Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir so eben ein Haus/Bungalow in einem Naherholungsgebiet in Sachsen angeschaut. Ich würde den Bungalow gerne kaufen und dort dauerhaft (365 Tage/Jahr) mit meiner Freundin wohnen. Ich weiß vom Nachbarn, das genau 28 Leute dort ein Wohnrecht besitzen, welches aber nicht vererbt oder weiter gegeben werden darf. Der derzeitge Besitzer des Bungalows hat es eh nicht. Meine Eltern wohnen im naheliegenden Ort (ca. 1km). Jetzt meine Frage: Kann ich meinen Hauptwohnsitz zu meinen Eltern legen und meinen Zweitwohnsitz auf den Bungalow (für Post und Müll etc.) und mich dauerhaft in dem Haus aufhalten? Oder kann die Gemeinde mich verweisen oder mich eine Strafe zahlen lassen, falls es auffällt oder mich ein Nachbar anzeigt? Können die rechtlich überhaupt gegeb mich vorgehen, da ich meinen rechtmäßigen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern habe?

Mit freundlichen Grüßen

Roy