Hilfe! Weiterbewilligungsantrag wird nicht bearbeitet, muss nun nächsten Monat wieder hungern

Ich hab am 05. oder 06. diesen Monats einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, der wurde unverschämterweise immer noch nicht bearbeitet.

Es wird immer behauptet ich hätte meine Selbständigkeit mit der ich nur Verlust hatte nicht angegeben, was nicht stimmt. Die Unterstellen immer Gewinn obwohl man Verlust macht.

Ich mache ja ambulant Zeitungsverkauf quasi, zu den Kunden liefern, wie Brötchen nur Zeitungen immer Sonntags bei jedem Wetter.

Dafür bekomme ich vielleicht 100 € höchstens, davon gehen 70€ Benzinkosten weg, hinzu kommen Verschleiß, Papierkosten für den Ausdruck der aktuellen Tour.

Wenn ich nun wegen den paar Euro so mit Papier bombadiert werde, ist das nicht normal und ich kann nicht um die Anträge alles mit der EKS perfekt auszufüllen wegen 10€ Gewinn, voraussichtlich keine Kfz Reparaturen dann einen Steuerberater bezahlen.

Nun schreiben die mir quasi, dass aufgrund der Komplexität die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt, ich hoffe, dennoch das meine Leistung noch kommt, hab ja Anspruch drauf und abends bis 22:00 Uhr Abendgymnasium ohne Essen und trinken, wie soll das gehen? Letzten Monat bereits fast 10 Tage gehungert deswegen, ich weiß nicht und ich wurde ja letztes Jahr ausgeraubt.

Gibt es nicht irgendeine Stelle die einspringen kann, evtl. das Sozialamt, wenn ich sage das mir die Bearbeitung meines Antrags verweigert wird und ich in Deutschland schon zum zweiten Mal zum hungern gezwungen werde.

Wie ist das eigentlich, normalerweise müsste doch bei der ständigen Papierflut ich die Toner und Briefmarkenkosten dem Jobcenter in Rechnung stellen.

Mein Toner leer alle Briefmarken auch, bei dem Jobcenter-Papier-Bombardement fast jeden dritten Tag eine Aufforderung zur Mitwirkung überschreitet das den Rahmen.

Wo sind im Regelsatz Jobcenter-Papier-Bombardement-Kosten aufgeführt, nirgends, aber die sind ganz schön hoch.

Hab nun per Rechnung bestellt, aber ich kann nicht zahlen, brauche es aber trotzdem.

Nun hab ich Bauchweh, Durchfall aber Medikamente kann ich mir nicht leisten, ich muss ja damit rechnen in wenigen Tagen wieder Radikal hungern zu müssen.

Wer ist zuständig wenn das Jobcenter sich für Bearbeitungen zum Beispiel nun sechs Monate Zeit lassen würde?

Müsste ich dann sterben, verhungern, verdursten, obdachlos werden? Dann wäre es ja wie die Zeit früher, wo Juden vergast wurden, so soll es nun wohl wieder mit Menschen sein, die sollen sterben, damit keine Leistungen mehr beantragt werden müssen, und der Staat noch mehr kassieren kann, auf Kosten anderer.

Wenn die dann mal Hilfe brauchen, bekommen sie nix auch wenn sie noch so viele Tausende eingezahlt haben. Die Caritas konnte mir letztes Mal telefonisch nicht helfen und die Diakonie hilft nur wenn man eine Pflege braucht, sprich sich nicht waschen kann, oder so, nicht aber bei absoluter Hungersnot.

Die Johanniter helfen nur wenn sie von der Polizei geschickt werden dort hinzufahren, also keiner kann helfen, oder ?

ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Abendschule
Jobcenter Übergangsgeld Bafög

Hallo!

Ich habe von 2011 - 2013 eine schulische Ausbildung zum Informationstechnischen Assistenten gemacht und habe daher Bafög erhalten. Davon habe ich meine Wohnung, Gas, Strom etc. bezahlt.

Die Ausbildung ging bis Mitte Juni, und im August werde ich dann die Fachoberschule Informatik besuchen (Anmeldebestätigung bereits vorhanden).

Da bekomme ich weiterhin Bafög - allerdings habe ich nur bis zum Juni Bafög erhalten - und dann erst wieder im August da die Fachoberschule erst im August beginnt (Sommerferien dazwischen).

Also fehlt mir Bafög für den gesamten Monat Juli für meine Miete etc.

Die beim Bafög Amt haben mir gesagt, ich müsste für den Monat Juli zum Jobcenter, die müssten das Überbrücken.

Nun meine Frage, ich bin ja jetzt beim Jobcenter sozusagen "angemeldet", und werde ja auch nur den einen Monat Geld von denen beziehen. Bin ich danach, also im August wenn ich wieder mein normales Bafög erhalte, automatisch abgemeldet? Habe denen gesagt dass ich nur den einen Monat Geld benötige, und im August wieder mein Bafög erhalte.

War dann noch bei einem Berater, der meinte dann "ich müsste die Eingliederungsvereinbarung noch(?) nicht unterschreiben da ich ja weiter zur Schule gehe".

Muss ich dann damit rechnen, dass sich das Jobcenter Mitte 2014 wieder bei mir meldet wenn ich mit der Fachoberschule fertig bin? Um dann zu erfahren was ich danach vorhabe? Selbst wenn ich kein ALG oder sonstiges Beziehe?

Oder muss ich mich vielleicht selber vom Jobcenter abmelden sobald ich wieder mein Bafög erhalte? Die haben sich allerdings genau notiert, von wann bis wann ich Geld von denen benötige und wann ich wieder Bafög erhalte. Hab da nicht viel Ahnung.

Möchte mit dem Jobcenter eigentlich nichts zu tun haben, nur bin ich leider auf das Geld für den Monat Juli angewiesen wegen Miete etc.

Meiner Meinung nach ist das mit dem Bafög auch nicht sonderlich gut geregelt. Wieso erhalte ich für den Monat Juli kein Geld? Der gesamte Monat Juli fällt zwar in die Sommerferien, aber Miete muss ich doch trotzdem zahlen...

Schule, Miete, ALG II, ARGE, BAföG
Jobcenter lässt Menschen verhungern! Enthält deren Anspruch einfach vor. Was kann ich noch tun?

Ich bin bereits schon bald seit 10 Tagen vollständig mittellos, weil das Jobcenter die rechtzeitige Bearbeitung meiner Aufforderung zur Mitwirkungspflicht verweigert oder nicht bereit ist zu arbeiten.

Ein Rumsitzen und Kaffeetrinken! Dabei habe ich mein Schreiben am 06.05. abgeschickt. Meine Leistung habe ich immer noch nicht erhalten, trotz Bewilligungsbescheid, der schon vor fünf Monaten erstellt wurde! Ich lebe immer noch von 0,20€ am Tag und habe seit bald 9 Tagen nur zwei Mahlzeiten gegessen. Frischkäse geht auch nicht mehr, da ich auch das nicht mehr habe.

Nun habe ich wirklich nix zu pro Tag. Ein Löffel Honig vielleicht noch. Aber als Frühstück, Mittag, Abendessen ist das weniger als ein Bettler auf der Straße hat. Und das obwohl ich zig-Tausende in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatte. Wo ist mein Geld.

Ich hab damals 240 Stunden im Monat gearbeitet, fast jeden Tag von 08:00 - 20:00 ohne Pause, und auch noch Samstags. Ich hatte nur sonntags frei. Und nun, bekomme ich nix.

Und werde mit haufen Papieren zugemüllt jeden zweiten Tag vom Jobcenter. Mit EKS Einkommen Selbständiger 2011, 2012, 2013 obwohl ich weniger als 25 Euro Einkommen erzielt hatte im Monat soll ich nun alles 0 ausfüllen. Wenn gar kein Einkommen erzielt wurde, ist normalerweise auch nix ausfüllen.

Die Caritas erreiche ich nicht und einzelne Insitutionen, die mit mir ein Termin vereinbaren wollte, da scheiterte es an der Zuständigkeit, da anderer Landkreis. Ich kann aber nicht drei Zonen Fahrkarte kaufen und bin auch absolut orientierungslos, sodass ich am öffentlichen Straßenverkehr gar nicht teilnehmen kann. Und im Auto hab ich kein Benzin, da ich nicht tanken durfte. Ich kann somit meine Lage vor Ort gar nicht schildern.

Wo kann ich noch vorsprechen. Ich hungere seit bald 10 Tagen und das nächste Wochenende steht bevor, während ich letztes schon beim Notfalldienst war.

Heute werde ich gegen das Jobcenter Strafanzeige erstatten, wegen Betrugs mit grobem Vorsatz, Amtspflichtverletzung, Gefährlicher Körperverletzung und Rechtsbeugung.

Das Jobcenter weigert sich bereits telefonisch, den mir gemäß BGB zustehenden Schadensersatz aufgrund deren erheblichen Verschuldens zu ersetzen. Wird wohl dann im Zivilverfahren durchzusetzen sein.

Was kann ich tun, warum lässt man mich nicht in Ruhe für Klausuren vorbereiten, warum müllt man mich zu mit Formularen, sodass ich nicht zum Lernen komme?????

Diese Handhabe ist mehr als illegal.

Zudem wie ist das: Man verschickt die Mitwirkungspflicht. In dem Moment wo mans verschickt bekommt man dann quasi wegen deren Arbeitsverweigerung keine Leistung bis die Mitwirkungspflicht diese gedenken endlich zu bearbeiten.

Ratsam wäre jede per Einschreiben zu verschicken und für sich eine Kopie zu machen, doch jeden zweiten Tag, wo bleibt dann mein Geld? Dann entstehen mir noch mehr Kosten und wie soll ich dann noch Schulgebühren bezahlen? Ich bin Schwerbehindert 70% bekomme keinen Mehrbedarf ...

Betrug, ALG II, Hartz IV, arbeitsverweigerung
Besprechungstermin beim Jobcenter - Auswandern erwähnen?

Bin mir gerade nicht sicher, welche Herangehensweise die cleverste ist. Folgende Situation:

Bis März hatte ich zusammen mit meinem Freund gearbeitet (Online-Bereich). Nicht als Angestellte und daher unentgeltlich. Offiziell habe ich demnach die letzten Jahre "nichts" gemacht.

Jedenfalls bin ich im April zu meinem Opa gezogen und habe da dann ALG2 beantragt. Mein Plan war, dass ich nun noch eine Ausbildung mache. Dazukommt, dass ich mich beim Jobcenter auch melden musste, weil ich meine KK-Beiträge nicht alleine zahlen konnte (UND noch diverse Nachzahlungen habe).

Nun haben sich meine Pläne wieder derart geändert, dass ich eventuell plane im August (spätestens) auszuwandern (mit vorher erwähntem Freund). (Außerhalb der EU)

Als ich mich letzten Monat für ALG2 angemeldet hab, habe ich den bereits dort gesagt, dass ich die Bezüge definitiv nur vorübergehend beziehen will und dass es auch sein kann, dass ich bereits nach 2 Monaten alles wieder kündige, weil ich dann eventuell auch selbst genug verdiene, weil ich weiterhin "im Internet" arbeite. Alles schon erwähnt.

In meiner Eingliederungsvereinbarung sind wir auch so verblieben, dass meine Bemühungen das Absolvieren eines Fernstudiums und das weitere Nachgehen meiner selbstst. Tätigkeit (das im Online-Bereich) ist. ABER letzten Monat sprach ich ja noch dazu von einer Ausbildung, weshalb ich dann jetzt demnächst auch zu einem Termin kommen soll wo meine "Bewerbungsaktivitäten" besprochen werden sollen -.-

Frage:

Soll ich denen nun sagen, dass ich vllt. im August ganz auswandere und nur bis dahin die Bezüge bräuchte (wegen KK)?. ODER soll ich sagen, dass ich doch keine Ausbildung mehr machen will, sondern weiter im Online-Bereich arbeiten möchte? In beiden Fällen möchte ich mich auf jeden Fall ab spätestens August selbst um meine Kohle kümmern.

Was ist cleverer bzw. bei welcher Version lassen die einen eher "in Ruhe"?

Danke für jede Antwort :-)

Ausbildung, ALG II, auswandern, Jobcenter
Kann das A-Amt in mein Paypal Konto gucken?

Hallo, ich bin momentan sehr unruhig. Ich habe im November meine ALG2 Antrag gestellt und bis HEUTE ist noch nichts wirklich bearbeitet.

Da ich knappt bei Kasse bin (da ich kein Geld seit Nov. bekomme) bin ich dazu gezwungen getragene Kleidung zu verkaufen, was ja total in Ordnung ist. Habe mich bei der Rechtsberatung erkdundigt. Egal wieviel da im Monat rum kommt, es ist kein Nebenverdienst so lange es getragene alte Kleidung ist.

Nn mein Problem, seit 1,2 Monaten bekomme ich zwischendurch auch mal Geld auf mein Paypal Konto.

Bis jetzt ist das meiste Geld auch dort geblieben und dort wieder ausgegeben worden.

Da zu einem ALG2 Antrag Kontoauszüge eingereicht werden müssen sieht man zwischendurch Abbuchungen von Paypal von Beträgen von 1-2 Euro. Und 1-2 mal eine Einzahlung von 10 oder 20€.

Kann das Arbeitsamt jetzt in mein Paypal Konto reinschauen oder was anchträglich beantargen? Und Verdacht auf ein Gewerbe haben?

Habe mal zwischen durch Schmuck verkauft - weil ich wirklich kein geld habe !!!!Und von irgendwas muss ich ja leben!

Sieht man bei Paypal über WAS das Geld reinkam? Ich mein es kann ja auch wieder getragen sein.

Oder hat Paypal im endeffekt gar nicht so viel mit dem AAmt zutun? Weils eigentlich ein Abbuchungskonto und kein Girokonto ist.

Mache mir halt sorgen da der Antrag immer noch nicht durch ist und ich jetzt schon Schulden ohne ende habe und -0000€ auf der Hand.

ALG II, Arbeitsamt
Arbeitslosengeld erstattungsanspruch eines anderen Leistungsträger

Hallo, Ich habe nun 2 Briefe bekommen und bin mir nicht ganz sicher was die zu bedeuten haben, ich tippe sie mal ein vielleicht kann mir einer weiterhelfen ..

Es geht darum das mir Arbeitslosengeld 1 zu steht, doch habe ich keine Auszahlung erhalten.

Brief von der Arge:

Sie erhalten beiliegendes Schreiben zu Ihrer Kenntnis. Für die Zeit vom 01.02.2013 bis 28.02.2013 und vom 01.03.2013 bis 31.03.2013 wurde Ihnen Arbeitslosengeld 2 gezahlt.

Für diese Zeit steht Ihnen auch Arbeitslosengeld gem. $ 136 SGB 3 zu.

Der andere Leistungsträger hat für diesen Zeitraum einen Erstattungsanspruch gem. $ 103 des Zehnten Buches Sozialgesetztbuch(SGB X), der in der oben genannten Höhe durch die Agentur für Arbeit erfüllt wird. In diesem Umfang haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gem. $ 136 SGB 3 mehr.

Brief vom Jobcenter:

Für die Monate 02 und 03 erhalten wir ihren Leistungsanspruch direkt von der Agentur für Arbeit erstattet

Ich lebe mit meinen Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft, weil ich nur Teilzeit gearbeitet habe und mein Sohn noch zur Schule geht, also haben wir immer etwas ALG 2 bekommen für die Miete usw.

Doch seid ich mein Job verloren habe haben wir nicht mehr ALG 2 bekommen, als ich mit den Job auch, also es wurde uns für 02 und 03 nicht mehr bezahlt.

Ich versteh jetzt nicht ganz, wieso mir für 02 und 03 kein ALG 1 zusteht?

Brief, ALG I, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Ich bin alleinerziehend, was soll ich nur tun?

Hallo,

mein Freund hat mich verlassen und ich bin mit meinen 2 Kindern alleine auf mich gestellt. Ich heule jeden Tag warum das gerade mir passiert ist. Mein 1. Kind war ein Wunschkind, mein 2. war allerdings ein Wunschkind von meinem Freund. Ich hatte schon Bedenken und wollte auch nicht so wirklich ein 2. , weil ich ja schon mit dem ersten genug zu tun habe, aber wenn man ein Partner hat dann ist ein 2. doch ok. Es gibt Vorteile und Nachteile. Nun hab ich aber kein Partner mehr, ich mach mir immer wieder Vorwürfe "Warum hast du dir ein 2. zugelegt." Ich war total labil gewesen, mein Freund wollte ein 2. Kind und meine Familie hat mich immer gefragt wann denn das 2. kommt und es wäre ja soviel schöner mit 2 Kinder, weil die ja auch zusammen spielen usw...

Meine Maus ist eine ganz süße, aber unheimlich anhänglich, ich liebe beide Kinder und ich will nur das beste für sie! Ich habe nur gerade ein Problem, ich komm nicht mehr klar, ich mein ich bin total überfordert. Meine Mutter kann mir nicht helfen, sie muss auch arbeiten und meine Familie wohnt auch weit weg. Wegziehen möchte ich nicht weil es da keine Arbeit gib und Wohnungen für Familien erst recht nicht. Meine Wohnung sieht dreckig aus, die dreckige Wäsche stapelt sich, genauso wie das dreckige Geschirr. Die Kinder heulen und schreien, ich wurde sogar schon von meinem Nachbar darauf angesprochen, warum die denn schreien würden, ob die Krank seien. Aber ich kann es doch nicht abstellen. Ich bin ständig beim Jugendamt, aber die Können mir nicht helfen!!! Ich habe eine Tagesmutter für meinen Großen 15 Stunden die Woche, die kleine ist bei mir. Ich hatte eine Familienhilfe, hab ich einen Hass auf sie. Sie war etwas älter als ich und hatte keine Ahnung, sie konnte mir nicht bei der Erziehung meines Sohnes helfen und mir auch keinen Krippenplatz besorgen, sie sagte immer zu mir "Sie machen das ganz toll, nur weiter so, wir sind alle keine Maschinen!" Ich sehe aus wie ein Zombie, die Kinder schlafen nicht durch, ich muss x mal aufstehen um die Windeln zu wechseln und nun tut mir seit ein paar Tagen der Rücken weh, wenn ich zum Arzt gehe guengeln die Kinder. Überall wo ich hingehe werden wir als Störenfriede betrachtet und was mir nun ganz doll aufgefallen ist, die Leute gucken immer einen unglaublich an, wenn man sagt das man nicht arbeitet und keinen Partner hat. Bin ich jetzt a**ozial? Außerdem habe ich total Angst, wie es mit Europa bzw. mit Deutschland weiter geht, ich habe Angst das es keine finanzielle Unterstützung mehr geben wird wie ALG2 oder Kindergeld, ich schlafe total schlecht und träume davon das man uns Deutschen die Konten sperrt und mir mein restliches Geld zum Leben wegnimmt!

Was soll ich nur machen??

Leben, Arbeit, Kindererziehung, Kinder, Geld, Baby, ALG II, Hartz IV, Jugendamt
ALG2 400 Euro Job nicht gemeldet?

Hallo liebe Leute ich habe da eine Frage: Ich bekomme seit Juni 2012 Alg2 da ich in diesem Monat meine Ausbildung erfolgreich beendet habe.Da ich im Juli meine Tochter bekommen habe wird es mit dem Alg2 erstmal so bleiben.Ende November hat mir mein Job schon gefehlt und habe mich entschieden ein paar Tage Probe zu arbeiten in meinem alten Betrieb! Da dies gut ablief habe ich nach den Tagen Probearbeit also ab Dezember weiter gearbeitet bis zum 22.12.2012 also auf 400 Euro Basis.Dann hatte mein Betrieb einen Umbau gemacht vom 22.12.2012 bis zum 21.01.2013 wo ich also NICHT gearbeitet habe!Dann habe ich ab dem 21.01.2013 bis zum 29.01.2013 weiter gearbeitet.Da ich Mitte Januar erfahren habe das ich schwanger bin habe ich ende Januar aufgehört zu arbeiten und meinem chef gesagt er solle mich abmelden was er dann auch tat.seitdem arbeite ich auch nicht mehr.da ich weder einen arbeitsvertrag unterschrieben noch erhalten habe sondern mein Chef mich nur angemeldet hat dachte ich das das ausreicht für das Arbeitsamt da ich ja keinen Arbeitsvertrag hatte um dem Arbeitsamt einzureichen.Also war ich 2 Monate auf 400 Euro Basis gemeldet wovon ich einen guten monat gearbeitet habe.Da ich jetzt Post von der Arge bekommen habe wo ich einen termin habe wo sie über meine berufliche situation sprechen wollen habe ich angst das der termin dieses thema betrifft. daher wollte ich fragen was kommen in meinem fall für konsequenzen vor???muss ich vor gericht oder gar ins gefängnis?weil ich hier im internet einiges schlimmes gelesen habe.Entschuldigung für den langen Text aber ich wollte es genau erklären.Lieben Gruß =)

Minijob, ALG II
kann Umschulung vom Jobcenter abgebrochen werden wenn wir kein Alg2 mehr bekommen?

Hallo,

habe letzten Oktober eine Umschulung angefangen. Der Bildungsgutschein ist vom Jobcenter da ich zwar Alg1 bekomme aber aufstockend auch noch Alg2 mit 325.-Euro´bekomme und so das Jobcenter und nicht merh die Arbeitsagentur zuständig waren. Nun habe ich vor 1 1/2 Wochen den Aufhebungsbescheid von Alg2 bekommen zum April, wir sollen Lastenzuschuss (Wohngeld) und Kinderzuschlag beantragen. Bingo KiZu ist schon mit 280 euro, also fallen wir beim Jobcenter raus. Was ist denn nun mit der laufenden Umschulung?? Das Jobcenter weiss es noch nicht genau. jetzt habe ich in der Eingliederungsvereinbarung die zur Umschulung geschlossen wurde einen Passus gelesen den ich komisch finde...........da steht................**Diese eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange sie hilfebedürftig sind. Entfällt Ihre Hilfebedürftigkeit sind weder Sie noch der Träger der Grundsicherung an die aufgeführten Rechte und Pflichten weiter gebunden. Wird im Einzelfall von diesem Grundsatz abgewichen, so wird dies oben unter Leistungen des Grundsicherungsträgers gesondert vereinbart.*......................................... was soll das heissen, können die nun wirklich verlangen das ich nun abbreche?? wäre es nicht einfacher wenn die Arbeitsagentur die Maßnahme übernimmt? vielen dank schonmal für eure antworten

ALG I, ALG II, Arbeitsagentur, Jobcenter, Umschulung
Ablehnung Kinderzuschlag wegen zu niedrigem Einkommen, Jobcenter errechnet ebenfalls keinen Anspruch

Hallo zusammen, ich bräuchte dringend Hilfe! Ich habe Mitte Januar den Kinderzuschlag beantragt und eine Ablehnung erhalten, mit der Begründung, dass das zu berücksichtigende Einkommen zu niedrig sei und ich mich aus diesem Grund beim Jobcenter wegen ALGII vorstellen soll. Dies habe ich auch getan und dort in meinem Beratungsgespräch promt die Antwort erhalten, dass uns kein ALG II zustehen würde und ich in Widerspruch bei der Familienkasse gehen soll. Die aber sagen, dass uns allerdings doch etwas zusteht, somit widersprechen sich die beiden Ämter. Wem nun glauben??? Was tun??? Hier mal unser Einkommen und andere Angaben: 3 Personenhaushalt (Bedarfsgemeinschaft: Eltern + 4 monate altes Kind) Eigenes Einkommen Elterngeld: 750 Euro (davon 300 Euro Freibetrag) Kindergeld: 184 Einkommen vom Partner: 1850 Brutto --> 1350 netto Hohe Werbungskosten wegen 70 km Fahrtweg zur Arbeitsstätte. Kind und ich: 120 Euro private Versicherung Partner: gesetzlich über Arbeitgeber versichert Mietkosten: 740 Euro warm

Die Familienkasse kommt auf einen Bedarf von 1470,01 und ein Gesamtbedarf 1236,83 Die Agentur für Arbeit errechnete aber (nur mündlich): 345+345+224 (Kind) +120 (Vers) + 740 Miete - 450 Elterngeld - 1020 Lohn - 184 KG = 120 Euro und dem Kommentar wir müssten somit den Kinderzuschlag erhalten. Wer hat recht? Kann mir jemand helfen? Vielen Dank im voraus

ALG II, kinderzuschlag
Jobcenter möchte Bestätigung, dass eine Untermietung erlaubt ist. Vom Untervermieter ausreichend?

Hallo Community,

ich habe nochmals eine kurze Frage bezüglich Hartz IV, bzw ALG II.

Zur Übernahme der unterkunftskosten (Ich bewohne ein Zimmer in einer WG) möchte das Jobcenter neben einer Mietbescheinigung der Untervermieterin, die sich anfangs schon quergestellt hat, noch eine Erlaubnis ihres Vermieters, dass eine Untervermietung erlaubt ist.

Nun sagt meine Untervermieterin, dass es ihr zu weit geht. Der Vermieter hat davon Kenntnis, dass ich dieses Zimmer bewohne und sie hat sich bereits etwas verärgert gezeigt, dass Sie überhaupt ihre Daten alle in der Mietbescheinigung angeben muss. Sie ist nicht bereit die Daten ihres Vermieters auch noch an die ARGE zu senden.

Was kann ich nun tun ? Ich bekomme 382,00 Euro ohne die Unterkunftskosten, da die bisher nicht genehmigt worden sind und habe davon 200 Euro für Januar und Februar an Miete bezahlen müssen. Wie wenig Geld mir da bleibt, ist wohl offensichtlich.

Ich brauche das eigentlich sehr und weiß nicht, was ich tun kann ? Würde es evtl. reichen, wenn meine Untervermieterin dem Jobcenter einfach bestätigt, dass eine Untervermietung genehmigt ist. Das ist doch eigentlich eine Sache zwischen Ihr und dem Vermieter und ICH kann da nun gar nix machen.

Ich möchte gleich meine SB anrufen und sie informieren, habe aber Angst, dass da bloß als Antwort kommt: Dann können wir es auch nicht bewilligen...

Habt ihr einen Rat ?

Liebe Grüße

Wohnung, Untervermietung, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Hartz 4 - Verantwortung- und Einstehensgemeinschaft

Guten Abend! Ich muss jetzt mal etwas ausholen; Also, mein Arbeitsvertrag lief letztes Jahr im August aus. Aus dem Grund habe ich mich dazu entschieden zu meinem Freund zu ziehen, der ca. 330 km von mir entfernt wohnte. Da ich hier noch keine Arbeit hatte, war ich beim Jobcenter um nach ALG ll zu fragen, da mir ALG l nicht zusteht. Damals haben die gesagt, dass mein Freund zu viel verdient und es mir deshalb nicht zusteht. Das war auch okay, ich will ja auch nichts, was mir nicht zusteht. Viele aus meinem Bekanntenkreis haben allerdings daran gezweifelt, dass mir gar nichts zusteht, also bin ich zu meiner Anwältin, die mir gesagt hat, dass erst nach einem Jahr eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht und mir also etwas Geld zusteht. Ich, total happy, bin heute nochmal zum Jobcenter und wurde total abgewimmelt. Die wollte nicht mal meinen Antrag annehmen. Sie sagte, das wenn gleich von anfang an eine Beziehnung besteht, gilt das nicht mit dem 1 Jahr. Nun, davon hat meine Anwätin nichts gesagt und gelesen habe ich davon auch nichts! Natürlich werde ich Widerspruch einreichen, denn ich habe im Moment nicht mal eine Krankenversicherung, die ich mir leisten kann. Kennt sich damit jemand aus und kann mir ein paar Tipps geben??? Und BITTE erspart euch dumme Kommentare wie; geh doch arbeiten etc...Es ist ja nicht so, dass ich faul zu Hause rumsitze. Ich schreibe fleißig Bewerbungen aber in meinem Beruf (Fremdsprachensekretärin) ist es nicht ganz so toll gesät mit Stellen!!! Danke schonmal an alle die hilfreiche Antworten haben!!!

ALG II, Hartz IV
Kann mich die ARGE zwingen zu meinen Eltern zurück zu ziehen (U 25)?

Zur Erklärung:

Ich habe am 01.01.2013 eine UNBEFRISTETE auf VOLLZEIT laufende Tätigkeit angetreten. Den Arbeitsvertrag habe ich am 04.12.2012 unterschrieben.

DANACH habe ich mich um eine Wohnung gekümmert. Der Mietvertrag wurde am 31.12.2012 unterschrieben.

Also alles Gesetzeskonform gegenüber SGB II, soweit ich mich nicht irre.

Jetzt kommt aber die Crux an der ganzen Sache. Da ich zum Zeitpunkt meines Umzuges kein ALG II bezogen habe, sondern nur ALG I, brauchte ich da auch keine Zustimmung seitens der ARGE.

Die ARGE hatte sich damals geweigert jegliche Zahlung zu übernehmen, sprich Kaution, Erstmiete oder eben auch Erstausstattung... war ja auch klar... war ja nicht bei der ARGE gemeldet.

Zu der aktuellen Situation:

Leider habe ich die Probezeit nicht geschafft (bezogen auf meinem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag). Nun MUSS ich ALG 2 zusätzlich zum ALG 1 beantragen um über die Runden zu kommen.

Ich war heute bei der ARGE. Die machten dort schon die "Andeutungen" dass ich zu meinen Eltern zurück ziehen muss!

Ich frage mich: Zurückziehen obwohl ich nicht auf die Einverständniserklärung der ARGE angewiesen war bei meinem Umzug?

Was ist wenn meine Eltern bzw. Mutter dem nicht zustimmt, da (logischerweise) mein alleiniger Wohnsitz jetzt 700 km entfernt ist?

Wenn die ARGE mich zwingen würde, würden Sie nicht gegen Ihre eigenen Gesetze verstoßen, z. B. § 22 SGB II?

Die Sache ist, ich will nicht wieder zurück zu meiner Mutter. a) kommen wir nicht mehr soooo gut klar b) Ist die Jobsituation hier besser als bei meiner alten Heimat c) bin ich in 15 Monaten sowieso 25 und kann einen eigene Wohnung nehmen, welche DENN die ARGE stellen MÜSSTE, sofern ich noch ALG II beziehe.

Ich hoffe mir kann jemand (am besten mit einem Gesetzesleitfaden und Argumentationshilfe für die ARGE) helfen.

Danke im Vorraus

Gruß Blint

Gesetz, ALG II, arbeitslos, ARGE, SGB II
Sachbearbeiterin lässt keine Ruhe und kommt schon wieder mit ihrer Unterhaltsvermutung

In Bezug auf http://www.gutefrage.net/frage/wohne-zur-untermiete-bei-oma---muss-diese-ihr-vermoegen-offenlegen-trotz-getrennter-haushaltskasse

Heute habe ich mal wieder ein Schreiben von meiner Sachbearbeiterin bekommen. Darin steht:

[...] bei einem Hausbesuch wurde festgestellt, dass Sie im Haus Ihrer Großmutter keine abgetrennte Wohnung bewohnen. Bei einem Mietverhältnis zwischen Verwandten ist einen Unterhaltsvermutung [...] zu prüfen. [...]

[...] Um über Ihren Folgeantrag [...] entscheiden zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:

Bitte füllen Sie den beigefügten Vordruck gewissenhaft aus und legen Sie diesen vor Bitte beachten Sie, dass Sie die Einkommensnachweise Ihrer Großmutter vorlegen müssen [...]

Der Vordruck ist ein "Zusatzbogen zur Feststellung von Haushaltsgemeinschaften mit Verwandten (außer Kindern und Eltern) und Leistungszahlungen $9 Abs. 5 SGB II" Da steht auch fett geschrieben "Angehörige mit eigenem Bad und eigener Küche bilden keine Haushaltsgemeinschaft mit der Bedarfsgemeinschaft"

Tja, was soll ich jetzt machen? Die Dame hat bereits ein formelles Schreiben von mir bekommen, das Sie das Vermögen meiner Großmutter nix andinge, da wir eine Wohngemeinschaft sind. Soll ich ihr denselben Schrieb nochmal zuschicken? Würde das was bringen? Oder habt ihr noch andere Tipps? Meine Oma ist gerade schon wieder am durchticken. ^^' Schließlich zahle ich ihr Miete (von meiner Rente, werde bezüglich der Miete nicht vom Amt unterstützt) und sie unterstützt mich finanziell in keinster Weise.

Unterhalt, ALG II, Hartz IV

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