Hey für wieviel würdet ihr meinen World of Warcraft Account kaufen?

Hey Leute ich hab mich letztens mal gefragt, wieviel mein WoW Account so kostet...

So zu meinem Account:
Von Blizzard habe ich nur World of Warcraft und zwar alle Erweiterungen.
Ich besitze 5 lvl100er (Dudu,dk,Mage,warlock und Hunter);
Und 2 60er (monk,warri).
Ich besitze jede Menge Reittiere[69 insgesamt]
(Die besten):
•Chopper des Roboingenieurs mit Chaffeur (Accountsachenbelohnung)
•kräftiges Mushan des Grubenkämpfers (Kampfarena)
•Kriegsyeti des Herausforderers(CM)
•Tundramammut des Reisenden (20k Händler)
•Chopper (22k AH [momentan])
•geosynchroner weltendreher (70k AH [momentan])
•gepanzerte Blutschwinge (Shop)
•himmelsgolem (34k AH [momentan])
•Kernhund (wow-Event)
•Pegasus (wow-Event)
•Sandsteindrache (62k AH [momentan])
•schneller frühlingsstreiter (30k AH [momentan])
•Schreckensrabe(Vorverkauf WoD)
•verzauberter Feendrache (Shop)
•Todesrad des kriegsherrn (wow-Event)
•Zeitverlorener protodrache (drop)
•scharlachrotes Todesstreitross (130k AH [momentan])
•+Ruf/Erfolg Reittiere
Bei meinen Spielzeugen habe ich die Ogerpiñata (TCG) drunter und weitere lustige Sachen [53 insgesamt]
Bei meinen Haustieren ist unteranderem das spektraltigerjunge(auf meinem realm für 118k [momentan] zu bekommen, aber ich vermute mal standartpreis ist um die 40k)[habe insgesamt 117 Haustiere]
Ich habe 40 Accountübergreifende Geargegenstände (darunter auch Sachen verzaubert, insbesondere darunter Waffen mit der Verzauberung "Waffe- Blutiger tanzender Stahl" [eine Rolle sogar unbenutzt], welche man nur bei einer Arenawertung von 2200 in 3s in MoP Zeiten bekommen hat und jetzt nichtmehr erhältlich sind.
Der Account besitzt sogar eine eigene Gilde mit Zugriff auf alle Gildenfächer.
Der Dudu besitzt die Lizenz zu den CM Gold Waffen von WoD.
Der DK besitzt in PVP die extra Erfolge "Rivale"(Top10% der arenarangliste), "Herausforderer" und "dreierbande: 2200", sowie "brutaler Kämpfer". Damit hat er Zugriff auf das Boshafte Schlachtross. In RBGs besitzt er alle Titel bis zum Rating 1800. Er besitzt ebenfalls das Elite Gear von Season 15 MoP Und er ist Rang 8 in der Kampfgilde.
Der Hexenmeister hat den Erfolg "Brecher der Schwarzen Ernte" (dadurch sind seine Fähigkeiten statt rot -> grün)[erfolg nichtmehr machbar]
Mit dem Hunter habe ich ziemlich viele Geisterpets.
Außerdem habe ich noch recht wertvolle Sachen auf den einzelnen Chars verteilt, wie z.B. Auf dem hexenmeister "elixir des uralten Wissens" (dass die erhaltende Erfahrung z.B für 1 Stunde um 300% erhöht (Battle.net - Accountübergreifend))
Freue mich auf Preisvorschläge :)

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Shisha Laden eröffnen welches Ladenlokal welche Gewerbeanmeldung?

Hi Leute,

ich bin gerade dabei ein Shisha-Laden zu eröffnen. Kapital ist genügend vorhanden .

Allerdings finde ich kein passendes Ladenobjekt in unserer City !

Aus diesem Grund bitte ich Euch mir doch zu helfen & mir mitzuteilen welches Ladenlokal in Frage kommt !

  • Ab wie viel qm wäre der Laden optimal ?

  • Welche Genehmigungen bzgl. des Laden-Objektes werden benötigt ? ( Brandschutz u.ä. ? ) oder reicht die ´´Einfach-Gewerbeanmeldung´´ aus ?

  • Kann ich denn jedes Laden-Objekt ( abgesehen von einer Praxis u.ä. ) in ein ´´Shisha-Laden´´ umbauen lassen ?

  • Kann ich den Laden als ´´Gaststätte´´ anmelden bzw. als Cocktailbar / lounge oder ähnliches & dennoch ´´Shisha´´ anbieten ?

  • Wie erzähle ich mein Vorhaben am besten dem Vermieter ? Denn jedesmal wenn ich sage : Gerne möchte ich in Ihrem Laden ein Shisha-Lokal ( modern ) eröffnen

  • So wird es, meistens, gleich zu einer Ablehnung Seitens des Vermieters kommen. --- Habt Ihr evtl. eine Idee, wie ich es besser formulieren kann ? So dass der Vermieter weiß, dass ich großen Wert auf das ErscheinungsBild lege ? & nicht gleich das ´´Shisha-Cafe-Klischee´´ vor Augen hat ?

-- Gerne könnt Ihr mir auch noch einen Lieferanten mitteilen , dieser eine sehr große Auswahl an Tabaksorten- sowie Shisha´s hat --

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE !!!

EUER SHISHA-FRITZ :)

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World of Warcraft Account verkaufen und zurückholen ; Rechtliche Folgen?

Hallo,

folgene Situation: Person A verkauft ihren World of Warcraft Account (nicht über Ebay), wechselt hierzu mit Person B einige Mails aus, bis diese den fälligen Betrag auf das Bankkonto von Person A überweist. Person B erhält den Accountname, Email, Name, Geheimfrage/antwort + Passort zugeschickt. Nach einiger Zeit (6 Monaten) holt sich Person A durch Blizzard (Vorlage des Personalausweises) (diesen hat Person B nicht erhalten) den Account wieder zurück.

Was kann Person B nun tun?

Welche rechtlichen Folge hat das für Person A? Keine? Laut Blizzard sind Accountverkäufe ja sowieso verboten und in der Accountverwaltung steht immer noch der Name von Person A, weil man den Besitzernamen des Accounts nicht ändern kann.

Kurzzusammenfassung: Kann Person A irgendwas passieren, wenn sie einen verkauften Account nach ca. einem halben Jahr wieder zurückholt? Oder kommt sie völlig gesund davon und Person B ist die Dumme?

Dazu einige Verweise aus der E-Bay Auktion: "Sollte dem Käufer nach Erwerb durch ein Versäumnis der Sicherheit ein Login nicht mehr möglich sein, so liegt es im Interesse des Verkäufers ihm diesen wieder zu ermöglichen, dem Käufer steht aber kein Recht auf abermale Abgabe der äquivalent intakten Daten zu."

"Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment! Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an."

Desweiteren wurde ja lediglich ein Dienstleistungsvertrag eingegangen und außerdem wussten beide Parteien von der Nicht-AGB-Konfirmität.

Bitte nur qualifizierte Antworten!

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