Kindesunterhalt selbstständig anpassen?

3 Antworten

Hallo Beate0764,

erhöhen sich die Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle, erhöht sich normalerweise auch der zu zahlende Kindesunterhalt. Erhöht sich zugleich auch das Kindergeld, können sich ausnahmsweise geringere Beträge ergeben. Da das Kindergeld beiden Ehepartnern hälftig zusteht, hat der zahlungspflichtige Elternteil auch das Recht, seine Unterhaltsleistung entsprechend zu kürzen. Wie sollte es anders gehen?

Wenn dich die Düsseldorfer Tabelle näher interessiert, findest du hier weitere Infos:

https://www.unterhalt.com/duesseldorfer-tabelle.html

iurFRIEND AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Beate0764 
Fragesteller
 18.09.2019, 11:38

Vielen Dank für die Info - die Tabelle kenne ich natürlich. Ich wollte nur wissen, ob man einfach weniger überweisen kann, wenn sich die Beträge geändert haben, oder ob es zwingend über Anwalt/Gericht neu berechnet werden muss, was ja wieder Kosten verursachen würde …

0
iurFRIEND  18.09.2019, 16:25
@Beate0764

Das Gericht rechnet nur neu, wenn es Streit gibt und eine Regelung beantragt wird. Für den Anwalt gilt das Gleiche. Da du offensichtlich rechnen kannst, ist von Anwalt oder Gericht keine bessere Rechnung zu erwarten. Das Ergebnis ergibt sich aus dem, was Recht ist. Recht ist, dass das Kindergeld hälftig angerechnet wird.

1

Solange kein statischer Titel besteht kannst du bei Erhöhung des Kindergeldes natürlich die Summe anpassen. Wobei die Summen irgendwie nicht ganz hin kommen (können).

Beide Kinder sind zwischen 12 und 17 und du zahlst nach Stufe 2? Dann wäre der jetzige Betrag in der Tat 500 - 102 = 398,-. Da sich das Kindergeld aber nur um 10 Euro erhöht hat, wäre der vorherige Betrag 500 - 97 = 403,- Euro gewesen...

Aber wie dem auch sei: ohne Titel kannst du selbstverständlich anpassen. Auch bei einem dynamischen Titel kannst du anpassen...

Und denke daran: ab 18 sind BEIDE Elternteile unterhaltspflichtig.


Beate0764 
Fragesteller
 18.09.2019, 11:41

Schau bitte in der Tabelle da, wo das Kindergeld bereits hälftig abgezogen ist … das steht Zahlbeiträge drüber - dort findest du die von mir angegebenen Beträge

0
Beate0764 
Fragesteller
 18.09.2019, 11:50
@Kessie1

Die bis jetzt gezahlten Beträge (EUR 410,00) wurden nach der Tabelle 2017 festgesetzt. Nun ab 1.7.2019 wären es die EUR 398,00.  In den Tabellen gibt es erst die Spalten ohne den Abzug des Kindergeldes, wenn du weiter runterscrollst kommt dann noch eine Tabelle, da steht Zahlbeiträge drüber. Dort ist das halbe Kindergeld in den Beträgen bereits abgezogen.

0
Kessie1  18.09.2019, 12:07
@Beate0764

Ah, jetzt weiß ich was du meinst ;-)... Mit "festgesetzt" meinst du in der Tabelle festgesetzt oder mit Schreiben vom Jugendamt, vom Gericht etc.? Ich würde der Kindsmutter schreiben, dass man die Beträge ab sofort reduziert, da sich der Betrag geändert hat. Wie gesagt: ohne statischen Titel problemlos für die Zukunft möglich.

1

klar, so lange du dich an die Tabelle hälst


Beate0764 
Fragesteller
 18.09.2019, 11:39

Vielen Dank - lt. Tabelle sind die Zahlbeiträge seit dem 1.7.19 niedriger  :)

0