantworten, deshalb erstelle ich mal eine neue Frage!

Ich darf wohl ab Mai nächstes Jahr endlich auch meine berufliche Umschulung über den Rentenversicherungsträger beginnen. Mein Rehaverfahren läuft nun schon sage und schreibe seit 2006! Mir wurde schon durch meinen zuständigen Rehafachberater mitgeteilt, dass ich einen Antrag auf Übergangsgeld zugeschickt bekomme.

Meine Frage hierzu lautet:

Wird mir das Übergangsgeld auf mein "ALG 2" angerechnet oder ist es immernoch so wie damals dass man diese Übergangsgeld zusätzlich beziehen und behalten darf? Ich hatte damals schonmal einige Rehamaßnahmen die mich auf die Umschulung vorbereiten sollten. Es nannte sich RVL (Rehavorbereitungslehrgang) der 3 Monate ging und wofür ich während dieser Zeit auch Übergangsgeld erhalten hatte. Damals war es so, dass ich das volle Hartz4 und zusätzlich auch mein volles Übergangsgeld behalten durfte. Außerdem war ich im Internat untergebracht und bekam täglich eine Vollverpflegung kostenlos dazu! Das Jobcenter bezahlte meine Miete und meine Grundsicherung weiter! Ist es heute noch genauso wie damals geregelt? Oder weiß jemand was neues? VIelen Dank für Eure Hilfe! Ich habe damals alles ordnungsgemäß dem Jobcenter und der Rentenversicherung mitgeteilt. Habe keine Sachen verheimlicht falls jemand danach fragen sollte!

Sozialrecht, Arbeitsrecht, ALG II, Übergangsgeld, Umschulung, Teilhabe am Arbeitsleben
Einige Wochen Studierunfähig durch Krankheit: Darf ich für diesen Zeitraum weiterhin Bafög beziehen?

Hallo,

aufgrund einer krankheitsbedingten Studierunfähigkeit musste ich mich für knapp zwei Monate Beurlauben lassen. Mein Lebensunterhalt besteht ausschließlich aus dem Bafög, das ich beziehe.

Habe ich das Recht, für die o.g. Zeitspanne Bafög zu beziehen und wenn JA würde mich interessieren, durch welche gesetzlichen Bestimmungen dieser Anspruch gesichert ist und ob es irgendwelche besonderen Voraussetzungen gibt, die ich pflichtgemäß erfüllen müsste, um solch einen Anspruch geltend zu machen.

Und wenn sich aus dieser Situation kein Anspruch ergibt, welcher staatlichen Institution kann (,wenn nicht sogar muss) ich ggf. meinen Zustand melden, um u.a. auch meine Lebenserhaltung sicherzustellen?

Ein Bekannter hatte nämlich eine ähnliche Situation zu bewältigen, musste aber sein Bafög dem Amt binnen zwei Wochen zurückerstatten, da letztere der Auffassung war, dass Leistungsbeziehende keinen Anspruch auf das Bafög für den Zeitraum seiner Beurlaubung habe, da eine Beurlaubung als "Abbruch des Studiums/ der Ausbildung" gelte, wobei die gesundheitliche Unfähigkeit des Leistungsbeziehenden vollkommen ignoriert wurde.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir bezüglich dieser Fragen weiterhelfen könnten.

Vielen Dank und freundliche Grüße!

Studium, Rechtsanwalt, Ausbildung, Recht, Gesetz, ALG II, ALGII, Amt, BAföG, Hartz IV, Jura
Würdet ihr den Betrug melden?

Folgender Fall: Paar mit drei Kindern trennt sich und die drei gemeinsamen Kinder bleiben bei der Mutter. Beide beantragen Hartz IV. Die Mutter erhält für die Kinder Unterhaltsvorschuss und Kindergeld. Beides wird als Einkommen auch eingerechnet.

Nun zum Vater. Er versucht die angefangene Selbstständigkeit weiter auszubauen und erhält dazu ergänzend Hartz IV.

Nun gibt es aber eine Umgangsvereinbarung, in der der Vater jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien seine drei Kinder zu sich nimmt. Da er selber nicht genug Geld hat, um drei Kinder gerecht zu ernähren usw. hat er die Mutter um Unterstützung gebeten. Diese weigerte sich, zum Teil verständlich, zum Teil nur zum Kopfschütteln mit den Worten: Ich zahl dir doch nicht deine Ausflüge. Durch Zufall kam durch einen Link heraus, das der Vater ja beim JobCenter einen Antrag auf Mehrbedarf stellen kann. Was er dann zumindestens für die Ferien tat. Nun haben sich die Lebensumstände weiter verändert und er ist trotz EInkommenssteigerung weiterhin auf ergänzendes ALG II angewiesen. Da er noch einen genehmigten Umzug hatte, ist er in ein neues JC gekommen. Dort stellte er schon beim Erstantrag den ANtrag auf Meraufwand. Nach langem Hin und Her- fehlende Unterlagen, Unterschrift der Mutter- eidesstaatliche Erklärung des Vaters- endlich bearbeitet. Dabei forderte ihn sein JobCenter dazu auf, diesen Antrag auf Mehraufwand dem zuständigen JobCenter der Kindsmutter als Sozialbetrug zu melden.

Wie würdet ihr reagieren? Er hat es leider nicht schriftlich. Ihm ist auch bewusst, dass diese Meldung in ihre Akte kommt und er dann wieder Stress hat. Schliesslich wird ihr ja dann das Geld abgezogen. Sie wird wieder mit Entzug der Kinder drohen und es auch versuchen durchzusetzen. Ich weiss, das das ALG II nict viel ist udn man meist den Cent zweimal umdrehen muss, allerdings sind die Kinder auch nachweislich beim Kindsvater, der selber manchmal nicht weiss, wie er das schaffen soll. Ist das in euren Augen Sozialbetrug der Mutter?

Umgangsrecht, Unterhalt, ALG II, Hartz IV, Sozialbetrug
Wie kann mein Vater die Bedarfsgemeinschaft verlassen?

Hallo, ich (20) wohne zurzeit mit meinem Bruder (18) bei meinem Vater in einer Bedarfsgemeinschaft in einer 2 Zimmer Wohnung. Da die Wohnung zu klein ist muss ja eine neue her, ich und mein Bruder wollen aber lieber zusammen wohnen, und die Wohnung von meinem Vater übernehmen, sprich die 2 Zimmer Wohnung! Mein Vater erklärt sich auch bereit, zu seiner Freundin zu ziehen, weil sie auch wahrscheinlichen heiraten wollen!

Ich weiß zwar dass man bis 25 Jahre oder so bei seinen Eltern wohnen muss wenn man ALG 2 II bezieht, ich habe aber schonmal alleine mit 16 in einer WG gelebt und habe mit 18 eine eigene Wohnung vom Jugendamt bekommen!

Da ich chronisch krank bin und meine Ausbildung abbrechen musste, lebte ich auf der Straße und bin halt seit einigen Monaten wieder bei meinem Vater in der Bedarfsgemeinschaft, aber jetzt sagt das AMT, dass ich und mein Bruder nicht raus können und mein Vater auch nicht, aber was ist, wenn wir uns NICHT mit unserem Vater verstehen und wir z.b. auf einander los gehen, gebe es in dieser Richtung eine Möglichkeit? Oder wäre es eher besser, wenn mein Vater beim Amt sagt, dass er eine Zukunft mit seiner Freundin aufbauen will und deswegen auch dorthinziehen will!

Also mein Vater, meinem Bruder und mir, ist es sehr wichtig dass wir ein paar Ideen bekommen, wie ich die Wohnung behalten kann und mein Vater die Bedarfsgemeinschaft austreten kann!

Hoffe jemand hat dass verstanden! ;-)

Danke in voraus für die Antworten!

ALG II, Amt, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Sozialhilfe
Übergang von Hartz VI in Volle Erwerminderungsrente

Hallo, letzte Woche wurde mein Antrag auf volle Erwerbsunfähigkeitsrente für die Zeit vom 1.9.12 bis 31.8.2014 genehmigt. ( Antragstellung dauerte überraschend nur 4 Monate ) Ich beziehe jetzt also noch für August Hartz VI , also Leistung die im voraus gezahlt wird! Die Rente ( lt Bescheid wird volle Erwerbsminderungsrente von 572 Euro ab September ,mein Alter 47 J., gezahlt ) das heisst ich erhalte erst ende September die Zahlung, da Rente nicht im voraus gezahlt wird. Ich habe nun einen Antrag beim Grundsicherungamt gestellt . Meine Frage wer kann mir sagen welche Möglichkeiten bzw Anträge ich bei welchem AMT stellen kann zur Überbrückung für den Monat September? Grundsicherungsamt sagt ich muss ein Darlehen beantragen und auf Raten zurückzahlen, was ich aber wircklich nicht mehr kann da schon Ratenzahlungen von gesamt 120 Euro vorhanden sind, bsp: NEW Abschlussrechnung ect. dazu kommt noch , ich musste heute schon wegen einer Forderung von nur 450 Euro am OG eine eidesstattliche Versicheruung abgeben es geht also nichs mehr nicht mal mehr eine weitere Ratenzahlung auch nur von 5 Euro :-( muss ja auch schließlich essen und trinken haben, zur Tafe allein reicht nie aus!!! Meine Frage an die Grundsicherung, mir diesen Monat zu Überbrücken nur mit Darlehen, ist das richtig ? habe im Bekanntenkreis gehört das es eine einmalige Zahlung ohne Rückzahlung geben soll beim Sozialamt was das Grundsicherungsamt sein soll! Weis jetzt nicht weiter ! Wäre dankbar für schnelle Tipss zur Abhilfe von Rat. MFG

Rente, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Wohne zur Untermiete bei Oma - Muss diese ihr Vermögen offenlegen trotz getrennter Haushaltskasse?

Hallo!

Seit letztem Jahr, als ich 25 Jahre alt wurde, bin ich ALG2 Empfängerin. Nun bin ich vor kurzem zu meiner Oma gezogen und wohne nun bei ihr zur Untermiete. Alleine werde ich mir keine Wohnung nehmen, weil ich Epilepsie habe und unbedingt jemanden brauche, falls ich einen Anfall bekommen sollte (Sturz-/ Verletzungsgefahr). So passt meine Oma auf mich auf und ich auf sie, falls es ihr mal nicht gut gehen sollte (was auch schon ein paar Mal der Fall war dieses Jahr). Meine Oma bewohnt ein Haus zur Miete und ich habe mich in 2 Zimmer einquartiert. Küche und Bad werden wie in einer WG genutzt. Ich wohne seit Februar bei ihr, aber die ersten Monate waren mietfrei, weil das Jobcenter mir so Stress gemacht hatte, das ich nicht mehr konnte und der Umzug sich dann auch noch als schwierig erwiesen hat (Transportprobleme etc).

So, nun aber mein Hauptanliegen. Habe vor 2 Wochen den Folgeantrag abgeschickt, mit den nötigen Daten. Die Vermietererklärung, den Untermietvertrag sowie die letzte Heizkostenabrechnung. Nun steht in dem Antwortschreiben folgendes drin:

- > Neue Vermietererklärung, da die Neben- und Heizkosten gesondert ausgewiesen werden müssen (die Unterkunftskosten werden aus diesem Grund vorerst nicht zur EDV genommen)

Warum müssen die getrennt ausgewiesen werden? Meine Oma und ich haben uns auf einen Pauschalpreis von 250€ geeinigt, reicht das nicht?

- > Unterlagen zum Einkommen und Vermögen Ihrer Großmutter (da sie in einem Haus wohnen und Miete zahlen müssen ist zu prüfen, ob Ihre Großmutter einen Unterhaltsbeitrag an Sie leisten kann)

Ich weiß, das das Jobcenter vermutet, das meine Oma mich unterstützt, weil wir verwandt sind. Aber dem ist nicht so. Wir führen getrennte Haushaltskassen, kaufen getrennt ein, waschen getrennt, haben getrennte Kühlschrankfächer. Die Küche benutzen wir gemeinsam, weil ich keine eigene habe und hier auch kein Platz für eine weitere Küche ist. Ist das denn nun richtig, das meine Oma ihr Einkommen UND Vermögen offenlegen muss? Hab mich schon informiert und ich habe verstanden, nein. Hatte einen Bekannten, der bei seinen Eltern lebte und das Jobcenter hat die Untermiete bezahlt. Bei einer Sozialberatung war ich ebenfalls und die bestätigten mir das.

Was antworte ich jetzt am besten und welche Unterlagen lege ich bei?

Meine Sachbearbeiterin ist nur 2 Stunden am Tag erreichbar und da ist meistens besetzt. Über email antwortet sie auch nicht...

Bin für jegliche Hilfe und Tipps dankbar!

LG

Unterhalt, ALG II, Hartz IV
was soll ich tun ich will mich trennen habe aber angst

ich bin seit ca 8 jahren mit einem moslem verheiratet. ich bin selbst zum islam konvertiert vor ca 6 jahren. wir haben eine gemeinsame tochter. seit ca 2 jahren wird mein mann aber extrem, gestern habe ich ihm gesagt das ich die scheidung will. ich ertrage es nicht mehr, ich muss mich um alles kümmern, er verbietet mir arbeiten zu gehen, selbst will er auch nicht arbeiten. jetzt habe ich eine arbeit in aussicht und habe mein kopftuch ab genommen. seit dem werde ich von ihm beschimpft. ich habe mich an seine regeln zu halten und seine vorschriften. jetzt reicht es aber, das bin nicht ich, ich kann mich anpassen aber nicht mein lebenlang verstellen. das akzeptiert er nicht. unsere tochter leidet inzwischen auch unter ihm und das geht nicht, hier habe ich die notbremse gezogen. ich habe ihn gebeten auszu ziehen aber er hat gesagt das wird er nur wenn die polizei kommt. ich möchte das ganze aber in ruhe abwickeln. er möchte unsere tochter mit nehemn, das geht ja mal gar nicht. er ist einer salafistischen gemeinde beigetreten und ich habe wirklich jetzt angst um meine tochter und um mich. und wie ist das wenn ich ihn rausschmeisse, zahlt mir die arge die wohnung weiter oder muss ich umziehen. dann müsste ich meine tochter aus ihrem umfellt reissen, das will ich auch nicht. was soll ich blos tun. hat jemand von euch einen rat für mich ich weiß gerade nicht weiter. was ich weiß ist das ich an meiner grenze bin und nicht mehr kann und das ich in den nächsten tagen einen anwalt kontaktieren werde aber wie es weiter geht das weiß ich nicht. ich bin euch für jeden rat dankbar den ihr mir geben könnt.

Islam, Trennung, ALG II
Inkasso lehnt Ratenzahlung ab

Ich habe eine offene Summe (236€) an das Unternehmen Kohl zu zahlen und versuche vergebens mich mit denen auf eine Ratenzahlung zu einigen. Leider habe ich kein Einkommen, mach grad eine Weiterbildung, bekomme ALG2.

Die Summe ist von einen Kabelanbieter, welcher trotz Kündigung den Vertrag 1 Jahr verlängerte. Ich kündigte im März, 5 Monate vor Vertragsverlängerung. Leider wurde nur das digitale gekündigt, also machte ich mit der Kundenbetreuung ab, dass ich einen Nachtrag per mail sende damit der analoge Anschluß auch gekündigt ist. Aber Pustekuchen der wurde um 1 Jahr verlängert. Nun ist der gekündigt, weil ich nicht gezahlt habe. Ich habe es nicht eingesehen, dass der Vertrag trotz kündigung verlängert worden ist.

Schon mehrfach habe ich Kohl angeschrieben und diese Lage erklärt, aber vergebens. Erst hat man mir unterstellt, dass ich den Tatbestand des Betruges erfülle, weil ich ein aktives Konto habe und hätte zahlen können. Sie haben mich überprüft und unterstellen mir, dass ich die Summe nicht zahlen will. Ich soll wirtschaftlich dazu in der Lage sein. Das bin ich aber zur Zeit nicht, deshalb bat ich um Ratenzahlung um die Summe zu tilgen, denn ich will ja zahlen.

Zur Antwort kam der Vorschlag eine Rate von 170€ zu überweisen und dann 35€ bis die Summe bezahlt ist.

Nochmals schrieb ich, dass ich eine so enorme Summe micht aufbringen kann, darauf schrieb man mir, dass die volle Summe bis 6.7.12 fällig ist sont geht das Verfahren weiter.

Ich weiß nicht mehr was ich noch machen soll. Leider kann ich die ganze Summe nicht zahlen bekunde aber immer mein Zahlungswillen in Raten. Kohl lässt sich auf nix ein. Seit Januar habe ich ein P-Konto, auch das weiß die Firma Kohl.

Was kann ich machen, ich will zahlen kann aber ebend nur kleine Raten. Was passiert wenn ich einfach zahle?

Recht, ALG II, Inkasso, P-Konto, Ratenzahlung
Jobcenter schickt mich zur Schuldnerberatung der Diakonie?

Ist in der EGV festgehalten. Bis zum 4.7. soll ich da hin. Ich finde es zur Zeit iwie wichtiger, dass ich schnell eine Wohnung finde, weil die WG hier sich aufgelöst hat und ich sonst bald auf der Straße sitze und noch mehr Schulden mache (wegen der zu teuren Miete hier, die das JC net zahlen will). Also Wohnung hab ich. Muss heute Kaution überweisen und dann wird umgezogen (Kaution will das JC auch net zahlen). Hab kein Geld um zur Diakonie zu fahren. Is mir auch eigentlich nicht recht, dass die Diakonie dann mit dem JC über meine Schulden / Finanzen spricht. Die EGV habe ich "unter Vorbehalt (der rechtlichen Prüfung)" unterschrieben. Viele Schulden habe ich auch nicht ca. 2000€ bei der Stadt. 1400€ Kreditkarte. 1000€ Ratenzahlungskäufe. Mit allen Gebühren und wat nicht sind das eventuell 6500€. Das is doch nichts. Aber da Alg2 halt noch weniger ist, kann man das halt net bezahlen.

Muss ich zur Diakonie / Schuldnerberatung? (Wenn ich net hingeh gibts Sperrzeit und ich mach noch mehr Schulden, brauch auch die Kohle wegen verschiedenen Dingen (Essen ist da auch zweitrangig ;(. Sollte doch rechtlich keinem Prozeß stand halten, so eine EGV. Ist das Grundgesetzkonform (nur wenn ichs mir gefallen lasse, oder?)

(JC: Wir haben da einen Vertrag mit der Diakonie. - Ach so, die wollen Geld verdienen, ich dachte schon die würden mir helfen ;D)

Lustig: Das JC will die Kaution net zahlen. Also leih ich mir 500€ bei Oma. Aber jetzt is das ja Family und da muss man geliehenes Geld ja net zurück zahlen, also sind das Einkünfte. Also beim Amt Bescheid geben und 340€ von den 500€ abgeben. Weil man darf ja nur 160€ dazu verdienen. Also bliebe mir letzlich nur 3 Monate auf der Strasse zu leben und mir jeden Monat 160€ zu leihen oder Sozialbetrug zu begehen (die 340€ verschweigen). Is das System net iwie bescheuert?

Naja, Danke und so. Und nein, ich werde mir keinen Job suchen ;P

Schuldnerberatung, Mietkaution, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter

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