Frau geschwängert und abhauen?


11.06.2024, 11:26

Sie will behalten*

Tut mir leid, wegen den ganzen Rechtschreibfehler.

12 Antworten

Von Experte Smartass67 bestätigt

Abgesehen von den juristischen Folgen;

Es wäre ermbärmlich, du verlierst deine ganze Ehre und deinen Respekt als Mann

Du musst Verantwortung für deine Taten tragen, vorallem wenn Kinder im Spiel sind

Kommt halt darauf an, wohin man abhaut und wie gut man im Untertauchen ist.

Es wird zumindest keine Großfahndung eingeleitet und wenn man nicht zufällig in eine Polizeikontrolle kommt (wenn man wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt und verurteilt wurde), bzw. man im Ausland mit falschen Papieren lebt, dann passiert rein gar nichts.

Die Kindsmutter bekommt in der Regel Unterhaltsvorschuss vom Staat (also vom Steuerzahler) und ist wohl froh mit so einem Kindsvater nichts mehr zu tun zu haben.

Über die moralische Seite muss man ja kaum reden, oder?


Lofton  11.06.2024, 15:12

Unterhaltsvorschuss wird nicht vom Staat bezahlt, sondern muss beim örtlichen JA beantragt werden und wird von der Kommune (Stadt oder Kreis), in der die Mutter des Kindes wohnt bezahlt.

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Kessie1  11.06.2024, 15:14
@Lofton
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

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Geht gar nicht !!!

Wenn man mit einem Mädchen oder Frau Sex hat und diese schwanger wird hat man dazu zu stehen.

Ich würde sie niemals im Stich lassen.

Es wollten beide also stehen beide zu ihrer Verantwortung.

M18

Was ist wenn meine eine frau schwängert ausversehen

"Schmunzel" - trotzdem ist man folgend mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Nachwuchses entsprechend seinem Einkommen zum Kindesunterhalt verpflichtet..... und u.U. mindestens bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes auch zum Betreuungsunterhalt. Und sobald man dann Deine neue Anschrift herausfindet, wird man Unterhalt nachfordern.

Und sei Dir ganz sicher in Deutschland kann man nicht mal so eben seinen Namen ändern und folgend mit unbekannter Anschrift verziehen.

Wenn man abhaut und jemanden geschwängert hat ist das echt peinlich und dann ist man echt einfach nur ein Feigling..

M14