Wieviel Unterhalt muss ich als Vater mit Minijob zahlen?

6 Antworten

Du machst dann nur den Minijob, weil...?

Wenn du Schüler bist, dann musst du nebenbei nicht arbeiten. Wobei es auf die Gesamtumstände ankommt, ob es dir zuzumuten wäre, um den Mindestunterhalt zu erbringen. Das Gleiche gilt, wenn du noch in Ausbildung bist und auch da nicht genug Ausbildungsvergütung hättest, um den Mindestunterhalt zu erbringen.

Dann wird sie Unterhaltsvorschuss erstmal beantragen müssen. In wenigen Ausnahmefällen könnte es auch sein, dass man eure Eltern (also auch ihre!) hinzu zieht um den Unterhalt für das Kind zu erbringen. Nur der Selbstbehalt der Großeltern ist hoch und die meisten Jugendämter bzw. die Unterhaltsvorschusskassen dürften dass auch nicht wirklich in Betracht ziehen.

Solltest du aber mit der Schule fertig sein und auch eine Erstausbildung bereits gemacht haben (was mit 18 eher unwahrscheinlich ist), dann reicht der Minijob ohnehin nicht! Dann würde man dir in fiktives Einkommen unterstellen, was du im erlernten Beruf verdienen könntest als Basis für den Unterhalt.

Und was ihre Aussage " sie möchte kein Kontakt zu mir & mich verlassen. Will das Kind aber mitnehmen & auch noch Unterhalt beziehen.." betrifft, so kann man dir nur dringend raten, dass du dich umgehend nach der Geburt um die gemeinsame Sorge bemühst! Es ist EUER Kind und wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann spricht auch nichts gegen die gemeinsame Sorge.

Da solltest du dir rechtzeitig anwaltlichen Rat holen um das in Gang zu bringen! Auch deswegen schon, um den Umgang mit dem Kind frühzeitig zu regeln.

Solche Mütter vergessen scheinbar immer gerne, dass das Kind nicht ihr Besitz ist und der Kindsvater ebenfalls das Recht hat das Kind zu sehen und das von Anbeginn!

Hallo. Der zu zahlende Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen. Es gibt einen Freibetrag den du verdienen kannst ohne etwas abgeben zu müssen, denn du brauchst ja auch genug Geld zum leben. Wenn du nicht genug Geld verdienst, dann kannst du auch nichts davon abgeben. Der sogenanntes Selbsterhalt beträgt soweit ich weiß 1200 Euro bei nicht Erwerbstätigen. Wenn du 1200 Euro oder weniger verdienst, dann musst du davon nichts abgeben. Man kann eben einem Nackten nicht in die Tasche greifen. :-) Ob ein Minijob bereits als Erwerbstätig gilt, weiß ich allerdings nicht. Für Erwerbstätige liegt der Selbsterhalt allerdings auch höher.

Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle gibt Auskunft darüber. Hier ein Link :

https://www.wolterskluwer.com/de-de/expert-insights/duesseldorfer-tabelle-2024

Kessie hat dazu ja schon umfassend geantwortet.

Ich möchte nur einen einzigen Aspekt hinzufügen:
a) Du kannst natürlich die nächsten Jahre versuchen, bei den Eltern zu bleiben und nebenher 520€ zu verdienen. Davon kann man leben und muss auch nichts abgeben. Zumindest nicht, solange Du den Ämtern klar machst, dass Du nicht mehr als ca. 1200€ beitragen kannst, sei es wegen Ausbildung, Krankheit, Sucht, mangelnden Zusagen etc.
b) Das Kind hat mindestens so lange Unterhaltsanspruch bis es seine erste Ausbildung abgeschlossen hat. Wenn es mit 18 erst mal ein paar Jahre bei Mama bleibt und dann irgendwann eine Ausbildung anfängt, wieder abbricht, ein bissl rumjobbt und schließlich vielleicht sogar Abi nachmacht und studiert, kann das locker dauern, bis Du 45 oder gar 50 bist. Wie gesagt, solange Du selber bis dahin nie mehr als 1200 verdienst, musst Du nichts abdrücken.
Anschließend wirst Du aber kaum mehr was finden, was spürbar besser bezahlt ist.
Wie attraktiv Du unter diesen Bedingungen für die Damenwelt bist, muss ich Dir nicht extra sagen.
c) Je früher Du anfängst, einen guten Beruf zu lernen und erfolgreich auszuüben, desto früher wirst Du gut genug verdienen, dass Du zwar einen Teil davon abgeben musst, Dir aber trotzdem spürbar mehr als 1200 übrig bleiben. Das wird Deinem Selbstwertgefühl und Deiner Lebensfreude (sehr wahrscheinlich) förderlicher sein als die Option b).

(Sorry für die deutlichen Worte. Ich bin halt ehrlich darüber erschrocken, dass Du oben nur an die nächsten 2-3 Jahre gedacht hast.)

Bro war mit 17 zu hohl zum verhüten und das Kind wächst ohne Vater auf richtig cool 😃


Lukas8899 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 18:06

Nein, sie möchte kein Kontakt zu mir & mich verlassen. Will das Kind aber mitnehmen & auch noch Unterhalt beziehen..

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Ddevin  04.06.2024, 18:07
@Lukas8899

Ja Pech, hättest es dir besser überlegen sollen 😉

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Lukas8899 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 18:09
@Ohnesinn569

Aber sie kann es doch vom Gericht/Jugendamt verpflichten lassen oder nicht? Bzw Unterhalt einklagen..

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Ohnesinn569  04.06.2024, 18:11
@Lukas8899

Wenn sie dich verlässt und das Kind behalten will dann nicht glaube ich kannst dich ja bei deinem Anwalt erkundigen

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Wenn du Gummi benutzt hättest wäre das nicht passiert :(

Woher ich das weiß:Hobby – Boxer, halb Russe halb Kurde, Moslem.

Lukas8899 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 18:06

Ja hab mich getäuscht in diese Generation, dachte es gibt sowas wie "Familie gründen" noch..

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