Guten Morgen Zusammen,

folgende Frage habe ich an Euch.

Ich bin meinem Sohn gegenüber Unterhaltspflichtig, der Unterhaltspflicht komme ich selbstverständlich auch nach. Der Unterhalt fliesst monatlich über das Jugendamt.

Nun hat sich durch verschiedene Ereignisse der Streit zwischen Mutter und mir so verstärkt, dass seit 1,5 Jahren kein Kontakt mehr besteht. Die Kindesmutter verweigert mir den Umgang zum Kind. Da ich keine Lust mehr habe mir gerichtlich den Umgang zu sichern, werde ich mich nach Ihren Wünschen richten und mich auch nicht weiter bemühen.

Nun habe ich vor umzuziehen. Muss ich der Kindesmutter und/ oder dem Jugendamt meine neue Anschrift mitteilen?

Besten Dank für Eure Infos.

Gruss