Wie verhält es sich, wenn eine Entrümpelungsfirma Sperrmüll pauschal aufkauft. Rein theoretisch könnte sie Wertgegenstände finden, die den Kaufpreis für den Müll weit übersteigen. Der Verkäufer (Erbe des Verstorbenen) vermißt sie nicht und weiß auch nichts davon, evtl. von Bargeld in der altmodischen Bettwäsche.

Wenn der Entrümpeler diese Wertgegenstände findet, ist er rechtlich verpflichtet, dieses zu melden und an die ERben auszuhändigen? Gibt es dazu Gesetzestexte?