Kann ich meinen Abschluss bzw. die 10. Klasse wiederholen trotz Abschluss?

Hallo zusammen,

Also: Ich bin mittlerweile 20, war leider, auch bis jetzt, wegen privater Gründe (und deshalb auch vom Arzt bestätigt) mit Berufsunfähigkeit (langzeitige Krankheitsbescheinung, mental und körperlich) gemeldet.

Zu meinen generellen Konditionen:

Ich lebe in NRW, derweil bei meiner Mutter, welche alleinerziehend ist und habe noch nie Bafög oder ähnliches bezogen. Auch der Unterhalt fehlt (falls das hier eine Rolle spielen könnte😅).

Mein damaliger Schulabschluss erfolgte an einer Gesamtschule mit 2 E-Kursen und 2 ausgeglichenen 5en in Chemie und Physik (da damals eben schon die Belastungen vor lagen).

Erworbener Schulabschluss: Realschulabschluss (ohne Q-Vermerk)

Durchschnitt (Abschlussklasse an der Gesamtschule bis zur 10. Klasse): 3,3

Vor meiner Krankschreibung schrieb ich mich für einen Lehrgang (nach dem Abschluss) an einem Berufskolleg mit der Fachrichtung Wirtschaft und, der Möglichkeit auf ein Fachabitur, während des Lehrgangs ein. Verließ aber aufgrund genannter Probleme keinen Monat später die Schule.

Während meiner Krankschreibung versuchte ich es mit zwei weiteren Versuchen (rückblickend hätte ich mal auf meinen Arzt hören sollen..) am gegenüberliegenden Berufskolleg im Bereich "Gesundheit und Soziales" an, musste diese jedoch auch wieder rasch verlassen und schaffte meinen ersten längeren Aufenthalt erst 1 Jahr später:

Nach eigentlichen Ablauf meiner Behandlung war ich bereit für einen Neustart und meldete mich für einen "Business Englisch" Lehrgang erneut an einem Berufskolleg. Da hab ich mich dann wenig später mit einem Nebenjob übernommen und bin weiterhin als arbeitssuchend/ausbildungssuchend beim Arbeitsamt gemeldet.

Für mich wäre eine Findungsphase gut gewesen, aber ich habe mich zu sehr unter Druck gesetzt. Jetzt will ich es aber probieren und vielleicht einen Abschluss mit einem besseren Durschnitt erreichen und der Möglichkeit auf einen anderen/mir liegenden Ausbildungsplatz etc. schaffen, da mein Abschluss heute nicht mehr richtig ausreicht (liegt leider auch an der Umgebung😅).

Da ich es auch sehr damit versuche mich nun, nachdem ich auch endlich die damaligen Probleme angesehen, bearbeitet und bis nächstes Jahr überwinden werde..sowie mir währenddessen erste andere Schritte herausgelegt, und eine klarere Perspektive geschaffen habe, denke ich dort einige Ziele und endlich eine Perspektive bzw. einen Weg gefunden zu haben :)

Aber..diesmal eben langsam, mit dem richtigen Einstieg, später, aber mit Akzeptanz für meine Situation die eben so war.

Die Frage ist (auch wenn ich an die Schule dann natürlich auch eine direkte Anfrage auf Beratung oder auch beim Arbeitsamt stellen werde), ob dies nach dem Recht in NRW überhaupt eine Möglichkeit wäre (?) und wollte einfach mal fragen?☺️

Habt ihr Erfahrungen? Gibt es eine Frist für so etwas?(Da ist es schwer klare Aussagen zu finden im Internet und auch teils bei den Schulen)

Auch Links für Infos und Co. sind mehr als willkommen :) Vielleicht käme auch ein Fernstudium infrage, aber da würde ich mir hier wirklich eine klare Empfehlung geben lassen, da mir schon zu viele unechte Schulen unter die Augen gekommen sind😅Viel Geld aber nichts dahinter..Da muss es anders gehen, denke ich?

Also ja, vielen Dank im voraus! Vielleicht ist das eine Option die ich in Anschlag nehmen kann!😊

Sonst hab ich auch alternative Pläne und bin fleißig dabei Bewerbungen für Nebenjobs (auch ein Teil meiner Planung um wieder "in den Flow" zu kommen bis ich etwas langzeitiges anfange) und noch intensiver natürlich für eine schlichte oder eine, direkt schon passende, Ausbildung, zu schreiben! :)

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Frage zur Fachhochschulreife - Land Brandenburg?

Hey,
ich werde voraussichtlich das Gymnasium nach der 11. Klasse verlassen, da mir das Abitur nicht gefällt und ich keinen Vorteil aus diesem ziehe, da ich eine Ausbildung (Notfallsanitäter) absolvieren will.
Wenn ich nach der 11. Klasse abgehe, bekomme ich den schulischen Teil der FHR, an dem ich einen praktischen Teil der FHR anschließen muss (in meinem Fall die Ausbildung).

§32 Abs. 4 der GOSTV sagt Folgendes aus:

(4) Wer nach Abbruch des Bildungsgangs bei gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) den Nachweis einer in Umfang und Ausgestaltung der fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule entsprechenden Ausbildung oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung erbringt, erhält auf Antrag die Berechtigung zum Besuch der Fachhochschule. Der Antrag ist bei dem staatlichen Schulamt zu stellen, das zum Zeitpunkt des Erwerbs der Fachhochschulreife (schulischer Teil) für diese Schule zuständig war.

Bekomme ich nach dem praktischen Teil der FHR wirklich eine Fachhochschulreife oder nur die Berechtigung zum Besuch der Fachhochschule?
Falls ich später doch einmal Humanmedizin studieren oder mich an einer Universität immatrikulieren möchte, habe ich mit einer Fachhochschulreife im Land Brandenburg ganz gute Chancen, die Uni Potsdam nimmt z.B. auch mit FHR. Ebenfalls würde eine med. Hochschule in Frage kommen, da auch diese mit FHR nehmen.

Meine Sorge ist jetzt nur, dass ich vielleicht gar keine FHR bekomme, sondern nur eine Berechtigung zum Besuch der Fachhochschule.
Könnt ihr mir dort weiterhelfen?

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Sollte ich ein Schuljahr überspringen?

Ich bin momentan in der 7.2, nachdem ich die 7.1 wiederholen musste (G9/G8 system auf dem Gymnasium also ich musste die 7.1 zwei mal machen und bin jetzt in der 7.2 aber es kommt unterschiedliches zeug in den beiden Stufen und ich musste nur einmal wiederholen). Ich musste wiederholen weil es mir mental nicht sehr gut ging und ich nicht in der Lage war selbstständig zu lernen welches sehr wichtig für einen Schüler am Gymnasium ist. Anfangs hatte ich Schwierigkeiten mit dem selbstständigen Lernen welches dazu geführt hat dass ich sitzen geblieben bin, aber ich habe mich stark verbessert und gehöre zu den Besten in meiner Klasse. Mein Notendurchschnitt liegt bei 1.9, und ich merke, dass meine geistige Gesundheit sich verbessert und somit auch meine Noten und all das hat nicht was damit zu tun dass ich sitzen geblieben bin und daher auch einen Vorsprung habe weil ich das wiederholte Jahr schon hinter mir habe. Ich musste mal einen IQ Test machen woraus sich herausgestellt hat dass ich einen knapp überdurchschnittlichen IQ und einen EQ eines 17-Jährigen habe. Manchmal lerne ich mit Freunden, die eine Klasse über mir sind, und verstehe den Stoff schneller als sie. Ich denke darüber nach, ein Schuljahr zu überspringen, da ich glaube, dass ich in einer höheren Klasse besser mithalten könnte und es sinnlos finde das Menschen die in meinem Alter sind eine Klassenstufe höher sind als ich wenn ich inzwischen genau so gut in der Lage wäre mitzukommen wie sie. Die Tatsache, dass ich der Älteste in meiner Klasse bin, nimmt mir den Spaß am Lernen. Trotz guter Noten fühle ich mich immer noch unsicher. Ich freue mich über Meinungen, da ich unsicher bin, ob das Überspringen des Schuljahres die richtige Entscheidung ist und ob ihr glaubt ob ich es überhaupt dürfte.

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