Keine Friseurin schneidet mir die Haare so wie ich es will - darf sie das und was tun?

Hallo,

Ich suche seit ca. 2 1/2 J. einen neuen Friseursalon, wo mir so die Haare geschnitten und frisiert werden, wie ich es möchte und zufrieden bin.

Dabei verlange ich gar nicht viel. Ich bestehe dadrauf, dass man die Haar auf der rechten Kopfseite etwas länger lässt und mein rechtes Ohren nicht komplett frei schneidet, sondern nur die Ohrläppchen freilässt.
Im Nacken schön kurz . Pixie cut !
So komme ich mit der Frisur am besten klar.

Ich habe einen Unfall gehabt und hatte rechts am Kopf eine OP.
Mein rechtes Ohr steht seitdem ab , ist unförmig und sehr verknubbelt und extrem gerötet als wenn ich ein ansteckendes Ekzem habe.

Beim frei geschnittenen Ohren, sieht man direkt auf die unschöne Unfall-Narbe und das schlimme Ohr.
Wenn fremde Leute das sehen; so wie letzte Mal beim Arzt. Die Frau neben mir sagte laut "iiiih, wie sieht das denn aus...ist das ansteckend !" und setzte sich woanders hin.
So etwas passiert öfter.


Und genau DAS erkläre ich jedes Mal einer Friseurin, in jedem Salon, erneut und jedes Mal will jede Friseurin meine Haare rechts kurz schneiden und das Ohr komplett frei schneiden.
"Ich schneide ihnen das mal kürzer und die Ohren frei, mache eine schöne freie Kontur hinter den Ohren, denn das sieht viel besser aus als so ein halb zugedecktes Ohr...!"
Jedes Mal sage ich "ich habe Ihnen doch gerade erklärt das ich DAS nicht will und man sieht ja auch warum". Meine Erklärungen nützen nichts.

Ich stehe dann jedes Mal auf und will nur noch gehen.
Bis jetzt hat keiner eingesehen, dass ich so nicht zufrieden bin und ich nicht zulassen will, dass man mir die Haare so scheidet, wie die Friseurin es will.

Eine Friseurin hat mich sogar mal fies ausgetrickst und gesagt, ich soll den Kopf mal runter machen und hat geschnitten.
Als ich wieder hoch geguckt habe und mich im Spiegel sehen konnte, ist mir ganz anders geworden. Sie hat mich komplett frei geschnitten.
Ihr Argument : "So sieht es viel besser aus"

5 Monate bin ich dann mit nur noch mit einem Stirnband herum gelaufen.
Ich war völlig am Ende mit den Nerven.

Jetzt war ich wieder bei einer anderen Friseurin und ich ihr wieder alles ganz genau und von Vorne erklärt...und was sagt sie "ich schneide Ihnen rechts kurz wie links und die Ohren frei, denn das sieht so flotter aus und steht Ihnen besser als das was sie haben wollen".
Ich bin aufgestanden und gegangen, weil ich absolut kein Bock mehr hatte zu diskutieren.

Ich würde mir die Haare ja einfach nur glatt lang wachsen lassen, aber ich habe sehr feines und dünnes Haar und ich leide unter extremem Kopfschwitzen.
Und da ich so stark schwitze, sieht das bei langen Haaren immer sehr ungepflegt aus....deswegen keine langen Haare mehr.
Und ein Bubischnitt steht mir wirklich nicht, bei meinen feinen dünnen Haar.

Also, wisst Ihr einen Rat für mich ?
Ich bin echt verzweifelt !
Danke !

Beauty, Haare, Friseur, Frisur, Gesundheit und Medizin, Haare schneiden, Kundenservice, Rechtsberatung
Vom Küchenkauf zurücktreten?Nun will Hofmeister 25% vom Kaupreis einbehalten?

Hallo,

meine Eltern haben vor 8 Tagen beim Möbelhaus " Hofmeister " in Bietigheim-Bissingen eine Küche angeschaut und mit einer Bearbeiterin schonmal eine Skizze sich erstellen lassen. Das heisst es kam jemand und hat sich bei meinen Eltern alles anschauen wollen, wegen den Masen und so. Meine Eltern haben den Typen jedoch gleich weggeschickt.

Sie haben sich nach grundlegender Überlegung doch entschieden, diese Küche nicht zu kaufen. Sie haben nun vor 3 Tagen an Hofmeister eine Kündigung des Kaufvertrages geschrieben und an sie versandt.

Nun kam vom Möbelhaus, daß sie nicht bereit sind, vom Vetrag zurückzutreten, und wenn verlangen sie vom Kaufpreis 7.283 € netto, 25% einzubehalten. hlschrank dabei war. Ich muss dazu sagen, daß beim Kauf keinerlei Geräte gabei gewesen sind, obwohl wir bei dieser Küche wo wir zuvor angeschaut haben, jedoch Herd, Spülmaschiene und Kühlschrank dab ei waren. Wir mussen diese Geräte extra zahlen um sie dabei zuhaben.

Im Kaufvertrag ist allerdings in der Rechnung nur der Nettobetrag enthalten aber eine Auflistung mit allem drumm und dran was die Geräte im einzelnen kosten, ist nicht orhanden. Deswegen haben wir den Kaufvertrag kündigen wollen.

Wer ist nun im Recht? Kann man vom Kaufvertrag zurücktreten oder kann der Verkäufer 25 % vom Kaufpreis bei Rücktritt verlangen.

In den Geschäftsbedingungen vom Kaufvertrag ist sowas allerdings nicht ersichtbar.

Hoffe Ihr könnt uns hierbei helfen und Rat, Tipps, oder Vorschläge geben.

Mfg Muggi37

Allgemeinwissen, Rechtsanwalt, Küche, Möbel, Kaufvertrag, Jurist, Rechtsberatung
Sächs. Baurecht: Darf ich einen Hühnerstall im Außenbereich errichten?

Ich möchte ein kleines Gartenhaus in meinem Gemüsegarten errichten, indem ein Hühnerstall und ein Geräteschuppen Platz finden soll. Der Garten befindet sich direkt am Haus, der Schuppen soll etwa in 30m Entfernung errichtet werden. Das Grundstück befindet sich in Sachsen im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Es gibt keine direkten Nachbarn, nur landwirtschaftliche Fläche und angrenzenden Wald. Der Hof hatte früher immer schon etwas Landwirtschaft: eine Kuh, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hund, Katzen...

Meine Fragen:

**1. Darf ich nach Sächsischem Baurecht ein kleines Gartenhaus errichten?

  1. Auf was muss ggf. geachtet werden, dass das Gartenhaus genehmigungsfrei bleibt? Muss es ggf. "mobil" und umsetzbar gebaut sein? Oder bestimmte Grundflächen, Rauminhalte oder Bauhöhen nicht überschreiten?

  2. Gibt es ggf. eine Genehmigung als Nebenerwerbslandwirt oder wenn das Federvieh eine bedrohte Rasse ist...?**

Das Gartenhaus soll landschaftstypisch mit natürlichen Baumaterialien errichtet werden. Ich dachte an einen kleinen Sandsteinsockel und darauf Fachwerk mit Lehmgefach. Nicht riesig groß, aber so, dass 7-8 Hühner artgerecht gehalten werden können und dass Gartengeräte und Futter hieneinpasst. Das ganze mit Kletterpflanzen überrankelt und mit einem Draht- oder Stakketenzaun umzäunt.

Ich hoffe es ist alles ganz einfach. Es wäre doch lächerlich, wenn man auf dem Land lebt und keine Hühner halten darf. Im Innenbereich wäre das dann leichter - etwas absurd.

Ich freue mich über fachlich fundierte Ratschläge oder aber auch erfahrungsgetränkte Tipps!

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bauen, Recht, Tierhaltung, Aussenbereich, Baugenehmigung, bauordnung, Baurecht, Gartenhaus, Holzhaus, Huhn, Hühnerstall, Jura, Rechtsberatung, Schuppen, Stall
Handwerker kommt nicht, welche Möglichkeiten habe ich?

Hallo, ich habe ein etwas komplizierteres Anliegen …

wir haben uns letztes Jahr ein Haus gekauft mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. Im Keller steht zu den ganzen Wechselrichtern auch eine Batterie bzw. ein Batteriespeicher. Die Steuerung dieser Batterie ist vor ein paar Monaten kaputt gegangen. Es handelt sich hierbei (laut Solartechniker-Firma) um einen Garantiefall.

Nach langem rumtelefonieren und verschobenen Terminen bzw. nicht erscheinen der Handwerker kam letztendlich doch der Handwerker der Firma vorbei. Er kam mit der neuen Steuereinheit der Batterie und konnte sie aber nicht installieren, weil er sich damit nicht auskennt bzw. die Herstellerfirma „da was geändert hat“ (merke: Die PV-Firma, die diese Geräte verkauft kennt sich nicht mit der Installation aus …). Daraufhin hat mir der Handwerker gesagt, dass er beim Hersteller ein Ticket stellen muss und sich meldet, sobald es bearbeitet wurde. Das war vor ein paar Monaten. Ich habe mehrmals beim Handwerker telefonisch nachgefasst und werde immer wieder vertröstet. Das Ding ist: dadurch, dass die Batterie nicht geht speisen wir den überschüssigen Strom ins Netz ein, müssen aber gezwungenermaßen auch Strom zukaufen, gerade jetzt in der dunkleren Jahreszeit. Mich ärgert das alles richtig arg, weiß aber nicht wie ich mich verhalten soll. Zwingen kann ich ja niemanden oder? Kann man irgendwas geltend machen? Habt ihr Erfahrungen mit sowas? Vielen Dank.

Anwalt, Rechte, Kosten, Anzeige, Beschwerde, Handwerker, Photovoltaik, Photovoltaikanlage, Rechtsberatung, Rechtsschutz
Rechtliches Vorgehen gegen Handwerker - was ratet ihr mir?

Hallo zusammen,

ein Handwerker hat bei mir den Schlüssel nicht wieder zurückgegeben (Generalschlüssel!) und einige Leistungen nicht erbracht wie angeboten.

Dummerweise habe ich ihm bereits vorab alles bezahlt ... nun meldet er sich nicht mehr. Reagiert nicht auf Mails/sms/Anrufe und ist auch nicht unter seiner Adresse zu erreichen.

Wie ich mitbekommen habe, hat er wohl massive private wie auch wirtschaftliche Probleme.

Aber mich einfach so hängen lassen ist nicht. Ich habe ihm via Einschreiben mitgeteilt, dass ich gegen ihn vorgehe, wenn er den Schlüssel nicht zurückgibt und die restlichen Arbeiten erledigt.

Dass er den Schlüssel hatte kann ich beweisen (Zeugen). Das er nicht alles geleistet hat wie angeboten ist ersichtlich. Das er das Geld schon bekommen hat .. naja - ggf komplizierter, aber nur wenig. Er hat 5 mal Teilbeträge erhalten. Jedesmal habe ich auch eine entsprechende Rechnung erhalten mit Bestätigung - nur eben das letze mal nicht ... . Dass ich ihm das Geld gegeben habe, dafür gibt es auch einen Zeugen.

Wie vorgehen? Ich will ihm keinen unnötigen Ärger machen und habe ihn das auch wissen lassen, dass wir eine Lösung finden ... aber er meldet sich nicht. Und ohne die letzte Rechnung kann ich hier nichts steuerlich ansetzen und muss zudem einige Dienstleistungen erneut einkaufen. Das FA wird sich freuen ...
Zudem musste ich eine komplett neue Schließanlage für über 1000 EUR, die ich ihm nun auch gerne in Rechnung stellen möchte.

Anzeige bei Polizei? Oder gleich Privatklage? Oder beides ... . Muss auf alle Fälle was machen allein, um dem FA gegenüber zu zeigen, dass ich dran bin ...

Rechtsberatung, Unterschlagung
Was tun / Belästigung?

Ich verheiratet 2 kinder. Schwägerin ihr Mann will jeweils wenn seine frau nicht zuhause ist zu einem kaffee kommen. Ich und meine schwägerin sind beide noch im mutterschafftsurlaub und haben sonst genug zu tun. Das Kaffee welches er bei mir trinken kommen will ist jedoch nur ein "Schutz". Er packt mich zu sich und berührt meine brust po usw. Ich wehre mich und mache im immer wider klar dass geht nicht und er soll seine finger bei sich oder seiner frau lassen!! Mein Mann hatte ihn von amfang an nicht gerne und daher wenn ich ihm sagen dass sein schwager mich küssen, betaschen usw will würde es ein grosses familiendrama geben. Ich habe bis jetzt immer versucht ihm aus dem weg zu gehen und klares NEIN und Distanz zu schaffen, jedoch ist dies da Familie nicht immer machbar. Er kommt auf diese Ideen immer wen seine Frau natürlich weg ist...Steht auf einmal vor meiner Tür, telefon terror, lockt mich mit sachen welches ich holen sollte zu sich immer mit dem gleichen Hintergedanken...seine ausreden sind immer meine Frau hat blutungen und ich bin spitz. "Wenn du wider so arrogant mich abweist nehme ich eine foto von dir und vergnüge nich damit". Es gobt schlaflose nächte und weiss nicht wohin ich mit diesem Scheiss hin soll?

ich habe keine lust die "Schla***'' in der Familie zu sein und auch mein Mann würde direkt in schlagen und die ganze familie weiss es. Das verhältniss zu seiner Frau (schwägerin) ist mir sehr wichtig und will ich nicht aufs spiel setzen! Was soll ich blos tun?

Belästigung, Familienprobleme, Hilflosigkeit, Rechtsberatung, Stalker
Rechtsanwalt erhebt (willkürlich) Beratungskosten für Erstgespräch am Telefon! IST DAS RECHTENS!?

Hallo, meine Frage dreht sich um folgenden Fall: Im August hatte ich ein rechtliches Problem und mich auf Anraten von Freunden mit einen Anwalt FR Famielienrecht in Verbindung gesetzt. Mit diesem Anwalt habe ich ca. 30 Min telefoniert, in welchem er mir aber meine Grundfragen nicht beantworten konnte. Wir beendeten das Telefonat mit der Erkenntnis, dass ich erstmal Antwort vom Jugendamt abwarte. Am Telefon wurde mir vom Anwalt versichert, dass das Telefonat Nichts(!) kosten würde, sondern erst wenn er richtig aktiv werden würde und ich dann Beratungskostenbeihilfe stellen könne. Doch nach Antwort vom Jugendamt, wurde es nicht mehr nötig diesen in Anspruch zu nehmen. Nun, 6 Monate später bekomme ich eine Rechnung. In dieser wird zunächst behauptet, mich in dem Telefonat vor ** 6 Monaten** in 4 Themen beraten zu haben und dafür werden von mir 190€ + MwSt verlangt, die in dieser Rechnung unter dem Namen "Beratungsgespräch" aufgelistet sind.

Mir kommt der Vorgang sehr unseriös vor, da der Mensch telefonisch noch davon sprach, dass das Telefonat kostenlos sei, da 6 Monate vergangen sind eh überhaupt eine Rechung erstellt wurde und da in dieser nicht mal das genaue Datum des über ein halbes Jahr zurückliegenen Gesprächs genannt wurde.

Meine Fragen nun: 1. Gibt es eine Regelung für solche Telefonate beim ersten Kontakt und in welcher Höhe dadurch Kosten veranschlagt werden dürfen? 2. Auf welcher Rechts- bzw. Berechnungsgrundlage können solche Kosten veranschlagt werden? 3. Wo kann ich (online) die Regelungen nachschlagen, auf welchen Grundlagen sich solche Kosten zusammenstellen und welche Dienstleistungen entgegengebracht werden müssten, um diese zu rechtfertigen?

Die gesamte Art des Vorgehens und diese Zeitspanne erscheint mir fern ab von jeglicher Seriösität zu liegen. Ich freue mich auf viele Antworten, die bestimmt seriöser sind und hoffentlich viele Quellen enthalten, die ich zu dem Thema nochmal nachschlagen kann.

Viele Grüße und Dank voraus!

Beratung, Telefon, Rechnung, Betrug, Rechtsanwalt, Gebühren, Recht, Anwalt, Rechtsberatung
Hausordnung/Mietvertrag mit Besucherregelungen?

Hallo liebe Community,

ich hab eine kurze Frage bezüglich des Mietrechts, die mir schon ein bisschen länger auf der Seele liegt.

Folgender Sachverhalt:

Bin Mieter in einem Studentenwohnheim mit ziemlich strenger Hausordnung bzw. Regelungen im Mietvertrag. In der Hausordnung/Mietvertrag ist geregelt, dass man nur am Wochenende Besuch über Nacht empfangen darf. Unter der Woche sei das nicht zulässig. Hab auch schon von anderen Mitbewohnern mitbekommen, dass der Hausmeister dann ordentlich Ärger gemacht hat, weil der Freund bzw. die Freundin unter der Woche im Wohnheim übernachtet hat, worauf mit einer Abmahnung gedroht wurde.

Ist so eine Klausel in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag überhaupt zulässig? Nach Rechtssprechung und dem allgemeinen Mietrecht ist es dem Vermieter nicht erlaubt Besuche einzuschränken bzw. nur dann wenn es sich im Rahmen der Untervermietung bewegt oder die Besucher die Hausruhe erheblich stören. Ist es dabei entscheidend, dass ich in einem Studentenwohnheim wohne? (Gibt ja spezielle Regelungen im BGB bezüglich Wohnheimen)

Hat jemand von euch Ahnung auf diesem Gebiet? Eine ausführliche und auch unter Umständen mit Quellen belegte Antwort wäre mega nett, weil ich davon ausgeh, dass sich der Hausmeister auch bald an mich wenden wird, weil meine Freundin ab und zu unter der Woche bei mir schläft. Hab schon zuvor eine unbegründete Abmahung erhalten aber die Hausverwaltung handelt hier rein willkürlich und packt lieber die "Strafkeule" aus, anstatt mal über den wirklichen Sachverhalt zu reden und würde gerne eine zweite Abmahnung vermeiden.

Schon mal Danke für die Mühe :D

Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Besucher, Hausordnung, Rechtsberatung, übernachten, Wohnheim, Besuch
Verbraucherschutz beim Bettkauf?

Hallo an alle Leser,

uns ist etwas ganz dummes passiert. Gestern waren wir in der Poco Domäne, um nach einem neuen Boxspringbett zu gucken. Dort sind wir auf einen Verkäufer gestoßen, der uns mehrere Betten gezeigt hat. Letztenendes haben wir ein Bett vorgestellt bekommen, was sehr groß war & wo wir uns nicht sicher waren, ob dieses Bett auch wirklich in unser Schlafzimmer passt, was wir bei dem Verkäufer auch erwähnt hatten. Daraufhin meinte der Verkäufer, dass es kein Problem wäre, denn man könnte das Bett innerhalb 14 Tage problemlos wieder zurückgeben.
Zuhause haben wir es dann ausgepackt und aufgebaut (noch am selben Abend) und wie der Zufall es will, hat es doch nicht gepasst. Bzw wären zu der Wand nur noch ca 10cm um daran vorbeizulaufen. Also habe ich eben noch mal bei der Poco Domäne angerufen und darum gebeten das Bett zurückzugeben und davon ein anderes zu holen. Die Frau war sehr unfreundlich und meinte nur „man weiß doch vorher wie groß das Zimmer ist“ und „da das Bett nicht mehr Original verpackt ist, nehmen wir es nicht mehr zurück.“ jetzt frage ich mich, ob es tatsächlich so ist? Oder ob sie das nur gesagt hat, um uns abzuwimmeln. Laut dem was ich im Internet gelesen haben, soll es eben NICHT so sein. Zudem hat uns noch mal jemand zurückgerufen, der meinte, dass sich das nur auf den Online-Handel beziehen würde und nicht auf den normalen Einzelhandel. Kann mich da jemand eines besseren belehren? Weiß jemand die aktuelle Rechtslage?
danke im Voraus !

Betrug, Recht, Verbraucherschutz, Einzelhandel, Rechtsberatung, Rechtslage, Poco DOmäne, online handeln
Außerordentliche Kündigung von Gewerberaum + Räumungsfrist

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Im Februar 2013 habe ich einen Gewerbemietvertrag für ein Souterrainbüro abgeschlossen (Eigentlich kann ich ihn vertraglich erst 2016 Kündigen). Schon nach kurzer Zeit bildete sich Schimmel an den Außenwänden und der Wand des Rohres der Hauptwasserleitung (ist für das komplette Haus). Zuerst habe ich diese Mängel mündlich dem Vermieter mitgeteilt. Mitte Juni 2013 dann schriftlich mit einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung.

Es würde dann angefangen ab Mitte September auf verschiedene Arten eine Lösung für die Feuchtigkeit und den Schimmel zu finden.

Die ENBW hat ein neues Hauptwasserventil eingebaut und Teile des Schadens anerkannt.

Der Gutachter der ENBW hat mir zugesprochen, dass ich die Räume so nicht nutzen darf, da ich Fotografin für Neugeborene bin (habe schon seit Mai 2013 keine Kinder mehr ins Studio gelassen) und es auch für mich gesundheitsgefährdend ist. Daher habe ich seit Oktober keine Miete mehr bezahlt (was auch anerkannt wurde). Ebenso darf ich meine Arbeitsutensilien dort nicht lagern, da sie durch die Feuchtigkeit kaputt gehen. Wir haben Werte zwischen 100-155 Digits.

Insgesamt wurden die Räume nun 3 mal durch eine Trocknungsfirma getrocknet. 2 Wochen sind nun seit der letzten Trocknung vergangen und heute morgen war die letzte Messung. Das Ergebnis ist, dass die Wände wieder Nass sind und nun auch keine weitere Trocknung vollzogen wird, da es an den schlecht Isolierten Außenwänden liegt.

Der Sachverständige hat bestätigt, dass alle Reparaturen von Innen nur Schönheitsreparaturen sind aber keine Mängelbeseitigung. Dafür müsste man von Außen komplett neu Isolieren. Was mein Vermieter nicht machen lassen wird.

Ebenso hat er gesagt, dass in 3 Monaten der Schimmel vielleicht noch nicht sichtbar ist, aber definitiv wieder kommen wird und ich mich und sogar ihn somit strafbar mache, wenn ich hier wieder Neugeborene fotografiere. In 6 Monaten wird der Schimmel wieder deutlich sichtbar sein.

Nun möchte ich außerordentlich und fristlos Kündigen. Montag habe ich ein Gespräch mit dem Mieterschutzbund. Trotzdem wollte ich vorab wissen ob § 543 und § 569 BGB zutreffen. Wie lang eine Räumungsfrist ist? Ob diese dann erst nächsten Monat in Kraft tritt, und was ich eben sonst noch wissen sollte. Am 22 ist das treffen alles Beteiligten.

Dankeschön

Rechtsanwalt, Mietrecht, Rechtsberatung, außerordentliche kündigung
Kündigung während der Krankschreibung nach einer Fehlgeburt. Was kann ich machen?

Hallo zusammen!

Ich habe heut die ordentliche Kündigung per Einschreiben erhalten. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ich diese Kündigung anfechten kann!

Im November 2011 wurde ich schwanger und habe das Kind vor 6 Wochen verloren, was ich meinem Arbeitgeber auch unverzüglich mitteilte. Seit dem 06.02.2012 bin ich im Krankengeldbezug.

Die Firma hat ca. 11 Mitarbeiter, von denen niemand meine Tätigkeit übernehmen könnte. Es müßte also Ersatz für mich eingestellt werden. (wurde schon durch Zeitarbeiter)

Eine personenbedingte Kündigung kommt nicht in Frage, da ich bald wieder einsatzfähig sein könnte. Eine betriebsbedingt Kündigung kommt nicht in Frage, da Ersatz für mich eingestellt werden müßte und somit der Arbeitsplatz nicht wegfallen würde. Falsch verhalten habe ich mich auch nicht!

Leider fehlen mir die finanziellen Mittel, um 160 Euro für eine Beratung beim Rechtsanwalt zu bezahlen. Auch ein Rechtsstreit könnte ich nicht bezahlen, da ich nur ca. 900 Euro Krankengeld bekomme.

Das Problem ist daher, dass ich wohl keine finanzielle Unterstützung zur Rechtsberatung erhalte und sie mir auch nicht leisten kann!

Was kann ich machen, bzw. wie gehe ich nun am Besten vor? Wie hoch sind die realen Chancen, einen Rechtsstreit zu gewinnen?

Über schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen!

Gesundheit, Beruf, Kündigung, Krankschreibung, Rechtsberatung
Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

Guten Abend,

ich bin leider völlig unüberlegt einen Vertrag in einem Sonnenstudium abgeschlossen und habe das direkt nach meiner ersten Sitzung bereut. Nun versuche ich irgendwie herauszukommen, da das Abo 12 Monate à 30€ kostet.

Ich weiß, dass hierbei kein Wiederrufsrecht greift, da ich den Vertrag vor Ort abgeschlossen habe. Hier ein paar Fakten, welche hoffentlich eine Lücke zum Herauskommen mit sich bringen. Mir liegt aktuell kein Vertrag vor, obwohl ich diesen bereits 2x angefragt hatte. Bei der Antwort sind diese allerdings nie auf die Frage eingegangen.

Zusätzlich war ich so blauäugig und habe den Vertrag vor meiner ersten Sitzung abgeschlossen - d.h. ohne das Solarium vorher zu Testen. Ich war vorher noch nie in einem.

Eintritt in den Vertrag Anfang März

Kündigung Mitte März + 1. Anfrage zur Zusendung des Vertrages - Antwort das Kündigung zum April 2021 möglich ist

19. April 2. Anfrage zur Zusendung des Vertrages

Besteht die Möglichkeit aus dem Vertrag herauszukommen, da diese mir die Unterlagen nicht zusenden, obwohl ich schon 2x nachgefragt habe? Evtl. hinsichtlich Treu & Glauben?

Was wären Alternativen um herauszukommen?

Ich werde nun vorerst beantragen, dass ich für den April sowie für alle weiteren Monate, welche aufgrund von Corona eine Schliesung des Studios mit sich ziehen, die Zahlungen aussetzen. Kann ich bei einer "Einschränkung" des Betriebs aber einer generellen Öffnung auch Zahlung verweigern?

Wie sieht es aus mit angefangenen Monaten? Kann ich hierbei auch den ganzen Monat verweigern? Annahmen, das Studio öffnet z.B. Anfang / Mitte vom Mai oder Juni wieder.

Vielen Dank!

Recht, Vertrag, Rechtsberatung, Solarium, Vertragsrecht
Kleingewerbe sinnvoll als Student der BaföG erhält?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Ich bin Student und bekomme BAföG und arbeite nebenbei noch als Studentische Hilfskraft und bekomme ca. 200 € im Monat (6 Stunden in der Woche). Nun über lege ich noch ein Kleingewerbe (Verkauf auf Amazon) anzumelden und beabsichtige max. 200 € damit monatlich zu verdienen. Jetzt werden vielleicht viele sagen und was passiert wenn es mehr wird. Nein ich beabsichtige das ggf. so zu steuern (bei Gewinnmax. einfach nichts mehr anbieten), dass ich max. 200 € Gewinn pro Monat erziele, ich bin ja schließlich Hauptberuflich Student und will es auch zunächst bleiben. Dazu brennen mir nun einige Fragen auf der Seele. Ich würde jetzt gerne von euch wissen, ob jemand bereits über Erfahrungen berichten kann usw. ? Stehen Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis, oder stehen ggf. Vorteile aus dem aktuellen Status auf dem Spiel? Hier meine Fragen (bitte beachtet die bereits genannten Rahmenbedingungen):

1) Würde mein Studententarif bei der Krankenversicherung möglicherweise beeinflusst werden?

2) Wie viel darf ich neben dem BAföG und der Anstellung als SHK (200 €) noch zusätzlich erwirtschaften (Gewinn aus Kleingewerbe - 200 € korrekt?)?

3) Kann man als Vertriebskanal ein bereits bestehendes Amazon-Konto nutzen? 3.1. Will das Finanzamt wissen, was bisher über dieses Konto verkauft wurde (als Privatperson), oder zählt nur der Zeitpunkt nach der Anmeldung (Ich habe z. B. ab und zu mal ein paar gebrauchte DVDs aus meinem Bestand verkauft)? – Ein gut bewertetes Konto hat schließlich Vorteile beim Verkauf, deswegen macht es schon sinn (20 Bewertungen), oder?

4) Lohnt sich der Aufwand (damit meine ich Dinge wie Behördengänge usw., für die Sache an sich weiß ich dass es sich lohnt) bei dem Angestrebten Ziel von ca. 200 €/Monat?

Ich würde mich über ein paar Rückmeldungen freuen und natürlich ganz besonders über Hinweise zu möglichen Stolpersteinen, bzw. ob sich das ganze überhaupt Lohnt (z. B. Stress, Bürokratie).

Gruß

E-Commerce, Krankenversicherung, BAföG, Gewerbe, Kleingewerbe, Rechtsberatung
Opfer eines Dreieckbetrugs, nun Mahnbescheid?

Auf ebay kleinanzeigen wurde ich Opfer eines Dreieckbetrugs.
Ich verkaufte einen Laptop auf ebay kleinanzeigen, den Laptop hat er von mir auf einer öffentlichen gut besuchten Strasse erhalten, das Geld hatte ich zuvor schon überwiesen bekommen mit Absicherung eines Fotos meines Personalausweis (Ich weiss das war dumm), allerdings wie ich erst nachher erfuhr war das Geld von jemand anderem. Der Betrüger dem ich den Laptop verkauft hatte, hat sich mit meinem Ausweis als mich ausgegeben um ein Iphone zu verkaufen und die 750€ von jemand anderem an mich weiterzuleiten, damit ich denke, ich habe Geld für den Laptop bekommen.

Erst später wurde mir aber bewusst, dass ich einem Betrüger in die Arme gefallen bin als jemand 1 Monat später unbekannt bei mir anrief und fragte wo sein Iphone bleibt und mir mit einer Anzeige drohte, aber na gut, da war ich noch etwas skeptisch.

Richtig bewusst wurde es mir 4 Monate später nach einem Brief der Polizei, bei dem Termin mit der Polizei hab ich die ganze Situation geschildert, dass mein Laptop durch den Vorfall bei dem Betrüger ist, hat die Polizei nicht interessiert. Das einzige was der Polizei wichtig war, ist das die 750€ schnell zu Ihrem Besitzer zurückkommen, der Besitzer sollte mich laut Polizei dann in den nächsten Tagen kontaktieren um alles zu klären.

1 Monat später immernoch kein Anruf vom Besitzer der 750€, also versuchte ich seine Email Adresse herauszufinden, da ich von der Polizei wusste, dass ihm eine Firma in Dortmund gehört. Ich habe die Email gefunden und ihn kontakiert, ich wollte eine Ratenzahlung innerhalb 2 Monate ausmachen, daraufhin antwortete er, dass er schon einen Anwalt kontaktiert hat und von seiner Seite aus kein Schriftverkehr mehr erfolgt.

Einen halben Monat später, erhielt ich dann kurz vor meinem Urlaub eine E-Mail von seinem Anwalt, dass ich innerhalb 3 Tagen die 750€ zahlen soll ohne Angaben auf welches Bankkonto ich das überweisen soll. Ich beschrieb dem Anwalt, dass ich selber Opfer des Betrugs gewesen bin und ich natürlich das Geld nicht mehr habe, aber ich es innerhalb 15 Tagen zurückzahlen kann. Daraufhin schrieben die mir, dass die dann einfach einen Mahnbescheidsantrag verschicken.

Abgesehen davon dass durch diese scheiss Situation mein Laptop weg ist, darf ich jetzt auch noch laut Mahnbescheid 150€ mehr bezahlen für Anwalt, Gericht und Zinsen. Ich selber hab keine Rechtsschutzversicherung, deshalb habe ich Angst vor noch mehr Kosten falls ich einen Teilwiederspruch auf die 150€ mache.

Was meint ihr? Wiedersprechen oder einfach bezahlen?

Ich habe dass Amtsgericht schon gefragt ob der Mahnbescheid überhaupt rechtens ist, weil ich keine anständige Mahnung bekommen habe und laut denen kann man auch ohne Mahnung einen Mahnbescheid kriegen heutzutage.

Betrug, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Kleinanzeigen, Mahnbescheid, Rechtsberatung, Rechtsbeistand
Küche in Mietwohnung nach Auszug?

Guten Abend zusammen,

ich bräuchte mal ein wenig rechtliche Beratung.

Und zwar habe ich letztes Jahr im März meine Wohnung gekündigt und bin nach dreimonatiger Kündigungsfrist aus meiner Wohnung in Köln, am 30.06.2019, ausgezogen. Während dieser Zeit habe ich meinem Vermieter ca. 25 Personen als potenzielle Nachmieter vorgeschlagen, die er alle abgelehnt hat. (nur um ihn einschätzen zu können)

Dementsprechend hatte ich am Ende meiner Mietzeit (Juni 2019) keinen Nachmieter, an den ich die Küche etc. übergeben / verkaufen konnte und bin mit dem Vermieter so verblieben, dass er nach einem Nachmieter sucht und falls dieser Interesse hat, ich die Küche an den Nachmieter verkaufen kann oder innerhalb kürzester Zeit ausbaue. Jetzt habe ich eben mit bemerkt, dass die Wohnung bereits wieder vermietet ist und habe mit dem Nachmieter gesprochen. Laut seiner Aussage hat der Vermieter ihm die Küche etc. kostenfrei zur Verfügung gestellt.  

Im Oktober habe ich vom Vermieter die Wohnungskaution zurückerhalten. Sonst hatten wir seitdem keinen Kontakt mehr. Eine Wohnungsübergabe gab es nicht, ich habe die Wohnungsschlüssel lediglich bei ihm in den Briefkasten geworfen. Somit gibt es auch kein Übergabeprotokoll. Die Absprache, dass der Vermieter einen Nachmieter sucht und mich vor Einzug informiert, damit ich alles hinsichtlich der Küche mit dem Nachmieter klären kann, haben wir ‚leider‘ nur telefonisch ‚festgehalten‘. Hierfür habe ich allerdings Zeugen, die das Telefonat mitbekommen haben. (Ich habe es nicht aufgezeichnet und den Vermieter auch nicht darauf hingewiesen, dass jemand ‚mithört‘).

Ich werde meinen ehemaligen Vermieter versuchen zu kontaktieren und hoffen, dass er kompromissbereit ist, aufgrund meiner Erfahrung mit ihm, sehe ich das allerdings als eher unwahrscheinlich an.

Wie sieht das rechtlich aus? Kann ich die Herausgabe der Küche etc. einfordern? Schließlich bin ich noch der Eigentümer. Und noch habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Lohnt es sich für diesen Fall noch eine abzuschließen oder ist es dafür eh zu spät?

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Hilfe

Gruß

Recht, Mietrecht, Küchenmöbel, Rechtsberatung, Rechtsfrage, Rechtsschutzversicherung, Vermieterrecht, Wohnungsübergabe
Mir wurde ein neuer PC versprochen und ein gebrauchter verkauft. Was kann ich tun?

Hallo zusammen,

Ich bin total schockiert, und brauche mal euren Rat. mein PC hat den Geist aufgegeben, und ich habe einen Inhaber geführten Computerladen aufgesucht. Angeblich ein defektes MainBord. Mir wurde ein neues zukunftsfähiges Gerät empfohlen, mit dem ich die nächsten 5-7 Jahre auch im Hinblick auf Windows 11 gut aufgestellt bin. Eine Reparatur meines alten Computers würde sich daher nicht lohnen.
ich war einverstanden. Zum PC natürlich noch Kosten für Datenrettung, etc. Bekommen habe ich einen gebrauchten PC der aber nicht als solcher deklariert wurde. Er hat den gleichen Prozessor, Geschwindigkeit, Festplatte wie mein sechs Jahre alter PC, außerdem einen optischen Mangel. Mir wurde Microsoft Office verkauft, und eine SSD Platte, obwohl ich das schon hatte. Der gebrauchte PC ist im Internet für 79 € zu erwerben. Nun habe ich eine Rechnung über 800 € erhalten. Auf dieser Rechnung ist der neue PC nicht als gebraucht aufgeführt, nur der Name. Auch keine Garantie. Die mündlich angekündigt Leistung backup Programm aufspielen und Outlook Einrichtung sind nicht erfolgt. Ein Leihgerät wurde mir geradezu aufgedrängt obwohl ich nur einen Stick brauchte, jetzt steht das plötzlich auch auf der Rechnung. Aus meiner Sicht ist das alles Betrug.
Ich habe fünf Tage Zeit, zu bezahlen. Das will ich nicht. Was kann ich tun? Ist natürlich auch nervig, weil die Daten schon aufgespielt sind.

Danke!

Betrug, PC-Problem, Rechtsberatung
Wer zahlt Tierarztkosten wenn der eigene Hund angegriffen wird und sich dieser wehrt?

Kurz die Schilderung

Ein verhaltensgestörter Hund greift regelmäßig meinen Hund an (ist bekannt dafür und hat den Nachbarshund schon getötet). Mein Hund hat eine lange Zündschnurr und selbst wenn es los geht ist er sehr verhalten und weist ihn nur zurecht (ich wünschte ich könnte das so gut dosieren).

Ich bin mit einem Zeugen auf einer Hunde Wiese gewesen, woraufhin der andere Hund meinen Hund mehrfach Angriff. Bei dem zweiten oder dritten mal wehrte er sich. Er biss nicht zu, sondern verjagte ihn mit bellen und körperlichen Einsatz. Drückte ihn 1-2 mal mit seinem Hals auf den Boden (er ist körperlich weit überlegen). Seine Körperhaltung stellte kein aggressives vorangehen sondern lediglich Verteidigungsverhalten an den Tag (Bellen, kein vorangehen, kein dominieren etc.). Der andere Hund wiederholte sein Verhalten mehrfach und war wie immer nicht abrufbar.

Nun ein paar Tage später, tritt die halter in an mich heran und möchte mir die anscheinenden entstandenen Kosten anhängen. Ist das überhaupt rechtens?

Desweiteren betreibt diese Dame üble Nachrede bzw Verleumdung in mehreren Fällen seit geraumer Zeit. (wurde mir mehrfach über die Zeit von diversen Personen bestätigt)

Ich habe ehrlich gesagt nicht die Lust mich mit dieser Person zu beschäftigen, daher sah ich bis jetzt immer von rechtlichen Schritten ab. Mittlerweile denke ich aber an eine Unterlassungserklärung, wobei das Geschwafel jetzt eher zweitrangig ist.

Meine Hauptfrage bezieht sich auf den oberen Teil mfg

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§577a BGB bei Mietkündigung für Eigenbedarf?

Hallo :) ich würde mir gerne einen juristischen Rat holen. Und wollte mal vielleicht aus Erfahrung fragen ob es sich lohnt in meinem Fall eine Rechtsberatung bzw. einen Prozess durchzuführen. Mein Mann, mein Sohn und ich wohnen seit fast 20 Jahren in einer gemieteten Wohnung. Vor einem Jahr wurden diese Wohnungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Nun hat unser Nachbar, der jedoch selbst in Miete wohnt, unsere Wohnung erworben. Nur mein Mann steht im Mietvertrag, obwohl wir seit einigen Jahren getrennt leben und er nicht mehr hier wohnt. Sich jedoch noch sehr oft bei uns aufhält, da das Verhältnis sehr gut und familiär ist. Dies ist unserem Vermieter beim Kauf bekannt gewesen. Zunächst versprach er uns, keinen Eigenbedarf an der Wohnung in Anspruch nehmen zu wollen und erklärte sich damit einverstanden uns die nächsten paar Jahre als Mieter zu behalten, zumindest bis mein Sohn in 3-4 Jahren ausgezogen ist. Nun aber nach einem Jahr finden wir ein Kündigungsschreiben im Briefkasten, der unser Mietverhältnis nach §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB aufgrund von Eigenbedarf kündigt. Als Grund ist angegeben, dass sich unser Vermieter die Wohnung altersgerecht und barrierefrei einrichten möchte. Dazu ist zu sagen, dass unser Vermieter noch nicht sehr alt (um die 60) ist und objektiv nicht krank erscheint und noch jeden Tag im Garten arbeitet. Dies sei aber dahin zu stellen. Nun ist meine Frage, ob mir trotz seinem Recht auf Eigenbedarf nicht eine Kündigungssperrfrist von mindestens 3 Jahren nach §577a Abs. 1 BGB zusteht, da er uns als Mieter übernommen hat und die Wohnungen umgewandelt wurden. Außerdem wohnen wir in einer größeren Stadt, in der wir sogar eine Kündigungssperrfrist von 5 Jahren hätten. Kann der Vermieter mit Begründung einer Krankheit die Sperrfrist umgehen und lohnt es sich überhaupt was zu unternehmen. Problematisch ist außerdem, dass mein Mann keine Rechtsschutzversicherung hat. Über jeden Rat bin ich dankbar. LG

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