Guten Abend

Hab da mal eine Frage wie sich das Verhält mit dem Kindesunterhalt,wenn die Mutter das Kind so ark beeinflusst hat,daß das Kind nicht mehr zum Vater möchte.Und ein Gerichtlich beauftragter Gutachter dies auch bewiesen hat.

Kurz zum Fall... Das Kind ist 12 Jahre alt und hat seid 3 Jahren kein Kontakt mehr zum Vater,weil die Mutter ihn extrem negativ beeinflusst hat.Das Kind selber möchte keinen Kontakt aufgrund der negativen Beeinflussung.Ein vom Gericht beauftragter Gutachter hat vor 3 Jahren herausgefunden und bewiesen,daß die Mutter das Kind negativ beeinflusst hat,dass das Kind deshalb keinen Kontakt mehr zum Vater will.Weiter hat er in dem Gutachten der Mutter nahegelegt,eine Therapie beim Phsychologen zu machen,damit sie das Kind wieder an den Vater heranführen kann bzw.damit das Kind wieder Kontakt zu seinem Vater möchte.Das hat die Mutter aber vor Gericht verneint,sie wird das nicht in Anspruch nehmen. Die Mutter will jetzt ab den 12 Lebensjahr mehr Kindesunterhalt.

Die Frage nun,hat die Mutter überhaubt noch Anspruch auf Kindesunterhalt,wenn bewiesen ist,dass sie das Kind negativ beeinflusst hat? Bzw. kann der Vater den Kindesunterhalt kürzen?

Vielen Dank für die Antworten...