Jobcenter schreibt wegen Unterhalt, obwohl ich an Jugendamt Zahle, was soll ich tun?

Hallo, habe eine 8Jährige Tochter für die ich auch seit jahre Unterhalt Zahle (272Eur.) allerdings direkt an das Jugendamt die das dann weiter überweisen, jetzt vor kurzem schreibt mich Plötzlich das Jobcenter einer ganz anderen ,,Region" an, sie würden seit 10/2013 für mich Zahlen, da frag ich mich, was haben die so lange getrieben sich erst jetzt zu melden, hoffe das muss ich nicht nachzahlen irgendwas, kann ja nicht hellsehen was die treiben! (zur Mutter/Tochter habe ich keinerlei kontakt, da ich zudem noch nichtmal weis wo sie mitlerweile hingezogen ist, sie war Verheiratet, und ist dann wieder zu nem anderen Gezogen so wie ich jetzt erfahren habe....)

Habe dann beim Jugendamt angerufen und die gute Frau sagte nachdem ich vorgetragen hab was sache ist: ,,DAS ist ja ein Hammer, die War doch Verheiratet, zudem hätte sie sich bei uns Abmelden müssen, die ist ja schon seit über 1Jahr umgezogen, wir sind da in der Stadt ja garnicht mehr zuständig.....etc"

Ich habe beim JA ein Titel, und zahle wie gesagt den berechneten Betrag an das JA die das dann weiter leiten, zumindest war es bisher so, jetzt kam dieses Schreiben:

,,ich gewähre seit dem 10/2013 Leistungen zur sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGBII für ihr Kind xxxx geb. am xxx

Nach dem Bürgerlichen GesBuch sind sie der genannten Person unter bestimmten Vorraussetzungen unterhaltspflichtig. Dieser anspruch ist für die Zeit meiner Leistungsbewilligung auf mich übergegangen.

Sofern sie bereits laufenden Unterhalt tatsächlich regelmäßig leisten, zahlen sie diesen weiterhin direkt an den pflichtigen. Unterhaltsnachzahlungen können sie nicht mehr direkt an den berechtigten leisten.

zusammen gefasst, sie wollen infos über einkommen und nachweise, etc, aber was soll ich tun? Habe mit dem komischen Verein doch garnichts am Hut, was wollen die, wenn alles über das Jugendamt läuft, und warum erst jetzt, fast 1,5Jahre später?

Hatte schonmal bei diesem Ominösen JCenter angerufen, aber ich hatte da den Eindruck von ,,kein Bock, keine Ahnung was willst du denn, ich weis selber nichts...." von Beratung war da weit und breit nichts, da rufe ich lieber beim Jugendamt an, mit denen kann man wenigstens gescheit reden....! Aber mitlerweile (nach 2wochen frist vorm ersten brief, ich arbeite 7Tage die Woche fast 60h als hätt ich nichts besseres zu tun....) Drohen sie schon mit 2000eur Strafe und der schreibstiel ist auch eher naja...

Freue mich über Ratschläge, Vielen Dank!

Unterhalt, ALG II, Jobcenter, Jugendamt, Kindesunterhalt
Hartz 4 Antrag , Nebenkosten Pauschale unangemessen?

Hallo liebes Community,

zur Vorgeschichte : war vor knapp 1,5 Jahren schon mal im ALG2 Bezug. Nach 1 Jahr befristeter Arbeit + 6 Monaten ALG 1 mußte ich nun wieder ALG2 beantragen. Ich wohne seit knapp 7 Monaten auf einer Baustelle. Obergeschoss eines Hauses 90 qm das ich teils selber mit Ausbaue.

Für die Dauer des Ausbaus ist mietfreiheit garantiert worden. Nur die Nebenkosten in Höhe von 200 Euro bezahle ich. Hohe Heizkosten ( öl ) weil die Bude noch recht zugig ist + Wasser etc . Insgesamt 1,5 Zimmer ausgebaut und das Gäste WC, der Rest ist teils Rohbau, teils halb ausgebaut. Nach Beendigung des Ausbaus ist eine Feste Miethöhe für 10 Jahre von 320 € kalt + 200 € NK fällig. Jedoch dauert das noch bestimmt 1 gutes Jahr wenn nicht mehr.

Nun habe ich heute meinen Antrag abgeholt und meine Wohnsituation geschildert. Die SB meinte das die NK in der Höhe nicht übernommen werden da sie weit über dem Regelbedarf sind. Allerdings habe ich sonst keinerlei Wohnkosten! Wird das nicht berücksichtigt? Und irgendwo habe ich gelesen das die Kosten die ersten 6 Monate auch bei unagemessener Höhe übernommen werden- trifft das hier auch zu? Sie will nun eine Ölrechnung vom Hauseigentümer sehen und den Ehrenamtsverrag wo ich tätig bin ( muss ich das? ) . Auf Nachfrage ob denn die 200 € gezahlt werden meinte sie nur : das weiß ich doch nicht

Ich bin mit der ganzen Materie leider nicht sehr vertraut und die SB ist nicht gerade sehr zugänglich.

Könnte ich eventuell mit dem Haueigentümer / VM eine neue Vereinbarung schreiben bzw Mietvertrag, als Pauschalmiete oder geht das jetzt nicht mehr ?

Habe am Freitag meinen Termin zur Antragsabgabe ..

ALG II, Hartz IV, KDU
Amt hat zu wenig gezahlt

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir einen Tipp geben. Ich bin 23 und beziehe seid 2 Jahren aus gesundheitlichen Gründen ALG 2. Bei meiner ersten Bewilligung der Leistungen ist mir aufgefallen, dass ich nur 306 statt 382 Euro bekomme. Daraufhin bin ich zum Jobcenter und habe nachgefragt wie das sein kann. Dort sagte die Sachbearbeiterin mir, dass es daran liegt, da ich unter 25 ausgezogen bin. Ich habe das dann als richtig akzeptiert, weil ich dachte sie kennt meine Akte und die Gesetze. Ich bin dann von einem Leistungsbezirk in einen anderen gezogen und habe somit den Geschäftsbereich gewechselt. Die neue Sachbearbeiterin hat die Leistung so übernommen, was für mich dann ja klar war.

Nun hat allerdings eine andere Sachbearbeiterin, die ich als Vertretung hatte, gemerkt, dass ich 2 Jahre lang zu wenig gezahlt bekommen habe. Der niedrige Regelbedarf gilt nur für unter 25 Jährige im Haushalt der Eltern oder ohne Zustimmung Ausgezogene. Dies trifft beides nicht auf mich zu, daher steht mir der volle Satz zu.

Ab diesem Monat bekomme ich nun den vollen Satz.

Allerdings weiß ich jetzt nicht, wie viel und ob ich Geld, dass ich zu wenig gezahlt bekommen haben, zurückfordern kann.

Dass ich jetzt erst mal einen Antrag stellen muss weiß ich. Ich will mich nur vorab informieren.

Kennt sich jemand zufällig damit aus oder hatte ebenfalls das Problem?

Vielen Dank im Voraus.

LG Sarah

ALG II, Arbeitsamt, Jobcenter, sgb 2, geld-zurueckfordern
Zwischen Bachelor und Master, ALG 1, Hartz IV, Teilzeitarbeiten mit Aufstocken..?

Hallo,

ich habe gerade meine Bachelorprüfung bestanden und warte noch auf mein Zeugnis. Im nächsten Oktober möchte ich weiter studieren und meinen Master machen.

Allerdings habe ich keine Ahnung, wie ich mich in der Zwischenzeit finanzieren soll, weil das ja ein wahrer Irrsinn an Regelungsdschungel ist, soweit ich das bisher sehe. 1) Also ich kann vielleicht ALG 1 bekommen, weil ich während meines Studiums bereits zeitweise mehr als 400€ verdient habe (Semesterferien). Aber die 70% vom (durchschnittlichen?) Gehalt wären zu wenig. 2) Ich könnte ALG 2 beantragen, was aber auch zu wenig zum leben wäre, weil sich der Krankenversicherungsbeitrag ohne studentenstatus fast verdoppelt, etc pp. 3) ich habe einen Nebenjob mit Mindestlohn von 8,50€, den ich in Teilzeit ausüben kann, womit ich dann dank der ganzen Abzüge wieder fast genauso "viel" übrig habe wie bei Variante 1 und 2 und dafür lerne ich dabei nichts und kann mich weil da Zeit fürs Arbeiten drauf geht nicht effektiv um Bewerbungen für richtige Jobs oder Masterstudiengänge bewerben.

Meine Frage ist also, was macht man am besten in dieser Situation? Habe gehört, man kann ALG 1 und Teilzeitjobs aufstocken lassen - aber wie geht das so und was muss man beachten? Das ist alles so furchtbar kompliziert und ich brauchs doch nur für 6 Monate Vielen Dank im Voraus für alle verständnisvollen und hilfreichen Hinweise und Kommentare!

Master, ALG I, ALG II, Bachelor, Hartz IV, Teilzeit
Auszug unter 25 - Mit Freund zusammen ziehen WBS?

Ich hoffe das hier mir jemand irgendwie helfen kann , denn ich weiß nicht so wirklich weiter bzw die leute vom amt haben da auch irgendwie absolut keine peilung gehabt als ich nachfragte....

Ich bin 24 und werde im Oktober 25 und möchte gerne bei meiner Mutter ausziehen weil wir ziemliche probleme haben und ich das einfach nicht mehr aushalte. Meine mutter rastet mittlerweile bei jeder kleinigkeit komplett aus zB. wenn ich die Wohnung nicht gesaugt habe oder so. Genauso verlangt sie von mir das ich ALLES machen muss Angefangen beim Sauber machen der Wohnung , Wäsche waschen und bügeln , Einkaufen etc. ich mein ich hab absolut keine Probleme im Haushalt zu helfen oder so aber ich mein den kompletten HAUSHALT alleine schmeißen ??? Genauso setzt sie mich extrem unter druck das wenn ich nicht bald arbeit finde ( Ausbildung fängt im Sommer an ) um meine Sachen zu zahlen sie mich rauswirft weil SIE es nicht einsieht zu zahlen - obwohl ich sagen muss das sie es bis jetzt noch nie tun musste....

Nun lebt mein Freund ebenfalls bei uns und geht mit mir zusammen einkaufen weil ansonsten NICHTS zu essen im Haus wäre da meine Mutter nicht einkauft mit der begründung - Sie könne ja auf Arbeit essen und spart somit Geld. Was auch son streitthema bei uns ist .

Um auf den Punkt letz endlich zu kommen Mein Problem ist nun das ich KEIN Anspruch auf ALG2 habe da meine Mutter zu viel verdient und sie ja verpflichtet ist mich bis zum 25. Lebensjahr unterstützen muss. (ALG1 bekomme ich nicht mehr ist seit Mitte Januar vorbei )

Nun weigert meine Mutter sich jedoch mich zu Unterstützen wenn ich ausziehen will ich frage mich nun was ich da machen kann bzw an wen muss ich mich wenden ? Weil Geld für ne eigene Wohnung habe ich nun mal nicht um sie mir zu leisten und IRGENDJEMAND muss mir ja dort helfen können oder nicht ? Hatten das Problem bereits Anfang 2014 wo wir deshalb auch beim Jugendamt waren wo es ja dann auch einige Zeit wieder funktionierte aber es wird mittlerweile halt immer Schlimmer .

Mein Freund und ich wollen auch zusammen ziehen jedoch verdient er nur knappe 1.200 Euro und kann somit nicht Miete + 2 Personen versorgen . Kann man hier ein Wohnberechtigungsschein beantragen oder bringt das nicht wirklich was ? Kenn mich halt mit sowas nicht wirklich aus und wäre froh wenn mir jemand hier sagen könnte was man am besten nun machen kann

Sachen wie - such dir Arbeit oder ähnliches brauch ich nicht als Antworten sondern wirklich hilfreiche antworten

ALG I, ALG II, Auszug, wbs, unter 25
ALG II Heizgeld trotz veraltetem Abschlagsplan?

Kurz zum Sachverhalt: Ich habe 2014 meine Mittlere Reife gemacht und im Anschluss keine Ausbildung gefunden. Da das Zusammenleben im Haushalt der Eltern nicht mehr verkraftbar war, habe ich im April ALG II beantragt und beziehe dies seit Mai 2014 (und ja, ich gehe Mo-Fr arbeiten, kein Schmarotzer^^) aber habe bis heute noch keinen Cent Heizgeld vom Amt gesehen. Habe direkt im April 2014 bereits den KEW Abschlagsplan von 2013 vorgelegt, dann haben die den in ihrer Ordnung verschlampt und mir dann Ende 2014 mal Bescheid gesagt, dass ich den wieder einreichen muss. Da ich nicht im KEW Vertrag stand, sondern er über meinen Mitbewohner (kein ALG II Bezug) lief, konnte die KEW mir logischerweise keinen Abschlagsplan aushändigen und somit habe ich weiterhin nur den von 2013. Wir haben 80€ Strom und 80€ Gas im Monat bezahlt, jeder die Hälfte, somit 80€ pro Person. Vor mir wohnte schon ein anderer Mitbewohner dort, den ich als Nachmieter abgelöst habe. Somit können die KEW Kosten ja nicht großartig neu berechnet worden sein (sind sie auch nicht!) und somit müsste alles beim Alten bleiben. Jetzt meine Frage: Kriege ich das Heizgeld trotz veraltetem Abschlagsplan nachbezahlt? Das wäre Heizgeld für Mai 2014 bis Januar 2015, was schon eine krasse Summe ergibt, die mir einfach fehlt und die ich von meinem Unterhalt bezahlen musste. Sollte dieser rechtsgültig sein, werde ich unverzüglich einen Anwalt einschalten. Falls nicht: Was kann ich tun? 2014 haben wir entweder keinen Abschlagsplan bekommen oder mein hinterlistiger Ex-Mitbewohner hat ihn warum auch immer vor mir versteckt... Von meiner Seite aus sind mir meines Wissens nach die Hände gebunden und ich hoffe, dass mir hier jemand das Gegenteil bestätigen kann. Meine Sachbearbeiterin meinte, dass das mein Problem sei und sie nix tun könnte. Das war im November (bevor ich den Brief erhalten habe, dass ich den Abschlagsplan erneut einreichen soll) und seitdem ist sie unerreichbar. Im Jobcenter selbst heisst es immer, ich solle ins Schnellbüro (wenn das schnell ist, will ich nicht ins Langsambüro...) weil die an der Info keinen Termin machen könnten und im Schnellbüro krieg ich dann immer irgend eine Sch... aufgetischt statt nen Termin mit ihr. "Telefonterror" hat auch nix geholfen, sie geht NIE ans Telefon, egal wann und wie oft ich anrufe. Ich bin ratlos, bitte hilft mir jemand, ich bin auf das Heizgeld angewiesen um meine Miete von Januar nachzubezahlen, weil das Geld irgendwann einfach nicht mehr für alles gereicht hat :(

Heizkosten, ALG II, Jobcenter
ALG II WBA nicht bearbeitet. Kein Geld, keine Miete...

Hallo! Ich habe mit meiner Freundin am 18.12.2014 den Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter abgegeben, da unser Bewilligungszeitraum zum 31.01.2015 endet. Uns wurde gesagt, man soll den Antrag 6 Wochen vorher einreichen. 18.12.2014 = 7 Wochen vorher. Als ich dann beim Jobcenter anrief wurde ich immer wieder vertröstet. Der Antrag wurde bis heute noch nicht bearbeitet. Es wurde auch kein Schreiben rausgeschickt weil Unterlagen fehlen. Laut der Mitarbeiterin am Telefon steht auch kein Vermerk im System, dass was fehlt. Nun sollen wir wieder bis MO warten und nochmal anrufen. Problem ist: FR wäre das Geld normalerweise da. Nun können wir keine Miete, Strom, Handy, Internet, etc. bezahlen. Ich selber arbeite in Teilzeit und bekomme mein Gehalt erst zum 15.01.15. Meine Freundin ist Selbstständig und noch in der Anfangsphase, wo man noch kein geregeltes Einkommen hat. Auf die Frage, was wir denn nun unternehmen können sagte das Jobcenter nur: warten. Da ich genau letztes Jahr von Januar auf Februar das gleiche Problem hatte wurde ich natürlich, beim mittlerweile 4ten Telefonat in den letzten 9 Tagen etwas pampig. Lebensmittelgutschein, können wir erst ab MO beantragen. Am MO haben wir auch einen Termin beim Arbeitslosenhilfezentrum (vorher war leider nix mehr frei). Da ich MO aber auch arbeiten muss, kann ich mich leider nicht aufteilen und muss mich jetzt entscheiden, wo ich hingehe....

Hat irgendjemand Ideen, was ich machen kann? Selbst wenn mein Teilzeit-Gehalt kommt, reicht es für Miete & Strom (den Anteil für meine Freundin würde ich dann logischerweise erstmal übernehmen( und dann bleiben noch 12€ über für Lebensmittel. Wie gesagt, ich gehe Sozialversicherungspflichtig arbeiten und meine Freundin macht sich mit Hilfe des Jobcenters Selbstständig (nach abgeschlossenem Studium und 2 Jahren Arbeitslosigkeit). Sind also keine Leute, die zu faul zum Arbeiten sind und sich aufs Amt verlassen.

Was können wir unternehmen? Habe keine Lust drauf, dass Handy, etc. wieder gesperrt wird und andere Lastschriften nicht abgebucht werden können, obwohl wir gemeinsam unserer Pflicht nachgekommen sind und den Antrag fristgerecht abgegeben haben.

ALG II, Antrag, Arbeitsamt, arbeitslos, Jobcenter, Kein Geld, pleite
Jung und arbeitslos, eure Meinung?

Hallo an alle, ich bin 23 Jahre alt und seit 3 Jahren Arbeitslosengeld 2 Empfänger. Ich habe mit 16 die Realschule beendet und danach eine Ausbildung als Bürokaufmann begonnen. Diese habe ich mit 19 erfolgreich abgeschlossen, wurde aber von meinem Ausbildungsbetrieb nicht übernommen. Seit dem Zeitpunkt bezog ich 12 Monate Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 840 € im Monat. Meiner Berechnung wurde ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Ich schrieb in der Zeit pro Monat etwa 20 Bewerbungen. Aber niemand wollte mich. Seitdem dem das ALG 1 ausgelaufen ist, bekomme ich 728 € Arbeitslosengeld 2 im Monat. Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit und sehr viel Bewerbungen, bekam ich das Gefühl am Arbeitsmarkt unerwünscht zu sein. Seit Alg 2 denk ich mir: für was tust du dich eigentlich bewerben? Dich will eh niemand. Seitdem schreibe ich keine Bewerbungen mehr, gehe zum Arzt wenn das Amt was will. Was tue ich mit meiner Zeit? Im Sommer mache ich sehr viel mit meinen arbeitslosen Freunden. Zum Beispiel Rennrad fahren, schwimmen, grillen, campen und Stadt cammeln. Im Winter verkriech ich mich meist in meiner Wohnung und schaue fern. Ich war anfangs echt bemüht, aber wenn man als junger Mensch nicht gebraucht wir, warum weiter bemühen? Es geht auch ohne. Man muß nur etwas sinnvolles mit seiner Zeit anfangen. Eure Meinung dazu? Beleidigt mich als asozial, ich weiß das ich es bin und es geht mir am A** vorbei.

ALG II, arbeitslos
Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung im Rahmen einer Gruppenveranstaltung

Hallo, ich bin Arbeitslosengeld II Emfänger und habe nun einen Brief vom Arbeitsamt bekommen indem drin steht: "Einladung zum Berauntgspräch zwecks Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung im Rahmen einer Gruppenveranstaltung.

Weiter unten steht die Rechtbelehrung das ich zur Teilnahme an dieser Gruppenveranstaltung verpflichtet bin, sollte ich nicht kommen drohen mir kürzungen in hähe von 10% meines Regelbedarfs. Beigefügt war ein kleiner Flyer/Prospekt. Etwas zum aufklappen, da steht drin ich werde für 8 Wochen an die Werkakademie überwiesen. Dort steht ich erhalte unterstützung bei der Ausfüllung beies SGBII Antrags. (Den ich aber schon längst ausgefüllt und abgegeben habe sonst würde ich ja kein ALG 2 bekommen. Weiter steht dort vieles über Bewerbungsunterlagen durchchecken, lässt in mir so den Eindruck erwecken als sei das einfach nur eine Maßnahme um mir beizubringen wie man Bewerbungen schreibt.

Meine Frage dazu ist, kennt sich jemand genau damit aus? Aus dem Prospekt ist sowenig heraus zu lesen, diese Maßnahme umfasst 16 Stunden pro Woche (4 Stunden Pro werktag) acht wochen lang. Weiß einer was mich da erwartet? Bin ich verpflichtet alles zu unterschreiben was sie mir vorsetzen? Diese Eingliederungsvereinbarungen sind ja berühmt und ich habe gehört es soll nichts gutes auf einen Zukommen. Bin nun verunsichert, ist es was sinnvolles und gibt mir defintiv bessere chancen oder ist das einfach eine sinnlose maßnahme?

Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit, Eingliederungsvereinbarung, Hartz IV
Neuer Arbeitsvertrag - Jobcenter nervt

Hallo,

ich beziehe seit einem Monat ALG 2 (was ich äußerst bedaure) und hab zum Glück eine neue Stelle ab 1.2.2015 in einer anderen Stadt bekommen.

Auf jeden Fall möchte ich es vermeiden, meinen künftigen Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass ich für kurze Zeit ALG 2 bezogen habe.

Nun habe ich zwei Optionen:

  1. Ich sage dem Jobcenter, dass ich eine neue Arbeitsstelle habe. In diesem Fall verlangt das JC eine Kopie des neuen Arbeitsvertrags, Kontoauszüge und eine Einkommenbestätigung vom Arbeitgeber (ich glaube nicht, dass das alles rechtlich zulässig ist, aber egal). In diesem Fall würde der Arbeitgeber von meinem Hartz-4-Bezug erfahren (wegen der auszufüllenden Einkommenbescheinigung).

  2. Ich sage dem Jobcenter, dass ich Ende Januar umziehen werde in eine andere Stadt und dass sie die Leistungszahlungen einstellen können. Die letzte Leistung würde Ende Dezember 2014 überwiesen. Dann würde es der Arbeitgeber nicht erfahren und alles wäre gut, oder? Aber so wie ich die deutsche Bürokratie kenne, verlangt das alte Jobcenter von mir wohl eine Bescheinigung, dass ich mich beim Jobcenter der neuen Stadt angemeldet habe -argh-.

Es geht natürlich auch um die Krankenversicherung.

Zu ergänzen ist noch, dass ich so viel verdienen werde, dass ich sicherlich auf keine Leistungen mehr vom Jobcenter angewiesen bin.

Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Ich will einfach in Ruhe gelassen werden von denen und bin auch nicht mehr auf die angewiesen.

Arbeitslosengeld, Recht, Sozialrecht, ALG II, Hartz IV, Sozialgesetzbuch
HILFE! Privatschule gekündigt in der Probezeit! Verlangen trotzdem 8-10 Monate das Geld!

Hallo Leute,

brauche dringend Hilfe!!

Meine Privatschule verlangt weiterhin das Geld (380 Euro im Monat), obwohl ich am letzten Tag der Probezeit gekündigt habe. Mein Vertrag wurde am 10.10.2014 unterschrieben. Laut Schulvertrag beträgt die Probezeit 1 Monat mit einer Bearbeitungszeit von 3 Tagen. Am 10.11.2014 bin ich zur Schule gegangen und habe die Kündigung eingereicht. Es ist doch so, dass man am letzten Tag auch die Kündigung einreichen kann, ohne Angaben von Gründen? Habe es extra Stempel lassen, dass es am 10.11.2014 eingegangen ist.

Die Schule hat natürlich ihre eigene Gesetze und haben mir dies heute geschickt:

Sehr geehrter Herr XV,

die Kündigung Ihres Ausbildungsvertrages ist bei uns am 10.11.2014 eingegangen.

Gemäß § 6, Absatz 3, nehmen wir die Kündigung zum 31.08.2015 an. Das Schulgeld in Höhe von 380,00 € ist bis zu diesem Zeitpunkt zu zahlen.

Für Ihren weiteren privaten sowie beruflichen Lebensweg wünschen wir Ihnen viel Erfolg

--

meine Lehrerin hat mir versichert, dass meine Schulkosten übernommen werden von Bafög. Da dies nicht der Fall war, habe ich sofort gekündigt, da ich ALG 2 beziehe. Alle Lehrkräfte haben mir jedesmal KFW (Kredit) angedreht. Ich möchte mir als junger Kerl keine Schulden machen und finde das sehr verantwortungslos von den Lehrkräfte.

Bin ich im RECHT????

Oder bin ich selber Schuld? Und falls, was sollte ich tun? Da ich sowas unmöglich zahlen kann

Soll ich Einspruch nehmen? Oder soll ich die Schule irgenwie darauf aufmerksam machen, dass die im unrecht liegen Aber habe mit sowas NULL ERFAHRUNG.

ich danke jedem lg

Anwalt, Rechte, Gesetz, ALG II, Privatschule, Probezeit

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