Hallo Leute,

es geht um folgendes. Ich bin mit meiner Freundin vor ein paar Wochen zusammen gezogen. Wir beziehen beide Alg2. Sie war vorher in der BG bei ihrer Mutter und hat bei dem dortigen Auszug keine Möglichkeit gehabt Möbel mit zunehmen. Ich selber hatte mal vor ein paar Jahren Erstausstattung bekommen und mir davon auch die benötigten Möbel gekauft. In dieser ersten Wohnung von mir war jedoch eine Waschmaschine vorhanden, daher blieb mir der Kauf einer Neuen erspart. Jetzt haben wir folgendes Problem. Wir sind jetzt zusammen gezogen, haben auch soweit alles an Möbel, nur eine Waschmaschine fehlt. Unser Sachbearbeiter des Jobcenters sagt dazu, dass wir bzw meine Freundin keine Erstausstattung bekommen würde, da ich damals schon diese beanspruchte und mir davon eine Waschmaschine kaufen hätten können. Er sprach irgendwas von Darlehn, aber auf Grund meiner finanziellen eingeschränkten Situation, will bzw kann ich nicht darauf eingehen. Stimmt es wirklich dass sie überhaupt keinen Anspruch auf die Erstausstattung hat?

Bitte hilft uns wir sind total verzweifelt !!!