Jugendamt prüft nicht alle 2 Jahre das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Freiwillige Auskunft, sodas die nächste Prüfung erst wieder in 2 Jahren möglich ist?
Das Jugendamt darf ja maximal alle 2 Jahre dem zu Kindesunterhalt Verpflichteten einen Einkommensnachweis über 12 Monate verlangen.
Kann der Verpflichtete nach Ablauf der 2 Jahre freiwillig und ohne Aufforderung seine Einkommensnachweise erbringen?
Meine Frage wäre nun: Kann das Jugendamt dann erst wieder in 2 Jahren die nächsten Einkommensnachweise verlangen?
Oder zählt die freiwillige Auskunft des Unterhaltsverpflichteten alle 2 Jahre nicht?
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