Sitzenbleiben?

4 Antworten

So, wie Du Deine Frage formuliert hast, muss man sie mit «ja» beantworten. Man KANN, wenn die 5 am Jahresende immer noch existiert und wenn man sich in den anderen Fächern auch nicht verbessert hat sitzenbleiben. Man kann unter diesen Umständen die 5 nämlich nicht ausgleichen.

Aber eine 5 auf dem Halbjahreszeugnis führt nicht zwangsläufig dazu, dass man sitzenbleibt. Man hat ja noch das zweite Halbjahr Zeit, um den Lehrer zu zwingen, dass er einem eine andere Note gibt.

Gruß Matti

In NRW schon, aber erst zu Schuljahrsende.

Ja, da du nicht ausgleichen kannst.

Das ist schon ein 5er durchschnitt. Damit würdest du den Abschluss nicht bekommen