eBay Verkäufer bricht Kauf ab. Wie gehe ich am besten vor, um die Ware zu erhalten?
Ich habe bei einer privaten eBay Auktion ein Schnäppchen gemacht und den Artikel natürlich direkt bezahlt. Leider weigert sich der Verkäufer zu Liefern. Er gibt widersprüchliche Gründe an und hat nun bei eBay den Kauf abgebrochen. Ich bin damit nicht einverstanden und möchte den Artikel haben. Wie gehe ich am besten rechtlich vor? Danke für Tipps!
1 Antwort
Das sollte ein Verkäufer mal bei mir versuchen, hier ist nämlich ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustande gekommen, den musst Du nur durchsetzen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
http://resolutioncenter.ebay.de/
Die Daten des Verkäufers bekommst Du nach Anforderung von eBay.
Klicken: Mit eBay Kontakt aufnehmen
Das ist übrigens alles, was eBay für Dich tut, weil eBay nicht am Kaufvertrag beteiligt ist.
Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.
Danke. Eine Sache noch: mir wird das Geld in den nächsten Tagen wohl automatisch durch eBay zurückerstattet, obwohl ich dem Support mitgeteilt habe, dass ich das nicht möchte. Ich habe keine direkten Zahlungsdaten des Verkäufers bin aber selbstverständlich bereit, die Zahlung erneut zu veranlassen. Hätte ein zwischenzeitliches "Zurückkommen" des Geldes Auswirkungen auf die Gültigkeit des Kaufvertrages? Wie sieht das bei der vom Verkäufer genutzten Funktion "Kaufabbruch" aus? So wie ich es verstanden habe, kann eine Vertragspartei den Kaufvertrag nicht einseitig auflösen. Korrekt? Danke dir :) Ich möchte die Elektrosachen unbedingt haben. Da sind alte Teile dabei, die suche ich schon echt lange...
Hätte ein zwischenzeitliches "Zurückkommen" des Geldes Auswirkungen auf die Gültigkeit des Kaufvertrages?
Nein, das wäre ja noch schöner, niemand kann sich einseitig von einem Kaufvertrag lösen.
Wie sieht das bei der vom Verkäufer genutzten Funktion "Kaufabbruch" aus?
Das ist eine eBay-Funktion ohne jeden rechtlichen Belang.
So wie ich es verstanden habe, kann eine Vertragspartei den Kaufvertrag nicht einseitig auflösen. Korrekt?
Korrekt.
Danke dir :) I
Gerne.
Ich möchte die Elektrosachen unbedingt haben. Da sind alte Teile dabei, die suche ich schon echt lange...
Kann ich verstehen.
Ich spreche übrigens aus Erfahrung, weil ich das als Käufer schon 3 Mal durchexerzieren durfte.
2 Mal hat ein entsprechender Mailverkehr ausgereicht, um die Verkäufer zu überzeugen, beim Dritten war's dann das Einschreiben.
Hat er nicht mit gerechnet. 😎
Super, danke für die Infos. Mit Durchexerzieren meinst du, dass es zu einem Prozess kam oder haben die Verkäufer irgendwann eingelenkt?
Es gab keinen Prozess, die haben eingelenkt, das habe ich doch geschrieben:
2 Mal hat ein entsprechender Mailverkehr ausgereicht, um die Verkäufer zu überzeugen, beim Dritten war's dann das Einschreiben.
Dann hoffe ich, dass ich dem Verkäufer auch klar machen kann, dass er mir den Artikel schicken muss. Ich habe eine Lieferfrist gesetzt. Evtl. melde ich mich nochmal, falls die Frist verstrichen ist, ohne dass ich den Artikel bekommen habe. Danke für deinen Support!
Hey, danke für die Linktipps. Das werde ich mir gleich durchlesen. Die Daten des Verkäufers, samt ladungsfähiger Anschrift habe ich eben von eBay erhalten.