Ich habe für meinen 8 jährigen Sohn, für den ich unterhaltspflichtig bin, direkt nach der Trennung 2011 beim Jugendamt für den Mindestunterhalt einen Titel anfertigen lassen. Die Kindesmutter war allerdings der Meinung, dass ich mehr zahlen müßte, welches in diesem Jahr (letzten Monat) von einem Amtsgericht Richterlich bestätigt wurde. Nun muß ich im Monat 40 Euro mehr zahlen und für die Vergangenheit rückwirkend über 600 € nachzahlen. Bis dahin, kein Problem für mich. Ich habe mich in dem selben Monat auch auf eine andere Stelle in unserem Betrieb beworben, die besser bezahlt wird. Nun meine Frage: Wenn ich diese Stelle bekomme, muß ich dann sofort mehr Unterhalt bezahlen, bzw. muß ich das neue Gehalt direkt beim Amtsgericht oder der Kindesmutter melden und den Unterhalt neu ausrechnen lassen oder hab ich jetzt erstmal 2 Jahre Ruhe (hatte ich mal gelesen, dass die ex nur alle 2 Jahre eine Einkommensauskunft verlangen kann) vor der Kindesmutter? Leider ist sie eine von den Frauen, die einen neuen Euro über 500km wittert, wenn er zu holen ist. :-( 2. Frage: Wenn sie erst in 2 Jahren eine Auskunft einholen kann und dann merkt, dass ich ab diesem Jahr schon mehr verdient habe, kann sie rückwirkend mehr Unterhalt (also den Differenzbetrag) einfordern?