Kann eine Frau von mir Unterhalt fordern wenn sie im Ausland lebt und die Schwangerschaft dort passiert ist?
4 Antworten
Diese Ansprüche müssen dann in dem Land geltend gemacht werden . Im Zweifelsfall umgerechnet und auf das hier geltende Unterhaltsrecht angepasst werden.
als Vater bleibst du Unterhaltspflichtig
Lebt das Kind dauerhaft im Ausland, so müssen seine Unterhaltsansprüche im Ausland nach ausländischem Recht geltend gemacht werden. Unterhaltsansprüche müssen ggf. in der Höhe angepasst werden, wenn sich die Lebensunterhaltskosten des Kindes im Ausland von denen in Deutschland stark unterscheiden.
Das Kind will essen und versorgt sein.
Unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen und ob die einklagbar sind oder nicht, hast du eine moralische Verpflichtung.
Ja, das kann Sie, denn Deutschland ist Mitunterzeichner des
Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen.
Alles weitere findest Du hier:
sie wird dich auffordern die vaterschaft anzuerkennen oder gerichtlich durchsetzen und dann natürlich auch unterhalt fordern