BAFöG-Was tun wenn Vater Unterlagen nicht einreicht?

Hi Leute,

im September habe ich all meine Unterlagen (bis auf die meines Vaters) an das BAföG-Amt eingereicht.

Meinen Vater habe ich zuvor, da absolut kein Kontakt besteht, per Brief aufgefordert mir die Unterlagen, die benötigt werden, auszufüllen und zuzuschicken. Dieser hat mir dann ebenfalls per Brief mitgeteilt, dass ihn das BAFöG Amt kontaktieren solle.

Also waren in den Unterlagen, die im September von mir eingereicht wurden, auch die Kopien der Briefe sowie BAFöG Antrag 8 (Antrag auf Vorausleistungen) enthalten.

Da wir schon Ende Oktober haben und ich immer noch keine BAFöG Zahlungen enthalten habe (was auch normal ist), dachte ich mir, dass ich meine Sachbearbeiterin nach dem Stand der Dinge frage.

Diese hat mir dann mitgeteilt, dass mein Vater noch immer keine Unterlagen eingereicht hat. Und dass ich dann, nachdem er das ( wann auch immer das sein soll ) einreicht, mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen muss.

Ich will nicht so lange warten. Ich bin auch total aufgewühlt, weil ich nicht weiß was ich machen soll. Kann mir jemand weiter helfen? Wie läuft das ab mit dem Antrag auf Vorausleistungen? Darf sich das mein Vater einfach erlauben? Was gibt es für Konsequenzen für ihn?

Ich danke euch für eure Hilfe!

LG

Studium, Schule, Familie, Geld, Recht, Unterhalt, Vater, BAföG, Hilflosigkeit, Kindesunterhalt, Student, Studentenleben, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Ausbildung und Studium
Unterhalt und Jobcenter

Moin Leute,

es ist zum Verzweifeln mit diesen Behörden. Es geht um Folgendes: Meine Tochter (4 Jahre alt) lebt bei ihrer Mutter, welche wenig kooperativ ist. Ich bin natürlich unterhaltspflichtig, habe regelmäßiges Einkommen und zahle seit Berufsbeginn jeden Monat Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Darüber gibt es keinen Titel oder Ähnliches. Ich habe den korrekten Betrag berechnet und überweise diesen. Ich wollte vermeiden, weitere zig Tausende Euro für einen Gerichtstitel auszugeben. Die Mutter des Kindes bekommt ALGII und wird wohl auch Zeit ihres Lebens nicht freiwillig arbeiten. Jetzt habe ich ein Schreiben des Jobcenters bekommen, mit dem Hinweis, dass für meine Tochter ebenfalls ALGII gezahlt würde. Ich muss jetzt meine Vermögensverhältnisse offen legen, damit geprüft werden kann, ob ich zur Kasse gebeten werde.

"Bei der Höhe der bewilligten Leistungen wird davon ausgegangen, dass Sie derzeit für Ihr v.g. Kind einen moantlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von 257€ leisten. Zahlungen können gemäß §33 SGB II nicht mehr mit befreiender Wirkung an den die Leistungsempfängerin geleistet werden. Wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, doppelt zahlen zu müssen, beachten Sie unbedingt folgende zwei Punkte: a.) Abgesehen von den genannten aufgeführten regelmäßigen freiwilligen Zahlungen (ich hoffe, die meinen nicht den Unterhalt !!!) habe sie nur noch an das Jobcenter Herne zu zahlen" b.) Sofern Sie vom Leistungsempfänger auf Unterhaltszahlungen verklagt werden sollten, teilen Sie dem Gericht unbedingt mit, dass das Jobcenter Herne an den Unterhaltsberechtigten ALGII-Leistungen zahlt. Am besten legen Sie eine Kopie dieses Schreibens vor."

BITTE HELFT MIR. Ich habe keine Nerven mehr für die ständige Behördensch**ße; zumal ich hart arbeite, immer probemlos zahle und die bisherigen Gerichtskosten zahlen dürfe, während die werte Ex es als ihre Bestimmung ansieht, vom Staat zu leben und mich mit (vom Staat finanzierten) Anwälte zu terrorisieren. Bedeutet das Schreiben nun, dass der Unterhalt fortan nur noch an das Jobcenter zu zahlen ist oder wollen die mir neben dem Unterhalt noch weitere Zahlungen reindrücken? Ich kann echt nicht mehr. Leute, ich finanziere diesen Rosenkrieg alleine und verliere die Nerven im Zuge der ständigen Aufforderungen dies und jenes offen zu legen, zu zahlen etc. Ich will einfach in Frieden leben und freiwillig für meine Tochter aufkommen, aber die Behörden behandeln einen wie den letzten Asozialen, der nicht bereit zur Kooperation ist Danke im Voraus

Unterhalt, ALG II, Jobcenter, Kindesunterhalt
Hat ein Kind ein Recht auf sein eigenes Zimmer bei dem Elternteil, wo das Kind nur Besuchsrecht hat?

Was machen, wenn ein Kind den Umgang verweigert weil es kein eigenes Zimmer bei dem Umgangsberechtigten Elternteil hat? Gerade durch den niedrigen Selbstbehalt von 1080€ und den darin enthaltenen Wohnkosten von 380€ kann man sich nicht wirklich eine Wohnung mit Kinderzimmer leisten. Eigentlich reicht das Geld gerade mal für eine 1-Zimmer Wohnung. Wenn man da jetzt für 3 Wochen in den Ferien, aber auch sonst gemeinsam schlafen muss, kommen doch so ein paar Probleme auf. Ein Problem ist, wenn das Kind so bis 10 Jahre ist und früh ins Bett muss. Dann muss der Erwachsene sich im Zimmer so ruhig verhalten, dass das Kind auch schlafen kann. Selbst fernsehen mit Kopfhörern kann da durch das helle Licht sehr störend sein. Wenn das Kind dann im pubertären Alter ist und eine Tochter dann mit dem Vater in einem Zimmer schlafen soll, kann es auch zu Umgangsschwierigkeiten kommen. Oder wenn das Kind dann den eigenen Partner mitbringen möchte, kann ich mir das auch sehr problematisch vorstellen. Wenn aus diesen Problemen ein Umgangsproblem wird, das die Kinder dann nicht mehr den Umgang wahrnehmen wollen, ist das für mich ein Problem mit dem Kindeswohl und der Gleichberechtigung für das Kind und die Eltern. Kindeswohlgefährdung, weil die die Bindung zwischen Elternteil und Kind gestört wird. Gleichberechtigungsproblem, weil das Kind nicht die gleichen Rechte auf ein eigenes Zimmer (ohne Eltern) bei beiden Eltern haben kann. Gleichberechtigungsproblem, weil nicht beiden Eltern das gleiche Recht gegeben wird, dem Kind ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen zu können (bei gleichem Einkommen), da der eine Elternteil schon 20% vom Unterhalt für das Zimmer des Kindes beim anderen Elternteil bezahlt und dann aber noch für ein eigenes Zimmer bei sich selber, für das Kind auch voll bezahlen muss und nichts vom anderen Elternteil bekommt.

Kinder, Miete, wohnen, Trennung, Gleichberechtigung, Kindesunterhalt, Kindeswohl, Umgang, Zimmer
Kindesunterhalt verweigert, Vater stellt sich arm dar, hat aber teures Auto

Fakten: Kind ist 2 J. alt, lebt bei mir. Unterhalt wurde bis Mai 2010 von der Bundeswehr gezahlt, ab Juni beziehe ich Hartz 4 und mein Ex- Mann geht in der Firma arbeiten. Er hat 1443 Euro Netto Grundvergütung, ab Juli werden darauf noch Zulagen zwischen 200- 400 kommen. Er hat noch Unterhalt zu zahlen für eine 3 jährige Tochter. Hat eine Lebendsversicherung mit 75 Euro monatlich zu zahlen die seit 5 Jahren besteht.

Er zahlt Auto ab mtl. 264 €, hat das über seine Mutter angemeldet . Auto hatte einen ursprünglichen Wert von 29.500 €. Als Jahreswagen hat er dann 24.000 Euro gekostet, 5000 €Anzahlung. Vertag läuft nun schon 2 1/2 Jahre. ( Seat Altea XL Bj. 2007 Sondermodel und extra´s) Er hat Motorrad Susuki Bandit, Wert 2000 € Ich habe ab Juni Unterhaltsvorschuss beantragt, und Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet für das Kind. Seid Juni versucht mein Anwalt sowie die Arge zu ermitteln, wo mein Ex nun wirklich wohnt, Einschreiben kamen zurück, mehrere Briefe bleiben unbeantwortet. Die Beistandschaft hat nun ein Telefonat mit ihm geführt. Er stellt sich ,,arm" dar, und das er für meinen Sohn gar keinen Unterhalt zahlen kann. Nachweispflicht ist bis 24.09.2010, dann gibts Prozess. Er wohnt in Rheinland Pfalz, und fährt nachweislich 1-2 Mal im Monat nach Berlin für Partys. Wird ihm der Wagen gegönnt? Fände ich sehr unfair. Was sagt das aktuelle Gesetz dazu?

Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsberechnung
Steuerrückerstattung vom Finanzamt direkt an die Unterhaltsvorschusskasse weitergeleitet, obwohl mein Mann weit unter Selbstbehalt verdient, ist dies rechtens?

In den letzten 2 Jahren wurde unsere Steuerrückerstattung immer direkt an die Unterhaltsvorschusskasse weitergeleitet.

Zum Verständnis:Wir sind eine Patchworkfamilie, mein Mann hat 2 Kinder aus früheren Beziehungen, ich habe ein  Kind aus einer früheren Beziehung und wir haben ein gemeinsames Kind und sind verheiratet. Mein Mann arbeitet in Teilzeit 20 Std. (in seinem Beruf hat er bisher nichts anderes gefunden und aufgrund seines Alters sind wir froh, dass er überhaupt was hat) und ich arbeite auf 30 Std. Mein Mann verdient gerade mal 580€, zahlt aber 50€ Unterhalt an das eine Kind, da er aufgrund der Entfernung keinerlei Kontakt zu ihm hat. Sein anderes Kind kommt regelmäßig zu uns zu Besuch, dafür zahlen wir auch immer die Fahrtkosten, da auch dieses Kind 180km entfernt wohnt.

Beide Kinder bekamen von der Unterhaltsvorschusskasse die gesetzmäßigen 6 Jahre Unterhalt, da mein Mann nicht in der Lage war, aufgrund seines geringen Einkommens diesen zu bestreiten (teilw. war er in Elternzeit, bei beiden Kindern hatte er die ersten 3 Jahre gar kein Einkommen, da er Hausmann war und danach war das Einkommen immer weit unter dem Selbstbehalt).

Natürlich verlangt die Unterhaltsvorschusskasse das Geld zurück, aber bei seinem Verdienst ist das mit 2 Kindern einfach nicht möglich.Da auch ich nicht gerade die Welt verdiene , reicht es gerade so zum Leben und wir bekommen jedes Jahr eine Steuerrückerstattung zwischen 200-300€. Leider wurde diese in den letzten 2 Jahren verwehrt, obwohl wir das Geld auch gut brauchen könnten.

Ist dies Rechtens? Immerhin sind wir trotz der Steuerrückerstattung immer noch weit unter dem Selbstbehalt. Was können wir dagegen tunt? Einspruch einlegen, aber mit welcher Begründung? Gibt es. vll. Paragraphen,Gesetzestexte die ich anwenden kann?  Wann verjähren die Unterhaltsvorrauszahlungen? Immerhin sind diese bei 2 Kindern fünfstellig und so sehe ich bis an mein Lebensende keine Steuerrückerstattung mehr.

Danke für eure Antworten! 

Kindesunterhalt, Steuerrückerstattung
Jobcenter schreibt wegen Unterhalt, obwohl ich an Jugendamt Zahle, was soll ich tun?

Hallo, habe eine 8Jährige Tochter für die ich auch seit jahre Unterhalt Zahle (272Eur.) allerdings direkt an das Jugendamt die das dann weiter überweisen, jetzt vor kurzem schreibt mich Plötzlich das Jobcenter einer ganz anderen ,,Region" an, sie würden seit 10/2013 für mich Zahlen, da frag ich mich, was haben die so lange getrieben sich erst jetzt zu melden, hoffe das muss ich nicht nachzahlen irgendwas, kann ja nicht hellsehen was die treiben! (zur Mutter/Tochter habe ich keinerlei kontakt, da ich zudem noch nichtmal weis wo sie mitlerweile hingezogen ist, sie war Verheiratet, und ist dann wieder zu nem anderen Gezogen so wie ich jetzt erfahren habe....)

Habe dann beim Jugendamt angerufen und die gute Frau sagte nachdem ich vorgetragen hab was sache ist: ,,DAS ist ja ein Hammer, die War doch Verheiratet, zudem hätte sie sich bei uns Abmelden müssen, die ist ja schon seit über 1Jahr umgezogen, wir sind da in der Stadt ja garnicht mehr zuständig.....etc"

Ich habe beim JA ein Titel, und zahle wie gesagt den berechneten Betrag an das JA die das dann weiter leiten, zumindest war es bisher so, jetzt kam dieses Schreiben:

,,ich gewähre seit dem 10/2013 Leistungen zur sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGBII für ihr Kind xxxx geb. am xxx

Nach dem Bürgerlichen GesBuch sind sie der genannten Person unter bestimmten Vorraussetzungen unterhaltspflichtig. Dieser anspruch ist für die Zeit meiner Leistungsbewilligung auf mich übergegangen.

Sofern sie bereits laufenden Unterhalt tatsächlich regelmäßig leisten, zahlen sie diesen weiterhin direkt an den pflichtigen. Unterhaltsnachzahlungen können sie nicht mehr direkt an den berechtigten leisten.

zusammen gefasst, sie wollen infos über einkommen und nachweise, etc, aber was soll ich tun? Habe mit dem komischen Verein doch garnichts am Hut, was wollen die, wenn alles über das Jugendamt läuft, und warum erst jetzt, fast 1,5Jahre später?

Hatte schonmal bei diesem Ominösen JCenter angerufen, aber ich hatte da den Eindruck von ,,kein Bock, keine Ahnung was willst du denn, ich weis selber nichts...." von Beratung war da weit und breit nichts, da rufe ich lieber beim Jugendamt an, mit denen kann man wenigstens gescheit reden....! Aber mitlerweile (nach 2wochen frist vorm ersten brief, ich arbeite 7Tage die Woche fast 60h als hätt ich nichts besseres zu tun....) Drohen sie schon mit 2000eur Strafe und der schreibstiel ist auch eher naja...

Freue mich über Ratschläge, Vielen Dank!

Unterhalt, ALG II, Jobcenter, Jugendamt, Kindesunterhalt
Nach 13 Jahren Kindesbetreuung zieht das Kind zum Vater - muss der Kindesunterhalt bezahlt werden?

Hallo, ich habe eine sehr spezielle und wichtige Frage:

Hier einige Fakten: meine Tochter ist vor 6 Monaten urplötzlich zu ihrem Vater gezogen. Wir sind seit 14 Jahren geschieden. Ich musste von heute auf morgen vollen Unterhalt bezahlen, obwohl ich 15 Jahre die Kindesbetreuung alleine übernommen habe und nur halbtags gearbeitet habe und dazu nur anteiligen Kindesunterhalt in Anspruch genommen habe.

Nach ihrem spontanen Auszug saß ich mit einer entsprechend großen und teuren Wohnung da, die eine 3monatige Kündigungsfrist beinhaltete, mit Zahlungen für Fitness-Studio und Musikschule und musste auch dort die entsprechende Kündigungszeit einhalten und 3 Monate weiterzahlen. Trotzdem bezahlte ich vom ersten Tag an vollen Kindes-Unterhalt. Da ich mich seit der Geburt von meiner Tochter um sie gekümmert habe, neben dem Halbtagsjob, bin ich in ein irres finanzielles Dilemma geraten, da ich natürlich auf den Kindesunterhalt und das Kindegeld angewiesen war. Ich habe es jetzt nach 6 Monaten geschafft, eine Ganztags-Tätigkeit zu bekommen. Allerdings ist mein Konto hoffnungslos geleert ...

Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, einen Ausgleich zu dieser 14-jährigen Kindesbetreuung (Ausgleich zur Vollbeschäftigung und Weiterbildung) zu erhalten? Bzw. steht mir eine Frist zu, bis ich diesem Kindesunterhalt gerecht werden kann?

Danke für jeden Ratschlag!

Familie, Kindesunterhalt
Kindsvater will seine Tochter zur Adoption freigeben, weil er keinen Unterhalt zahlen will!

Vor 4 Jahren hab ich mich von meinem damaligen Mann getrennt, mit Gewaltschutzverfahren, er wollte mich und seine beiden Kinder umbringen, weil ich gehen wollte!! Seither besteht zu den Kindern keinelei Kontakt von seiner Seite, und auch keine Interesse! Mein Sohn ist 24 und meine Tochter 12, beide wollen auch keinen Kontakt zu ihm. Er musste nie Unterhalt an mich zahlen, nur für seine Tochter, da hab ich drauf bestanden, das war alles was ich erwartete nach 20 Ehejahren, das er für das kind Unterhalt zahlen soll, und dieses hab ich auch über Gerichtsbeschluss, er muss zahlen. Das hat er nach langen hin und her auch getan, ca. 1,5 Jahre lang, seit Dezember aber kommt kein Cent mehr an Unterhalt. Ich habe letztes Jahr wieder geheiratet, und mein Mann würde unsere Tochter sofort adoptieren, was ich aber nicht wollte, da ich ihr die Bindung nicht nehmen wollte, wer wei´ß, wie die Kleine in ein paar Jahren darüber denkt, es ist und bleibt eben der Kindsvater, und irgendwie hatt ich wohl die Hoffnung, das auch mein Exmann irgendwann vernünftig wird und nach seinen Kindern fragt. Aber weit gefehlt!!! Meine Tochter möchte unseren neuen Namen annehmen, sie fühlt sich nicht dazugehörig, weil sie anders heißt seit der Hochzeit. Das macht ihr seelische Probleme, tut ihr weh. Nun haben wir die Einbenennung beantragt, und gestern nun war ich deshalb auf dem Jugendamt zur Anhörung. Der Beamte vom Jugendamt hat mir dann eröffnet, das er mit dem Kindsvater telefoniert hatte, und dieser hätte gesagt, wenn ich ihm ein notariell beglaubigtes Dokument zukommen lasse, in dem steht, das er sein Leben lang für das Kind keinen Unterhalt mehr zahlen muss, dann kann man sie ja adoptieren, und er ist endlich die Zahlung los!! Solange er nix mehr zahlen muss, wäre ihm alles egal!!!!! Ich war sprachlos, traurig, wütend, und meine Kinder haben mir verdammt leid getan!!!! All die Jahre hab ich meiner tochter erzählt das ihr Vater sie gern hätte, aber da er solchen Zorn auf mich hätte, das wohl nicht so zeigen könnte, aber irgendwann würde ihm das wieder leichter fallen und er würde immer an sie denken, blablabla..................!!! Kennt ihr solche Erfahrungen??? Wie geht ihr damit um??? Mir geht das seit gestern nicht mehr aus dem Kopf, ich könnt nur noch heulen!!!!! All die Jahre hab ich ihm trotz allem versucht seine Vaterrolle zu erhalten, und seit gestern weiss ich, das ich meine Tochter eigentlich nur belogen habe!!!! Der Mann vom Jugendamt sagt, damit kommt er nicht durch, das hat er noch nie erlebt, solche Kaltschnäuzigkeit..................., aber irgendwie hat mir das nicht geholfen, ich bin nur enttäuscht und verletzt!!! Ich dachte all die Jahre, das er wenigstens für seine Kinder was empfinden würde, aber er hat sie all die Jahre anscheinend nie geliebt, und ich habe den Kindern all die Jahre dieser Lieblosigkeit ausgesetzt!!!!

Adoption, Kindesunterhalt
Unterhalt der Eltern bei krankem Kind Ü25 - erwerbsunfähig?

Es geht hierbei um meine chronisch kranke Schwester.

Zuerst die Frage in kurz, dann den Hintergrund:

Müssen Eltern

1. für ein erkranktes Kind Alter: 27 Jahre welches Sozialgeld - Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung - erhält, Unterhalt zahlen?

2. Zweiter Fall: müssen die Eltern Unterhalt bezahlen wenn die deutsche Rentenversicherung die 27 Jährige voll Erwerbsminderung eingestuft wurde und Rentengeld + Aufstockend Sozialgeld, erhält?

Es geht um folgendes. Meine Schwester ist von Kindheitstagen an erkrankt. Schon zur Schulzeit würde sie von der Schule befreit und ab 18 hatte sie die volle Erwerbsminderung Zeitraum über 6 Jahre. Sie beendete die Erwerbsminderung selbstständig, gegen jeglichen Rat und wollte versuchen zu Arbeiten, ohne Erfolg, Krankheit machte es unmöglich.. Erhielt dann ALG2. Diese schickten sie nun zur ärztlichen Unterssuchung mit Ergebnis - arbeitsunfähig weniger als 3 Stunden und zwangen sie nun Erwerbsminderungs-Rente zu beantragen und einen Antrag beim Sozialamt zu stellen.

Nun als wir gemeinsam den Antrag ausfüllten, musste sie unsere Eltern eintragen und deren Beruf und Gehalt.

Keiner dort gab ihr dann Auskunft ob die Eltern bei kranken Kinder Alter:27 Unterhalt zahlen müssen.

Sie wussten es schlicht weg nicht. Man solle abwarten.

Im Netz findet man immer wieder Aussagen wie bei Kinder mit Krankheiten und Behinderung sind Eltern lebenslang Unterhaltsverpflichtet unabhängig vom Kindesalter.

Dann liest man wieder ab Einkommen 100.000€ im Jahr.

Ich selbst kann meine Schwester zwar finanziell unterstützen, allerdings wäre es eine Katastrophe wenn die Eltern zahlen müssten. Aus persönlichen Gründen - nicht unbedingt finanziell.

Wie schaut das denn aus? Gehen die Deutsche Rentenversicherung oder das Sozialamt noch im Alter von 27 an die Eltern bei chronischer Krankheit und Arbeitsunfähigkeit?

Recht, Anwalt, Sozialrecht, Unterhalt, Familienrecht, Kindesunterhalt, Rentenversicherung, Sozialamt, Ämtergänge, Ausbildung und Studium
Wie erwirke ich Aufhebung Unterhaltspfändung?

Hallo zusammen,

Sachverhalt: meine Ex Frau und ich haben 2 gemeinsame Kinder. Nach Trennung 2017 bin ich zum JA und habe auch den Titel unterschrieben und brav immer 100% gezahlt und diverse Extras, wenn die Kids etwas brauchten. Die Kids und sie sollen ja das Geld auch bekommen, was Ihnen zusteht. Nun habe ich aber leider Gottes mir diesen Titel nie genau angesehen. Für mich war das Thema durch, in dem ich jeden Monat zahle und gut. Nun hatte mir meine Ex Frau eine Lohnpfändung über ausstehenden Unterhalt in 10/2018 reingeknallt ohne vorher zu reden und mal zu erwähnen, das etwas offen ist. Nach Recherchen kam ich dann auch dahinter. Ich habe bei der Titulierung auf dem JA einen Satz nicht beachtet. " die Unterhaltszahlungen sind einen Monat im Voraus zu leisten" und zack war die Lohnpfändung da. Sie freute es und ich habe den Schaden. Ich habe mich Ihr mehrmals  angeboten einen Dauerauftrag zu machen. Sie geht nicht drauf ein. Jetzt habe ich aber das Problem, das ich mit meiner neuen Partnerin einen Hauskauf plane und mir diese 2 Pfändungen die Kreditwürdigkeit nehmen. Weiss jemand wie man aus so etwas raus kommt. Ich würde Ihr sogar eine Sicherheit geben von zusätzlich 2 Monaten im Voraus an Unterhalt. Kann ich bei Gericht selbst einen Antrag auf Aufhebung stellen ? Es kann doch nicht sein, das ein Leben lang ich jetzt hier nicht mehr Kreditwürdig bin und ich quasi gestraft bin.

Recht, Unterhalt, Kindesunterhalt
Kann der Vater einen Unterhaltstitel ablehnen ohne Gerichtliche Kosequenzen?

Es geht um das Thema Unterhaltstitel, wir zahlen der Tochter (5 Jahre) meines Partners regelmäßig & pünktlich jeden Monat Unterhalt ,jetzt kommt die KM und möchte sich den Unterhalt betiteln lassen, mit der Begründung wir seien ja zu zweit im Haushalt und hätten mehr Geld als Sie und Ihr Lebenspartner unterstütze sie nicht da könnten wir ja ohne Probleme alles mal offen legen. Wir haben uns nie dagegen geweigert Unterhalt zuzahlen oder zusätzlich Betreuungskosten für den Kindergarten zuübernehmen obwohl Sie zuschüsse mit Ihrer Teilzeitstelle dafür bekommen würde.

Wir fahren alle 2 Wochen 380 Km um die kleine zu uns zuholen, im Endeffekt bleibt uns kaum Zeit , zu dem monatlichen Unterhalt die Betreuungskosten , die Fahrten um Sie zu holen (wo uns die Mutter nicht einmal entgegen kommt), zusätzlich ist die kleinen bei uns von oben bis unten mit Kleidung ,Spielzeug etc. ausgestattet , damit sie nicht mit Ihrem Koffer hin und her reisen muss und sich hier genauso zuhause fühlen kann wie bei Ihrer Mutter auch. Wir kommen der KM bei Problemen immer entgegen, das Verhältnis mit Ihr ist oberflächlich. Wir reißen uns für die kleine zusammen und machen null Theater. Wenn man mir am liebsten der Arsch platzen würde, geht mein Freund und der Opa für die kleine den geringsten Weg des Wiederstands.

Wenn der KM danach ist lässt Sie sie halt mal 2-3 mal hinter einander nicht zu uns kommen. Zusätzlich ist die kleine schon in psychologischer Behandlung seit anfang des Jahres.

Anfang Dezember die Nachricht , der Unterhalt wird zum Januar 2017 angehoben, gesagt getan, Dauerauftrag geändert. JEdes JAhr wollen wir nur ein Schreibenvon der Mutter haben ,was sie sich vom Jugendamt geben lässt, wo die Erhöhung draufsteht und uns zukommen lässt damit wir was für unsere unterlagen haben. Dann 1 Tag vor Weihnachten der Brief vom Jugendamt mit der Überschrift ,,Beistand für .........." Unterhalt betiteln lassen. Ohne Vorwarnung oder etc. Die Mitarbeiterin von JA angerufen die sagte ,, die KM ist mit dem Vorsatz hierrein gekommen alles neu berechnen zulassen und hat auch darauf behaart so schnell wie möglich es durchzuführen,sollten Sie sich allerdings doch selber einigen wäre das auch gut , die KM soll einfach anrufen und bescheid sagen und dann ist alles gut."

Die KM angerufen , die lehnte ab es beantragt zuhaben, hat aber nichts dagegen es zutuhn. Und jetzt besteht SIe darauf.

Heute wieder ein Brief, wenn mein Partner sich nicht bis zum 30.01.17 melden udn seine Unterlagen dort hinschickt, setzt sich das JA mit seinem Arbeitgeber zusammen und fordert es dort an.

Ich bin innerlich am kochen... Ich hätte dafür verständnis wenn wir nicht regelmäßig oder unpünktlich zahlen würden,aber wir zahlen immer seit fast 4 Jahren.

Ich finde es absolut unverschämt von der KM , jedes halbe Jahr kommt irgendwas anders, wo sie versucht uns das Leben schwer zu machen.

Jetzt meine Frage , was können wir machen? Können wir überhaupt dagegen vorgehen ? Können wir das Ablehen?

Kindesunterhalt, Kindsvater, Gegenmaßnahmen, unterhaltstitel
Kann ich vom Gericht zur Arbeit gezwungen werden?

Hallo, habe da eine Frage zur Unterhatspflicht. Ich habe aus meiner ersten Ehe zwei Kinder 12 und 16 Jahre die bei meinem Exmann (war deren Wunsch) leben. Habe wieder geheiratet und mit meinem jetzigen Ehemann zwei Kinder gezeugt 7 Jahre und 3 Jahre. Nun schreibt mich das Jugendamt an, und meint ich müsste arbeiten gehen um den Unterhalt für die beiden Kinder aus der ersten Ehe zu leisten. Nun meine Frage: Kann mich ein Gericht zur Arbeit zwingen, obwohl ich mich in meinem jetzigen Haushalt um zwei kleine Kinder kümmere??????? Mein 7 jähriger Sohn geht in die zweite Klasse und ist jeden Tag gegen 12,30 Uhr zu Hause. Für meinen drei Jährigen Sohn habe ich bis jetzt noch keinen Kinderplatz in der näheren Umgebung bekommen. Einen Kinderplatz außerhalb kann ich nicht in Anspruch nehmen, da ich kein Auto und Führerschein besitze. Und mein Mann arbeitet jeden Tag von morgens 6 Uhr bis 18 Uhr abends. Wer soll sich dann um die beiden Kinder denn kümmern wenn ich vom Gericht zur Arbeit gezwungen werden sollte???? Und bitte versteht mich nicht falsch, daß ich mich vom Unterhalt drücken will oder arbeitsfaul bin...... wie ich nur kann oder mir möglich ist, gebe ich immer Geld und Geschenke meinen beiden Kindern aus meinder ersten Ehe.... Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen......

Für eine helfende Anwort wäre ich ihnen sehr dankbar!

Unterhalt, Jugendamt, Kindesunterhalt, Unterhaltspflicht