Ist man wirklich bis zum 25. Lebensjahr verpflichtet sein Kind zu unterhalten/finanzieren, wenn es kein Bock hat auf Schule oder Ausbildung?

9 Antworten

Soweit ich informiert bin und unsere Kinder haben studiert und sind teilweise über 25 Jahre alt, muss man ab dem 25. Lj. keinen Unterhalt mehr bezahlen. Zumindest mussten wir das nicht.

Wenn ein Kind, weder in die Schule geht, noch studiert, ist man bereits mit dem 18. Lj. fertig mit Unterhalt bezahlen. Dann sind Sozialämter oder Jobcenter zuständig. Weiß nicht genau, wie das heutzutage geregelt ist.


Menuett  22.10.2019, 12:36

Hättet ihr aber eigentlich gemusst. Es gibt im Unterhaltsrecht keinen Bezug zum 25. Geburtstag.

Da fällt nur das Kindergeld weg, nicht aber die Unterhaltspflicht.

Menuett  22.10.2019, 14:02
@Volkerfant

Wieso?

Eltern sind bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung unterhaltsverpflichtet.

Ab dem 18. Geburtstag kann das Kind nur dann noch Unterhalt verlangen, wenn es Schule, Ausbildung oder ein Studium macht.

In einer Übergangsfrist von einem zum anderen muss bis zu 4 Monaten Unterhalt auch fürs Nichtstun bezahlt werden.

Macht das Kind all dies nicht - hat es keinen Anspruch auf Unterhalt.

Wenn es aber brav und fleißig arbeitet und nur langsam ist, dann kann das mit dem Unterhalt aber auch viel länger dauern als bis zum 25. Geburtstag.

Nein, bist du nicht! Du bist unterhaltsverpflichtet bis zum Ende der Erstausbildung. Wenn das Kind weder eine schulische noch berufliche Ausbildung macht, endet die Unterhaltspflicht bei Volljährigkeit, also mit 18 Jahren. In diesem Falle besteht auch kein Anspruch mehr auf Kindergeld.

Im Unterhaltsrecht gibt es keine Altersgrenze. Wenn das Kind nichts macht, dann kannst du es auch mit 18 vor die Tür setzen... Die 25 gilt im Sozialrecht und im Kindergeldgesetz.

Was Anderes ist es, wenn das Kind sich zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet. Normalerweise wird dem Kind eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium / Ausbildung gewährt von 4 Monaten. Aber auch die sogenannte Orientierungsphase, also wenn das Kind noch gar nicht weiß, was es machen will, kann sich etwas hinziehen.

Aber in der Regel gilt: das volljährige Kind ist in erster Linie verpflichtet selbst für den Unterhalt zu sorgen. Nur während der Erstausbildung, Übergangszeit bzw. in der Orientierungsphase sind die Eltern weiterhin unterhaltsverpflichtet.

Ansonsten muss das Kind zusehen was es macht. Und das bedeutet: arbeiten! Und zwar muss es sich auch um einen Job bemühen im ganzen Bundesgebiet, wenn es vor Ort nichts Passendes findet.

Also nur so auf dem Sofa rumgammeln und das Leben chillen und Hotel Mama genießen ist also nicht!