Lebenslanges Wohnrecht in einem Einfamilienhaus ohne Einwilligung des Mitbesitzers

Meine Frau hat von Ihrem Vater ein Einfamilienhaus geerbt, das ihr bereits seit mehreren Jahren (seit dem Tod ihrer Mutter) zu einem Viertel gehörte. Das Haus ist verschuldet und hat zwei abgeschlossene Wohneinheiten. In einer Wohnung lebe ich mit meiner Frau, in der anderen lebte mein Schwiegervater mit seiner neuen Lebensgefährtin. Testamentarisch hat mein Schwiegervater nun zwar seine Tochter als alleinige Erbin eingesetzt, zugunsten seiner Lebensgefährtin ordnete er jedoch das Vermächtnis ein, dass sie ein unentgeltliches Wohnungsrecht auf Lebenszeit erhält. Zudem kann sie jederzeit auf ihre Kosten die Absicherung des Wohnrechts durch eine entsprechende Eintragung im Grundbuch verlangen (bisher keine Eintragung vorhanden). Im Testament gibt es noch den Zusatz: „..Klargestellt wird, dass die Erbin auch verpflichtet ist, das Wohnungsrecht an dem ihr bereits gehörenden Miteigentumsanteil am Anwesen zu bestellen und eintragen zu lassen..“. Die Übersetzung des Anwalts, den wir konsultierten: Zu Lebzeiten hätte mein Schwiegervater kein Wohnrecht ohne Zustimmung meiner Frau eintragen lassen können (Sachrecht). Nun ist die Sachlage aber so, dass er das Wohnrecht zur Bedingung des Erbes formuliert hat (Erbrecht). Sprich: Nehmen wir das Erbe an, müssen wir auch das Wohnrecht akzeptieren. Kann uns jemand weiterhelfen? Ist das wirklich rechtens? Wir zahlen die Hypothek jetzt alleine.

Wohnrecht, Erbrecht, Erbe
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