Nach dem Tod meiner Mutter muß ich noch 3 Monate Miete zahlen und die Wohnung malern und alle Löcher zuschmieren. Also so übergeben, wie übernommen wurde.
Der Vermieter sagt, als Erbe übernehme ich auch den Mietvertrag und muß mich daran halten. So schreibt es auch das Gesetz vor.
Was ist das für ein Gesetz, dass das Geld noch von den Toten nimmt ?
Ich weiß doch gar nicht, wie die Wohnung bei Einzug übernommen wurde. Der Vermieter kann mich ja viel erzählen.
Muß ich mich an den Mietvertrag halten? Muß ich wirklich noch renovieren?
Wer kommt denn für die Kosten auf ?
Wer hat schon damit Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß Troedelfritze