Nach Autokauf, Klage seitens des Käufers

Ich stell meine Frage nochmal.Ich habe am Samstag meinen PKW privat verkauft. Er hatte TÜV und war zugelassen. Die Käufer kamen aus Österreich, sind das Auto probegefahren, haben ihn untersucht und gekauft. Da es ein österreichicher Kaufvertrag ist,haben wir Vorschadenfreiheit angekreuzt. Der einzige Mangel war ein Kratzer an der Felge,den ich auch angegeben habe. Sie waren vom Wagen begeistert, bezahlten Bar und ich verkaufte ihn unter Auschluß jeglicher Gewährleistung als Bastlerwagen (sie waren einverstanden),weil er getunt war und falls irgendwas mit dem Wagen sein sollte, man sich an den Käufer und nicht mehr an den Verkäufer wenden solle. Uhrzeit und Datum des Verkaufes etc. standen alles drauf. Sie haben uns auch POSITIV bewertet,das alles in Ordnung sei. Jetzt um 2 Uhr nachts rief er usn an und droht uns. Er kommt aus Österreich her und will uns verklagen, weil der Wagen auf der Autobahn stehenblieb, weil die Zylinderkopfdichtung kaputt ist. Wir sollen ihm entweder die Rechnung für den Schaden bezahlen oder den Wagen zurücknehmen. Wir hätten ihm ja auch ohne weiteres (stand in der Auktion) ein DEKRA Gutachten erstellen lassen,schon als Beweis dafür das wir den Wagen guten Gewissens verkaufen. Soll ich mich jetzt verklagen lassen? Ich kann ja nicht wissen,das dieses Teil ausgerechnet 5 Tage nach dem Verkauf kaputt geht. Was soll ich tun?Danke für eure Antworte

anklage, Autoverkauf
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