Das Jugendamt darf ja maximal alle 2 Jahre dem zu Kindesunterhalt Verpflichteten einen Einkommensnachweis über 12 Monate verlangen.

Kann der Verpflichtete nach Ablauf der 2 Jahre freiwillig und ohne Aufforderung seine Einkommensnachweise erbringen?

Meine Frage wäre nun: Kann das Jugendamt dann erst wieder in 2 Jahren die nächsten Einkommensnachweise verlangen?

Oder zählt die freiwillige Auskunft des Unterhaltsverpflichteten alle 2 Jahre nicht?