Wer kommt für den Schaden auf, wenn bei Kündigung eines Mietverhältnisses, festgestellt wird, dass das Badezimmer-Waschbecken ein Riss hat bzw. gerissen ist. Mieter oder Vermieter? Ändert sich der Sachverhalt, wenn festgestellt wird, dass der Riss schon einige Monate/Jahre alt ist?