Hallo,
meine Mutter ist vor 13 Wochen gestorben. Sie war wegen Demenz in einem Pflegeheim und hatte eine Betreuerin. Im Pflegeheim wurde ein Taschengeldkonto geführt, d.h. Geld zur freien Verfügung für meine Mutter. Nach langem hin und her, erklärte uns das Heim, dass wir zum auflösen für dieses einen Erbschein benötigen. Da es sich im rechtlichen Sinn um kein Konto handelt, fragte das zuständige Nachlassgericht mehrmals nach ob wir tatsächlich einen Erbschein benötigen.
Meine Schwester und ich sind lt. Testament die Alleinerben. Das Testament wurde durch das Amtsgericht eröffnet, von dort wurden wir nochmals gebeten im Heim nachzufragen ob wirklich ein Erbschein benötigt wird. Bei dem entsprechenden Anruf wurde meinem Mann mitgeteilt, dass das Heim den Betrag der auf dem Konto war an die Staatskasse überwiesen hätte.
Nach meinem Empfinden und nach Recherchen im Internet handelt es sich hier um Erbmasse.
Gruss
abeer