Muss ich während meiner Ausbildung trotzdem Unterhalt zahlen?
Ich fange am 01.08.2023 eine Ausbildung an bei der ich im 1. Lehrjahr 780€ Brutto verdienen werde.
Ich habe ein Kind für das ich Unterhaltspflichtig bin und möchte gerne wissen ob ich trotzdem zahlen muss ? Mit dem was Netto dabei raus kommt frage ich ob das Geld überaupt für mich alleine reichen wird da die Berufsschule knapp 35km entfernt ist und nochmal zuzätzliche kosten auf mich zukommen wie z.b. Handyvertrag Fitnessmidgliedschaft usw.
3 Antworten
Handy und Fitness ist dein persönliches Problem. Das kannst du sicher nicht zur Unterhaltsminderung heran ziehen.
Davon abgesehen wüsste ich jetzt aber trotzdem nicht, wovon du Unterhalt zahlen könntest.
Selbst mit einem Minijob würdest du den Selbstbehalt kaum übersteigen. Also wirst du während deiner Ausbildung nicht leistungsfähig sein.
Zumindest wenn es sich um deine Erstausbildung handelt, bist Du selber mit dieser Vergütung nicht leistungsfähig.
Wenn es also keinen Titel über den zu zahlenden Unterhalt gibt, den Du dann versuchen müsstest entsprechend abändern zu lassen, müsste dann die Kindsmutter ggf. Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern und es ist deine Erstausbildung, kannst Du bei der Agentur für Arbeit BAB- beantragen, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.
Unter 25 stünde dir dann auch dein Kindergeld zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.