Darf mich das Jobcenter zwingen meinen Bausparvertrag zu kündigen und kann ich meinen Bausparvertrag für meinen Studentenkredit an die Bank abtreten?

Ich bin 29 Jahre alt und musste leider ALG2 beantragen. Meine Freibetragsgrenze liegt bei 4350€. Rückwirkend würde ich ab Dezember Leistungen bekommen. Nachdem ich nun zum zweiten Mal aufgefordert wurde weitere Unterlagen nachzureichen, möchte ich hier ein mal nachfragen.

Kurz der Sachverhalt: Das Jobcenter fordert nun von mir Informationen über meinen Bausparvertrag. Wann er ausgezahlt werden könnte und welche Summe es wäre. Ich könnte den Bausparvertrag in Höhe von ~4500€ auszahlen lassen, da die Einzahlungsphase schon vorbei ist. Für mich ist essentiell wichtig, dass mein Vater diesen Bausparvertrag vor über 10 Jahren für mich angelegt hat, damit ich mir davon mal eine Wohnung einrichten kann und definitiv nicht dafür, dass ich davon meine laufenden Kosten decke.

Ich habe einen Studentenkredit, der noch mit ~10000€ belastet ist und ab Juni 2016 beginnt die Rückzahlungsphase des Studentenkredits. Für den Fall, dass ich den Bausparvertrag für etwas anderes als den vorhergesehenen Zweck meines Vaters auszahle, würde ich das Geld in den Studentenkredit - quasi in meine Bildung - stecken. Für mich war der Bausparvertrag schon immer die letzte Notlösung für einen Teil der Abzahlung des Kredits.

Nachdem ich mich bereits ein wenig im Internet informiert habe, weiß ich schon, dass das Jobcenter von mir verlangen kann, dass ich den Bausparvertrag auszahlen lasse um davon zu leben. Das würde das Problem aber nicht langfristig lösen - wenn man davon ausgehen würde, dass es noch etwas länger dauern könnte, bis ich einen Job finde.

Meine Fragen:

  1. Kann ich den Bausparvertrag an meine Bank als Sicherheit für meinen Studentenkredit abtreten, nachdem ich nun vom Jobcenter eine Anfrage über Informationen meines Bausparvertrags erhalten habe? Ich habe bereits bei meiner Bank angerufen und weiß, dass es möglich ist. Die genauen Konditionen kenne ich aber nicht, da mein Bankberater erst am Montag aus dem Urlaub wiederkommt. Hierbei ist mir nur wichtig, was für Schlüsse das Jobcenter daraus ziehen könnte.

  2. Kann es dann sein, dass das Jobcenter mir vorwirft, dass ich den Kredit erst jetzt an die Bank abgetreten habe, bevor das Jobcenter mir die Auflage gegeben hätte, dass ich zunächst den Bausparvertrag auflösen müsse und davon meine laufenden Kosten zu bewältigen und was wären die Folgen daraus?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!

Kredit, ALG II, Bausparvertrag, Hartz IV, studentenkredit
Werde ich vom Jobcenter betrogen?

Hallo Community, da es ein wahrscheinlich sehr individueller fall ist hab ich mir gedacht es zu teilen.

Also kurze Zusammenfassung; Bin 23 Jahre alt, Männlich, und habe im September 2015 mein Informatik Studium abgebrochen.

Habe dann im November ein Antrag auf ALG2 gestellt. Den Hauptantrag und habe ich dann am 26. November abgegeben. Zusätzliche Formulare wie Kosten der Unterkunft und Einkommenserklärung habe ich ungefähr ende Dezember abgegeben. Im Januar hab ich noch ein paar unterlagen eingereicht die von mir schon mehrmals verlangt worden (Kontoauszüge, Mietaufschlüsselung).

Gestern war ich beim Jobcenter und die meinten dass mein Antrag abgebrochen ist weil ich diese unterlagen (Kontoauszüge und Mietaufschlüsselug) nicht nachgereicht habe. Ich meinte natürlich dass ich das gemacht habe und darauf hat die Sachbearbeiterin mich gefragt in welchem Postfach ich das rein getan habe. Meinte ich der im Warteraum. Meinte sie hättest du die unterlagen lieber oben im Briefkasten rein geschmissen der ist sicherer, da im Warteraum kommt ja jeder ran. (Was ist dass denn bitte für eine Aussage?) Danach hat sie mir gesagt dass ich ein Widerspruch einreichen kann.

Aber wie kann man die da noch vertrauen? Was ist wenn die sagen ich habe kein Widerspruch geschrieben und die dass selber ins müll werfen? Wie soll ich handeln. Habe ab heute 4 Wochen Frist um zu widersprechen. Soll ich das jetzt gleich machen oder soll ich mich vorher an einem Anwalt wenden?

Ich habe mich noch nie so schlecht gefühlt. Als ob das ganze System sich gegen mich wenden würde. Als ich danach noch ein Lebensmittelgutschein wollte wurde dass mir verweigert weil mein Antrag abgebrochen wurde. Habe seit gestern noch nichts gegessen. Und von Familie, Kumpels etc. möchte ich auch kein Geld mehr verlangen.

Was ist das denn für eine Situation. Dafür müsste ich das Jobcenter verklagen. Das ist sehr unwürdig wie die einem behandeln.

MfG

ALG II, Hartz IV
Offene Monatsmiete, letzte Mahnung?

Hallo Leute,

erstmal eine kurze beschreibung zu mir selbst bevor ich das Problem aufliste. - Mitte 20, zurzeit in einer Maßnahme (ALG2) - 1 Zimmerwohnung - ledig

Ich habe heute einen Brief von meinem Vermieter erhalten, dieser lautet wie folgt.

Zahlungsrückstand Miete/ fehlende Nachzahlung Letzte Mahnung

Sehr geehrter Herr xxx,

Bei der Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass folgende Mietzahlung offen ist : - Januar 2016 - Es besteht ein Mietrückstand in Höhe von 295 €.

Auch konnten wir noch keinen Eingang Ihrer Nachzahlung in unserem Buchungssystem feststellen. Offene Nachzahlung in Höhe von 294,83 €

Gesamt : 589,83 €

Wir fordern Sie auf, die oben benannten Beträge bis zum 09.02.2016 auf das Ihren bekannten Konto zu überwiesen. Sollten Sie keine fristgerechte Zahlung leisten sind die rechtlichen Grundlagen für die außerordentliche fristlose Kündigung der Wohnung gemäß BGB $ 543 (2) gegeben.

So nun zu meiner Frage.

Ich habe den Brief heute bekommen und es ist mein Erster Brief wie kann schon die Rede von letzter Mahnung sein. Die Zahlungsfrist ist in schon 8 Tagen.

Bei den Kosten handelt es sich um die Miete und die Jahresendabrechnung.

Die Miete konnte ich zum erstenmal nicht Zahlen da ich in eine finanzielle Notlage geraten bin und einige Kosten decken musste. Wie soll ich die 294,83 € decken aus der Endabrechnung ? Ich kann mir ebenfalls einfach nicht vorstellen das ich in einer 1 Zimmerwohnung jemals soviel Verbraucht haben soll.

Was kann ich tun ich bin verzweifelt. 8 Tage und ich soll 589 € nachzahlen wärend ich ALG 2 bekomme.

Bitte um Rückmeldungen.

MfG

Kündigung, Miete, Mietrecht, ALG, ALG II, Fristlos, mietschulden
Kann ich als (Allein) Gesellschafter-Geschäftsführer ALG 2 beziehen?

Hallo zusammen...

ich bin momentan dabei, eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen und schreibe dafür gerade meinen Businessplan. Die Geschäftsform der UG erscheint mir aus mehreren Gründen für meine Pläne am geeignetsten, nicht nur wegen der Haftungsbeschränkung.

Was die genaue Geschäftsidee angeht, so möchte ich hier im Internet nicht weiter drauf eingehen. Es sei nur so viel gesagt, dass ich mich bereits seit 1-2 Jahren mit diesem Thema beschäftige und die nötige Berufserfahrung und das Know-How dafür besitze.

Das schwierigste wird, wie fast immer der Fall, die Gründungsphase. In der Gründungsphase hat man die meisten Anschaffungen tätigen muss und somit auch die höchsten Kosten zu tragen hat. Des weiteren hat man bekannterweise in einer UG Rücklagen bilden und mein Startkapital ist nicht das höchste. Deswegen wollte ich die Firma in dieser Zeit nicht noch „unnötig“ mit meinem privaten Gehalt belasten, sondern die erworbenen Gewinne reinvestieren, um die Firma erst einmal im Markt zu festigen. Denn lieber ist es mir allemal, in der Anfangszeit privat noch ein wenig zurück zu stecken, als mich mit einem Bombengehalt zu bewerfen und nach 6 Monaten steht dann die Pleite vor der Tür.

Wie dem auch sei, mein Grundgedanke war nun folgender: Ich würde mich gern in den ersten 12-24 Monaten (je nach dem, wie hoch die Gewinne sind) mit 300-400 Euro monatlich beschäftigen, so dass ein Jahresgehalt von ca. 3600-4800€ raus kommt und mir erst nach 12 bis 24 Monaten, je nach Geschäftslage, ein richtiges und vollwertiges Geschäftsführergehalt zahlen.

Nun habe ich aber schon mehrfach gelesen, dass das Jobcenter die UG jedoch oft wie ein Einzelunternehmen behandelt und die Gewinne der UG als Privatgewinne in der ALG 2 Berechnung mit rein berechnet und die Zahlungen dadurch teilweise komplett eingestellt werden, was unter anderem auch den Verlust der Krankenversicherung etc. zur folge hat. Oder dass das Jobcenter eine völlige Gewinnauszahlung verlangt, teilweise sogar ohne die Rücklagenpflicht zu beachten, was eine Stabilisierung der Firma nur sehr schwer möglich macht, wenn nicht sogar unmöglich.

Hat jemand Erfahrung oder Kenntnisse in diesem Bereich? Das ist bisher leider der einzige Punkt, der mich derzeit noch an der Unternehmensgründung hindert.

Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten und Tipps.

Selbständigkeit, Gehalt, Geschäftsführer, ALG II, Jobcenter, UG
Was tun, wenn man keine Wohnung nach ALG II - Vorgaben findet?

Kürzlich bat mich eine Bekannte um Rat, weil sie kein Internet hat. Ich selber habe versucht brauchbare Antworten zu finden, bin aber inzwischen auch ratlos. Es geht um folgendes:

Sie sucht dringend eine Wohnung, die den Richtlinien nach dem SGB II (ALG II), besser bekannt als Hartz 4, entspricht, findet aber bisher im Radius von 8 km nichts passendes (immerhin über 200 km²).

Hintergrund: Sie war und ist mit einem 1-Personen-Pflegedienst selbstständig. Aufgrund einer Erkrankung (Burnout) konnte sie zeitweilig nicht voll arbeiten und verlor somit einige Kunden. Selbstredend, dass somit auch kein Vermögen vorhanden und der Dispo auch schon fast ausgereizt ist.

Ihre verbleibenden Einnahmen reichten nicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und sie beantragte daher als Grundabsicherung das ALG II, was so auch genehmigt wurde, unter Anrechnung ihres monatlichen Eigenverdienstes. Nun wurde ihr ihre günstige Wohnung durch den Vermieter rechtmäßig gekündigt (BGB 573a) und sie sucht dringend eine neue Bleibe.

Die Parameter des zuständigen Amtes lauten wie folgt: Max. Größe 50 m², max. Kaltmiete 238,- €, max. kalte Nebenkosten 75,- €, Heizkosten max. 75,- € pro Monat, also insgesamt 388,- € warm. Der reale Mietspiegel in ihrer Region liegt im Durchschnitt aber schon bei ca. 6,80 €, das Amt rechnet nur mit 4,76 €. Somit liegt aktuell selbst das günstigste Angebot einer 36 m² Wohnung über 240,- €.

Auch müssen laut Amt die anderen Parameter eingehalten werden und eine Verrechnung untereinander sei nicht möglich, z.B. Kaltmiete 250,- €, kalte Nk. 40,-€ und Heizung 80,- €. Schon allein der gesetzte Radius von 8 km setzt einen Pkw voraus, will sie der bestehenden Arbeit nachgehen, was mit ALG II eh schon schwierig ist. Selbst wenn sie in dem Beispiel die Differenz von 12,- € Kaltmiete und 5,- € Heizung selber bezahlt, so gilt die Wohnung als nicht genehmigt und Hilfeleistungen bei Umzug oder Kautionsauslage werden versagt (Tenor des Amts).

Was also tun, wenn zu den ALG II Konditionen kein Wohnraum zu finden ist? Gibt es da irgendwelche Urteile oder Vorgehensweisen? Ich habe bisher bei Google nicht viel Aussagekräftiges finden können.

Wohnung, Miete, Umzug, Mietwohnung, ALG II, Hartz IV, mieten, Wohnungssuche
ALG II in der Mietbescheinigung steht die Falsche qm² was tun?

Hallo Ihr Lieben

Vor weg als wir Eingezogen sind teilte der Vermieter uns Mündlich mit das die Wohnung 66qm² Wohnfläche hat, da die Zahl nicht im Mietvertag steht haben wir sie damals mündlich angegeben.

Das Amt wollte natürlich eine Mietbescheinigung, unser Vermieter hatte sie bereits im Oktober fertiggestellt aber vergessen sie zurück zu Schicken. Nach mehrmaliger Aufforderung kam sie nun endlich an.

Leider steht in dieser das die Wohnfläche 86qm² beträgt, was nicht sein kann. Wir haben die Wohnung Vermessen und uns erkundigt beim Mieterschutzbund, wir haben einen Unbeheizten Raum (Nur mit Feuer beheizbar) der nur zu 50% zählt, außerdem Wohnen wir im Dachgeschoss mit unmengen an Schrägen die auch nur zu 50% zählen.

Nun möchte meine Sachbearbeiterin die Mietbescheinung natürlich endlich haben, mir bleibt also nicht anderes übrig als sie einzureichen. Aber ich mache mir Sorgen das wir dann eventuell ausziehen müssen oder andere Konsequenzen auf uns zu kommen.

Ich bin in der 29 SSW und die SS verlief sowieso sehr Schwierig das ich froh sein kann wenn unser Baby noch einige Wochen im Bauch bleibt wo es hingehört. Als wir die Wohnung damals angemietet haben, haben wir außerdem sehr viel Geld Investiert, weshalb wir nur sehr ungerne ausziehen würden.

Die Miete und Nebenkosten inkl. Heizkosten sind wohl absolut angemessen, könnte dies auch so sein obwohl die qm² zu groß ist? Wir kann ich nachweisen das die Wohnung gar keine 86 qm² groß ist? Unser Vermieter braucht nämlich immer extrem lange um zu Antworten oder generell etwas zu erledigen.

Den stress kann ich aktuell eigentlich gar nicht gebrauchen. Achso falls das wichtig sein sollte, mein Mann arbeitet wir bekommen ALG II zur als zuschuss.

Liebe grüße

Vermieter, ALG II, MIetbescheinigung
Muss mir das Amt eine Unterbringung für Obdachlose bereitstellen?

Guten Tag liebe Gutefrage.net Community, folgendes,

ich bin seit guten 3 Monaten "ohne festen Wohnsitz" gemeldet. Hab bisher bei Freunden übernachtet, möchte diesen aber nicht mehr weiter zur last fallen. Aus mehreren Gesprächen mit Freunden und Familie konnte ich entnehmen, dass das Amt mir eine Unterkunft bzw Notunterkunft bereit stellen muss.

Ich bin unter 25, allerdings liegt ein schreiben vom Jugendamt beim Amt vor welches mich nun als über 25 Jahre handhabt. (Unter 25 Jahre geringer Tagessatz, über 25 mehr Tagessatz.)

Habe auch bereits daran gedacht, dass meine Eltern dafür zahlen, brauche aber eine Schulische bzw. Berufliche Ausbildung um Unterhalt einzufordern.

Da ich als über 25 Jährig gehandhabt werde, darf ich mir eine Wohnung suchen. Allerdings ist das in meiner derzeitigen Region sehr schwierig, da auch die Not stellen im Rathaus sagen, dass Flüchtlinge den vortritt haben und die Liste ziemlich Lang ist.

Natürlich möchte ich mich nicht auf dieser "Ausrede" ausruhen. Aber auf der Straße möchte ich nun auch nicht enden.

Nun zu meine Fragen:

  • Muss das Arbeitsamt mir eine Notunterkunft ggf. Hotel oder Pension etc. bereitstellen (Mir ist natürlich klar, dass es kein 5 Sterne Hotel sein wird, eher eine Bruchbude mit der ich aber zufrieden sein werde - besser als auf der Straße.)

  • Wenn ja: Steht darüber was im Gesetz ggf. Paragrafen etc.

  • Sollte ich einen Antrag schreiben oder mündlich bei der Obdachlosenstelle anfragen.

  • Wie lange dauert das, es handelt sich nämlich wirklich um einen Notfall.

Danke im Voraus

~ JanniODL

Leben, wohnen, ALG II, Hartz IV, obdachlos, Unterkunft
Rückforderung von Hartz4 nach Arbeitsaufnahme rechtens?

Hallo zusammen. Die Frage muss ich jetzt einmal genauer erklären. Ich kümmere mich um die Steuer- und Finanzgeschichten einer bekannten Familie. Deren Sohn hatte Anfang dieses Jahres ALG II bezogen. Und zwar von Januar bis Juni. Am 19.Mai hat er dann einen Arbeitsvertrag unterschrieben und die Stelle am 01.06.2015 angetreten. Am 19. Mai hat er sich auch, wie mit seinem Jobvermitler (oder wie die jetzt heißen) vereinbart, mündlich im zuständigen Jobcenter abgemeldet. Er hat denen den unterschriebenen Arbeitsvertrag vorgelegt und gesagt, dass er ab Juni einen Job hat und somit kein ALG II mehr benötigt. Natürlich wurde am 29.05.2015 (letzter Werktag des Monats) dennoch die Leistung überwiesen. Den ersten Lohn erhielt er am 07.07.2015 für den Arbeitszeitraum 01.06.-30.06. Eigentlich ist laut Arbeitsvertrag eine vorschüssige Lohnzahlung zum 15. des laufenden Monats vereinbart. Den ersten Lohn zahlt der Arbeitgeber aber immer erst nach dem ersten vollen Monat aus. Erst danach gibt's die weitere Lohnzahlung jeweils zum 15. des Monats. In dem Fall eben erste Lohnzahlung am 07.07. und die zweite dann gleich am 15.07.

Die Frage ist jetzt: ist eine Rückforderung der Leistung für den Monat Juni rechtens? Der Junge stand zwar schon in Lohn und Brot, jedoch hat er im Juni aber keinen Lohn erhalten, sondern erst im Juli. Gilt für die ALGII-Regelung das Zuflussprinzip?

Wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte. Bei so gezielten Fragen bin ich in Sachen ALG II auch nicht so firm.

ALG II, Hartz IV
Nebenberufliche Selbstständigkeit mit HarztIV/ALGII ausbauen?

Hallo, ich bin mittlerweile seit knapp 2 Jahren nebenberuflich selbstständig und merke wie ich jetzt in eine Art Teufelskreis gerate, bei dem ich nicht genau weis, wie ich am Besten raus komme. Heute bin ich das erste Mal auf das Thema HartzIV bei Selbstständigkeit gestoßen und frage mich, inwieweit das hilfreich sein kann in meiner Lage?

Ich arbeite aktuell im Hauptberuf 30 h/Woche und mit meiner Selbstständigkeit ca. 15 h/Woche (schwankend je nach Auftragslage), wobei da Fahrtzeiten zu Kundenterminen, Warenbeschaffung usw. .nicht mit rein gerechnet sind! (würde man alles von beiden Tätigkeiten zusammenrechnen, käme man auf ca. 50-60 h/Woche) Für Freizeit und Privatleben bleibt da keine Zeit bzw. wenn ich mal ein Wochenende lang was unternehmen will, muss ich eigentlich vorher "Nachtschichten" schieben, damit ich ohne schlechtem Gewissen "faulenzen" kann. Eine Stundenreduzierung auf 25 h/Woche ist in meinem aktuellem Hauptjob unmöglich und ich bin mir auch nicht sicher, ob das ausreicht! Dann würde noch hinzukommen, dass ich evtl. für Krankenkasse privat aufkommen muss usw. - also noch mehr Ausgaben!

Ich bin eigentlich gerade in einer Phase, wo die Auftragslage gut ist für die aktuellen Umstände. Der richtige Zeitpunkt um meine Selbständigkeit weiter auszubauen um davon auch evtl. irgendwann leben zu können ist eigentlich JETZT - aber dafür bräuchte ich mehr zeit die ich NICHT habe und auch nicht weiß woher nehmen!

Meine Fix-Ausgaben im Monat betragen ca. 860 EUR, was neben Miete, Strom, Telefon auch die Kreditabzahlung vom Meisterbafög beinhaltet. Und da habe ich noch nichts gegessen... Wieviel kann das ALGII davon abdecken?

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Liebe Grüße

Selbständigkeit, ALG II, Hartz IV, Nebenverdienst
Änderungsbescheid vom Jobcenter bei 100€-Job: wie darf ich die 30€ Versicherungspauschale verstehen?

Hallo, ich habe eine Frage zu meinen Leistungen bei ALG2: Ich erhalte seit mehreren Monaten ALG2. Nun habe ich vor zwei Monaten einen Minijob begonnen, bei welchem ich 100€ im Monat, was dem monatliche Freibetrag entspricht, verdiene. Als Antwort auf meine Änderung der Geschäftsverhältnisse habe ich heute also vom JobCenter ein Änderungsschreiben meiner Leistungen erhalten, welches mir bescheinigt, dass diese 100€ Freibetrag registriert wurden. So weit, so gut. Doch wurden mir auch meine Leistungen um 30€ gekürzt. In der Auflistung, wie sich mein monatlicher Anspruch zusammensetzt, steht jetzt ein Betrag von 30€ als Versicherungspauschale (unter "weitere Absetzungen"), welcher dort vorher nicht als solcher verzeichnet war. Kann mir das einer erklären? Am Telefon war mal wieder lediglich eine total überreizte, inkompetente Frau, welche mir weder helfen wollte noch dazu in der Lage schien.

Es wäre toll, wenn mir jemand erläutern könnte, was es damit auf sich hat und ob das so legitim ist, da ich dadurch ja quasi lediglich 70€ nebenher verdiene.

Ich bedanke mich schonmal für hoffentlich qualitative Antworten,

Beste Grüße, Oliver

PS: könnte man mir die 60€, welche nach deren neuer Rechnung in den letzten zwei Monaten, seit ich den Job habe, zu viel gezahlt wurden, in Rechnung stellen und somit zurück verlangen?

Arbeitslosengeld, ALG, ALG II, ARGE, Jobcenter
Rückzahlung ALG I aufgrund von Falschberechnung des JobCenters - muss ich das Geld zurück zahlen?

Guten Abend liebe Community,

mich beschäftigt seit einigen Tagen eine Frage, die ich mir gestellt habe, nachdem ich Anfang September auf mein Kontoauszug gesehen habe.

Ich habe bis zum 01. August 2015 zusammen mit meiner Familie (Mutter + Schwester) in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt. Seit dem 01.Juni 2015 bekomme ich Arbeitslosengeld (ALG I). Nun bekam ich ende August einen Brief, dass das JobCenter mir für JULI nur 124,00€ von meinem ALG I angerechnet haben/Sie einen Erstattungsansprach ans Arbeitsamt geschickt haben. Ich erhalte monatlich über 900€ Arbeitlosengeld und dachte eigentlich, dass das JobCenter mir mein komplettes Geld anrechnen würde. Das Arbeitsamt hat mir das übriggebliebene Geld für JULI (etwas über 800€) im September überwiesen, doch jetzt stelle ich mir folgende Fragen:

  • Wird mein ALG I nicht normalerweise komplett angerechnet oder nur der Anspruch der für mich gilt? ( Der Antrag für die Bedarfsgemeinschaft ist von meiner Mutter gestellt)

  • Das Arbeitsamt konnte mir nichts weiter sagen und nun frage ich mich, ob ich das Geld eventuell ans Jobcenter zurückzahlen muss, falls diese den Bedarf falsch berechnet haben (ist ja nicht meine Schuld)?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr vielleicht ein paar Antworten habt!

Vielen Dank und einen schönen Abend noch!

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter, Erstattungsanspruch

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