Hallo, ich habe folgendes Problem: Zur Zeit beziehe ich Arbeitslosengeld II da ich auf Jobsuche bin. Ich habe mich zum Wintersemester 2013/14 exmatrikuliert. Zum Sommersemester 2014 habe ich mich jetzt jedoch wieder eingeschrieben, im Prinzip nur damit ich das Fahrticket nutzen kann für den Nebenjob, den ich nebenbei ausübe. Hier nun meine Frage: Prüft das Jobcenter nach ob ich an einer Hochschule eingeschrieben bin? Denn wenn ja wäre das ein Grund die Leistungen einzustellen. Vielen Dank im Voraus für alle antworten!