Um wie viel € kann der Selbstbehalt bei einer neuen Partnerschaft und gemeinsamer Wohnung gekürzt werden?

Hallo liebe Mütter und Väter,

derzeit lebe ich alleine und führe mit meiner Partnerin eine Wochenendbeziehung. Ich habe 3 Kinder im Alter von 18,14,14 Jahren und Zahle 725€ Unterhalt bei einem Nettoverdienst i.H.v. 2040€, der durch das Jugendamt am Wohnsitz meiner Ex Gattin errechnet wurde. Dieser setzt sich zusammen aus Selbstbehalt und Fahrtkosten zur Arbeitsstelle. Unterhalt für meine Ex zahle ich nicht da sie bereits seit einigen Jahren wieder verheiratet ist. Sie selber hat einen Nettoverdienst von 1000€, der Gatte ist Selbständig und verdient natürlich nichts.

Nun möchten ich und meine Partnerin (Nettoverdienst 1725€) zusammen ziehen. Die Wohnung ist näher an der Arbeitsstelle so dass die Fahrtkosten wegfallen. Jetzt habe ich im Netz recherchiert und dort sind die Aussagen doch sehr unterschiedlich, bis hin zum Worst Case bei dem mir nur noch 782€  verbleiben und das dann bei Vollbeschäftigung mit 173 Std. im Monat /Stundenlohn Netto 4,50€  ( http://www.scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt/reduzierung-des-selbstbehalts/index.php)

Es ist nicht so dass ich nicht Zahlen will, jedoch muss auch was zum Leben über bleiben. Unterhalt habe ich immer gezahlt, ebenso Taschengeld für alle 3, auch an allen Klassenfahrten etc. habe ich mich hälftig beteiligt. Guten Kontakt habe ich auch zu meinen Kindern, dass steht außer Frage.

Nun noch einmal die Wiederholung meiner Frage: Um wie viel € kann der Selbstbehalt bei einer neuen Partnerschaft und gemeinsamer Wohnung gekürzt werden, bzw. wieviel € mir tatsächlich überbleiben?

Gibt es jemanden von Euch der/die mir bei der Fragestellung vlt. weiter helfen kann?

LG Darloree

Finanzen, Unterhalt