Habe zwei Fragen zum drohenden Hartz 4 Bezug. Geld und Auto vorher in "Sicherheit" bringen?

Hallo, ich habe mal zwei Fragen. 1. Zur Zeit beziehe ich (ledig und allein lebend) ALG 1. Im schlimmsten Fall beziehe ich ab Mitte März 2016 Hartz IV. Zu dem Zeitpunkt wäre ich 41 Jahre alt. Wenn ich das richtig verstanden habe wäre mein Schonvermögen 41x150 Euro = 6150,- Euro + 750,- Euro (Freibetrag für notwendige Anschaffungen) also insgesamt 6900,- Euro. Zur zeit habe ich noch 10.200 Euro auf meinem Sparbuch. Wird der Vermögensstand dann auch erst wirklich am Tag der Antragstellung berücksichtigt oder sollte ich bereits jetzt schon 3300,- Euro bar abheben ? Das Sparbuch ist ein Direktbank Sparbuch, alle Ein und Auszahlungen laufen über mein Girokonto und ich hab gelesen das das Amt bei Antragsstellung die Kontoauszüge der letzten 6 Monate anfordern kann. Oder ist das egal wenn die die Umbuchung und anschließende Barabhebung auf den Kontoauszügen sehen ? Weiß ja nicht ob die dann nachgewiesen haben wollen wo das Geld hin ist. 2. Man darf ja einen PKW mit einem Wert von ca. 7500,- Euro besitzen. Mein Wagen hat, Stand heute, einen ca. Verkaufspreis von 12.400,- Euro, also wäre er auch im März 2016 noch weit über den 7500,- Euro. Reicht es den Wagen auf jemand anderen anzumelden und die Versicherung weiter über mich laufen zu lassen oder muss auch die Versicherung auf meinen Namen beendet werden? Und zu welchem Zeitpunkt? Reicht theoretisch auch 1 Monat vor Antragsstellung ? Sorry das ich so dumm frage, aber bisher hatte ich mit sowas noch nie was zu tun. Danke schon einmal für Eure Antworten.

ALG, ALG II, ARGE, Hartz IV, Schonvermögen, Vermögen, Sparguthaben
Wer gehört zu meiner Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaft?

Hallo, leider muss ich jetzt auf ALG2 zurückgreifen, doch das Ausfüllen des Antrages erweißt sich als nicht so sonderlich leicht.

Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, wie ich die Personen in meinem Haushalt einzustufen habe.

In diesem Haus (dem Haus meiner Eltern) leben meine Eltern (Meine Mutter und mein Vater) meine Schwester und meine Freundin (Sie zahlt monatlich einen Betrag für Unterkunft und Lebensmittel)

Bis eben bin ich davon ausgegangen, dass meine Familie (Vater, Mutter, Schwester) mit mir in einer Haushaltsgemeinschaft leben (Ich daher für diese jeweils die Anlage HG ausfüllen muss) und mit meiner Freundin, da wir anscheint eine Eheähnlichebeziehung führen (Kein Kind, jedoch leben wir seit 7 Jahren im Haus meiner Eltern zusammen. Gilt dies also trotzdem?), in einer Bedarfsgemeinschaft.

Doch ich stolpere jetzt bei der Anlage HG über Punkt 1.2 "Person in meiner Bedarfsgemeinschaft, auf die sich die Angaben dieser Anlage beziehen" wäre das dann z.B. meine Mutter? Wenn ja wen muss ich bei Punkt 2 eintragen: "Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören und mit der in Abschnitt 1.2.1 genannten Person verwandt oder verschwägert sind" - Mein Vater und meine Schwester?

Eine weitere Frage die sich mir stellt: Wenn meine Eltern eine HG für mich wäre und meine Freundin eine BG, wie wäre es für meine Freundin. Wäre ich da ihre BG und meine Familie lediglich eine WG?

Ich danke jetzt schon jedem der mir hierbei helfen möchte Liebe Grüße

ALG II, Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, haushaltsgemeinschaft
Kann ich aus der Bedarfsgemeinschaft austreten?

Alsoo...,

ich bin momentan 19 Jahre alt und habe im August einen Arbeitsvertrag als Sachbearbeiter in der Linesteuerung unterschrieben. Planmäßig würde ich demnach am 30. August um die 1200 € netto überwiesen bekommen (40 std./Woche). Allerdings werde ich mit meinem Bruder (16 Jahre alt und Schüler) zu der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern hinzugezählt. Meine Mama arbeitet als Altenpflegerin, allerdings kann man in diesem Berufszweig kaum eine ordentliche Entlohnung erwarten. Mein Vater ist langzeitarbeitslos und erzielt kein Einkommen.

Wir bekommen also Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes- leider. Mich würde jetzt interessieren ob das Amt meine vollen Brutto-/Nettobezüge anrechnet und demnach die Leistungen drastisch kürzt ODER ob ich einfach aus der Bedarfsgemeinschaft herausfalle, sodass ich mein Gehalt behalten darf und meine Eltern im Bereich der Miete und dem Kostgeld unterstützen kann. Dadurch würde ich mehr Selbstbehalt erzielen (diese 300 Euro bei einem nicht herausfallen sind einfach nur lächerlich) und kann mir endlich ein Auto leisten, welches ich so langsam für einen Ausbildungsplatz und Fahrten zu meiner Freundin gebrauchen könnte.

Ich habe mir mehrmals die Definition der Bedarfsgemeinschaft durchgelesen, allerdings komme ich zu keinem Ergebnis.

Rein theoretisch decke ich doch meinen Lebensunterhalt mit meinem Gehalt ab, würde eben nur bei meinen Eltern wohnen bleiben und falle aus der Berechnung heraus. Die Frau auf dem Amt erzählt mir hingegen etwas anderes und macht mir Angst ständig unter der finanziellen Situation meiner Eltern zu leiden und kein Puffer für Umzugskosten usw. für einen Ausbildungsbeginn 2016 zu erarbeiten. Desweiteren würde ich doch rein rechnerisch um die 25-30 std./Woche umsonst arbeiten gehen....das kann doch nichts mit einem Sozialsystem zutun haben! =(

Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort bekommen könnte, die mir endlich Klarheit verschafft.

Vielen Dank im Voraus :)

Finanzen, Angst, ALG II, Bedarfsgemeinschaft
Wie kann ich den Semesterbeitrag bezahlen?

Hallo, also ich bin 20 und habe endlich das Abi. Habe mich an der Uni düsseldorf angemeldet, jedoch muss ich die Semsesterbeiträge direkt zahlen und zwar 265€ was ich aber grade nicht mal eben so zahlen kann.

Also ich beziehe zurzeit das ALG 2, weil ich keine Eltern habe und freude die mir mal so 250 ausleihen können habe ich auch nicht. Habe beim Job Center Darlehen beantragt, es wurde jedoch abgeleht.

Wollte fragen ob es eine Möglichkeit gibt. Studentenkredite und alles habe ich mir auch schon angeguckt jedoch habe ich einfach nichts gefunden, da sie entweder ein mindesteinkommen erwarten oder dass die Eltern eine bestimmte Einkommen haben müssen.

Wegen Ratenzahlung habe ich auch nachgesachaut, aber für Uni Düsseldorf habe ich leider nichts gefunden.

Kennt jemand vielleicht eine andere Lösung?

Und kommt mir bitte nicht mir dass ich Arbeiten soll. Ich werde ab nächten monat arbeiten, jedoch darf ich ab 100€ nur 20% davon haben und werde so 120€ die monat bekommen. Ja wenn ich bis Oktober arbeite habe ich das Geld, jedoch muss ich das Geld ja vorher zahlen und auch Bafög beantragen, aber das geht alles grade natürlich nicht. Um Bafög beantragen zu können brauche ich den Bescheid dass ich angenommen wurde und dafür brauche ich eben die 260€. Und ehrlich gesagt habe ich angst dass der Job Center jetzt mit Ausbildung oder so ankommt.

Ich bin grade Ratlos und hoffe Jemand kann mir helfen.

PS: und nein ich habe einfach keine Familie die mir das Geld ausleihen kann oder Freunde, da sie ja grade selber das Problem haben.

LG

Studium, ALG II, Hartz IV, Semesterbeitrag
Möbel von Alg2 gezahlt vor erwerb des Erstausstattungsgeldes, bekomme ich das Geld wieder?

Guten Abend!

Ich habe ein mehr oder weniger kleines problemchen.. & da ich vor meiner Schwangerschaft GAR NICHTS mit dem Amt zutun hatte, bin ich da ein wenig überfordert..

Ich bin schwanger ( 7. Monat ) habe vor 1 Woche die Genehmigung für eine eigene Wohnung vom Jobcenter bekommen ( habe vorher noch bei papa gewohnt ) und kann in 1 Woche dort einziehen. Nun habe ich vor ca 1 ½ Wochen Erstausstattung für die Wohnung und für Baby beantragt ( ging ja nicht früher, weil mir die Wohnung noch nicht genehmigt wurde ) und die Bearbeitungszeit dauerte ja auch seine Zeit. ‚ Also dachte ich, kaufe ich von meinem Alg2 GEBRAUCHTE Möbel, habe aber, weil die Möbel auf Flohmärkten Ebay Kleinanzeigen etc gekauft wurden, keine Quittungen, nur eine für die Küche. ( Da ich ja wie gesagt schwanger bin, kann ich doch nicht in eine Wohnung einziehen, wo NICHTS drin ist oder? Man muss ja auch „Glück“ haben, dass gerade dann wenn man selber sucht, diese Möbel die man brauch, zu haben sind. Zumal die Wohnung noch renoviert werden muss vorher)

Habe knapp 2000€ für die Erstausstattung vom Jobcenter bekommen und ca 600 für die Baby Erstausstattung ( habe allerdings da bisher nur ein GEBRAUCHTES Kinderbettchen gekauft. Für die Möbel habe ich nur ca 600-700 € ausgegeben. Mir fehlen noch paar Kleinigkeiten wie z.b. Matratze usw. Aber damit komme ich sicher nicht auf den 2000er Betrag.. was ist mit dem „Restgeld“? Das wollen die doch sicher wieder haben? Und was ist mit den Möbeln die ich nun von dem Geld was für mich zum leben war ausgegeben habe aufgrund der Notsituation?

auf dem Bescheid der Erstausstattung stand auch unten: Die zweckentsprechende Verwendung der Leistung ist bis zum 08.07.2015 durch Vorlage von Belegen ( z.B. Kaufquittungen) nachzuweisen. Sofern die Belege bei mir nicht eingehen, kann die Leistung zurückgefordert und ggf. mit dem laufenden Anspruch auf Arbeitslosengeld2 aufgerechnet werden.

ALG II, Erstausstattung, Jobcenter
Jugendamt zuständig mit 20 Jahren ohne Ausbildung?

Hallo alle :)

Bis wann ist das Jugendamt für einen zuständig?

Geschichte:

Eine Freundin (20 Jahre) wohnt bei ihrer Mutter + Stiefvater (sind verheiratet). Das Haus gehört der Mutter. Es gab wohl schon immer stress zwischen Stiefvater und der Freundin, ihre Mutter steht vollkommen auf der Seite des Stiefvaters. Sie ist schon mehrmals von zu Hause abgehauen weil es ihr zu viel wurde. Sie hat ein Hauptschulabschluss, hat in einer anderen Stadt eine Ausbildung angefangen um von ihren Eltern weg zu sein. Die Ausbildung hat sie abgebrochen weil der Chef sie wohl mehrmals unsittlich berührt hat. So ist sie zwangsweiße zurück ins Elternhaus gezogen. Diese haben sie angeschrien wie blöd man sein kann die Ausblidung abzubrechen wegen solch einer Kleinigkeit.....Ihr Zimmer wurde schon zum Arbeitszimmer und sie schläft in diesem Zimmer nur auf einer Matratze....Arbeitet zur Zeit in einem Restaurant, Minijob 400€ Basis. Jeden Tag kommt es zu Auseinandersetzungen. Gestern wurde der Stiefvater wütend weil sie am PC saß und drohte ihr sie rauszuschmeißen. Nach einem Streit das sie zu nichts zu gebrauchen sei, nur die Haare vom Kopf frisst (sie kauft für sich selber ein) und endlich abhauen solle. Heißt es nun für sie vom Stiefvater aus dass sie bis heute Abend verschwunden sein soll bis der Stiefvater nach Hause kommt ansonsten wirft er sie raus und ihr Hab & Gut gleich mit. Ihre Mutter steht vollkommen auf der Seite des Stiefvaters und schreit sie den ganzen Tag schon an ob sie schon eine Lösung hat und bald verschwinde...

Sie ist 20 Jahre, Hauptschulabschluss, keine Ausbildung und war mal beim ALG2 Amt gemeldet. An wen kann sie sich wenden? Ist das Jugenamt noch zuständig da sie noch keine Ausbildung abgeschlossen hat? Ist das was der Stiefvater macht nicht Nötigung?

Hat jemand einen Ratschlag?

Familie, Familienrecht, Eltern, ALG II, Jugendamt
Als ALG II und ALG I Empfänger zusammenziehen

Hallo,

unsere Situation ist folgende: Wir (21&22J.) wurden ungeplant schwanger, dieses kleine Wunder ist nun seit 3 Monaten auf der Welt. Während der Schwangerschaft wurde mein Partner wg. eines Stellenabbaus gekündigt, er sucht intensiv etwas neues und arbeitet bis dahin noch auf 450 € Basis, dazu bekommt er knapp 400 € ALG I. Ich arbeite ab September in Vollzeit, beziehe bis dato noch ALG II.

Er lebt noch bei seinen Eltern und ich bei meiner Mutter, nun suchen wir seit einem Jahr bereits nach einer gemeinsamen Wohnung. Nun hätten wir eine in Aussicht, das Jobcenter genehmigt offiziell in unserer Stadt 535 € Kaltmiete für 3 Personen und 75 Quadratmeter.

Nun habe ich zwei Fragen:

Die Wohnung die wir in Aussicht haben hätte 85 Quadratmeter und wäre ja somit 10 Quadratmeter zu groß, sie kostet jedoch nun 520 € Kalt und dazu kämen 200 € Nebenkosten- würde das Amt diese Wohnung dann überhaupt genehmigen?

Bzw. dürfen wir überhaupt zusammenziehen? Da wir ja beide Leistungen beziehen?! Wie wird das dann gerechnet? Ich bekomme 340 € ALG II, 300 € Elterngeld, 184 € Kindergeld und 133 € Unterhaltsvorschuss. Bei den 340 € ALG sind jedoch noch der Alleinerziehendenbedarf von 144 € dabei, der würde bei einem zusammenzug selbstverständlich wegfallen, ebenso die 133 € Unterhaltsvorschuss. Mit meinem Geld und dem meines Partners hätten wir also 1080 € zum leben, wird bei diesem Betrag dann überhaupt noch die Miete übernommen oder müssen wir diese dann von unseren Leistungen zahlen?

Die Frage hört sich für Menschen die sich darin auskennen vielleicht doof an, jedoch kenne ich mich nicht aus und hoffe auf Liebe Menschen die mir jetzt nicht mit dem "Hartz4 Hammer" auf den Kopf hauen- denn wir wissen durchaus zu schätzen was es alles für wahnsinns Hilfen gibt! Wir möchten einfach nur eine Familie sein und wie solch eine zusammenleben..

Wohnung, Geld, Kosten, ALG I, ALG II, Quadratmeter
Wie überlebt man eigentlich mit Arbeitslosengeld 1?

Hallo ich bin gerade irgendwie etwas ratlos bis entsetzt.

Ich habe gestern erfahren, dass ich in 4 Wochen arbeitslos werde. Ich war noch nich arbeitslos, und mal davon abgesehen, dass der Schock tief sitzt und ich so schnell wie möglich wieder in eine Anstellung kommen will - wie zur Hölle überlebt man eigetnlich mit ALG 1?

Ich habe nicht besonders viel verdient und habe ausgerechnet, dass ich 750€ ALG1 bekommen werde. Ich wohne allerdings in einer Wohnung die 505€ warm (Berlier Miete... :/ )kostet. Ich zahle 40€ Gas und 30€ Strom im Monat. Ich habe ein Jahresabo für Öffentliche Verkehrsmittel (monatlich 60€) und einen Handyvertrag mit 39,99€. Dazu kommen die Rundfunkgebühren. Ich bezahle 35 Euro im Monat für Internet/Telefon/Kabelanschluß. Soll heißen, ich habe monatlich laufende Kosten von knapp 725€. Dieser Betrag ist (achtung, jetzt wirds witzig), ZU HOCH, um eine Hartz4-Aufstockung zu bekommen.

Nach Adam Riese bleiben da noch 25 € über. Ich habe ausgerechnet, dass ich einen Wohngeldanspruch von 70€ habe. Zudem könnte ich 165€ dazuverdienen. Das heißt, ich hätte 255€ zum Leben. Wer soll denn das schaffen?! Ich bin total ratlos.

Es kann doch nicht wirklich so sein, dass jeder ALG1-Empfänger, egal, ob er vorher Topverdiener oder Geringverdiener war, nur 165€ dazu verdienen darf! Und Hartz-4-Empfänger 450€-Jobs machen dürfen UND ihre Miete dabei bezahlt kriegen. ALG1 Empfänger werden auch nicht von den Rundfunkgebühren befreit, Hartz 4 Empfänger schon.

Ich bin gerade total entsetzt und hoffe, dass ich einfach nur irgendetwas falsch verstanden habe? Habe ich etwas übersehen oder gibt es noch weitere Möglichkeiten, sein monatliches Income zu erhöhen, falls man nicht direkt einen neuen Job findet oder bin ich jetzt tatsächlich gezwungen, nach mehreren Jahren Arbeit direkt in Hartz 4 zu gehen?

Ich weiß gar nicht was ich sagen soll, das schockiert mich gerade alles total. Vielleicht habe ich ja einfach nur etwas im ganzen Kündigungsschock von gestern Abend übersehen oder verstehe etwas falsch. Ich hoffe, ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.

Vielen lieben Dank!

Kündigung, Arbeitslosengeld, ALG I, ALG II, Hartz IV, überleben, Wohngeld, Arbeitslosengeld I, Bankrott
Darf das Jobcenter den Umzug verbieten?Oder kann es auch sein dass die neue Miete nicht gezahlt wird

Wir (Mein Freund,meine kleine Tochter und ich) möchten umziehen aber beziehen leider Hartz4. Wir möchten das weil wir im Moment in einem kleinen Dörfchen wohnen in welchem es weder Kita noch Lebensmittelgeschäft gibt. Es gibt keinen Bahnhof und Busse fahren sehr selten und nur in eine Richtung. Ich habe zwar ein Auto aber das brauche ich (Pflicht-vorpraktikum) also könnte mein Freund,wenn er den FS hätte, es nicht nutzen. Er findet so keine Arbeit. Also möchten wir in die Stadt ziehen in welcher auch meine Schule ist in die ich ab August gehen werde um meine zweite Ausbildung zu machen. Dort ist alles vor Ort und mein Freund könnte auch viel flexibler nach Arbeit suchen. Man ist einfach nicht mehr so oft auf das Auto angewiesen und alles ist näher dran.

Was ist denn nun wenn das Jobcenter den Umzug nicht befürwortet? Darf man dann trotzdem umziehen? Wir verzichten auch auf Umzugshilfe und die Kaution.... Könnten wir umziehen? Auch ohne dass mein Freund dort vorher schon einen Job findet? Oder kann es so passieren dass das neue Jobcenter (die Stadt ist in einem benachbarten Kreis) dann uns die Mietzahlung verweigert weil wir ohne Erlaubnis umgezogen sind :/ Wir suchen natürlich eine Wohnung die dem Preis entspricht den wir zu dritt in dieser Stadt haben dürfen.

Wer hat Erfahrung damit und kann uns helfen?

Wohnung, Umzug, Stadt, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Bekannter von mir hat Nebenkostenabrechnung für Arge gefälscht

Hallo,

ich beziehe derzeit Alg2 und habe einen Bekannten der es ebenso bezieht. Letzens traf ich mich mit ihm und wir plauderten über unsere Situationen, u.a. dass derzeit die jährlichen Abrechnungen anstehen. Ich ließ ihn wissen, dass ich das letzte Jahr soviel Wasser und Heizung gespart hätte, unwissend dass ich das daraus resultierende Guthaben gar nicht einbehalten darf, und es gerade alles letzte Woche dem Arbeitsamt überweisen musste. Da meinte er mit einem Augenzwinkern dass ich ganz schön doof wäre und vertraute mir an, dass er das gar nicht einsehe und jedes Jahr ein Plus zusammengespart hätte, und dem Arbeitsamt eine Kopie vorgelegt hätte, an der er vorher an ein paar Zahlen gedreht hätte und das wohl immer so mache......

Nun bin ich 1. sauer auf meinen Bekannten weil er mich als "doof" bezeichnet, weil ich mich an das Gesetz halte und 2. mache ich mir Sorgen, dass er damit auffliegen könnte... das ist doch Urkundenfälschung ?? Da muss das Amt doch nur mal den Vermieter persönlich kontaktieren und die Originale anfordern, und dann fliegt alles auf und er hat ne Strafanzeige am Hals!!

Wie kann ich ihm sowas ausreden?? Warum funktioniert das überhaupt? Kennt jemand Fälle und Gegenargumente in denen die Arge tatsächlich auch mal das Original haben möchte, mit denen ich meinen Bekannten von sowas in Zukunft abschrecken kann??

Ich habe mich ja auch geärgert dass ich unwissend gespart und dann alles wieder abgeben musste und dass das Geld der Arge vorne und hinten kaum ausreicht, aber sowas geht doch mal gar nicht..??! Mir blieb da echt der Kaffee im hals stecken, wusste gar nicht wie ich darauf reagieren soll... kommt sowas öfter vor??

ALG II, ARGE, Nebenkostenabrechnung
Umzug ALG2 in "unangemessene" Wohnung

Morgen,

bin grad bei der Suche nach Antworten auf Ihre Seite gestoßen und fand sie direkt sehr sympathisch. Da dachte ich, dass ich mich mit einer konkreten Frage an sie wenden kann und wäre Ihnen für jede Hilfe dankbar.

Ich wohne bis zum 01.06 noch in Aachen ziehe jedoch dann nach Köln-Kalk. Habe Montag einen Mietvertrag unterschrieben ohne "Erlaubnis" des Jobcenters, Konsequenzen wie keine Übernahme der Umzugskosten und keine Kautionszahlung muss ich in Kauf nehmen. Ich wohne momentan mit einer nicht im Leistungsbezug stehenden Person zusammen und die Warmmiete der jetzigen Wohnung beträgt 414 Euro für 50qm.

Die Miete der neuen Wohnung (in der ich wieder mit einer nicht im Leistungsbezug stehenden Person wohnen werde) beträgt 490 Euro für 33qm. Hoher Quadratmeterpreis, das ist mir klar aber es gibt einen eigenen 70qm großen Garten und ich war froh überhaupt als Erwerbsloser die Zusage für eine Wohnung zu bekommen.

Meines Wissens nach übernimmt das Jobcenter wegen des unerlaubten Umzuges nur die für die bisherige Wohnung anfallenden Kosten (in meinem Fall 207 Euro als Einzelperson).

Die Differenz würde ich dann aus meinem Regelsatz erbringen.

Nun zu meiner Frage:

Was würde das Jobcenter in meinem Fall tatsächlich zahlen? Die bisherigen 207 Euro? Das wäre noch in Ordnung. Rechne ich jedoch die 33qm x 8,25 komm ich auf 272,25 Euro und geteilt durch zwei auf 136,12 Euro. Könnte es schlimmstenfalls passieren, dass ich nur 136,12 Euro bekomme und die Differenz selbst tragen muss?

Entschuldigen Sie bitte, falls das Anliegen nicht komplett transparent formuliert ist.

Über eine Antwort die mir ein bisschen Klarheit würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und liebe Grüße.

Wohnung, Umzug, ALG II, Hartz IV
alleinerziehend jobcenter lehnt Ausbildung und bildungs Gutschein ab!

Hallo wie es die Überschrift schon sagt etwas zu mir ich bin (24) Mutter einer 8 jährigen Tochter alleinerziehend. meine Schule habe ich damals ehrlich gesagt aus eigener doofheit abgebrochen. Ich wohne mit meiner Tochter in einer kleinen Stadt wo es auf dem Arbeitsmarkt auch schlecht aussieht. Habe vor kurzem dann einen Auszug aus meiner Wohnung beantragt bei dem jobcenter dieser wurde auch genehmigt allerdings nur innerhalb der Stadt in der ich jetzt wohne heute morgen informierte ich mich wie es aussieht mit einem Umzug nach Dortmund man gab mir dann zur Antwort ohne wichtigen Grund dürfte ich Das nicht.. die ganzen Jahre habe ich mich mit zeitarbeit über Wasser gehalten in der altenpflege .. ich möchte aber was für meine Zukunft tun und strebe eine Ausbildung an zur examinierten pflegefachkraft ... leider ohne Schulabschluss kaum möglich. Meine Tochter geht ganz normal zur schule also nicht in den ganztag was bedeutet sie geht um 8 bis um halb zwölf.. also kommt auch nun keine zeitarbeit mehr in Frage da die Betreuung nicht gesichert ist. Heute fand ich dann im Netz ein bildungs Zentrum in dortmund was den Hauptschulabschluss anbietet inkl eine Ausbildung zur examinierten Fachkraft . Allerdings nur mit bildungs Gutschein vom jobcenter das wurde dann aber verneint bei dem jobcenter mit der Begründung ich sei ja alleinerziehend.. der Plan ist nach Dortmund zu ziehen meine Tochter in den ganztag anzumelden und dann das Angebot des bildungs Zentrums anzunehmen.. meine frage wie soll ich nun vorgehen ? Ich möchte gerne was für meine Zukunft tun und eine Ausbildung machen bin aber halt mit meiner Tochter alleine ohne Familie und bekannte

liebe grüße

Ausbildung, Altenpflege, ALG II, Jobcenter, Schulabschluss

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