Hallo, Ich bin verheiratet und habe eine Tochter, meine Frau bezieht bereits ALG2 (Mutterschutz) Ich habe im Januar 2013 meine Schule abgebrochen(Fach abi) in der Zeit in der ich in der Schule war, habe ich Bafög bezogen. Von Januar 2013 bis Dezember 2013 habe ich kein ALG oä bekommen, nur Kindergeld und habe hier und da mal ausgeholfen bei Umzügen um über die Runden zu kommen. Nun habe ich im Dezember beantragt das ich in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen werden soll. Als ich heute einen Termin hatte um zu erklären wie ich über die Runden gekommen bin in der Zeit zwischen Januar und Dezember, wurde mir auch gesagt, dass man die Kontoauszüge der letzten 12 Monate haben wollen würde, ist das rechtens? Reicht es nicht wenn ich die Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorlege(nicht kopieren lasse) Ausserdem wurde gesagt, dass ich das Schreiben von der Bafögstelle mitbringen muss, dass kein Bafög mehr gezahlt wird, wie sieht es mit der Rechtslage da aus? Eigentlich ja Sinnlos, wenn man sowieso schon Kontoauszüge vorlegt. Dann wurde mir vorgeworfen ich könnte andere Konten haben, heimlich noch zur Schule gehen und weiter Bafög beziehen, allerdings wurde eine Schulbescheinigung vorgelegt in der ersichtlich ist, dass ich die Schule im Januar verlassen habe. Danke und entschuldigt den langen Text. lg