Nebenkostenabrechnung - Wasser - Differenz zwischen Hauptuhr und Uhr der Mieteinheiten

Hallo zusammen, ich hoffe hier auf Hilfe und Tipps zu folgender Frage:

Ein Mietshaus ist in 6 Mieteinheiten untergliedert. Jede Mieteinheit hat eine ihr zugeordnete Wasseruhr zur Bestimmung des Verbrauchs in der Wohnung. Diese Zählerstände werden von den Mietern Mitte Dezember abgelesen und dem Vermieter mitgeteilt

Am Haus-Wasseranschluss sitzt eine Hauptwasseruhr. Die Stadtwerke lesen den Zählerstand Mitte Dezember ab. Die Abrechnungsperiode läuft bis 31.Dezember. Die Stadtwerke rechnen den Verbrauch von Mitte Dezember bis 31. Dezember dann hoch. Endergebenis: 233,38 Kubikmeter.

Somit ergibt sich eine Differenz zwischen der Summer aller Mieteinheits-Zählerstände und dem von den Stadtwerken hochgerechneten Verbrauch von 14,431 Kubikmetern.

Wie sind die Kosten der 14,431 Kubikmeter nun in der Jahresabrechnung der Nebenkosten durch den Vermieter an die Mieter abzurechnen. Angegeben wurde bislang immmer "neuer Zählerstand abzüglich neuer Zählerstand = Verbrauch". In einigen Jahren wurde eine Einheit "Wasserschwund" in der Abrechnung eingefügt; diese prozentual angegeben.

Ist der prozentuale Anteil auf Mieteinheiten oder Personen/Köpfe anzulegen? Oder wie verfährt man am besten?

Rechnerisch gesehen: 14,431 Kubikmeter entsprechen 6,18% von 233,38 Kubikmeter. Diese 6,18% auf die jeweilige Verbrauchszahlen der Vermieter aufschlagen?

Wie ist die Rechtslage hierzu?

Vielen Dank tipex1

Mietrecht, Abrechnung, Hausverwaltung, Mietnebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Habe ich ein Recht, dass mein Strom abgelesen wird?

Hallo,

ich habe ein Wohnrecht an einer Partei im Gebäude meiner Mutter. Leider haben wir uns in den letzten Jahren verstritten, was ich hier nicht näher diskutieren möchte. Damit die Räumlichkeiten weiterhin nutzbar bleiben, hatte ich die Heizungen auf Frostschutz laufen lassen. Nur kamen, dadurch, dass es Nachtspeicheröfen sind, knapp 1000 Euro per Anno zu Stande, was mir einfach zu viel ist. Also hatte ich dem Stromanbieter gekündigt. Ich muss hier einen Einschub machen: Die Zähler stehen im Gebäudeteil meiner Mutter und sie verweigert sowohl mir, als offenbar auch einem Techniker der EOn den Zutritt. Da ich rund 600 Km weit weg wohne, kann ich auch nicht mal eben ablesen fahren (mit Polizei käme ich noch an die Zähler). Aus diesem Grund hatte der Stromanbieter den letzten Verbrauch geschätzt- Als dann doch mal abgelesen wurde., kam heraus, dass es viel zu viel war und, dass zudem die Zähler falsch notiert wurden. Das gab viel Ärger und ein bisschen Geld zurück. Dann gab es noch weiter Diskussionen, dass ich nach der Kündigung die Zähler ausbauen lassen müsse, was ich aber aus o.G. Grund nicht kann. Mir teilte eine Mitarbeiterin des Stromanbieters aber schon mehrfach mit, dass sie auch mit Polizeigewalt in das Gebäude gelangen würden. So, das war die Vorgeschichte. Nun zur Frage:

Der Vertrag lief am 31.12. aus. Ich sollte den Strom ablesen und schrieb zum 10/15x, dass ich das nicht kann. Ich bat also, die Zähler abzulesen und bei der Gelegenheit abzubauen. Nun kam die Endabrechnung und der Betrag wurde wieder geschätzt, auf knapp 500 Euro vom Mai bis Dezember. Aufgrund der milden Witterung ist das völlig unmöglich - ich weiß ja jetzt, welchen Verbrauch meine Heizkörper generieren. Der ist zwar hoch aber längst nicht sooo hoch. Habe ich als Stromkunde denn kein Recht auf eine Ablesung? Ich weigere mich erblich gesagt gerade, diese Unsumme für einen Schätzwert zu begleichen. Den Restbetrag erhalte ich doch niemals zurück. Wie ist denn hier die Lage? Ich hatte auf früheren Unstimmigkeiten auch schon die Verbraucherschutzzentrale um Hilfe gebeten - hier riet man mir, zuerst zu zahlen und dann auf dem zivilen Weg zu Klagen, was ich aber für quatsch halte. Was sagt ihr? Im Mai würde der Strom so oder so wieder offiziell abgelesen. Kann ich mich nicht darauf berufen und sagen: Ich zahle erst dann, wenn der Wert feststeht? Es geht hier nicht um Zahlungswilligkeit sondern darum, dass ich mich seit über einem Jahr vom Stromanbieter verarscht fühle. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich nämlich nichtmal davon ausgehen, dass die Leitungen in dem alten Gebäude sauber getrennt sind und ich nicht brav den Strom für meine Erzeugerin bezahle. Als das abgeklärt werden sollte, wurde dem Elektriker (siehe oben) der Zugang verweigert. Ist der Strom denn jetzt abgeklemmt oder generiert sie evt so weitere Kosten?

A never ending Drama ...

Danke Euch!

Strom, Recht, Heizkosten, Mietrecht, Abrechnung
Stromverbrauch durch defekten Kühlschrank extrem gestiegen - was jetzt?

Hallo,

wir haben am Samstag unsere Stromabrechnung bekommen und dort ist uns das Herz stehen geblieben. Wir haben eine Nachzahlung bekommen, die in keinen normalen Haushalt von 3 Personen passt. Wir haben nach und nach in den letzten Jahren bei uns alle Lampen auf LED umgestellt, TV Geräte sind alle neu und auch Waschmaschiene, Spülmaschiene sind A++. Auch haben wir seid Jahren ein Aquarium, was auch täglich mit 10h Licht versorgt wird, da aber noch normale Röhren und kein LED, aber des hatten wir die Jahre davor auch und der Verbrauch ist relativ gering.

Die Küche ist von unseren Vermieter in Preis der Miete enthalten und übernimmt auch bei Geräte Defekt die kosten des Austausch. Der Kühlschrank ist uns letzte Woche kaputt gegangen, bis auf Licht macht er nichts mehr. Da wir auf unseren Energie Verbrauch immer achten und für 3 Personen im Jahr zwischen 1000 und 1400 kWh nur brauchen bei 87 qm Wohnfläche, was selbst die Stadtwerke immer erstaunen lässt, ist mir gleich mal der gedanke gekommen und schau mal auf dem Energiemessgerät unter der Küche nach. Und siehe da, das Gerät hat unseren Verbrauch in den letzten 5 Monaten auf ein 6 Faches bald erhöht. Der neue Kühlschrank kommt Gott sei dank morgen, aber nun die Frage dazu: Wenn das Gerät nachweislich die Stromkosten verursacht hat, kann ich den Vermieter da auch einen Teil oder die komplette Nachzahlung in Rechnung stellen.

Den zur Zeit wissen wir nicht, wo wir das Geld hernehmen sollen udn auch der Abschlag ist enorm Hoch gestuft worden. Einen Tarifwechsel bei uns bringt nichts mehr, da wir schon das billigste haben. Morgen vormittag kommt auch jemand von den Stadtwerken und schaut sich das auch an, sollte es daran auch seiner meinung liegen, kann der Abschlag beim gleichen bleiben wie es war, immerhin eine Sorge weniger, aber da bleibt immernoch die Nachzahlung, die uns sorgen macht.

Sage schon mal vielen Dank für eure Antworten / Hilfe.

Kühlschrank, Vermieter, Kosten, Stromverbrauch, Abrechnung, Nachzahlung
Heizkostenabrechnung mit Caloric 5 P2

Sehr geehrte Community-Mitglieder,

aktuell habe ich ein Abrechnungsproblem und dabei sind brötje Heiungen, vorwiegend 22k, Europrofil Kompakt im Einsatz. Hierbei wird derzeit mit caloric 5 P2 Geräten die Leistungsabgabe gemessen. Ich möchte nachvollziehen können was mir die Abrechnungsfirma in Rechnung stellt und zwar für mich nachvollziehbar. Das Unternehmen wählt hierbei Faktoren und ich möchte dahinter kommen ob sie korrekt sind. Auf der Hersteller-Homepage der Heizungen und dort unter "Leistungserklärung für Heizkörper http://polo.broetje.de/leistung.php?rid=2&tid=4&hid=4&lid=10 " habe ich auch meine Heizkörper identifizieren können, nun kommen die Fragen an Sie als (vielleicht) Experten mit der Bitte um zeitnaher Beantwortung, da mir ca. das 2fache meines normalen Verbrauchs für letztes Jahr insgesamt (ca. 2.900,- für eine 72qm Wohnung!) in Rechnung gestellt wurde! Meine Heizkörper:

1) 22k, b: 1300mm, h: 600mm

2) 22k, b: 1000mm, h: 600mm

3) 22k, b: 1000mm, h: 600mm

4) 21k, b: 800mm, h: 600mm

5) 11k, b: 400mm, h: 600mm

Frage 1) Auf der Homepage "Leistungserklärung..:" stehen im Blatt immer zwei Werte, einmal phi 30 und dann phi 50. Welche Leistungsabgabe darf/muss ich davon verwenden, also wie viel kW hat denn der jeweilige Heizkörper?

Frage 2) Es stehen dann wie z.B. beim Heizkörper 1) jeweils ein Faktor bei der Abrechnung, dort die Zahl 2,803. Wie komme ich dahinter ob sie richtig ist und wissen Sie vielleicht wie diese in Analogie mit der Leistungsabgabe gebracht wird?

Ich hoffe Sie können mir bei der Aufklärung helfen.

Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich im Voraus!

Schöne Grüße an Sie alle

HaTse

Heizung, Abrechnung, Hausverwaltung
sexabbruch

ich habe mich mit einem Mädel getroffen, die ich über das Internet kannte und sind dann sofort zu mir. 10 min gequatscht und schon lagen wir im Bett. sie fand mich sehr anziehend zog mich zu sich und wir küssten uns. sie fragte mich ob sie mir gefällt. ich antwortete natürlich. (sonst hätte ich sie ja nicht geküsst) . nun ja als sie mich am Geschlechtsteil anfasste stellte sie währenddessen die frage bin ich richtig vlt. meinte sie damit mach ich das Richtig.. was auch immer? ...darauf antwortete ich nicht. und machte einfach weiter. beim sex hat sie mir einfach zu viel geredet. mich gefragt ob ich geduscht bin.(natürlich bin ich geduscht) als ich sie unten geleckt habe kam von ihr öfter die frage "soll ich mich nicht erst duschen"(dabei waren wir schon beim sex) ich antwortete mehrmals mit nein brauchst du nicht mir gefällt das. nun ja als sie dann am ende meinte schalte das licht an(wobei ich sie davor gefragt habe ob sie das licht an oder aus haben will, und ich das licht erst mal aus gemacht habe, weil Frauen im dunkel sich wohler fühlen) bin ich aufgestanden und habe den Sex abgebrochen und ihr gesagt wenn du willst geh duschen oder was auch immer damit sie endlich ruhe gibt. das ganze dauert nur 10 Minuten. ich hab sie dann zum Bahnhof gefahren und ihr gesagt sry bist sehr hübsch aber dieses Gerede ging nicht. ihre Nummer habe ich nicht nachgefragt. sie hat meine. online kam sie auch nicht. ich habe nichts mehr von ihr gehört, warum auch ...

was meint ihr ? wäre diese rum Gerede ein Grund um die Stimmungen zu versauen und zu beenden?

Sex, Abrechnung
Guthaben aus Heizkostenabrechnung. Vermieter will nicht zahlen

Hallo,

habe wieder ein neues Problemchen. Diesmal mit meiner Hausverwaltung. Januar 2013 wurden die Heizungen abgelesen. Die Heizkostenabrechnung erhielt ich dann Mitte/Ende Oktober. Guthaben aus dieser Abrechnung beträgt 170€. Im Schreiben stand ich solle dem Vermieter meine Kontodaten mitteilen, damit er das Guthaben überweisen kann. Angerufen und Daten übermittelt. Nach gut 2 Wochen warten mal angerufen und gefragt wann das Geld auf meinem Konto wäre. Daraufhin habe ich die Antwort bekommen, dass sie mir das Geld nicht überweisen können da das Arbeitsamt meine Miete und Nebenkosten bezahlt. Sie können es mir nicht ohne Einverständnis überweisen und ans Arbeitsamt selbst auch nicht (warum auch immer). Habe dann beim Arbeitsamt angerufen, darüber informiert das ein Guthaben vorhanden ist, die Verwaltung es aber weder an mich noch ans Arbeitsamt selbst überweisen will. Die Dame konnte mir leider nicht helfen. Da es sich um eine wie sie es nannten Interne Angelegenheit handelt. Laut Arbeitsamt muss er mir das Guthaben auszahlen oder es direkt an sie überweisen. Auf die Frage was ich da nun machen könnte, bekam ich nur die Antwort darum müsste ich mich selbst bemühen. SOllte das Arbeitsamt eine Kopie der Abrechnung verlangen werden mir die 170€ abgezogen!! Da ich dies vermeiden will, will ich dass das Arbeitsamt das Geld auch bekommt. Habe der Verwaltung einen Brief zukommen lassen, in dem sie 5 Tage Zeit hätten mir das Geld zu überweisen, oder einen Nachweis zu erbringen das sie es an Arbeitsamt überwiesen haben. Kam natürlich bis heute nichts von beidem.... Was kann ich da nun machen? Kann ja nicht sein das sich die Hausverwaltung das Geld einfach mal einsackt. Habe überlegt das ich es ändern lasse mit der Miete. Das nicht mehr das Geld direkt an die Hausverwaltung geht sondern erst auf mein Konto und ich überweise sie dann. Kann ich die 170€ dann von den Nebenkosten oder der Kaltmiete abziehen und so den Betrag ausgleichen?? oder wie könnte man da sonst vorgehen??

Falls jmd da Ahnung oder Erfahrung drin hat wäre ich über Hilfe sehr dankbar.

Heizkosten, Vermieter, Abrechnung, Guthaben
Ferienjob nach Abi - Abgaben/Steuern (Krankenkasse) wenn ich ein FSJ beginne

Hallo,

nachdem ich lange über Google nach Antworten zu meinem Problem gesucht und nichts gefunden habe, suche ich nun hier um Rat.

Folgendes Problem: Ich habe nach dem Abi (2013) einen Ferienjob gemacht für 45 Arbeitstage. Nun wurden mir neben Steuern, die man sich ja am Ende vom Jahr durch eine Steuererklärung wieder holen kann, auch Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Des Weiteren bekam ich von der Krankenkasse bei der ich familienversichert bin einen Brief, dass ich nun eigenständig versichert sei. Zu dem Zeitpunkt als die Firma abgerechnet und entschieden hat, dass ich die Beiträge zahlen muss, hatte ich noch keine Bescheinigung für mein FSJ (freiwilliges soziales Jahr).

Bekomme ich von der Krankenkasse/Arbeitgeber die eingezahlten Beiträge zurück bzw. macht mein Ferienjob-Arbeitgeber eine neue, richtige Abrechnung, wenn ich nun nachweißen kann, dass ich ein FSJ im Oktober diesen Jahres beginnen werde? Es geht dabei um wirklich viel Geld Sad Alleine die Beiträge für Krankenversicherung und Rentenversicherung belaufen sich auf über 600€ Sad

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.

Lg Mira

PS.: Ich weiß, dass man in der Familienversicherung bleibt, wenn man nach dem Ferienjob ein Studium beginnt. Ob das auch zutrifft, wenn man danach ein FSJ macht weiß ich allerdings nicht.

Steuern, Studium, Krankenversicherung, Abrechnung, Bundesfreiwilligendienst, Ferienjob, Freiwilliges Soziales Jahr, Gehaltsabrechnung, Geringfügige Beschäftigung, Krankenkasse, soziales jahr, Sozialversicherung, abzuege, Kurzfristige Beschäftigung
Arbeitszeit für Kraftfahrer

Hallo liebe Com, ich bräuchte mal einen guten Rat!

Mein Chef hat mich als Kraftfahrer (40-Tonner im Nahverkehr) für einen festen Monatslohn eingestellt. Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht, lediglich die Probezeit wurde schriftlich vereinbart. Unter dieser Vereinbarung steht der Satz: "Arbeitsrechtlich wenden wir die gesetzliche Regelung an".

Nun zu meinem Problem. Der Chef verlagt für den ausgehandelten Festlohn eine monatliche Arbeitszeit von 265 Stunden. Diese 265 Stunden beginnen am 01. eines Monats und enden am letzten eines Monats. Je nach Anzahl der Arbeitstage des jeweiligen Monats muss ich also zwischen 11,5 und 13,25 Std täglich arbeiten, um mein SOLL zu erfüllen. Da er nach eigener Aussage die Pausen durchbezahlt, rechnet er bei Krankheits-, Feier- und Urlaubstagen pauschal 11 Stunden für den jeweiligen Tag an (egal welcher Monat das gerade ist). Hat der Monat z.B. nur 20 Arbeitstage, mache ich pro Urlaubs- Krankheits- oder Feiertag also 2,25 Std MINUS.

Nun ergibt sich nach seiner Abrechnungsweise bei mir nach gut einem Jahr in der Firma ein Minus auf meinem Stundenkonto von rund 150 Stunden. Diese will er nun mit meinem (Rest-)Urlaub verrechnen. Diese Minusstunden entstehen durch die eben genannten Tage, oder durch "Frei"-Tage, die ich nehmen muss, wenn meine Fahrerkarte mal wieder vor dem Wochenende übergelaufen ist. Alleine in diesem Jahr habe ich bereits rund 1.800 Stunden gearbeitet, knapp 100 Überstunden geschoben und dabei auch rund 180 Minusstunden "erwirtschaftet".

Nach dieser Abrechnungsmethode muss ich ja in weiteren 2 Jahren meinen gesamten Jahresurlaub bereits am Anfang des Jahres für die Überstunden abgeben...

Kann das alles so seine Richtigkeit haben ???

Abrechnung, Arbeitszeit, LKW
SMS an 5500 Abrechnung durch Vodafone

Liebe Leute, ich habe folgendes Problem. Fa. Vodafone rechnet div. SMS an die Nr. 5500 ab, teilweise soll der Versand quasi im 1 / 2 Stunden-Takt erfolgt sein.

Ich bin kein Freund der SMS, weiß auch nicht, wer hinter dieser Nummer 5500 steckt. Eine Reklamation bei Vodafone erbrachte die "befriedigende" Antwort, die Abrechnung sei in Ordnung.

Ein beispielhafter Auszug aus dem Einzelverbindungsnachweis ist hier ersichtlich.

07.07.2012 11:43:11 5500 Mwdst

07.07.2012 12:17:35 5500 Mwdst

07.07.2012 12:47:20 5500 Mwdst

07.07.2012 13:13:50 5500 Mwdst

07.07.2012 13:50:45 5500 Mwdst

10.07.2012 20:42:48 5500 Mwdst

13.07.2012 13:07:13 5500 Mwdst

18.07.2012 17:05:27 5500 Mwdst

20.07.2012 09:40:55 5500 Mwdst

23.07.2012 08:19:14 5500 Mwdst usw. usw. usw.

Kennt jemand diese Nr. 5500 ? Falls ja: wer o. was steckt dahinter ? Wäre es denkbar bzw. möglich, dass das Mobiltelefon (I-Phone4) "von sich aus" SMS versendet ? Falls ja, wie könnte so etwas verhindert werden ?

Für eine Nachricht wäre ich der Leserin / dem Leser sehr dankbar. Die Abrechnung macht mich "noch" nicht arm. Mich nervt es aber, für eine Dienstleistung Geld zahlen zu sollen, die ich (meines Erachtens) nicht nicht in Ansppruch genommen habe. Abgesehen ergab eine Überprüfung früherer Rechnungen, das immer wieder SMS an 5500 abgerechnet wurden, was mir bisher nicht aufgefallen ist.

Für eine Antwort bedanke ich mich bereits jetzt vielmals.

Danke und viele Grüße

PS

Finanzen, Abrechnung, SMS, Vodafone
Kann der Mieter einer Eigentumswohnung Abrechnungsbelege fordern?

Die Situation:

  • Eine WEG-Verwaltung erstellt für den Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung eine Jahresabrechnung (Einzelabrechnung).
  • In der Abrechnung sind umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten separat aufgeführt, um dem Eigentümer die Abrechnung mit seinem Mieter zu erleichtern.
  • Die Abrechnung wird durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft genehmigt und angenommen.
  • Anschließend erstellt der Eigentümer auf Grundlage seiner eigenen Abrechnung eine Betriebskostenabrechnung für seinen Mieter.

FRAGE 1: Kann nun der Mieter bei der WEG-Verwaltung Einsicht in die Rechnungen fordern?

Nach meiner Meinung NEIN, weil der WEG-Verwalter verpflichtet ist, sämtliche Angelegenheiten der WEG gegenüber Nichteigentümern vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch gegenüber dem Mieterbund und gegenüber Rechtsanwälten.

FRAGE 2: Kann der Mieter bei seinem Vermieter Einsicht fordern?

Nach meiner Meinung JA - allerdings beschränkt sich das auf die Einsicht der Jahresabrechnung für den Eigentümer - nicht aber auf die Belege der Verwaltung, die zu dieser Abrechnung geführt haben. Außerdem kann er Einsicht in alle Belege zu den Positionen fordern, die sich nicht aus der Abrechnung des Eigentümers ergeben (also z.B. Grundsteuer oder Kleinreparaturen).

Mein Bauchgefühl sagt dazu folgendes: Die umlagefähigen Kosten werden für den Vermieter durch die Genehmigung und Annahme der Jahresabrechnung festgesetzt. Nur dieser Beschluss bildet die Rechtsgrundlage für eine Zahlungspflicht des Vermieters und damit für die Entstehung der Kosten. Die Grundlagen, auf denen wiederum die Eigentümerabrechnung entstanden ist, sind hierfür nicht von Bedeutung. Selbst wenn die WEG-Abrechnung falsch wäre, aber der Beschluss über die Genehmigung nicht angefochten wurde, würde sich daran nichts ändern.

so, liebe Gemeinde :) Ein BAUCHGEFÜHL ist die eine Sache ... aber wer kennt die Wahrheit?

Mietrecht, Vermietung, Abrechnung, Betriebskosten, Eigentumswohnung, Nebenkosten, Wegerecht
Zweifel an der Richtigkeit der Bewertungszahlen der Heizkörper zur Ermittlung der Kosten

Hallo,

auf Grund unserer sehr hohen letzten Heizkostenabrechnung 2011 durch die Firma Minol habe ich große Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung.

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 26 Einheiten des Bj. 1975. In ca. 1/3 tel. der Wohnungen wurden die Heizkörper durch neue getauscht. Ich habe die Heizkörper im Jahr 2010 ausgetauscht. Ich habe bis 2010 in einem Einfamilienhaus gewohnt und deshalb ist die ganze Sache mit der Heizkostenabrechnung Neuland für mich.

Mein Verbrauch lt. der HKV ist eigentlich für eine 95 qm große Wohnung mit 36 Einheiten (hier noch Verdunstung, wurde erst jetzt 2012 in elektronische HKV getauscht) verhältnismäßig gering. Auf Grund der Bewertungszahlen der Heizkörper durch die Firma Minol ergeben sich aber sehr hohe Einheiten für die Berechnung. Die Nachbarn haben sehr viel höhere Verbrauchseinheiten, aber durch die sehr viel niedrigeren Bewertungszahlen wiederrum weniger Einheiten und somit weniger Kosten. Bei mir wird 4,567 und bei den Nachbarn 2,638 für gleiche Heizkörpergröße zu Grunde gelegt.

Ich habe mit anderen Eigentümer die Abrechnung verglichen, dort sind die Bewertungs-zahlen deutlich geringer als bei mir. Es handelt sich um gleich große und lange Heizkörper vom Typ 22, nur die Hersteller sind abweichend. Meine Heizkörper sind von der Firma Buderus. Kann es sein, dass es nur durch unterschiedlich Hersteller zu solch unterschiedlichen Bewertungszahlen kommt? Die Firma Minol will mir auf Grund Datenschutz nicht weiterhelfen. Ich habe auch nach dem Tausch der Heizkörper nie ein technisches Grunddatenblatt über die Einstufung erhalten.

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank!

Grüße

Haus, Abrechnung, Heizkostenabrechnung
Heizkosten zweimal hintereinander schätzen lassen - Große Überraschung bei der Abrechnung!

Ich habe eine Frage bzgl. meiner Heizkostenabrechnung. Leider war es der Fall, dass die Heizkosten für meine Nebenkostenabrechnung im Jahr 2010 und 2011 abgeschätzt werden mussten. Normalerweise werden in unserem Mietshaus jährlich im Dezember Heizkostenverteiler (Röhrchen) abgelesen und erneuert. Der letzte gemessene Wert wurde somit im Dez. 2009 vorgenommen. Für das Jahr 2010 hat die Ablesefirma den geschätzten Betrag aus dem gemessenen Vorjahreswert gebildet. Soweit so gut. Für das Jahr 2011 hat die Ablesefirma jedoch den Betrag aus dem Flächenanteil meiner Wohnung gebildet. Mir wurde am Telefon erklärt, dass es ein gemittelter Wert aus allen Wohnungsverbräuchen im Mietshaus wäre. Laut Gesetz wäre man ab zweimal hintereinander folgenden Verbrauchsabschätzungen dazu verpflichtet!? Das bedeutet für mich, da ich mit die kleinste Wohnung habe, meine Heizkosten haben sich um 60% erhöht ohne eigentlich mehr verbraucht zu haben. Soweit auch noch okay, da ich davon ausgegangen bin, sobald im Dezember 2012 wieder die Heizkosten per Heizkostenverteiler gemessen werden, der verbrauchte Wert über die letzten drei Jahre gemittelt wird. Das würde bedeuten dass die Mehrkosten aus dem Jahr 2011 mir im Jahr 2012 gutgeschrieben werden. Die gute Frau der Ablesefirma hat mir aber jetzt erklärt, dass die Abrechnungen für die letzten beiden Jahre 2010 und 2011 abgeschlossen wären und eine Gutschrift aufgrund ‚falsch‘ abgeschätztem Wert nicht stattfindet. Der Grund wäre wohl dass diese Röhrchen lediglich zur Messung einer Heizperiode hergenommen werden könnte. Ein Mittelwert über drei Jahre, wäre nicht möglich. Ich kenne mich leider nicht damit aus ob dies der Wahrheit entspricht. Es wäre klasse wenn jemand Licht ins Dunkle bringen könnte. Vielen Dank!

Heizkosten, Heizung, Abrechnung, Nebenkostenabrechnung
Abrechnung Krankheitstage Gastronomie

Hallo,

ich arbeite in einem Gastronomiebetrieb, habe eine 39 Stunden Woche laut Arbeitsvertrag (aber keine Aussage ob 5,6 oder 7 Tage Woche). Die Urlaubsregelung ist mit 8 Stunden pro Tag im Vertrag erfasst, die Krankheitsreglung gar nicht, außer dem Standard (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am 3. Tag spätestens vorlegen......) Jetzt hatte ich letztes Jahr im November den Fall, dass ich Montag bis Mittwoch krabk geschrieben wurde (und ich konnte wirklich nicht arbeiten) und Donnerstag bis Sonntag Urlaub. Ursprünglich wollte ich Mittwoch bis Sonntag Urlaub, wo mir die Krankheit aber dazwischen gekommen ist. Jetzt hat mein Chef gestern erklärt, dass Krankheit anders berechnet wird, nämlich auf die Wochenstunden durch 7 Tage, weil wir ja 7 Tage aufhaben. das macht dann irgendwas mit 5,7 Stunden. Jetzt hab ich in der Woche wo ich nicht gearbeitet habe aufgrund dieser nachträglich bekanntgemachten Regelung, nicht meine 40 Stunden (Samstag und Sonntag wurde der Urlaub rausgenommen, weil ich ja nur 5 Tage angerechnet bekomme) sondern hab nur noch 33,irgendwas Stunden, also Minusstunden. Meine Frage jetzt dazu: 1.) Ist diese Regelung gestzlich korrekt, dass man die Krankheitstage auf 7 Tage pro Woche sehen muss (Urlaub bleibt auf 5 Tage gesehen) und somit pro Tag nur 5,7 Stunden angerechnet bekommt? ".) Kann mein Chef das nachträglich (3 Monate später) eonfach so entscheiden?

Krankheit, Abrechnung, Gastronomie

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