Ist die Forderung der Arbeitsagentur nach sechs Bewerbungen pro Woche rechtmäßig, obwohl nur zwei in der Eingliederungsverinbarung festgehalten sind?

Ich habe mich gestern arbeitssuchend gemeldet und Antrag auf ALG1 gestellt. Laut Eingliederungsvereinbarung muß ich mindestens zwei Bewerbungen pro Woche versenden. Nun erhalte ich bereits am ersten Tag vier Jobangebote (Vermittlungsvorschläge), welche mit einer Rechtsfolgebelehrung versehen und somit verpflichtend sind.

Auf Rückfrage beim Berater erklärt er mir schriftlich, daß ich neben zwei eigeninitiativen Bewerbungen aus der Eingliederungsvereinbarung, auch diese vier weiteren Angebote wahrnehmen muß, um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Ich soll nun also sechs Bewerbungen in einer Woche versenden, vier davon innerhalb von drei Tagen. Online lese ich dagegen, daß nur zwei Bewerbungen pro Woche (entspr. der Eingliederungsvereinbarung) verpflichtend seien.

Versucht der Berater nun, unrechtmäßig Druck auf mich auszuüben, oder ist das zumutbar?

Ich möchte klar stellen, daß ich deutlich mehr als zwei Bewerbungen pro Woche versenden will, dies jedoch auf Angebote, die ich selber am Markt raussuche und für geeignet halte. Die Agentur versucht stattdessen, mich auf die Schnelle beim nächstbesten Dienstleister / Zeitarbeitsfirma unterzubringen. Dem möchte ich eigeninitiativ zuvorkommen, nur lassen mir sechs Bewerbungen pro Woche nicht viel Gelegenheit dazu.

Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

ALG I, ALG II, Eingliederungsvereinbarung, Jobbörse, Vermittlungsvorschläge
Krankengeld, Aussteuerung, Nahtlosigkeit, ALG I – und dann?

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen.

Folgender Fall:

Ich bin 59 Jahre alt, männlich. Angestellter. Seit 1973 durchgehend beschäftigt. Seit 07.05.2015 arbeitsunfähig erkrankt. Diagnose: Lungenkarzinom, dadurch Depressionen, Burnout, Panikattacken usw. Schwerbehindert mit 80 Grad. Mit dem 06.11.2016 läuft nun meine Krankengeldzahlung aus.

Bisher verlief der Heilungsprozess der Lunge positiv, aber bei der letzten CT-Untersuchung wurden Unregelmäßigkeiten usw. festgestellt. Ich soll mal abwarten und in 3 Monaten wieder eine CT-Untersuchung machen lassen, sagt der Arzt. Ich war eigentlich wieder so gut drauf, dass ich versuchen wollte eine Wiedereingliederung anzustreben.

Nun bin ich durch die o.g. Diagnose wieder in ein tiefes psychisches Loch gefallen und spüre keine Kraft mehr, im Moment eine Wiedereingliederung durchzuführen. Es sieht dann wohl so aus, dass ich über den 06.11.2016 weiterhin arbeitsunfähig bleibe. Doch dies ist der Zeitpunkt der Aussteuerung durch die Krankenkasse. Ich müsste dann im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung ALG I beantragen. Das ALG I ist bekanntlich weniger als das Krankengeld.

Nun meine komplizierten Fragen:

Wie viel weniger ist das ALG I? Kann ich hierzu einen ALG I-Rechner im Internet benutzen, oder wird das anders berechnet? Gehalt: vormals ca. 3000 € brutto, 1850 € Krankengeld, Anspruch auf EM-Rente 1340 € nach 10,8 % Abzug.

Wie viel ALG I käme da wohl raus? Wie lange läuft die Nahtlosigkeit? Normaler weise habe ich mit 59 Jahren Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld. Ich muss dann wohl auf Mitteilung der Arbeitsagentur einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Bis der von der Rentenversicherung genehmigt wird, werden wohl einige Monate vergehen.

Was ist, wenn es mir innerhalb dieser Monate des laufenden Verfahrens der Beantragung der EM-Rente wieder so gut geht, dass ich dann eine Wiedereingliederung beginnen möchte? Kann ich dann den Antrag auf EM-Rente zurückziehen oder ist dieser Antrag „unwiederbringlich“ gestellt?

Stimmt es, dass wenn ich 6 Monate ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit bekomme, dann wieder mit derselben Krankheit weiterhin 78 Wochen eine Krankengeldzahlung bei meiner Krankenkasse durch ärztlichen Attest beantragen kann?

Muss ich im Rahmen der Nahtlosigkeit meine Krankmeldungen der Arbeitsagentur vorlegen? Ich habe gehört, wenn ich das mache, die Arbeitsagentur mir dann nur noch eine Art „Lohnfortzahlung“ für 6 Wochen gewährt. Danach käme ich in Hartz IV.

Was ratet Ihr mir? Wiedereingliederung? Nahtlosigkeitsregelung? EM-Rente beantragen? Habe noch knapp 4 Jahre bis zur Rente mit 63.

Viele Fragen, aber vielleicht findet sich ja jemand mir zumindest einen Teil davon zu beantworten.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG

Erwerbsminderungsrente, ALG II, Arbeitsamt, Burnout, eu-rente, Krankengeld, Krankenkasse, Aussteuerung
Zusammenziehen mit Freundin trotz ALG2 wenn sie Arbeiten geht?

Guten Tag zusammen ich beziehe ALG2 und wohne auch alleine, ich habe seit einiger Zeit eine Freundin die Arbeiten geht und knappe1400 Euro verdient muss aber davon noch Sachen abbezahlen wie Kredit etc. sie wohnt alleine. Aus meiner Situation heraus das ich Epileptiker bin kann ich in meinen Beruf kein Fuß mehr fassen da halt die lücke im Lebenslauf befragt wird und ich natürlich ehrlich sagen muss warum, würde ich das nicht und es passiert was könnten Menschen gefährtet werden bei der Arbeit. Ich bin auf die Idee gekommen das man zusammenziehen könnte da sie in einem Ort Wohnt der näher an Städten angrenzt wo die möglichkeit besteht einen Job zu finden und für mich dadurch besser zu erreichen ist, alleine die Busanbindung ist schon besser (es hadelt sich um die gleiche Stadt). Meine Frage dazu ist es immer noch so das dass erste Jahr als Probe angesehen wird? wir möchten wirklich getennte konnten führen und alles weitere, da eben noch nicht so lange zusammen mir steht sogar ein eigenes zimmer zur verfügung so das man es eigentlich auch als WG ansehen kann. ich würde nicht mal umzugskosten oder so etwas beantragen, wüsste nur gerne wie ich genau vorgehen muss? direkt zum Jobcenter oder reicht schon ein schreiben mit der Information seines vorhabens und wenn das Jobcenter dem zustimmt kann man es angehen?

vielen Dank für eure Hilfe!

Umzug, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
SGB 2! Kann ich einen Antrag auf eine einmalige Beihilfe für einen Kühlschrank stellen?

Hallo ihr da draußen,

weiß jemand von euch, ob ein Kühlschrank bzw. eine Kühl- Gefrierkombination zur Gruppe der notwendigen Anschaffungen gehört, für die in aller Regel eine einmalige Beihilfe gewährt wird. Vor ein paar Tagen ging meine Gefrierkombination ( 13 Jahre alt ) kaputt - auch der Kühlschrank-Teil. Ich musste den gesamten Inhalt wegwerfen. Ich fragte sofort beim Jobcenter nach einer Hilfe für eine Neuanschaffung bzw. eher eine Gebrauchtanschaffung z.B. aus dem An- Verkauf. Durch meine monatlichen Festausgaben bleibt vom Alg2 jeweils am Monatsende nichts übrig. Ich besitze auch keine weiteren Vermögenswerte, die ich in Bargeld umwandeln könnte. Das Vermögen beläuft sich also auf 0,- Euro. Seit ein paar Monaten beziehe ich einen sehr kleinen gemeldeten Nebenverdienst, bei dem ich weit unter dem Betrag bleibe, den ich dazu verdienen dürfte. Beim Jobcenter ist diese Situation sehr genau bekannt und gespeichert. Bei meiner Nachfrage für einen Zuschuss antwortete die Mitarbeiterin des Jobcenters am Telefon, dass es eine einmalige Beihilfe nicht gibt. Ich könne NUR! einen Antrag auf ein Darlehen stellen, dass ich aber damit rechnen müsste, dass dieser abgelehnt wird. Sie schickte mir das Antragsformular bereits zu. Dieses ist ein Formular, mit dem man ein Darlehen oder eine einmalige Beihilfe (durch Zutreffendes ankreuzen) beantragen kann. Auf dem zugeschickten Antrag ist vom Jobcenter "Darlehen" schon angekeuzt worden.
Ich kann die gesamte Vorgehensweise des Jobcenters nicht nachvollziehen. Weiß jemand von euch, ob das bisherige Vorgehen des Jobcenters in dieser Sache in Ordnung ist und wenn das jedoch nicht der Fall sein sollte,  ob ich, trotz der vorbestimmten Ankreuzung als Darlehensantrag,  diesen in einen Antrag auf einmalige Beihilfe "umwandeln" kann, in dem ich das SO im Begründungstext formuliere und auch entsprechend tatsächlich begründe.

SOS! Bitte helft mir!

Liebe Grüße UUshii

ALG II
Überzahlung ALG 2, aufgrund eines Minijobs. Wie ist das mit dem Rückforderungsanspruch seitens des Jobcenters?

Hallo zusammen,

es geht um Folgendes:

Unsere Leistungen nach dem SGB II betragen monatlich 1.131,70 Euro.

Nun geht es um den Monat Mai. Ende April wurden die Leistungen für den Monat Mai, wie üblich, im Voraus gezahlt. Zudem wurde am 1. Mai ein Minijob seitens des Leistungsempfängers angetreten. Hieraus ergab sich ein Einkommen in Höhe von 391,31 Euro netto (406,35 Euro brutto). Dies wurde rückwirkend, also ebenfalls für den Monat Mai überwiesen. Nach Abzug des Freibetrags bleibt demnach eine Überzahlung in Höhe von 230,04 Euro, die das Jobcenter nun richtigerweise zurückfordert. Soweit haben wir alles richtig verstanden und sind natürlich gerne bereit, diesen Betrag zu erstatten. Als Laien auf dem Gebiet, sähe das für uns folgendermaßen aus: Regelleistung (1131,70 Euro) - Überzahlung (230,04 Euro) = Auszahlung für Juni (901,66 Euro). Das Einkommen, welches zusätzlich im Juni erwirtschaftet wird ist noch nicht bekannt, sodass wir es hier erst mal außer Acht lassen.

Nun steht in dem uns zugesendeten Anschreiben folgender Absatz, aus dem wir nicht schlau werden:

»... Weiterhin besteht gem. § 43 SGB II die Möglichkeit, dass Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mit einem Betrag von 10 Prozent des für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarfs mit dem Rückforderungsanspruch aufgerechnet werden können. Ich beabsichtige, von dieser Aufrechnungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. ...«

Was hat das zu bedeuten? Es wäre super, wenn uns jemand dieses »Behördendeutsch« in eine für uns verständliche Sprache übersetzt, da wir daraus absolut nicht schlau werden.

Der Sachbearbeiter räumt uns übrigens die Gelegenheit ein, uns bis Ende Juni zu dem Sachverhalt zu äußern. Was sollen wir ihm dazu schreiben?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

Leistung, Minijob, ALG II, bescheid, Hartz IV, Jobcenter, Rückzahlung, SGB, Überzahlung
im Arbeitsverhältniss Krankgeschrieben/krankengeld, was kommt wenn der krankengeld bezug endet?

Guten tag zusammen,

Kurzer umriss meiner Situation....

Ich bin M 31 Jahre alt und seit November 2015 Krankgeschrieben und somit im krankengeld bezug, aber noch bei meinem arbeitgeber beschäftigt. Der grund der krankheit: Ulna-Minus Variante, Sl-band ruptur sowie eine TFCC Läsion des Linken Handgelenks.

-Bin 2x am handgelenk Operiert worden, beim ersten mal wurde eine SL-band plastik sowie 2 drähte zur stabilisierung und einwachsung der plastik und eine TFCC-Glättung gemacht.

-OP 2, die drähte haben nicht genug stabilisiert, somit wurde noch die daumen Sehne gespalten und um Skaphoid und Lunatum geflochten.

Jetzt bin ich noch ~14 wochen garnicht brauchbar wegen heilung und gips, danach wird aber auch noch reha folgen wie lange die gehen wird steht in den sternen.

Mit der sache wurde mir schon gesagt das ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Daraufhin habe ich einen Antrag für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Rentenversicherung gestellt, Umschulung habe ich vorgeschlagen und wird geprüft, aber wir wissen alle das dauert noch, da ich auch noch auf den op bericht warten muss, den die haben wollen.

Nun Mal die Frage, was passiert jetzt wenn sich das alles noch bis November hinzieht ? wer zahlt dann mein Gehalts-Ausfall ? kommt ALG I oder II ?

Mit freundlichen Grüßen Psycho

ALG, ALG II, Krankengeld, Krankenkasse, Rentenversicherung, arbeitsunfaehig, Teilhabe am Arbeitsleben
Was passiert, wenn während der Maßnahme der ALG-II Bedarf ausläuft?

Hallo.

Im August läuft mein ALG2 Bedarf aus. Ich habe keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt und keinen Arbeitsvertrag. Ich werde einfach keinen weiteren Antrag mehr stellen, weil mir das die einfachste Lösung zu sein scheint, aus dem ganzen System wieder raus zu kommen.

Der Sachbearbeiter möchte mich kommende Woche in eine Maßnahme einweisen, die 5-6 Monate gehen soll. Das bedeutet, mein ALG2 würde in diesem Zeitraum auslaufen. Nun frage ich mich, was in diesem Fall passieren würde, ob ich noch zur Maßnahme gehen müsste, ob mir die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden, sobald ich nicht mehr im Bedarf bin oder ob mir rückwirkend mein ALG2 aberkannt wird, wenn ich innerhalb der Maßnahme keinen Weiterbewilligungsantrag stelle.

Im letzten Jahr habe ich eine Ausbildung begonnen und wurde vom Sachbearbeiter rausgenommen, um eine Maßnahme anzutreten. Ein halbes Jahr später fand ich eine weitere Ausbildung, für die ich einen Bildungsgutschein (oder sowas... Ausbildungsförderung, keine Ahnung wie das heißt) beantragt habe, worauf hin mir unverholen gedroht wurde, dass man mich eben um 100% sanktionieren würde, wenn ich meine, statt zu arbeiten, mir eine Ausbildung zu leisten. Seit dem wird mir jegliche Förderung gestrichen.

Im Winter beginnt mein ABI-Vorkurs und sobald die reguläre Abiturstufe anfängt, bekomme ich elternunabhängiges Bafög, ich bin froh, dann aus dem ALG2 zu sein. Weil ich aber ohne Arbeitsvertrag nicht einfach rauskomme, bzw der Sachbearbeiter mich offensichtlich richtig zur Schnecke machen würde wenn ich mich nicht für eine Billiglöhnerarbeit zur Verfügung stelle, will ichs gar nicht drauf ankommen lassen und schleppe das einfach vorher schon aus (Wie ich das halbe Jahr über die Runden komme... naja wird sich schon ergeben, aber ich weiß schon sicher, dass ich nicht neu beantragen muss. Auch Krankenkasse etc hab ich auf dem Schirm, keine Sorge).

Die Frage ist nur, wie ich jetzt mit dieser Maßnahme umgehen soll (die übrigens zum Ziel hat, mich im Anschluss an irgendeinen Gebäudereiniger zu vermitteln), weil sich das zeitlich überschneidet. Dem Sachbearbeiter einfach sagen kann ich das auch nicht.

Ich bin dankbar für Erfahrungen, Tipps und Ideen.

Arbeitslosengeld, ALG II
Erstmaliger Auszug aus dem Elternhaus (Ü25) in die eigene Wohung?

Einen wunderschönen guten Tag allerseits. (Sorry für den langen Text)

Derzeitig bin ich 26 Jahre jung, wohne in Berlin und bin noch bis Anfang Juli diesen Jahres mit meinem Abitur über den 2. Bildungsweg beschäftigt und gelte als Auszubildender und beziehe daher noch Bafög.

Da einer der ersten großen Schritte in die Selbstsändigkeit das eigene Heim darstellt, wollte ich nun nach dem Abitur ausziehen. Der Auszug während des Abiturs hat sich als relativ schwierig erwiesen, da ich über keinerlei Einkommen verfüge (ausgenommen Bafög) und mir auch eine Bürgschaft verwehrt blieb.

Nun war ich heute beim JobCenter um mich schonmal für Juli anzukündigen und habe auch einen Erstantrag für ALG2 (am Empfang) erhalten. Nach Erhalt des Antrages wurde ich zu einem Sachbearbeiter geschickt, welcher mir den Antrag gleich wieder abgenommen hat (nicht ausgefüllt) und mir stattdessen einen Antrag für einen Wohnungswechsel (nach Äußerung meines Wunsches auf eine Eigene) gab.

Meine eigentlich Frage ist daher, in welcher Reihenfolge ich die Anträge stellen soll. Denn noch beziehe ich ja kein ALG2 und ich dachte, dass erst einmal dieser Antrag unter Dach und Fach sein sollte, bevor ich überhaupt einen Anspruch auf eine eigene Wohnung habe.

Nachtrag (Anmerkung):

Der Sachbearbeiter war bezüglich des Wohnungswechsel nicht gerade erfreut gewesen als er mir das Formular aushändigte. Ich müsse schon einen triftigen Grund schriftlich nachreichen, wenn der Auszug gestattet werden soll.
Nach meinen Recherchen weiß ich, dass dies nicht zutrifft.
Jedoch mache ich mir sorgen, dass man mir unnötig Steine in den Weg legen wird.

MfG

Wohnung, ALG II, Auszug, Elternhaus, erste Wohnung
Verdiene zu wenig Geld um Wohnung in Berlin zu leisten, 24 Jahre?

Hallo :)

Ich hoffe von euch einen guten Ratschlag zu bekommen. Zu meiner Lage: ich bin 24 Jahre alt, arbeite im Büro 1200 Euro brutto und 918 Euro netto. Ich wohne zurzeit noch bei meinen Eltern (6Zi, 161 qm, 2 Bäder usw) Wir sind vor 3 Jahren in diese große Wohnung gezogen,damals haben wir abgemacht,dass ich meinen Eltern 300 Euro monatlich abgebe,da die Wohnung sehr teuer ist. Dafür habe ich 2 Zimmer und ein Bad. Nur langsam verschlechtert sich das gute Verhältnis zu meinen Eltern. Meine Mama nervt es,dass ich mich vegan ernähre und sie kocht mir immer Fleisch. Also koche ich mein Essen stets separat, das nervt meine Eltern auch...zudem stört es meine Eltern wenn ich nachts telefoniere oder TV gucke. Das Leben zuhause ist schwierig für mich geworden , soviele unnötige Regeln. Ich schlafe sehr oft bei Freunden, da zuhause schlechte Stimmung herrscht. ich möchte eine günstige Wohnung finden. Falls ich ausziehen sollte, würden sich meine Eltern mit meinen Bruder eine kleinere günstigste Wohnung suchen. Geldliche Unterstützung von meinen Eltern brauche ich nicht zu etwarten. Wie gesagt ich verdiene 918 Euro netto und zahle eine 200 Euro Ratenzahlung monatlich ab. Ratenzahlung geht noch 4 Monate. Fahrkarte kostet auch 70 Euro und mein Handyvertrag liegt bei 40 und Fitnessstudio 40 Euro. Unterm Schnitt bleiben mir monatlich ca 560. Wie kann vorgehen, wohin wenden? Kann ich Wohngeld bekommen und ausziehen? Alg II ergänzendes ? Danke für eure Antworten

Wohnung, Berlin, ALG II, Jahre
Keine Reaktion vom Jobcenter - wann Anwalt einschalten?

Hallo,

meine Frage in wenigen Worten zusammenzufassen wird wohl nicht funktionieren, also von Anfang an:

Ich muss mein Einkommen seit September 2015 vom Jobcenter aufstocken lassen und bis vor ein paar Monaten hat das auch ohne Probleme funktioniert. Bis Februar habe ich allerdings Unterhaltvorschuss für meinen (Nov. 2015 geborenen) Sohn erhalten und seit 1.3. zahlt der Vater 240 Euro Mindestunterhalt an mich.

Die Änderung von 140 Unterhaltsvorschuss auf 240 Euro durch den Vater wurde sowohl vom Jugendamt (Beistandschaft) als auch von mir dem Jobcenter mitgeteilt. Bis Ende März erhielt ich vom Jobcenter allerdings keinen geänderten Bescheid, in dem der Unterhalt sachgemäß angerechnet wurde. Also habe ich beim Jobcenter angerufen, nachgefragt und um Änderung gebeten.

Mein Sachbearbeiter meinte zu dem Zeitpunkt nur er müsse die Unterlagen raussuchen und mich zurückrufen. Die nächsten 14 Tage versuchte ich im Grunde alle zwei Tage meinen Sachbearbeiter telefonisch oder vor Ort zu erreichen, weil keine Rückmeldung kam. Anfang April erst war der Mann wieder erreichbar, wusste aber plötzlich nichts mehr von unserem Gespräch und vertröstete mich abermals. Die Änderung hat er angeblich direkt während unseres 2. Gesprächs vorgenommen und ein Bescheid sollte in den nächsten Tagen kommen. Mitte April hatte ich immer noch keinen Bescheid, bin persönlich zum Jobcenter gefahren und wie erwartet waren laut der Dame an der Info weder Änderungen vorgenommen noch war mein Sachbearbeiter zu sprechen. Ich habe nochmals eine Kopie des Unterhaltsanspruches abgegeben und per Brief darum gebeten das doch bitte endlich ins System aufzunehmen und mein Sachbearbeiter sollte mich zurückrufen. (Hat er bis heute nicht getan.) Gleichzeitig musste ich aufgrund des Leistungsendes im Juni einen Weiterbewilligungsantrag einreichen - in dem der Unterhalt natürlich auch aufgeführt ist. Kontoauszüge der letzten drei Monate habe ich mit abgegeben und mir den Eingang per Kopie mit Stempel von der Frau an der Information bestätigen lassen.

Bis heute kam noch keine Reaktion, weder auf die Unterhaltsleistung noch auf meinen Weiterbewilligungsantrag und mein Sachbearbeiter ist wieder einmal nicht erreichbar - dafür blieb jetzt heute die Zahlung des Geldes aus.

Mir ist durchaus bewusst, dass die Zahlung im Laufe des Tages noch kommen kann - ist aber ungewöhnlich da das Jobcenter bei der gleichen Bank ist wie ich auch und für gewöhnlich war der Geldeingang immer schon morgens festzustellen und mir kommt die ganze Sache echt nicht mehr ganz sauber vor. Einen Versagungsbescheid habe ich übrigens nicht bekommen, aber der hätte ja gestellt werden müssen wenn ich irgend etwas versäumt hätte, oder? Bzw. wann würde der Bescheid eintreffen?

Welche Schritte bleiben mir um (endlich) für eine Klärung zu sorgen?

Recht, ALG II, Jobcenter
ALG 2 und Bafög überschneiden sich. Ab wann teile ich es dem Jobcenter mit?

Ich habe vor meinem Studium Bafög beantragt. Wusste aber nicht ob ich es bekomme, da ich noch keine Zusage darüber habe. Jetzt wurde mir für März schon ALG 2 ausgezahlt (Ende Februar). Ich bekomme vermutlich am 15.03. Bafög für März.

Das bedeutet, dass ich im Prinzip für März einmal ALG bekommen habe und zusätzlich Bafög. Jetzt frage ich mich ab wann ich dem Jobcenter das mitteile. Ab dem Zeitpunkt, ab dem ich das Bafög auf dem Konto habe bzw. eine Bestätigung im Briefkasten? Die Frau meinte zwar, ich würde es bekommen, aber solange ich nichts schriftlich habe, kann ich theoretisch nicht davon ausgehen.

Ich bin da jetzt ein wenig verwirrt. Außerdem habe ich ein Jobangebot für eine 20 Stunden Stelle. Die aber frühstens im April beginnen wird. Weiß Jemand zu welchen Fristen ich was mitteilen muss? Denn jetzt würde ich das ALG 2 noch nicht zurück Zahlen, da ich bis jetzt kein Einkommen habe. Auf dem Papier schon, aber nicht auf dem Konto. Deshalb würde ich es erst zurück zahlen, wenn die andere Zahlung eingeht. Weiß Jemand wie lange ich dann Zeit habe usw.?

Außerdem habe ich am 04.03. Prozesskostenhilfe beantragt. Da sollte ich ausfüllen ob ich ALG bekomme oder Bafög. Das Problem ist, dass ich im Prinzip jetzt ALG bekomme, da ich noch nicht weiß ob der Bafög Antrag durch geht. Wenn ich dann die Bafög bestätigung schriftlich bekomme, dann war meine Angabe ja rückwirkend falsch, da ich dann auch für März Bafög ausgezahlt bekommen habe und das ALG zurückzahlen muss. Hätte ich dann lieber angeben sollen, dass ich Bafög bekomme? Wobei ich da eigentlich noch weniger Geld raus bekomme. Denn beim Bafög bekomme ich 250 Euro /mtl. (wegen freiwilliger Krankenversicherung von 173 Euro) und beim ALG 2 circa 400 Euri /mtl.

Arbeit, ALG, Arbeitsrecht, ALG II, BAföG, Hartz IV, Jobcenter
Frage zu ALG I und Zuflussprinzip

Hallo Community.

Ich möchte mal gerne etwas über das Thema Zuflussprinzip und ALG 1 in erfahrung bringen, da mein Chef nicht mehr Pünktlich meinen Lohn überweist.

  • Am 29.09. habe ich die Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten.

  • Es wurde mir zum 30.10. gekündigt.

  • Ich habe mich am 01.10. beim Arbeitstamt Arbeitssuchend gemeldet. Laut Sachbearbeiterin bin ich dann ab dem 31.10.14 Offiziell in ALG 1.

  • Mein Arbeitgeber zahlt mir, auch laut Arbeitsvertrag geregelt, den Lohn immer am letzten tag des aktuellen Monats. Allerdings ist dem so seit 2 Monaten nicht mehr. Eigentlich hätte ich meinen jetzigen Lohn für September, spätestens am 30.September erhalten. Aber er ist immernoch nicht auf meinem Konto :(

  • Da das Theater schon im Juli und August so war ( Da kam der Lohn immer erst im Folgemonat zum 03. / 04. ) Bin ich mir 100% sicher , dass der Oktober Lohn, für den Oktober, erst irgendwann im November eintreffen wird, wo ich offziell im ALG1 bezug sein werde.

Zu diesem Thema möchte ich noch ergänzend hinzufügen :

Ich bin seit Anfang September Arbeitsunfähig. Ab dem 15. Oktober werde ich Krankengeld erhalten von der Krankenkasse. Dies aber nur bis zum 30.Oktober, also rund 2 Wochen. Denn ab dem 31.Oktober bin ich wieder voll Belastbar und Arbeitsfähig. Ich werde also für die letzten beiden Oktober Wochen von der Krankenkasse Geld bekommen. Allerdings weis ich noch nicht wie das läuft, und WANN das Geld auf meinem Konto eingehen wird.

Es ist ja 1x der Lohn von meinem Arbeitgeber für 2 Wochen und einmal das Krankengeld von meiner Krankenkasse für 2 Wochen. Jetzt weis ich wie gesagt nicht, wer mir wann was Überweisen wird. Kenne diesen Ablauf nicht. Vorausgesetzt, beide Gelder kämen im November...oder nur das von meinem Arbeitgeber..oder wie auch immer :

Beim ALG2 weis ich, dort gilt das Zufluss Prinzip. Bei ALG1 .... ? Mein erstes ALG1 werde ich laut Sachbearbeiterin am Freitag, 28. November erhalten. Rückwirkend für den November. Mein Lohn/Krankengeld kommt vielleicht dummerweise ebenso im November auf mein Konto FÜR den Oktober. Wie ist die Sachlage in diesem fall ?

P.s. Da mein ALG2 eigentlich zu wenig ist, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, müsste ich ALG2 zzgl beantragen. Allerdings fehlen mir "nur" 50 Euro. Das kann ich mir ausleihen. Also würde ich ALG2 dann erst ab Dezember beantragen, falls ich das bis dahin noch müsste. Falls mir aber seitens ALG1 alles angerechnet würde, kann ich ja auch gleich ALG2 beantragen...ich hoffe ihr versteht, wie ich das meine..

Liebe Grüße

Paolina

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt

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