Guten Tag,

ich studiere seit einem Jahr an der HU Berlin und wohne außerhalb von Berlin/Brandburg, pendle also jeden Tag ca 35 Minuten zur Uni, weitaus weniger als viele Berliner.

Nun habe ich dies hier entdeckt : § 10 Abs. 6 Nr. 1a Berliner Hochschulgesetz

http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+BE+%C2%A7+10&psml=bsbeprod.psml&max=true

Könnte mir Jemand sagen, ob ich nun Probleme bekommen könnte und Zwangsexmatrikuliert werden kann?