Ich wohne in einem Haus mit 6 Eigentumswohnungen. Ein Nachbar hat einen Heizkörper ersetzt (erneuert) und das Verdunstungsröhrchen am neuen Heizkörper nicht mehr anbringen lassen, weil es ihm nicht gefällt. Darf er das? Seine Antwort ist, dass zur Verrechnung des Verbrauchs dieses Heizkörpers Vorjahreswerte herangezogen werden und danach abgerechnet wird. Dieselbe Anwort erhielt ich von der Ablesefirma und vom Verwalter. Den Antworten traue ich aber, ehrlich gesagt, nicht sehr. Wer weiß etwas Konkretes, ggf. mit §§.