Hallo an alle!

Haben ein Problem mit dem JC!

Mein Mitbewohner hatte bis zum 30.11.2013 den vollumfänglich bewilligten Teil-Hartz IV bezogen!

Ende 10/13 hat er einen WBA zugeschickt bekommen, den er einfach nicht eingereicht hat, weil er kein Geld mehr von JC bekommen möchte! Einfach so! Man musste den ja auch kein Grund nennen, warum man nich mehr von JC Leistungen mehr beziehen möchte.

Nun hat er gestern eine "Aufforderung zur Mitwirkung" im Briefkasten gehabt.

Aus dieser geht hervor: "Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Laistungen besteht beziehungsweise bestanden hat."

Dazu wird er aufgefordern folgende Nachweise vorzulegen:

  • Verdienstnachweise ab Mai 2013
  • Nachwei wann die Zahlung erfolgte (Kontoauszug)

Das alles soll bis 03.01.2014 dem SB vorliegen.

Meine Frage hierzu. Ist das überhaupt noch zulässig?

Der SB bezieht sich auf die §§ 60, 66 und 67. Ich bin kein Anwalt, aber diese §§ gelten für derjenigen, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält.

Hier ist es jedoch nicht der Fall! Er will weder die Leistung beantragen noch diese erhalten. Die Leistungen wurden bezogen, aber seit dem 01.12.2013 ist damit nun Schluss.

Soll er trotzdem die Nachweise, wie verlangt erbringen? Die drohen damit Leistungen einzustellen - welche Leistungen denn? Er bezieht doch nichts mehr!

Weiß jemand, wie man in so einem Fall vorgehen soll. Warum soll man bitte denen Kontoauszüge für 7 Monate vorlegen, was ist das denn???