Testamentarisch wurde unserer Mutter von ihrem verstorbenem Lebensgefährten ein lebenslanges Wohnrecht in dessen Haus eingeräumt. Dies ist mit dem Vermerk gekoppelt, dass dieses Wohnrecht ersatzlos erlischt, wenn sie die Wohnung NICHT NUR VORÜBERGEHEND VERLÄSST. Nun hat meine Mutter einen neuen Lebensgefährten gefunden und lebt seit einigen Monaten bei ihm, hat sich aber offiziell nicht umgemeldet. Der Eigentümer des Hauses hat nun mit Klage gedroht, da das Wohnrecht damit bereits verwirkt sei. Jetzt stellt sich uns die Frage, wann ein mit diesem Vermerk gekoppeltes Wohnrecht tatsächlich verwirkt ist? Noch möchte meine Mutter nicht auf Ihr lebenslanges Wohnrecht verzichten, da sie sich nach noch nicht einmal einem Jahr noch nicht sicher sein kann ob die neue Lebenspartnerschaft wirklich hält.
Lebenslanges Wohnrecht erlischt, wenn Wohnung nicht nur vorübergehend verlassen wird
Wohnrecht,
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