Freundin mit Hartz 4 zur Untermiete, geht das? (Hamburg)

Hallo Leute, ich habe folgendes Problem. Also, eine Freundin von mir bekommt zur Zeit Hartz 4, da sie noch keine Ausbildung begonnen, und gerade ein Kind bekommen hat. Aktuell wohnt diese Freundin in einem betreuten Wohnen für junge Mütter, ist dort aber sehr unglücklich und möchte unbedingt ausziehen. In Hamburg ist das nun leider mit einer eigenen Wohnung nicht gerade einfach.. Nun hatte ich die Idee, dass sie ja bei uns einziehen könnte. Ich ziehe demnächst mit meinem Freund und unserer Tochter in ein Haus mit 5 Zimmern, wobei wir mindestens eins davon frei hätten. Sobald das Baby meiner Freundin ein eigenes Zimmer braucht wäre es auch möglich das Arbeits und Gästezimmer zum zweiten Kinderzimmer umzubauen...oder es teilt sich das Zimmer mit unserer Tochter. Wohnzimmer und Küche (und Garten) würden wir gemeinsam nutzen, Badezimmer könnte sie sogar ein eigenes bekommen. Nun ist das Problem, dass es sich bei "unserem" Haus um das Haus meines Schwiegervaters handelt. Ofiziell werden wir da einfach "umsonst" wohnen (bzw. zahlen nur die Nebenkosten). Inofiziell bekommt mein Schwiegervater aber schon Geld von uns...das nennt er dann eben nur nicht "Miete". Einen Mietvertrag oder sowas gibt es nicht. Würde nun meine Freundin einziehen, bräuchten wir aber defenitiv Miete von ihr, zum einen, wegen den erhöhten Nebenkosten duch einen Erwachsenen+ein Kind mehr, zum anderen würde es sich halt auch nur dann ein bisschen für uns lohnen..so reich sind wir nämlich leider auch nicht, dass wir alle Leute umsonst bei uns wohnen lassen können/wollen. Gesamtmiete (inkl. alles Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung) beträgt das ganz nur für uns etwa 1000 Euro, mit meiner Freundin+Kind dann vielleicht 1200. Also, es wäre dann schon schon, wenn wir von ihr so 400 Euro bekommen könnten. Es wäre natürlich auch kein Problem, einen Untermietvertrag für sie auszustellen. Aber wir haben eben selbst keinen "Hauptmietvertrag". Und könnten wir die Kosten von meinetwegen 400 Euro zur Untermiete überhaupt rechtfertigen, wenn wir ofiziell gar keine Miete für das Haus zahlen?? Was muss da alles eingereicht werden, damit meine Freundin bei uns wohnen könnte, und das eben auch per Harz4 gezahlt bekommt?? Und was wäre das maximale, das wir am Miete von ihr verlangen könnten, damit das noch gezahlt wird? Wäre soetwas überhaupt irgendwie möglich??

Ganz vielen Dank schonmal für eure Antworten!!

LG, Sabrina

Miete, wohnen, ALG II, ARGE, Hartz IV, Untermiete
Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter

Kurzfassung: ICH habe gekündigt (nicht der Chef mir) und ich arbeite ab den 1. Mai nicht mehr. Das Jobcenter weiß das und hat dennoch ab diesen Monat die Leistungen gestrichen.

Langfassung: Ich habe bis zum letzten Monat gearbeitet und die Kündigung sollte zum 10. April sein. Dies habe ich mit dem Jobcenter per Brief mitgeteilt. Danach wurde mir wiederum von der Arbeit mitgeteilt dass eine Verlängerung möglich wäre bis zum Ende des Monats. Dies habe ich dem Jobcenter ebenfalls mitgeteilt allerdings nur mündlich als ich bei meiner Sachbearbeiterin dort war. Sie sagte dann dies wird alles neu berechnet weil ich ab dem Mai dann offiziell als arbeitslos / suchend gemeldet bin und mehr nicht.

Also arbeitete ich bis zum Ende des letzten Monats. Mir wurde dann angeboten ob ich eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag machen möchte. Ich entschloss mich mich für das letztere weil das eher objektiv klang denn bei einer Kündigung geht ja sofort hervor dass man es selbst gemacht hat. Doch da wurde mir übel mitgespielt denn das war wie die Auswahl zwischen Pepsi und Cola also im Grunde gar kein Unterschied denn auch aus dem Aufhebungsvertrag ging hervor dass ICH darum bat und nicht dass ich einfach nur von dann bis dann gearbeitet habe.

Da meine Beraterin wusste dass ich nur bis zum 20. dort arbeiten würde und sie auch nichts sagte ging ich davon aus dass ich eben ab dem 20.4 spätestens jedoch ab dem 1.5 als arbeitslos / suchend eingetragen sein würde und somit Anspruch auf Leistungen hätte. Doch als am 1.5 kein Geld überwiesen wurde rief ich beim JC an und es wurde gesagt dies kann mehrere Wochen dauern mit der Nachberechnung (wegen der Arbeitszeit und Anspruch auf ALG2 Leistungen)

Nach 2 Tagen kam dann der Brief in dem stand dass nicht nur ab dem 1.5 kein Anspruch auf Leistungen besteht sondern dass auch der Bescheid rückwirkend zurückgezogen wird mit der Begründung dass das Geld von der Arbeit ausreichend sei. Die gehen also immer noch davon aus dass ich arbeite obwohl ich dies der Sachbearbeiterin mitteilte und sie dies notierte anscheinend aber nicht weitergeleitet hat ...

Gut ich könnte jetzt einfach nur den Nachweis sprich den Aufhebungsvertrag nachreichen doch hier kommt das weitere Problem denn dort steht dass ICH darum bat also quasi ich von selbst aus gekündigt habe. Und darauf reagiert das Jobcenter GANZ allergisch...

Die andere Sache ist dass ich kürzlich beim Rechtsanwalt war und dieser darum bat den JC Bescheid nachzureichen damit mir keine Kosten entstehen. Doch da das JC den kompletten Bescheid rückwirkend zurück gezogen hat und ab dem 1.5 kein Anspruch auf jegliche Leistungen besteht habe ich nun Bammel dass die Anwaltskosten auf mich zukommen könnten. Da das JC auch die Miete gezahlt hat ist dies diesen Monat wohl ebenfalls ausgefallen.

Arbeit, Kündigung, Geld, Arbeitslosengeld, ALG II, arbeitslos, ARGE, Jobcenter, gekuendigt
ALG 2 unangekündigter Hausbesuch

Hallo ich habe eine Frage zum Thema unangek. Hausbesucht. DIe Mitarbeiter wollten sich nicht ausweisen, sie standen vor der Eingangstür und erklärten mir im Treppenhaus gegen mich liege eine Anonyme Anzeige vor. Was mich abgehalten hatte sie reinzubeten war, das sie sich nicht ausweisen wollten. Sie kämen von der Behörde...(von welcher)? Als ich ein zweites Mal gefragt hatte, sind sie sofort verschwunden.. Als ich mich schritfl. beschwert habe, hiess es sie hätten sich freundlich vorgestellt und den Dienstausweis(?) vorgezeigt, ich weis bis heute nicht wer die Zwei´´waren, und sie geben mir auch keine Auskunft aus Datenschutzrechtl. Gründe. Habe Akteneinsicht schriftl. gestellt weil ich im Moment überhaupt nicht weis was mir vorgeworfen wird. Die Tage´´(3 Wochen später) kam ein Brief in dem steht ich soll mich dazu äussern mit wem ich zusammenwohne, weil eine weitere Person angeblich zusammenwohnen würde.. Ich habe schriftlich genatwortet das ich alleine lebe was auch so ist. Jetzt schreibt der SB das er das überprüft ind welche Konsequenzen mich erw...würden er noch nicht sagen kann..

Bis zur Akteneinsicht wollte ich mich erst erkundigen w

a) was muss ich bei Akteneinsicht beachten b) wer ist zuständig im JC der einen Außendienstbesuch einfach so mal eben genehmigt? c) das nicht ausweisen wollen und dreist zu lügen empfinde ich sehr schlimm ist das so korrekt ohne Ausweis?

d) mein SB ist nicht mehr zuständig für mich, obwohl der gerade neu´´war... Frage. Trotzdem hatte er die ganze Sache wohl eingefedelt, also werde ich weiter an ihn schreiben...er ist und war bisher für all das Zuständig..

e) sie haten den Datenschutz dort überhaupt nicht ein, und nehmen von Beistände die Personalien auf.. sonst finden keine Gespräche statt..
Ich weis nicht was man da noch machen kann wenn jeder Beistand sofort als Affäre herabgestuft wird...Dreist... Auch was den Datenschutz angeht sie überprüfen wohl heimlich die identität der Beistände...

f) Ich werde Anzeige stellen, hier bräuchte ich Infos

g) In meinen Augen müsste das ganze Team da samt Teamleitung- SB- und Leiter (die auch unangekündigt zu Einladungsgespr.) erscheint, eine Anzeige erhaten. Ich warte ersteinmal die Akteneinsicht ab, und werde erst dann auch entscheiden können ob und wie ich was machen kann.

Habe noch vergessen zu erwähnen das der Unangek. Besuch laut dem SB Schreiben 1 Tag später datiert bzw. angegeben ist, was so nicht stimmt. Kann es sein das sie da etwas vertuschen wollen? Ich habe auf Anfrage keine Ergebnisse keine infos ob und was da untersucht werden sollte... Ich bin mir auch nicht sicher ob in der Akte etwas vermerkt sein wird.. Ich freue mich über eure eigenen Erfahrungen mit dem Thema, und danke im Voraus. Gruß C.

Datenschutz, Recht, Sozialrecht, ALG II, Aussendienst, SGB II, Hausbesuch, akteneinsicht
über 25 und wohne bei arbeitstätigen Eltern. Anspruch auf hartz4?

hallo.

Kurz zur meiner Lage.

Also ich bin 27 Jahre alt und habe die letzten 2 Jahre bei Freunden gewohnt, da ich vor knapp 2Jahren meine Wohnung verloren habe. Das hat mich damals extrem aus der Bahn geworfen. Nun möchte ich jedoch mein Leben wieder in den Griff bekommen und wieder alles richten, was sich richten lässt.

Meine Eltern haben mich vor knapp 1 Monat bei sich aufgenommen. Ich war beim Bürgeramt und habe mich auch bei meinen Eltern angemeldet. Das soll nur zum Übergang dienen, das ich zeit habe mich um alles zu kümmern, wie zb. einen Job zu bekommen oder sogar noch wichtiger eine Ausbildung.

Meine Elter gehen beide arbeiten und ich wollte nun Hartz4 beantragen, um wenigstens erstmal Geld in der Tasche zu haben, denn ich habe absolut gar nix und meine Eltern wollen und können mich auch finanziell nicht Unterstützen, was auch verständlich ist und ich ihnen das auch nicht antun möchte.

Zusammenfassung. Ich bin 27 Jahre und wahr knapp 2 jahre obdachlos, da ich nur bei Freunden untergekommen bin. Ich habe daher auch keinen JOB und leider auch keine Ausbildung. Nun wohne ich vorläufig bei meinen Eltern, die auch beide arbeiten gehen und bei den ich nun auch erstmal gemeldet bin. Habe ich Anspruch auf Hartz4? ,.

Bin mir da echt unsicher, da ich gehört habe, das wenn ich noch meine Ausbildung habe meine Eltern unterhaltspflichtig sind, auch wenn ich schon 27 Jahre bin und das wäre eine Katastrophe, da ich einen Job auf die schnelle nicht bekomme. Habe mich schon bei sehr vielen Firmen beworben aber ohne Ausbildung ist das leichter gesagt als getan und die nächstens Ausbildungen würden ja auch erst wieder ende des Jahren losgehen.

Ich wäre über einen Rat oder eine Antwort sehr dankbar. und bitte nur ernsthafte Antworten und keine, die mir nur sagen, das alles bescheuert ist, was ich selber schon weiß und weshalb ich ja unbedingt mein Leben endlich in den Griff bekommen will.

ALG II, Anspruch, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter
unterhaltsurkunde (titulier) verloren!

Hallo , folgende problematik mein freund mit dsem ich seit 4 monaten zusammenlebe hat ein kind aus erster ehe da ich schwanger bin und auch hier zu einem anderen arbeitsamt muss (durch den umzug ) musste ich dann erfahren das sie natürlich sein gehalt an meinen anspruch anrechnen autssccchhh !!! was ich natürlich auch verstehe !! wir haben eine miete von 329.99 & heizkosten 65 euro und der herr der arge hat nur 256.,60 berechnet unglaublich hab ein richtigen vollfosten erwischt :( laut auskunft der arge ist das auch nicht richtrig !! die andere sache ist halt das mein freund noch unterhalt von 257 euro monatlich zahlt was natürlich auch entfällt nun bleibt mit miete und unterhalt definitiv zu wenig und uns würde dann auch 260 euro zu stehen und ne krankenversicherung !!! haben kaum geld und muss jetzt noch krankenkasse zahlen , wie weiss ich auch nicht da er sagte für mich besteht kein anspruch !!

na klar habe ich ein wiederspruch eingelegt beim amt nun muss ich aber bald angeben das ich schwanger bin und muss damit sie den untzerhalt den er zahlt auch anrechnen eine sogennante unterhaltsurkunde (titulierung ) meines freundes abgeben ! damit sie wissen das er es zahlen muss !! mein partner hat sie nicht weil er tollerweise alle unterlagen dieser art (scheidungsurteil usw ) weggeschmissen hat :( woher bekommen wir eine weitere ausfertigung dieser unterhaltsurkunde ??? für das amt eine kopie reicht ja aber sowas sollte mann generell haben !!

für jede antwort ( auch ob ich recht habe mit dem amt ) wäre ich dankbar !! mfg

Unterhalt, ALG II, Jugendamt, Widerspruch, unterhaltstitel
Zusage vom Jobcenter für Wohnung. Vermieter hat alles zurückgezogen. Neuer Antrag für 2 Personen?

Hallo, ich versuche mich kurz zu fassen :)

Seit ich 13/14 bin gab es in meiner Familie immer wieder Probleme, Gewalt usw. Jetzt halten es meine Eltern & ich einfach nicht mehr aus. Bin 21. Lebe seit ca. 2 Monaten mal hier mal da. So kann es ja nicht weiter gehen.

Bin zum Jobcenter gegangen um alles zu beantragen & durfte mir auch eine Wohnung suchen. Habe eine schöne gefunden & hat alles soweit auch geklappt.

Am 13.02. habe ich alle Anträge wegen Wohnung & ALG 2 abgegeben. Gestern bekam ich dann eine Brief vom Vermieter das er alles zurückziehen möchte. Hab ihn auch nochmal angerufen & er lässt sich nicht umstimmen. Ihm hätte angeblich der ganze Papierkram zu lange gedauert, aber ich denke mal das hatte andere Gründe.

Da ich schon fast 1 Monat gebraucht habe um überhaupt eine angemessene Wohnung zu finden, bin ich natürlich jetzt sehr enttäuscht. Ich darf mir eine Wohnung bis 232 Euro Kaltmiete suchen.

Auf dem jetzigen Wohnungsmarkt in meiner Stadt sieht es sehr sehr schlecht aus. Keine Chance in der Preisklasse eine Wohnung zu finden. Die Wohung die ich gefunden habe war auch nur so billig weil sie sozial gefördert wurde & man sie nur mit einem WBS (Wohnberechtigungsschein) bekommt.

Viele von euch werden jetzt meckern & sagen warum gehst du nicht arbeiten usw.

Ich will ja arbeiten gehen, aber unter den jetzigen Bedingungen ohne wirklich ein Dach über dem Kopf zu haben ist das einfach nicht möglich.

Meine Frage wäre jetzt: Ob ich mir eine Wohnung mit meinem Freund zusammen nehmen kann? Das wären dann 309 Euro Kaltmiete für uns beide & da findet man bestimmt was vernünftiges. Müsste ich dann alle Anträge nochmal von neu stellen? Auf 2 Personen bezogen? Oder wie läuft das dann?

Ach ja, da ich unter 25 bin gelten ja für mich besondere Regelen. Aber mein Freund ist schon über 25.

Hoffe ihr könnt mir helfen. Danke im vorraus.

LG :)

Wohnung, Recht, ALG II, Antrag, Hartz IV, Jobcenter
ebay Verkäufe für Freunde & Verwandte bei HARTZ4

Hallo!

Ich habe für einen viel arbeitenden (sprich: wenig Zeit) und recht kenntnislosen Freund ein paar Dinge bei ebay verkauft, bekomme aber selbst. ALGII. Weil ich von all dem nichts habe (außer einem glücklichen Freund) und das Geld aus den Verkäufen ja nun auch nicht mir gehört, wurden die Sachen zwar über meinen ebaynamen versteigert, die Bezahlung folgte aber direkt auf sein Konto. Somit habe ich an sich ja nichts weiter mit der Sache zu tun. Das war ein Gefallen, für den ich nichts bekommen habe. Die ebay Gebühren, die er mir zwar zurückzahlt, aber per Lastschrift von meinem Konto eingezogen wurden (da ich sicher nicht eine Lastschrift auf ein Konto umlege, das nicht mein eigen ist), scheinen jedoch dem Sachbearbeiter ins Auge gefallen zu sein.

Nun verlangt er meinen ebay Namen vor der Weiterbearbeitung meines Antrags. Ich sitze also auf heißen Kohlen. Da kein Eingang auf meinem Konto zu verzeichnen ist, er aber vermutlich der Lastschrift entnimmt, dass ich etwas verkauft haben muss, weiß ich nicht, wie ich zu reagieren habe. Darf er meinen ebay Namen verlangen? Ich fühle mich schon jetzt nicht mehr frei bei ebay einzukaufen, weil er dann alles sehen kann, was ich so erwerbe... -.-

Wichtiger jedoch...reicht es, wenn der Freund mir bestätigt, dass es Dinge aus seinem Familienbesitz waren und das Geld deshalb gleich an ihn bezahlt wurde, etc.? Wie hat er das zu formulieren? Oder kann ich nun Ärger dafür bekommen, dass ich glücklich war auch ohne Geld jemandem eine Freude machen zu können? -.- Freue mich über jede Antwort, denn ich bin ratlos und den Launen des Amtes hilflos ausgeliefert.^^;;;;

Freunde, eBay, ALG II, Hartz IV, Verkäufer, Verwandte
Zahlt Jobcenter/Amt mehr für eine Wohnung? Ausnahmen? Hartz IV, ALGII usw..

Hallo,

ich bin vor kurzem bei meinen Eltern ausgezogen, weil es in meiner Familie zu vielen Probleme & Gewalt gekommen ist.

War bei dem Jobcenter in meiner Stadt und habe gefragt ob man mir eine Wohnung bezahlen könnte, weil ich es Zuhause nicht mehr aushalte & halt nur übergangsweise bei einer Freundin wohnen kann, weil ihre Wohnung einfach zu klein für zwei Personen ist.

Hab darauf auch das OK bekommen das man in meinem Fall zahlen würde & ich nicht weiter Zuhause wohnen muss. Wegen den besonderen Umständen.

Mein Sachbearbeiter hat mir gesagt ich kann mir eine Wohnung bis 232 Euro Kaltmiete suchen.

Nun ja, jetzt bin ich mittlerweile mehrere Wochen auf der Suche und finde einfach nichts. Ich bekomme immer Absagen von den Vermietern. Entweder wollen sie keine Personen unter 25 (bin übrigens 21) oder sie möchten nur Personen mit einem festen Einkommen.

Habe dann gestern endlich 2 Wohnungen gefunden wo ich einziehen könnte, allerdings sind diese teurer (ca. 50-70 Euro mehr). Ich kriege zusätzlich zu Hartz 4 noch mein Kindergeld, und habe mal grob durch gerechnet ob ich die 50-70 Euro selbst dazuzahlen könnte. Es geht, ist nur sehr knapp.

Meine Frage jetzt: Würde das Amt eine Ausnahme machen wegen der Miete oder gäbe es die Möglichkeit das ich den Rest selber dazuzahle?

PS: Ich bin nicht stolz darauf das ich Hartz4 beziehe & bin weder faul noch sonstiges. Also bitte keine Beleidigungen vonwegen ich würde den Staat ausnutzen oder sonstiges. Danke!

LG

Wohnung, Miete, ALG II, Hartz IV

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