Korrektur der Gehaltsabrechnung von November & Dezember möglich?

Guten Abend,

ich war vom 15.11. - 7.1. arbeitsunfähig und fiel dadurch am 27.12. aus dem Entgeldfortzahlungsanspruch. Mein Arbeitgeber hat im Januar aber eine Minusabrechnung erstellt, da sie fälschlicherweise davon ausgingen, dass ich seit 15.11. (erster Tag der Krankmeldung) keinen Anspruch mehr auf Gehaltsfortzahlung gehabt hätte. Dadurch wurde mir das im November und Dezember ausgezahlte Gehalt "abgezogen" (mit der Abrechnung von Januar). Dies wurde dann wieder korrigiert, als der Fehler bemerkt wurde (und zwar, dass ich erst ab dem 27.12. und nicht ab dem 15.11. aus der Lohnfortzahlung herausfalle). Durch die Korrektur der Minusabrechnung wurde nun die Lohnsteuer von November und Dezember nochmals abgezogen (da von einem falschen Bruttojahreslohn ausgegangen wurde), was sich auf meine Gehaltsauszahlung von Februar auswirkt, in der ich fast 700 Euro weniger Netto bekommen habe. Es wurden mir insgesamt 1300 Euro zu viel an Lohnsteuer abgezogen (November und Dezember jeweils im November und Dezember und jetzt im Februar).

Das Lohnbüro behauptet nun, aufgrund des Jahresabschlusses sei dies nicht mehr rückgängig zu machen. Ich solle die zuviel bezahlte Lohnsteuer nun mit meiner Steuererklärung 2018 zurückholen.

Kann der Arbeitgeber sich weigern, seinen Fehler zu korrigieren und eine geänderte Steuererklärung ans Finanzamt zu schicken? Wieso muss ich als Arbeitnehmer über ein Jahr warten, um Lohnsteuer zurückzufordern, die mir doppelt abgezogen wurde?

Gehalt, Arbeitsrecht, Abrechnung, Lohnsteuer
Stromklau durch Nachbarn?

Hallo liebe Community!

Heute bekam ich von unserem Stromversorger die Jahresendabrechnung und ich soll ganze 900€ nachzahlen! Ich wohne in einer 2 Zimmer Wohnung und alleine in einem Mehrfamilienhaus. Ich wohne hier seit 3 Jahren. Im ersten Jahr bekam ich von unserem Stromanbieter noch Geld wieder.

Im letzten Jahr (2015) musste ich bereits 700€ nachzahlen. Es kam mir damals schon etwas komisch vor, weil ich wirklich nicht viel Strom verbrauche. Ich hatte aber 2015 von Laptop auf Computer umgeswitcht und dieser lief teilweise auch mal eine Woche am Stück auch über Nacht und hatte es mir damit erklärt, dass da über 12 Monate sich schon was anhäufen kann und bin dem nicht mehr näher nachgegangen.

Natürlich wurde ab da auch der monatlich zu zahlende Betrag angepasst, doch in diesem Jahr kommt dann wieder eine Rechnung über 900€ - ich habe in diesem Jahr keine anderen/neuen Stromgeräte als im letzten Jahr und auch nicht mehr als im letzten Jahr genutzt, bei mir laufen ausschließlich Kühlschrank, Waschmaschin, Herd/Backofen und mein Computer ab und zu. Genau wie im Vorjahr. Sonst nichts.

Kann das wirklich stimmen? Oder wurde mir Strom von Nachbarn geklaut? Diesen Verdacht hatte ich im letzten Jahr bereits, es kann doch nicht sein das eine Person allein so viel Strom verbraucht. Kann man das irgendwie rauskriegen? Ich kann das so wirklich nicht glauben und sehe es auch nicht ein 900€ nachzuzahlen obwohl ich an meinem Stromverbrauch im Vergleich zum letzten Jahr rein garnix verändert habe!

Vielen Dank für jede Hilfe!

Strom, Abrechnung, klauen
Heizkosten für zwei Jahre geschätzt, obwohl Ablesung erfolgte; ist dies rechtens?

Ich hoffe, jemand Sachkundiges kann mir hier weiterhelfen? Es geht um Folgendes:

Ich habe in meiner Nebenwohnung den Ablesetermin für die Heizkostenabrechnung Ende 2014 nicht wahrnehmen können; ohne Frage mein Verschulden. Hierauf wurden für 2014 die Heizkosten auf Grundlage der Verbrauchswerte meiner Vormieter, die diese Wohnung ständig benutzten, geschätzt. Die auf Grundlage dieser Schätzung etwas zu hohe Nebenkostenabrechnung für 2014 bezahlte ich anstandslos, da es ja mein Verschulden war, und ich sowieso in 2014 nur drei Monate in dieser Wohnung gewohnt hatte, also die Schätzung sich nur auf diese drei Monate bezog. So weit, so gut. Ende 2015 erfolgte die Ablesung für 2015, d.h. hier war ich ganz normal da. Vor wenigen Wochen erhielt ich nun die Heizkostenabrechnung für 2015, aus der hervorging, dass auch für 2015 die Heizkosten geschätzt wurden, ergo ich wieder viel zu viel Nebenkosten bezahlen musste, obwohl ich in der Nebenwohnung meist nur drei Tage die Woche bin. Ich ging hierauf sofort in Widerspruch, und erhielt vor wenigen Tagen die Auskunft, dass auch für 2015 eine Schätzung vorgenommen werden musste, weil die Kaltverdunstungsvorgabe in meinen an den Heizungen angebrachten Verdunstungsröhrchen nicht mehr vorhanden gewesen sei. Auf hierauf vorgenommene telefonische Nachfrage bei meiner Hausverwaltung wurde dies bestätigt, weil eben bei der verpassten Ablesung von 2014 die Kaltverdunstung nicht nachgefüllt worden sei. Schlussendlich müsse ich auf den eindeutig zu viel gezahlten Heizkosten für 2014 und 2015 sitzen bleiben, weil bei diesem Ablesesystem, anders als bei der elektronischen Ablesung, eine Rückrechnung nicht erfolgen könne, d.h. was ich die zwei Jahre zu viel bezahlt habe, behält man einfach ein. Bevor ich rechtlichen Bescheid suche, wollte ich mich vorab umhören, ob es ähnliche Fälle schon gab, also dass man einen Ablesetermin verpasst, der zu Schätzungen für zwei Jahre führt, mit dem Ergebnis, dass diese Schätzungen nicht rückgerechnet werden können und man nichts von dem Geld wiedersieht. Danke...

Heizkosten, Abrechnung
Gaszähler scheint defekt zu sein! Und nun?

Hallo,
ich bin gerade sehr schockiert was die Gasrechnung angeht.
Ich habe 11 Monate in der Wohnung gelebt. 103€ haben wir monatlich gezahlt, 40m^2, zu zweit. Heißwasser lief über Strom, Durchlauferhitzer..
Es war preislich der beste Anbieter, zuerst wurden wir auf 60€ gestuft, habe den Abschlag selbst so hoch gesetzt, damit wir nichts nachzahlen müssen.

Hatten in der Wohnung einen nicht isolierten Abstellraum. Natürlich Tür immer zu.
Im Winter hatten wir es nie warm, haben lieber etwas gefroren, damit die Gaskosten nicht so hoch sind..

Anfang Juni sind wir ausgezogen. Ich habe gekündigt, musste nochmals 300€ nachzahlen!
Habe es wütend auf den Abstellraum geschoben, habe gezahlt und war froh weg zu sein.

Der Mietvertrag lief bis Ende August, also mussten wir bis dahin noch einen Vertrag beim Grundversorger machen. Die Gastherme war seitdem ausgeschaltet! Ganz aus, es konnte unmöglich Gas verbraucht werden.  

Zählerstand vorher und nachher natürlich abgelesen. Angeblich ist der Zählerstand in der Zeit, in der niemand in der Wohnung gewohnt hat, niemand drin war, die Therme ausgeschaltet war, um beinahe 800 kWh gestiegen! Nun sollen wir nochmals 80€ nachzahlen, für 3 Monate in denen definitiv kein Gas verbraucht worden ist?

Natürlich wärs schön, wenn wir unser Geld zurück bekommen, auch wenn ich bezweifle, dass es klappt. Allerdings wohnen jetzt schon andere Leute in der Wohnung und wir möchten auch vermeiden, dass diese Leute so hohe Gaskosten haben!
Und ich sehe es nicht ein die 80€ nachzuzahlen, die ich definitiv nicht verbraucht habe.

Leider kenne ich mich nicht aus. Was kann man machen? Wie kann man nachweisen, dass der Gaszähler ununterbrochen weiterzählt, auch wenn nichts verbraucht wurde?

Kennt sich jemand aus?

LG

Wohnung, Rechnung, Gas, Kosten, Vertrag, Abrechnung, Gastherme, Gaszähler
Wie funktioniert ein Heizkörperzähler und kann es zu Abweichungen der Messung kommen?

Einen schönen guten Abend an alle :)

Ich würde gern wissen, wie Heizkörperzähler funktionieren und ob es zu einer verfälschten Abrechnung kommen kann, wenn die Heizung nicht so funktioniert, wie sie soll.

Folgendes ist passiert: Im Winter Anfang und Ende 2015 hat die Heizung nicht richtig funktioniert. Sie hat entweder gar nicht funktioniert oder war immer nur bis zur Hälfte warm, also so ziemlich genau bis kurz nach dem Heizkörperzähler (ISTA). Mein Vermieter hat gesagt, dass immer wieder Wasser fehlt und durch den fehlenden Druck, das warme Wasser nicht komplett bei mir im Dachgeschoss ankommt.

Da jetzt nur die Hälfte jedes einzelnen Heizkörpers Wärme abgab, musste ich die Heizung allgemein höher stellen, wie sonst, da es sonst einfach nicht warm wurde und ich hab die Vermutung, dass der Zähler diese `mehr Wärme´ registriert hat, weil bis zum Zähler die Heizung ja warm war... nur der Rest danach eben nicht.

Wie oder was genau misst der Zähler und kann es möglich sein, dass er den `mehr Verbrauch´ gemessen hat, obwohl nur die Hälfte der Heizung warm war. Weil ich war doch sehr schockiert, als ich meine Nebenkostenabrechnung gesehen hab und wie viel ich angeblich verbraucht haben soll...

Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt verständlich schildern.

Danke schon mal und ich wünsch euch was :)

Heizung, Abrechnung, Nebenkostenabrechnung, ista
Wenn die Nebenkostenabrechnung später als 12 Monate kommt, da (angeblich) nicht der Vermieter sondern die ista schuld sei, gibt es da eine Regelung?

Hallo zusammen, Gesetzlich ist ja geregelt, dass die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums beim Mieter schriftlich eingehen muss. Bei mir immer 1.1. bis 31.12. also hätte die Abrechnung vom Jahr 2014 bis spätestens 31.12.2015 bei mir sein müssen, damit sie wirksam ist. Jetzt haben wir Mitte/Ende März und sie liegt mir immer noch nicht vor. Zudem bin ich im Juni 2015 umgezogen und habe auch meine Kaution immer noch nicht zurück! Neue Adresse hat der Vermieter von mir bei Wohnungsübergabe erhalten und auch meine Bankverbindung um zu überweisen. Da weder die Nebenkostenabrechnung noch die Kaution gekommen sind, habe ich jetzt (März) den Vermieter per Mail angeschrieben. Da hieß es, die ista sei Schuld und habe die Abrechnung erst zum Jahreswechsel erstellt. Und Kaution habe man vergessen.

Jetzt stellt sich mir die Frage:

Vermieter sagt er es sei die Schuld von ista, weshalb die 12 Monate nicht eingehalten werden könnten. Aber zum Jahreswechsel heißt für mich Ende Dezember/Anfang Januar, und nicht Mitte März auf Nachfrage des ehemaligen Mieters.

Gibt es dazu eine Regelung??? Wie lange hat der Vermieter in solchen Fällen Zeit eine Abrechnung wirksam nachzureichen? Gilt hier z.b. Dass es unverzüglich nach Erhalt dem Mieter zugehen muss? Oder gibt es eine Frist von 14 Tagen o.Ä. ? Wenn ich mich jetzt nicht gemeldet hätte, wer weiß wann ich die dann bekäme. Zumal das auch schon wieder ne Woche her ist und ich die Abrechnung immer noch nicht habe.

Miete, Kaution, Abrechnung, Nebenkosten
Frage bzgl. eines Wärmezählers im Keller und den Heizkostenverteilern an den Heizkörpern. Ist es mgl, das der Wärmezähler die Heizkörper fälschl. mitzählt?

Ich stelle hier die Mail rein die ich an Ista geschrieben habe. Was denkt Ihr? Kann das sein? Einen Termin beim Mieterschutzbund habe ich schon. Im Haus sind insgesamt 3 Wohnungen. Es gibt einen Heizkessel. Haus würde als Einfamilenhaus 3 Etagen zur Mietwohnungen umfunktoniert. Unsere Wohnung hat 120qm mit 60qm Bodenheizung. Sehr geehrte Damen und Herren, da ich telefonisch keine befriedigende Antwort erhalten habe. Schildere ich Ihnen nochmal schriftlich meine Frage. Der Sachverhalt ist wie folgt: in unserer Wohnung sind insgesamt 5 Heizkörper mit je einem Heizkostenverteiler, zudem sind im Keller 4 Wärmezähler montiert. Einer ist für Warmwasser für das ganze Haus und einer davon ist für unsere Wohnung. Lt. Vermieter wird hiermit der Verbrauch für die Bodenheizung ermittelt. Nachdem der Verbrauch in der vergenen Heizperiode über den Wärmezähler( Bodenheizung) recht hoch war 14.500 Einheiten (1420€), haben wir die Bodenheizung in dieser Heizperiode ausgelassen und dennoch zeigt der Wärmezähler jetzt 32363 Einheiten an (also nochmals 17815Einheiten für diese Heizperiode). Da rein technisch gesehen ja nur eine Leitung in unsere Wohnung führt werden von der Leitung an der der Wärmezähler angebracht ist, auch die Heizkörper bedient. Von daher ist meine Vermutung, dass der Wärmezähler auch den Verbrauch der Heizkörper mitzählt. Die Heizkörper werden aber auch durch die Heizkostenverteiler abgerechnet. Nach meinem Verständniss werden die Heizlörper also doppelt abgerechnent. In der Rechnung sind die Heizkostenverteiler und der Wärmezähler eine eigene Position. Falls also die Heizkörper mit den Wärmezähler mitgelesen werden müssten diese wg. den Heizkostenverteilern wiederum von den Wärmezähler abgezogen werden um einen Betrag X für die Fußbodenheizung zu haben. Dies wird aber nicht berücksichtigt und schlägt somit mit einen extrem hohen Betrag zu buche. Der Wärmezähler stellt nach meiner Ansicht nach einen völlig unrealistischen Wert für die Bodenheizung dar, zumal diese ja in der aktuellen Heizperiode aus war. In wie weit wurde der von mir genannte Aspekt beim Einbau des Wärmezählers berücksichtigt? Den rein technisch gesehen müsste die Bodenheizung der Abrechnung zu folge eine seperate Versorgung haben, dies ist aber nicht der Fall. Dies spiegelt zudem den unrealistischen Verbrauch wieder! Die zweite Möglichkeit wäre auch, dass der uns zugeordnete Wärmezähler in Wirklichkeit gar nicht unser Zähler ist. Den Vermieter habe ich auch meine Bedenken geäussert, dieser ist mit meiner Fragestellung aber auch überfordert. Da er von einer korrekten Montage und einer korrekten Verrechnung ausgeht. Ich bitte Sie die Verechnung auf die Richtigkeit zu überprüfen, den Vermieter zu kontaktieren und ggf. einen Sachverständigen den Sachverhalt überprüfen zu lassen. Und mir zudem die mit der Montage beauftragten Firma zu nennen.

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Heizkosten, Heizung, Abrechnung
Was habe ich für Möglichkeiten, mich gegen den Terminzwang der Firma Ista wären?

Ich war ab dem 23.12.15 im Urlaub und hatte bis zu diesem Tag keine Benachrichtigung über einen Termin zum ablesen bekommen.

Nun hatte ich bis gestern dem 10.01.2016 Urlaub und bin auch an diesem Tag erst wieder daheim gewesen. Der erste Termin sollte am 04.01. sein. Im Briefkasten lag noch eine zweite Karte mit dem 13.01. als Ablesetermin und einer Uhrzeit von 8-11 Uhr.

Da ich Berufstätig bin kann ich auch diesen Termin nicht wahrnehmen, da ich erstens so schnell keinen Urlaub bekomme und zweitens an diesem Tag einen dienstlichen Termin habe.

Deshalb rief ich bei der Handynr. des Ablesers an um mich nach einen Termin am Nachmittag zu erkundigen. Die Antwort kam prompt und äußerst patzig. "Die Termine legt er fest". Da er die Route selber plant und individuelle Anfahrten nicht bezahlt bekommt. Wenn ich also am Mittwoch nicht da bin müsste ich dann den 3 Termin (wahrscheinlich wieder früh wo jeder Berufstätige arbeitet) zahlen. Das wäre dann nicht sein problem.

Ich fragte auch nach ob es zu einer bestimmten Zeit, sprich um 8 Uhr ginge, da ich nur zwei Orte weiter arbeite und eventuell mal für eine Stunde weg kann. Mein Chef ist da relativ kulant. Aber das geht wohl Aufgrund der Route auch nicht.

Wahrscheinlich gab es das Thema schon einmal und es gibt wieder die Antwort man könne ja den Schlüssel zum Nachbarn geben oder einer Vertrauensperson. Dies kommt für mich aber nicht in Frage und ist auch nicht per Gesetz so gefordert.

Was habe ich nun noch für Optionen?

Achso, die Zählerstände selber ablesen und zuschicken ginge auch nicht.

Danke für eure Antworten.

Heizung, Abrechnung, Zählerstand
Techem-Funkheizkostenverteiler - wer denkt auch, dass die Geräte falsch programmiert wurden?

Nach Einbau der neuen Funkheizkostenverteiler der Firma Techem ergab sich plötzlich ein riesiger Unterschied zur vorhergehenden Abrechnung. Meine Recherchen ergaben, daß nicht nur die Geräte, sondern auch deren Programmierung nun neu wären. Es konnte weiter festgestellt werden, daß in den Multiplikator für die Hochrechnung der Ablesewerte nicht nur die Größe des Heizkörpers in die Berechnung einfloß, sondern auch der Nennwert des Heizkörpers. So hatte ein ca. 30 % größerer Stahlheizkörper einen Nennwert von 3.845 Watt gegenüber dem kleineren Aluheizkörper, der mit einem Nennwert von 5.527 Watt angegeben wurde. Durch den Einbezug dieser Nennwerte in die "Techem-Formel" ergab sich für den größeren Stahlheizkörper ein Multiplikator von 7,671 und für den kleineren Aluheizkörper ein Multiplikator von 11,935!!! Daß, dies ein ausgemachter Unsinn ist, will die Firma Techem nicht wahrhaben. Die Hersteller der Aluheizkörper sagen in ihren Werbeaussagen, daß ein Aluheizkörper bis zu 40 % Energieersparnis haben könnte gegenüber einem Stahlheizkörper. Aber selbst, wenn der Aluheizkörper tatsächlich nur 5 % Ersparnis bringt, müßte doch der Verbrauch heruntergerechnet und nicht heraufgerechnet werden und schon gar nicht mit einem solch enorm hohen Multiplikator. Eine Messung an den beiden Heizkörpern mit einem Infrarot-Temperaturmeßgerät, jeweils direkt neben den HKV ergaben nahezu identische Meßwerte, d. h. beide Bauarten (Stahl und Alu) bringen nur die Temperaturen des Wassers empor, die über den Vorlauf der Heizung in diesen gelangt sind. Die Nennwerte sind somit allein nicht in der Lage, die Heizwerte zu erhöhen. Sie hätten also nichts in der Formel, die in die Geräte einprogrammiert wurde zu suchen. Wieso also werden diese als Multiplikator einbezogen? Kennt jemand von Euch den Grund dafür? Der angeblich energiesparende Aluheizkörper wurde dank der Techem-Formel-Multiplikation zum absoluten Energiefresser gemacht, obwohl es keine logische Erklärung dafür gibt. Kennt eventuell jemand von Euch den Grund für diese eigentümliche Multiplikationsbasis der FirmaTechem?

Finanzen, Heizung, Abrechnung, techem
Nebenkosten: Minol-Abrechnung seit Jahren falsche Zähler

Hallo Zusammen,

ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Mit erschrecken habe ich leider erst jetzt festgestellt, dass offenbar seit 2012 (ab Einzug) die falschen Zähler meiner Wohnung zugeordnet sind. Die betrifft die Messgeräte an den Heizungen und den Warmwasserzähler.

Ob meine Zähler tatsächlich innerhalb der Hausgemeinschaft vertauscht wurden, oder ob mehreren Parteien mit den gleichen Zähler abgerechnet wurden, kann ich (noch) nicht sagen. Ein (nur) vertauschen kann ich mir jedoch nicht vorstellen, da wir mit Sicherheit der größte Warmwasser-Verbraucher im Haus sind und die anderen Parteien sonst sicher längst die Abrechnung in den letzte Jahren beanstandet hätten. Zudem wurde unser Warmwasserzähler beim letzten Mal offenbar gar nicht abgelesen.

Nun meine rechtlichen Fragen dazu: 1. Bin ich dafür Verantwortlich zu kontrollieren ob tatsächlich auch die richtigen Zähler auf meiner Minol-Abrechnung, als Anlage zur Nebenkostenabrechnung des Vermieters, stehen? Immerhin ist die Geräte-Nr. auf vier Stellen verkürzt. Ich bin ja auch kein Fachmann ... 2. Kann der Vermieter auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist von 12 Monaten in diesem konkreten Fall auch noch danach eine Nachforderung stellen, da er die falsche Abrechnung ja nicht selbst verschuldet hat - sondern Minol? 3. Ist Grundsätzlich Minol oder der Vermieter (oder sogar ich) für die korrekte Zuordnung der Zähler zur Wohnung verantwortlich?

Vielen Dank Lucky Striker

Miete, Vermieter, Abrechnung, Jura, Nebenkostenabrechnung, Zähler
Kann 1 Kubikmeter Warmwasser 40€ kosten?

Hallo liebe Community,

ich habe heute meine erste Abrechnung der letzten 5 Monate nach meinem Einzug in meine erste eigene Wohnung erhalten. Ich liebe in Niedersachsen, Hildesheim.

Mein Vermieter kontaktierte mich bereits im Voraus telefonisch um mir mitzuteilen, dass auf mich eine Nachzahlung von 760 € zukommen wird, da mein Verbrauch angeblich extrem hoch wäre. Ich war natürlich völlig schockiert und habe mir den Kopf darüber zerbrochen, wie so ein Verbrauch zustande kommen soll.

Ich lebe alleine in einer 55,4 Quadratmeter Wohnung und gehe 5 mal die Woche täglich 8 Stunden arbeiten. Ich gehe täglich abends 1x Duschen (und das auch nie länger als maximal 15 Minuten). Ich kann mir also nicht vorstellen, dass mein Wasserverbrauch überdurchschnittlich hoch sein kann. Es ergibt einfach keinen Sinn.

Nun wie bereits erwähnt, ist dies meine erste eigene Wohnung (was daher nicht bedeutet, dass ich völlig naiv alle Wasserhähne spaßeshalber aufdrehe und anschließend die Wohnung verlasse). Jedoch habe ich vor meinen Auszug nicht die Zählerstände meiner Vormieterin notiert (dies weiß ich für meine nächste Wohnung auf jeden Fall besser). Meine Vormieterin ist leider verstorben, daher kann ich diese auch nicht mehr kontaktieren.

Im Anhang habe ich einen Auszug meiner Abrechnung beigefügt, vielleicht kann eine erfahrene Person beurteilen, ob mein Wasserverbrauch überdurchschnittlich hoch ist.

Meine Heizkosten waren ebenfalls erhöht. Allerdings darf man hier nicht aus der Acht lassen, dass ich unmittelbar vor Beginn der kälteren Wintermonate eingezogen bin. Diese müssen also mitberücksichtigt werden. Zumal ich auch im Erdgeschoss wohne.

Ich zahle bereits an Nebenkosten 180 €, wovon ca. 125 € für Wasser und Heizkosten berechnet sind.

Nun zum eigentlichen Knackpunkt. Mein Wissensstand ist normal der, dass 1 Kubikmeter Warmwasser um die 7 - 15 € kosten kann.

Auf meiner Abrechnung ist allerdings 1 Kubikmeter Warmwasser mit 40 € berechnet. Welches auch die Hohe Summe für 5 Monate Warmwasser erklärt.

Kann dies denn so korrekt sein?

Ich habe zwar bereits mit einem bekannten geredet, der bei der EVI arbeitet (die Abrechnung stellte die Firma Techem aus), dieser sagte mir auch, dass eine Summe von 40 € ziemlich utopisch und in seinen Worten "völlig gaga" seien.

Da mir das alles wie ein schwerer Stein im Magen liegt und ich vor morgen leider keine Firma telefonisch erreichen kann, wollte ich mir hier ein paar erfahrene Meinungen zu meinem Fall einholen.

Falls der Betrag tatsächlich korrekt sein sollte, was ich mir nicht vorstellen kann und demnach auch nicht hoffe, würde mir bei ca. 125 für Wasser- und Heiznebenkosten doch gar kein Wasser zur täglichen! Reinigung zur "Verfügung" stehen. Oder sehe ich das falsch. Dann darf ich also nur noch 10 Mal im Monat duschen?

Über sachliche Antworten würde ich mich daher sehr freuen! Danke dafür schonmal!

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Mietrecht, Abrechnung, Hildesheim, Nebenkostenabrechnung, Warmwasser
Fiktive Reperaturkostenabrechnung bei Haftpflicht

Hallo Community,

Hintergrund: Beim Balkon Weißeln hat mein Motorrad Farbe abbekommen, was nun über die Haftpflicht des Verursachers abgerechnet wird. Ich hatte bereits hier eine Frage zum Ablauf eines Gutachtens bei einem Haftpflicht-Schaden gestellt:

https://www.gutefrage.net/frage/beachtung-bei-gutachter-der-versicherung?foundIn=user-profile-question-listing

Nun war der Gutachter da und hat seinen Schaden bemessen. Sein Gutachten besteht aus zwei Positionen (Siehe auch Anhang):

  • Ersatzteile: 648,98€
  • Stundenlohn für Politur & Ersatzteil-Einbau: 380,32€

Nun weiß ich, dass ich eine "fiktive Reperaturkostenabrechnung" machen kann, sodass ich keine Werkstattrechnungen einreichen muss, sondern das Geld ausbezahlt bekomme.

Aber ich habe auch gelesen, dass davon die Mehrwertsteuer abgezogen wird. Die Artikel die ich dazu im Web gefunden habe, waren für mich als Leihe allerdings wenig verständlich. Daher meine Fragen:

  1. Wird von dem Gesamtbetrag (1029,30€) nun die kompletten 19% Mehrwertsteuer abgezogen, oder nur vom Stundenlohn? Die Argumentation ist ja, dass bei der fiktiven Abrechnung keine Mwst. anfällt, weil man es z.B. selbst macht. Aber wenn ich die Ersatzteile kaufe, fällt sehr wohl Mwst. an.
  2. Kann ich mir die Kosten für den Stundenlohn ausbezahlen lassen (weil ich es selbst mache), aber gleichzeitig die Rechnungen für die Ersatzteile einreichen?
  3. Wann bekomme ich das Geld bei der fiktiven Abrechnung? Ist das innerhalb von wenigen Tagen auf meinem Konto, oder dauert dass mehrere Wochen/Monate?
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Werkstatt, Reparatur, Abrechnung, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung

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