Erstausstattung vom Amt. Wie viel Geld bekommt man eigentlich?
Abend,
beziehe zum 01.04 meine neue Wohnung, die vom Amt übernommen wird. Nun habe ich vor zwei Tagen für meine Erstausstattung einen Betrag von 650,00 Euro überwiesen bekommen... ist dass nicht zu wenig ? Meine Wohnung hat 40 qm. Im Antrag auf Erstausstattung steht drin, dass ich keinerlei Möbel besitze die ich übernehmen könnte. Wohne derzeit noch im Elternhaus. Viele meinen ich bekomme 1000 - 1500 Euro ?
7 Antworten
Der Betrag richtet sich nach deinem tatsächlichen Bedarf an Einrichrtungsgegenständen, die zu einer geregelten Haushaltsführung notwendig sind.
Tatsächlicher Bedarf bedeutet, dass nur die Einrichtung gezhalt wird, die dir fehlt.
Zudem ist das Vergabeprocedere kommunal unterschiedlich, sowohl was die Höhe der Leistungen betrifft, als auch die Art (möglicherweise wird z.B. ein Tei in Gutscheinform gewährt oder als Sachleistung aus einem Sozialkaufhaus).
Elektrogroßgeräte (Herd, waschmaschine, Kühlschrank) werden in der Regel gesondert abgerechnet, weswegen du sie auch gesondert beantragen solltest.
Für eine gesamte Wohnungsausstattung einschließlich Großgeräte wären 650€ insgesamt und in jedem Fall deutlich zu wenig.
Die Erstausstattung ist ja auch als Minimum gedacht. Und aus zweiter Hand kann man vieles sehr preiswert kaufen. Man muss sich nur etwas darum bemühen.
Und dann gäbe es u.U. ja auch die Eltern, zumindest bis man selbst 25 ist. Ubrigens in was für einem Bett schläfst Du denn jetzt noch ? Das geht mich zwar nichts an aber ....
Die Erstausstattung ist ja auch als Minimum gedacht.
Und das Minimum einen kompletten Erstausstattung (inc. notwendiger Großgeräte) liegt, wenn in Geld geleistet wird, in jeder Kommune deutlich ÜBER 650€. Die gehen im Zweifel alleine schon für Waschmaschine, Kühlschrank und Herd drauf.
Und nu?
Hab gerade gelesen Du bist so 20/21 damit sind eigentlich deine Eltern unterhaltspflichtig, wenn sie dich nicht weiter hin bei sich haben will. Find ich gerad an sich schon heftig, dass das Amt da zustimmt...
Hab gerade gelesen Du bist so 20/21 damit sind eigentlich deine Eltern unterhaltspflichtig,
.. was wieder einmal grundfalsch ist.
Es gibt keine generelle Unterhaltspflicht über das 18. Lebensjahr hinaus. Um eine Unterhaltspflich auch nur ansatzweise abschätzen zu können, bedarfs es weiteren Infos, von denen nicht eine in der Fragestellung gegeben ist ...
man, man, man ...
Für 650 Euro kann man problemlos eine Wohnung ausstatten. I
find 650€ für nüppes eig schon genial musste meine erste wohnung auch ohne hilfe vom amt als azubi ausstatten hatte da net bedeutend mehr zur verfügung:D