Ich bin frisch geschieden und unterhaltspflichtig gegenüber meinen 3 Kindern (12, 13, 14 Jahre), die beim Vater wohnen. Er selbst ist Angestellter im öffentl. Dienst und erhält eine Kinderzulage. Ich bin verbeamtet und erhalte Kinderzuschlag. Das Kindergeld erhält der Vater. Wird bei der Unterhaltsberechnung MEIN Kinderzuschlag auch angerechnet?