Unterhalt an 23 Jahre alte Tochter?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn deine Tochter dir nicht nachweist, dass sie zielgerichtet und fleißig ihr Studium absolviert, dann verliert sie jegliche Unterhaltsansprüche! Sie muss durch die Immatrikulationsbescheinigung und durch Leistungsnachweise nachweisen, dass sie bedürftig ist! Wenn sie dir nun alos erklärt, dass sie nicht mehr studieren möchte, dann solltest du erstens die Unterhaltszahlungen umgehend einstellen und zweitens auch die Kindergeldkasse informieren! Das Problem kann nämlich dann auf dich zukommen, wenn du z.B. für sie Kindergeld beziehst, sie das Geld von dir erhält und dann sich klammheimlich abmeldet von der Uni. Du zahlst dann nämlich das Kindergeld zurück und nicht sie!

Also fordere sie schriftlich und nachweislich auf dir regelmäßig die Leistungsnachweise zukommen zu lassen und sie soll, wenn sie der Meinung ist nicht mehr hingehen zu wollen, sich exmatrikulieren lassen und du würdest ab sofort die Unterhaltszahlungen einstellen.

Besteht ein Titel, dann "drohe" ihr mit Abänderungsklage!

Unterhalt musst du dann zahlen, wenn sie sich in Ausbildung befindet! Einfach mal an der Uni eingeschrieben sein und nichts tun und dann irgendwann zwangsentfernt zu werden ist nicht zielführend!

Sie soll dir mitteilen, was sie gedenkt nun zu tun. Also ob sie das Studienfach wechseln möchte oder eine Ausbildung beginnen will.

Im Unterhaltsrecht gibt es keine Altersgrenze! Nimmt sie also ihr Studium regulär wieder auf, besteht weiterhin eine Unterhalstpflicht. Wechselt sie das Fach, dann kommt es auch darauf an wie viele Semester sie nun schon hinter sich hat. Es gab ein Urteil, nachdem auch nach 2 Jahren der Wechsel vom Gericht noch gebilligt wurde. Da sie nun auch selbst Einkommen hat, welches über den Minijob hinaus geht, dürfte eh eine Anrechnung vorgenommen werden können.

Setze sie also unter Druck und mache ihr klar, dass sie mit der Einstellung keinen Anspruch mehr geltend machen kann.


Nessa606 
Fragesteller
 03.11.2019, 11:54

Vielen Dank die Antwort war sehr hilfreich

1

Clever scheint das Mädel zu sein. Überall schön abkassieren und den eigenen Vater ausnehmen. Die Frage ist auch ob sie die 700 Euro monatlich überhaupt "offiziell" bekommt. Sollte sie ihre Arbeit nicht angemeldet haben nur um weiterhin Kindergeld zu bekommen (Schwarzarbeit) könnte das eventuell auch ins Auge gehen. Das Studium führt sie wahrscheinlich auch zum Schein weiter um weiterhin Kindergeld und Unterhalt von dir zu kassieren.

Naja es ist deine Entscheidung ob du das weitermelden willst oder nicht. Bedenke aber sie ist immerhin deine Tochter, dein Fleisch und Blut. Die 400-500 Euro pro Monat sind bei deinem Nettoverdienst von fast 3k Euro auch nicht so schlimm.

Woher ich das weiß:Recherche

Keine Schule, keine Ausbildung, keine Studium - kein Unterhalt und kein Kindergeld.

Der Familienkasse würde ich das mitteilen, sonst laufen da Schulden auf.

Ihr steht kein Unterhalt mehr zu.

Arbeiten oder lernen. Wenn sie arbeitet steht ihr ja auch kein Kindergeld mehr zu. Sollte das rauskommen

Wie das wohl geregelt ist, immerhin ist sie 23, das muß wohl einer von Fach prüfen. Nicht das es Bequemlichkeit ist. Dann lernt sie nicht mit Geld auszukommen.

ich denke Sie sollten mit Ihrer Tochter reden

a Kindergeld fällt weg, wenn sie Studium aufgibt (bis 18 , Studium /Ausbildung bis 25)

b. Sie sollte ihre Stunden aufstocken weiteren Verpflichtungen, kann also mit 23 Vollzeit arbeiten

c. Welche Alternativen (beruflich) stellt sie sich vor? Berufsausbildung?

d. Wenn sie sich nicht um b.  und c.  kümmert, dann soll sie wieder zuhause in ihr Zimmer einziehen Sie müssen die Wohnung nicht finanzieren (das ist NICHT gemeint mit Unterhaltspflicht)

Wir als Eltern sind in derselben Situation gewesen, Kind hat Studium abgeschlossen.....