Ein nicht miteinander verheiratetes Paar lebt in einer Fernbeziehung, also in getrennten Wohnungen und hat ein Kind, welches bei der Mutter lebt.
Ist es nun rechtlich zwingend erforderlich, daß der Mann ihr Kindesunterhalt in Höhe des gesetzlichen Betrages auf ihr Girokonto überweist oder können sich die beiden nicht auch wie ein ganz normales Paar verhalten?
Sprich: Der Mann unterstützt seine Partnerin sowohl finanziell (bar) und bei Anschaffungen fürs Kind, eben so wie es in millionen von Partnerschaften auch gehandhabt wird, die zusammen wohnen?
Achtung: Es geht hier nicht um die Frage, wer Dies oder Jenes bevorzugen würde oder praktisch findet, sondern darum, ob es einen gesetzlichen Zwang gibt und falls ja, wer das überprüfen und einfordern würde.