Formelle Ausbildungsdauer bei Verkürzungen?
Hallo zusammen,
gilt eine zB 3-Jährige Ausbildung rechtlich auch dann als eine 3-jährige, wenn die Ausbildungszeit durch gute Leistungen/Vorleistungen zB auf 2 oder 2,5 Jahre verkürzt werden kann. Zählt in diesem Fall nur die Regelausbildungszeit nach Ausbildungsordnung für die Einstufung?
Ich frage, da es im beruflichen/akademischen Bereich des Öfteren Anforderungen, wie zB eine dreijährige Ausbildung zu absolvieren, gibt.
4 Antworten
Ja. Es geht bei solchen Anforderungen nur darum, dass Du einen Beruf erlernt hast, der normalerweise 3 Jahre dauert.
Was anderes ist, wenn irgendwo von einer "Mindestausbildungszeit" die Rede ist, da werden tatsächlich die Monate gezahlt. Das kenne ich allerdings nur im Zusammenhang mit eben diesen vorzeitigen Prüfungen.
Danke - als BS-Lehrer und HWK-Prüfer auch eine qualifizierte Antwort - besten Dank!
Die Dauer ist ja auf drei Jahre festgelegt. Nach Absprache mit Betrieb und Berufsschule KANN die Prüfung um ein halbes Jahr vorgezogen werden. Dazu muss die AUSSICHT bestehen, dass du mit einer ZWEI abschließt, Wenn du zu der Prüfung zugelassen wirst, reicht aber "bestanden"
In vielen Berufen kannst du aber mit entsprechender Vorbildung von vorne herein, die Ausbildung verkürzen. Das muss dann aber bereits festgelegt werden, BEVOR du anfängst, weil du ja in eine andere Berufsschulklasse musst.
Wenn du einmal die Prüfung "bestanden" hast, fragt später kein Mensch mehr, wie du das gemacht hast.
Wenn du eine dreijährige Ausbildung in zwei Jahren oder 2 1/2 schaffst, ist das ja POSITIV
Die 3 Jahre sind in dem Fall die Regelausbildungszeit deines Ausbildungsberufes. Mit Verkürzung kannst du dich trotzdem auf Stellen bewerben, in denen eine dreijährige Ausbildung im Beruf xy vorausgesetzt wird. Du hast ja genau die Ausbildung mit dem Inhalten der dreijährigen Ausbildung gemacht, allerdings in etwas kürzerer Zeit.
Hallo Lichkönig,
die Ausbildungsdauer bezieht sich auf die Regelausbildungsdauer.
Eine Verkürzung (oder auch Verlängerung) ändert daran nichts.
Wenn du eine dreijährige Ausbildung auf zwei Jahre verkürzt hast, dann ist es immer noch einen Ausbildung mit der Regeldauer von drei Jahren.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
gilt eine zB 3-Jährige Ausbildung rechtlich auch dann als eine 3-jährige, wenn die Ausbildungszeit durch gute Leistungen/Vorleistungen zB auf 2 oder 2,5 Jahre verkürzt werden kann.
Ja
Hast du der Vollständigkeit halber ggf. noch ein Quelle?
Mir geht es nicht darum, ob eine Verkürzung generell möglich ist, sondern darum ob in einem solchen Fall die Ausbildung weiterhin wie eine dreijährige behandelt wird, wenn zB in einem Rechtstext die Voraussetzung definiert ist, dass eine dreijährige Berufsausbildung vorausgesetzt wird.
Ich zB habe meine Ausbildung bereits absolviert. Eine dreijährige zum Anwendungsentwickler, welche ich durch gute/sehr gute Leistungen auf zwei Jahre verkürzen konnte.