Mein Partner ist frisch geschieden. Zahlt seiner Ex Kindesunterhalt für die gemeinsamen Töchter 7 und 8 Jahre und muss der Dame auch Betreuungsunterhalt zahlen, obwohl die Kinder ganztags betreut werden und diese 25 Stunden arbeitet.

Für unsere weitere Planung fragen wir uns nun: Wenn wir nun ein gemeinsames Kind bekommen, sind dann alle Kinder vorrangig und Ihr Betreuungsunterhalt wird entsprechen gekürzt, oder bleibt ihr hoher Anspruch nach wie vor bestehen, weil unser Kind nach der Scheidung kommen würde?

Sollte dies so sein, können wir unsere gemeinsame Familienplanung ja sofort abhaken. Daher wäre das wichtig zu wissen.