14-Tägiges Widerrufsrecht für Onlineveträge auch bei Vertragsverlängerungen/-wandlungen gültig?

Hallo, ich habe im Internet ein Abonnemt für einen Zeitraum von 4 Wochen abgeschlossen und hierfür 5 EUR gezahlt. Während den folgenden 4 Wochen hatte ich im Rahmen einer Testphase Zugang zu den entsprechenden kostenpflichtigen Bereichen.

Der Beginn dieser sogenannten 4-wöchigen Testphase wurde mit Angabe meiner Daten (auch Bankverbindung) und Bestätigungsbutton sowie Zustimmung in die AGB usw. begründet. Ich erhielt per eMail eine Information über mein 14-Tägiges Widerrufsrecht. Ferner beinhalten die AGB, dass nach auslaufen der 4-wöchigen Testphase, ein 3-monatiges kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wird, sofern keine fristgerechte (14 Tage vorher) und formgerechte (per Brief oder eMail) Kündigung eingeht.

Aus eigener Unachtsamkeit hatte ich während der 4 Wochen vergessen, dass ich ein Geschäftsverhältnis mit den entsprechenden Homepage-Betreibern habe. Mit Beendigung der Testphase stellte ich auf meinem Kontoauszug einen Einzug von 115,00 EUR fest, wobei es sich um das Entgelt für das nun gewandelte 3-Monatige Abonnement handelt.

Ich schrieb eine eMail an die entsprechende Adresse und berief mich auf meine Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Buchung eines Abonnements, Widerruf einlegen zu können. Zudem kündigte ich natürlich sämtliche Geschäftsverhältnisse und forderte die Rückzahlung der 115,00 EUR.

Als Antwort bekam ich kurze Zeit später, dass ich innerhalb meiner Widerrufsfrist nicht tätig wurde. Hierbei bezog man sich auf die Widerrufsfrist zu Beginn der 4-Wöchigen Testphase.

Meine Frage ist nun, ob mir mit der (von mir ungewollten) Buchung des 3-Monats-Abonnements erneut eine 14-Tägige Widerrufsfrist gewährt werden muss. Insbesondere deshalb, weil ich während den 4 Wochen Testphase keine eMail erhielt und auch bei Beendigung der Testphase keinerlei Nachricht von den Homepage-Betreibern bei mir einging, sodass ich annehme, dass dies in Hoffnung auf die Unachtsamkeit der Kunden geschieht und dadurch eine Vielzahl von eigentlich ungewollten Abonnements abgeschlossen werden.

Das kann doch so nicht zu 100% rechtmäßig sein.

Habe ich denn die Möglichkeit, zumindest einen Anteil der 115 EUR zurückzubekommen, wenn ich im Gegenzug die Leistungen nicht weiter beziehe?

Internet, Online-Shop, Recht, bezahlen, Vertragsrecht, Abonnement
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